Um Fliesen auf einen Gussasphaltestrich zu verlegen, muss dieser mind. eine Güte von AS-IC 10 und eine Mindestdicke von 25 mm besitzen. Der Gussasphaltestrich muss zu allen aufgehenden Bauteilen eine Bewegungsfuge von 10 – 15 mm aufweisen, die bis in den Oberbelag zu übernehmen ist.
Handelt es sich bei dem Gussasphalt um einen neu erstellten Estrich, so ist darauf zu achten, dass dieser voll deckend mit Quarzsand abgestreut ist. Ist dies nicht der Fall muss vor der Abdichtung und Fliesenverlegung der Untergrund mit einem Epoxidharz wie ASODUR-GBM grundiert und im frischen Zustand mit Quarzsand der Körnung 0,2 – 0,7 mm abgestreut werden.