Allgemeine Einkaufsbedingungen Folge haben können, und ist im Übrigen verpflichtet, Ware zu liefern, die den vereinbarten Spezifikationen entspricht. Bedarf die zu liefernde Ware näherer Bestimmung, wird der Lieferant SCHOMBURG in jedem Fall stets schriftlich und rechtzeitig zur Ausübung des Bestimmungsrechts auffordern. Der Lieferant ist nicht berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen oder gesondert abzurechnen. 6. Der Lieferant gewährleistet, dass zum Zeitpunkt der Lieferung an der Ware keine Ansprüche oder Rechte Dritter, insbesondere nicht aus Eigentum oder aus gewerblichem oder anderem geistigen Eigentum bestehen, die die freie Verwendung der Ware durch SCHOMBURG in der Europäischen Union beeinträchtigen können. 7. Jeder Lieferung ist ein Lieferschein beizufügen, in dem die Bestellnummer von SCHOMBURG herausgestellt ist. Rechnungen, Lieferscheine und Versandpapiere müssen mit den Angaben der Auftragsbestätigung des Lieferanten übereinstimmen, allen gesetzlichen Anforderungen entsprechen und sind gesondert per Post und zusätzlich elektronisch an SCHOMBURG zu übersenden. Rechnungen müssen zudem die Bestellnummer sowie das Datum der Bestellung von SCHOMBURG und die Steuernummer des Lieferanten ausweisen. Vereinbarte Teil- oder Restlieferungen sind als solche in dem Lieferschein und in der Rechnung zu kennzeichnen. 8. Die genaue Einhaltung vereinbarter Termine oder Fristen ist wesentliche Pflicht des Lieferanten. Ungeachtet aller sonstigen Ansprüche von SCHOMBURG wegen Lieferverzögerungen sind Lieferverzögerungen unverzüglich nach Erkennbarwerden schriftlich und unter Angabe des neuen Liefertermins an SCHOMBURG mitzuteilen; der neue Liefertermin ist Fixtermin im Sinne des § 376 HGB. Wenn Lieferungen nicht fristgerecht erfolgen, bestehen die Erfüllungsansprüche von SCHOMBURG fort, ohne dass es einer besonderen Anzeige bedarf. Ein Recht zur Erbringung von Leistungen außerhalb der vereinbarten Termine oder Fristen steht dem Lieferanten nur zu, soweit SCHOMBURG in jedem Einzelfall schriftlich zugestimmt hat. 9. Vereinbarte Pönalen (Vertragsstrafen und/oder Schadensersatzpauschalen) sind zusätzlich zu den vereinbarten Leistungen zu erbringen, schließen die Geltendmachung weitergehender Schäden nicht aus und können von SCHOMBURG auch im Falle vorbehaltloser Annahme der Lieferung in Anspruch genommen werden. 10. Gesetzliche Rechte des Lieferanten zur Zurückbehaltung oder Aussetzung der ihm obliegenden Leistungen bzw. zur Erhebung von Einreden oder Widerklagen werden ausgeschlossen, es sei denn, dass eine Gegenforderung des Lieferanten gegen SCHOMBURG fällig und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist oder SCHOMBURG aus demselben Vertragsverhältnis entspringende und fällige Pflichten trotz schriftlicher Abmahnung wesentlich verletzt und keine angemessene Absicherung angeboten hat. 11. Der Lieferant ist verpflichtet, nur umweltfreundliches Verpackungsmaterial zu verwenden sowie Verpackungsmaterial und von ihm gelieferte Ware, soweit diese besonderen abfallrechtlichen Bestimmungen unterliegt, zur Entsorgung bestimmt und diese nicht anderweitig gewährleistet ist, auf eigene Kosten an der in der Auftragsbestätigung des Lieferanten bezeichneten Lieferanschrift und – wenn eine solche nicht bezeichnet ist – an der Niederlassung in Detmold abzuholen oder von Dritten zurückzunehmen. Ungeachtet gesetzlicher Bestimmungen hat der Lieferant die erneute Verwendung, stoffliche Verwertung oder sonst vorgeschriebene Entsorgung der gelieferten Ware sowie der Verpackung auf eigene Kosten zu betreiben oder anderweitig sicherzustellen.
II. Abschluss des Vertrages 1. Der Lieferant ist vor Vertragsabschluss zu einem schriftlichen Hinweis an SCHOMBURG verpflichtet, wenn die zu liefernde Ware nicht uneingeschränkt für die dem Lieferanten zur Kenntnis gebrachte oder nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung geeignet ist oder wenn mit der zu liefernden Ware besondere Gesundheits-, Sicherheits- oder Umwelt-Risiken oder atypische Schadensmöglichkeiten oder ungewöhnliche Schadenshöhen verbunden sein können, die dem Lieferanten bekannt sind oder bekannt sein müssten. Gleiches gilt, wenn zu der zu liefernden Ware in der Werbung, in Prospekten oder in sonstigen an die Öffentlichkeit gerichteten Äußerungen im In- oder Ausland gemachte Aussagen des Lieferanten oder Aussagen Dritter nicht in jeder Hinsicht eingehalten werden. 2. Angebote des Lieferanten sind schriftlich abzufassen. Weicht das Angebot des Lieferanten von der Anfrage bzw. Bestellung von SCHOMBURG ab, wird der Lieferant die Abweichungen als solche besonders hervorheben. Den Vertrag begleitende Abbildungen und Zeichnungen sowie Mengen-, Maß- und Gewichtsangaben sind verbindlich. 3. Sämtliche Anfragen bzw. Bestellungen von SCHOMBURG sind von dem Lieferanten schriftlich an SCHOMBURG zu bestätigen. Die tatsächliche Entgegennahme von Ware, ihre Bezahlung oder sonstiges Verhalten von SCHOMBURG oder Schweigen begründen kein Vertrauen des Lieferanten auf den Abschluss des Vertrages. Ist die Bestätigung des Lieferanten verspätet oder weicht sie von der Bestellung von SCHOMBURG ab und betreffen die Abweichungen den Kaufpreis, den Liefertermin, die Vertragsmäßigkeit der Ware, die Liefermenge oder die Geltung dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen, ist ein Vertrag nicht zustande gekommen. Ansonsten kommt der Vertrag zustande, soweit der Lieferant die Abweichungen besonders hervorgehoben hat und SCHOMBURG nicht widerspricht. 4. Die schriftliche, nach Maßgabe dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen einen Vertragsschluss begründende Bestätigung des Lieferanten ist für den Umfang des Vertragsinhaltes maßgebend. 5. Jede Verkürzung der gesetzlichen oder der in diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen formulierten Rechte von SCHOMBURG, namentlich jede Beschränkung oder jeder Ausschluss von gesetzlichen Gewährleistungen oder von Garantien oder von Zusagen des Lieferanten im Hinblick auf die Ware oder die Durchführung des Vertrages bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch SCHOMBURG. 6. Die Mitarbeiter sowie die Agenten von SCHOMBURG sind nicht befugt, von dem Erfordernis IV. Pflichten von SCHOMBURG 1. SCHOMBURG ist verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen. Die Zahlung erfolgt der schriftlichen Auftragsbestätigung abzusehen oder inhaltlich abweichende Zusagen zu unter Vorbehalt nachfolgender Rechnungsprüfung nach Wahl von SCHOMBURG durch machen. Überweisung an ein Bankinstitut, mit dem der Lieferant Geschäftsverbindungen unterhält, oder 7. SCHOMBURG ist berechtigt, gegen Erstattung der nachgewiesen damit ausgelösten, durch Schecks. angemessenen Aufwendungen des Lieferanten die Vorgaben für die zu liefernde Ware zu 2. Der Kaufpreiszahlungsanspruch des Lieferanten entsteht, nachdem die Ware und/oder ändern oder den abgeschlossenen Vertrag teilweise zu stornieren. Im Falle einer teilweisen die Dokumente vollständig und vertragsgemäß an SCHOMBURG übergeben wurden. Die Stornierung ist dem Lieferanten auch der nachgewiesen dadurch entfallende, anteilige Gewinn Zahlung ist ohne Verzicht auf weitergehende gesetzliche Voraussetzungen binnen 14 Tage mit zu erstatten. 3 % Skonto oder binnen 30 Tage netto Kasse fällig. In keinem Fall ist die Zahlung vor Eingang 8. Änderungen des abgeschlossenen Vertrages bedürfen stets einer schriftlichen Bestätigung von einer ordnungsgemäßen Rechnung bei SCHOMBURG zu leisten. SCHOMBURG. 3. Mit dem Preis sind alle Leistungen des Lieferanten einschließlich anfallender Nebenkosten wie insbesondere auch Steuern und Abgaben sowie der Verpackung, des Transportes, der III. Pflichten des Lieferanten Versicherung usw. abgegolten. Eine Erhöhung gleich aus welchem Rechtsgrund des bei 1. Der Lieferant hat alle ihm aufgrund des Vertrages und dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen Vertragsabschluss vereinbarten Preises ist ausgeschlossen. sowie ergänzend die ihm aufgrund der Regeln der ICC für die Anwendung der Klausel DDP Incoterms® 2010 und gesetzlicher Bestimmungen obliegenden Pflichten rechtzeitig zu erfüllen, 4. An dem Vertragsschluss nicht beteiligte Dritte sind nicht berechtigt, die Zahlung zu fordern. Die Empfangszuständigkeit des Lieferanten bleibt auch bestehen, wenn er Ansprüche aus dem insbesondere die in der schriftlichen Bestätigung des Lieferanten bezeichnete Ware zu liefern Vertrag an Dritte abtritt. Sind mehrere Personen empfangsberechtigt, kann SCHOMBURG und die gebotenen Anwendungsanleitungen für besondere Verwendungszwecke zu vermitnach Belieben an jede einzelne von ihnen die gesamte Zahlung mit Erfüllungswirkung für und teln, und ist gegenüber SCHOMBURG stets für die Einhaltung der Pflichten verantwortlich, die gegen alle erbringen. mit dem Inverkehrbringen der Ware verbunden sind. Eingeräumte Garantien sowie sonstige 5. Gesetzliche Rechte von SCHOMBURG zur Aufrechnung, zur Zurückbehaltung und/ von ihm gemachte Zusagen hat der Lieferant zu erfüllen, ohne dass diese schriftlich bestätigt oder zur Erhebung von Einreden oder Widerklagen werden durch die Regelung in diesen sein müssen. Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von SCHOMBURG in jedem Allgemeinen Einkaufsbedingungen nicht eingeschränkt und stehen SCHOMBURG ungeachtet Einzelfall darf der Lieferant die ihm gegenüber SCHOMBURG obliegenden Leistungspflichten weitergehender gesetzlicher Möglichkeiten auch dann zu, wenn Kasse-Klauseln vereinbart nicht auf Sublieferanten übertragen, wenn sich daraus rechtliche Konsequenzen für das werden. SCHOMBURG ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung, Erhebung von Einreden Vertragsverhältnis mit SCHOMBURG ergeben können. oder Widerklagen auch berechtigt, wenn die gegen den Lieferanten gerichtete Forderung 2. Der Lieferant hat ungeachtet sonstiger Benachrichtigungspflichten SCHOMBURG die bevorvon SCHOMBURG durch Zession erworben wurde oder SCHOMBURG aus sonstigem stehende Lieferung mit angemessenem Zeitvorlauf schriftlich anzukündigen und ist verpflichtet, Grund zur Einziehung ermächtigt ist oder die gegen den Lieferanten gerichtete Forderung die Ware möglichst zeitnah vor Übergabe an SCHOMBURG in dem gleichen Umfang zu zwar entstanden, aber noch nicht fällig ist oder für die gegen den Lieferanten gerichtete untersuchen, in dem SCHOMBURG zu einer Eingangsuntersuchung verpflichtet ist, und das Forderung eine andere Währung oder eine ausschließliche Gerichtszuständigkeit oder eine Ergebnis der Untersuchung schriftlich festzuhalten. Der Lieferant ist in jedem Fall und ungeachtet Schiedszuständigkeit bei einem anderen Gericht als dem für die Forderung des Lieferanten einer SCHOMBURG obliegenden Eingangsuntersuchung verpflichtet, die Einhaltung der von zuständigen Gerichts vorgesehen ist. dem Lieferanten geschuldeten Menge, die Art und Verpackung der zu liefernden Ware und 6. SCHOMBURG ist nicht zu Leistungen verpflichtet, die nicht in der Auftragsbestätigung des ihre Freiheit von unschwer feststellbaren Qualitäts- und Rechtsmängeln zu überprüfen. Lieferanten oder in diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen niedergelegt sind. 3. Der Transport und die Verwahrung der Ware bis zur Übernahme durch SCHOMBURG 7. Die Übernahme der Ware durch SCHOMBURG erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Ware ist alleinige Verantwortung des Lieferanten; insbesondere ist der Lieferant gegenüber nach Maßgabe des Vertrages, nach Maßgabe dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen und SCHOMBURG dafür verantwortlich, dass die Ware transportgerecht verpackt, sicher verladnach Maßgabe der geltenden gesetzlichen Bestimmungen in jeder Hinsicht mangelfrei ist. en und auf für ihre Beförderung in jeder Hinsicht geeigneten Transportmitteln transportiert wird. 4. Der Lieferant wird die ihm obliegenden Pflichten rechtzeitig erfüllen, insbesondere die Ware V. Sach- und Rechtsmängel entladen an der in der Auftragsbestätigung des Lieferanten bezeichneten Lieferanschrift und – wenn eine solche nicht bezeichnet ist – an der Niederlassung in Detmold/Deutschland an 1. Über die gesetzlich definierten Sachmängel hinaus begründet jede Abweichung von der vereinbarten Menge, Beschaffenheit oder Verwendungseignung oder von in Werbeaussagen SCHOMBURG übergeben. Zur Entgegennahme der Ware sind nur die durch Aushang im oder gegenüber SCHOMBURG gemachten Äußerungen des Lieferanten oder von Wareneingang ausgewiesenen Mitarbeiter von SCHOMBURG berechtigt. gesetzlichen, insbesondere produktrechtlichen Vorgaben sowie von Beschreibungen oder 5. Vorbehaltlich weitergehender Zusagen ist der Lieferant verpflichtet, neu hergestellte Ware der Kennzeichnungen des Lieferanten einen Sachmangel im Sinne des § 434 BGB, soweit nicht vereinbarten Art und Menge in der Qualität und Verpackung und mit den Kennzeichnungen in der Auftragsbestätigung des Lieferanten eine andere Vereinbarung wiedergegeben ist und Markierungen versehen an SCHOMBURG zu übergeben, die auf jeden Fall den für oder der Lieferant nachweist, dass SCHOMBURG den Sachmangel bei Vertragsabschluss in Deutschland in Verkehr gebrachte Ware jeweils geltenden Vorschriften und Standards positiv kannte. Gleiches gilt, wenn durch die Ware produkthaftungsrechtliche Ansprüche entspricht. Der Lieferant tritt insbesondere dafür ein, dass die Ware keine Abweichungen zugunsten Dritter ausgelöst werden. Das Vorhandensein von Rechtsmängeln beurteilt sich unter aufweist, die Beeinträchtigungen des in Deutschland üblichen Gebrauchs- oder wirtschaftliBerücksichtigung der Regelungen in Ziffern III. 6. ansonsten nach § 435 BGB; maßgeblich ist chen Wertes oder des dem Lieferanten zur Kenntnis gebrachten Verwendungszweckes zur
Seite 1/2 44/13
I. Geltung der Allgemeinen Einkaufsbedingungen 1. Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten für alle Verträge mit den unternehmerisch tätigen inländischen Lieferanten der Firma SCHOMBURG GmbH & Co. KG – nachfolgend bezeichnet als SCHOMBURG, die überwiegend die Lieferung von Waren an SCHOMBURG zum Gegenstand haben. Von dem Lieferanten zusätzlich übernommene Pflichten berühren nicht die Geltung dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen. 2. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Lieferanten verpflichten SCHOMBURG nicht, auch wenn SCHOMBURG nicht widerspricht oder vorbehaltlos Leistungen erbringt oder Leistungen des Lieferanten annimmt. Gleichermaßen wird SCHOMBURG nicht verpflichtet, soweit die Geschäftsbedingungen des Lieferanten unabhängig vom Inhalt dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen von gesetzlichen Bestimmungen abweichen.
der Zeitpunkt der Lieferung. Art von Vertragsverletzung Schadensersatz von dem Lieferanten zu verlangen. Die vor2. Die Bestätigung des Lieferanten zu von SCHOMBURG gewünschten Beschaffenheiten behaltslose Annahme der Ware oder Zahlung des Kaufpreises hat nicht den Verzicht auf oder Eignungen der Ware ist zugleich eine unbedingte und uneingeschränkte Garantie des Schadensersatzansprüche zur Folge. Vorbehaltlich des Nachweises des Lieferanten, dass Lieferanten im Sinne des Gesetzes, es sei denn, der Lieferant hat SCHOMBURG schriftlich ein Schaden nicht oder nur in deutlich geringerer Höhe entstanden ist, und ungeachtet der erklärt, eine solche Gewähr nicht übernehmen zu können. Gleiches gilt für Bezugnahmen des Geltendmachung weitergehender Schäden ist SCHOMBURG bei nicht rechtzeitiger oder Lieferanten auf allgemein anerkannte Normen oder Gütezeichen oder sonstige Erklärungen ausbleibender Lieferung der Ware berechtigt, für jede angefangene Verspätungs-Woche des Lieferanten, dass die Ware eine bestimmte Beschaffenheit aufweist und/oder für einen ohne Nachweis Schadensersatz pauschal in Höhe von 0,5 % des jeweiligen Lieferwertes bis bestimmten Verwendungs-zweck geeignet ist. Im Falle von Folgegeschäften über gleiche Ware zu maximal 10 % zu verlangen. gelten die Bestätigungen, Bezugnahmen oder sonstigen Erklärungen des Lieferanten fort, ohne dass es einer besonderen Erwähnung bedarf. VII. Sonstige Regelungen 3. Ausgenommen ganz offensichtlicher Sachmängel beginnt die Pflicht zur Untersuchung der 1. Mit Lieferung wird die Ware sowie alle zugehörigen Unterlagen und Dokumente uneWare erst mit Verarbeitung oder Benutzung der Ware durch SCHOMBURG, spätestens ingeschränkt Eigentum von SCHOMBURG. Wenn ein Eigentumsvorbehalt zugunsten jedoch ein halbes Jahr nach Übergabe an SCHOMBURG. Die Pflicht zur Untersuchung des Lieferanten vereinbart wird, hat dieser lediglich die Wirkungen eines einfachen besteht nur im Hinblick auf typische Abweichungen tatsächlicher Natur in Art, Menge, Qualität Eigentumsvorbehalts; SCHOMBURG ist ungeachtet des Eigentumsvorbehalts zudem und Verpackung der gelieferten Ware und ist bei Anwendung einer bei SCHOMBURG übliberechtigt, die Ware jederzeit uneingeschränkt zu verwenden, namentlich zu verarbeiten und/ chen Untersuchungsmethode und Beschränkung der Untersuchung auf von SCHOMBURG voroder zu veräußern sowie das Eigentum an der Ware auf Dritte zu übertragen, auch wenn die zunehmende Stichproben erfüllt. Bei Sukzessiv- oder Teillieferungen genügt die Untersuchung Verwendung durch SCHOMBURG den Untergang des Eigentumsvorbehalts zur Folge hat. nur einzelner Lieferungen. Die Hinzuziehung externer Fachleute ist nicht erforderlich. 2. Ohne Verzicht von SCHOMBURG auf weitergehende Ansprüche stellt der Lieferant Ungeachtet rechtlicher Bestimmungen zum Inverkehrbringen der Ware ist SCHOMBURG SCHOMBURG uneingeschränkt von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von gegenüber dem Lieferanten insbesondere nicht verpflichtet, die Ware im Hinblick auf die produktrechtlichen, produkthaftungsrechtlichen oder ähnlichen Bestimmungen gegen Einhaltung rechtlicher Vorschriften oder Rechtsmängel zu untersuchen. Liefert der Lieferant SCHOMBURG erhoben werden, soweit das Produkt von dem Lieferanten geliefert wurde verspätet, entfällt die Pflicht zur Untersuchung, soweit infolge der verspäteten Lieferung eine oder die Ursächlichkeit von von dem Lieferanten gelieferter Grundstoffe oder Teile für den angemessene Zeit zur Untersuchung nicht mehr zur Verfügung steht. Ausgenommen ganz Produktfehler nicht ausgeschlossen werden kann. Die Freistellung schließt insbesondere offensichtliche Vertragswidrigkeiten entfällt die Pflicht zur Untersuchung im Falle unveränderten auch den Ersatz der SCHOMBURG entstehenden Aufwendungen sowie der Kosten einer Weiterverkaufs. vorsorglichen Feld- oder Rückrufaktion ein und wird von dem Lieferanten unter Verzicht auf 4. Ganz offensichtliche Sachmängel sind innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Übergabe weitere Voraussetzungen oder sonstige Einwände, insbesondere unter Verzicht auf die der Ware an SCHOMBURG und aufgrund der Untersuchung erkannte Sachmängel sind Einhaltung von Untersuchungs-, Rüge, Überwachungs- oder Rückrufpflichten sowie unter innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Abschluss der Untersuchung anzuzeigen. Aufgrund Verzicht auf den Einwand der Verjährung zugesagt. Der Lieferant ist verpflichtet, ungeachtet der Untersuchung nicht erkannte Sachmängel sind fünfzehn (15) Werktage, nachdem der weitergehender Ansprüche von SCHOMBURG eine Produkthaftpflichtversicherung und Sachmangel und die Verantwortung des Lieferanten für den Sachmangel endgültig feststeeine Produktrückrufversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens € 5 Mio. pro hen, und spätestens bis zum Ablauf der Verjährung anzuzeigen. Wenn der Lieferant um Schadensfall zu unterhalten. den Sachmangel wusste oder hätte wissen müssen, besteht keine Anzeigeobliegenheit für 3. Ohne Verzicht von SCHOMBURG auf weitergehende Ansprüche wird der Lieferant SCHOMBURG. Ansonsten ist die Anzeige jeweils an den Lieferanten oder an den für ihn SCHOMBURG auf erstes Anfordern und unter Verzicht auf weitere Voraussetzungen oder tätigen Agenten zu richten. In der Anzeige ist der Sachmangel grob zu bezeichnen, ohne dass sonstige Einwände, insbesondere unter Verzicht auf die Einhaltung von Untersuchungs-, Rüge-, nähere Angaben zur Art des Sachmangels oder zum Umfang der betroffenen Ware erfordÜberwachungs- oder Rückrufpflichten oder die vorherige Durchführung behördlicher oder erlich sind. Der Lieferant ist gehalten, bei Bedarf weitere Angaben zur Art des Sachmangels gerichtlicher Verfahren sowie unter Verzicht auf den Einwand der Verjährung in schriftlicher oder zum Umfang der betroffenen Ware schriftlich bei SCHOMBURG anzufordern. Form alle gebotenen Auskünfte und technischen Dokumentationen an SCHOMBURG erteilen Rechtsmängel können ohne Wahrung einer Frist jederzeit angezeigt werden. und uneingeschränkt Sicherheit oder Ersatz leisten, wenn SCHOMBURG infolge behördlicher 5. Ohne Verzicht auf weitergehende vertragliche oder gesetzliche Ansprüche ist SCHOMBURG Anordnung Nachteile drohen oder Bußgelder auferlegt werden oder sonstige Nachteile nach Maßgabe dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen zu Rechtsbehelfen nach Ziffer V.-6. erfährt und die behördliche Anordnung auf produktrechtliche Vorschriften gestützt wird, deren berechtigt, wenn die Ware zum Zeitpunkt des Anlaufens der in Ziffer V.-4. geregelten Frist Beachtung nach den Bestimmungen in diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen zu dem mangelhaft im Sinne dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen ist, es sei denn, der Lieferant legt Pflichtenkreis des Lieferanten zählt. Das Gleiche gilt, wenn SCHOMBURG aufgrund geltender dar, dass der Mangel nach Übernahme der Ware durch SCHOMBURG verursacht wurde gesetzlicher Vorschriften gehalten ist, Ware zurückzurufen, die von dem Lieferanten geliefert und dem Verantwortungsbereich von SCHOMBURG zuzurechnen ist. Weitergehende gesetwurde oder von dem Lieferanten gelieferte Teile enthält, sofern deren Ursächlichkeit für den zliche Ansprüche gegen den Lieferanten, namentlich auch nach Maßgabe der §§ 478, 479 Waren-Rückruf nicht ausgeschlossen werden kann. BGB sowie Ansprüche aus SCHOMBURG eingeräumten Garantien oder wegen sonst von 4. Die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Lieferanten dem Lieferanten gemachter Zusagen bleiben unberührt. werden von SCHOMBURG im Sinne des Datenschutzgesetzes verarbeitet. 6. SCHOMBURG ist berechtigt, wegen nach Maßgabe dieser Allgemeinen 5. An von SCHOMBURG in körperlicher oder elektronischer Form zur Verfügung gestellten Einkaufsbedingungen mangelhafter Ware ohne Einschränkungen die gesetzlichen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen sowie an Software Rechtsbehelfe und/oder Ansprüche nichtvertraglicher Art gegen den Lieferanten geltend behält sich SCHOMBURG alle Eigentums-, Urheber-, sonstigen gewerblichen Schutzrechte zu machen und zusätzlich die Zahlung des Kaufpreises bis zur Höhe der dreifachen sowie Rechte aus Know-how vor. Sie sind Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen ausNachbesserungskosten bis zu einer endgültigen Erledigung der Reklamation zurückzuhalten. schließlich zur Durchführung des von SCHOMBURG erteilten Auftrages verwendet werden. Übermengen kann SCHOMBURG ganz oder teilweise zurückweisen, ohne dass es einer 6. Zur Wahrung der Schriftform bedarf es weder einer eigenhändigen Namensunterschrift noch Mängelanzeige bedarf. Im Übrigen gelten die Regelungen zum Rücktritt in VI.-1. und zum einer elektronischen Signatur. Mitteilungen mittels Telefax oder E-Mail genügen der Schriftform Schadensersatz in VI.-2. auch bei Lieferung mangelhafter Ware. Nicht ganz offensichtliche ebenso wie sonstige Textformen, ohne dass der Abschluss der Erklärung besonders kenntlich Mängel berechtigen SCHOMBURG zudem, ungeachtet sonstiger Ansprüche und unabhängig zu machen ist. von einem Verschulden des Lieferanten Ersatz der von SCHOMBURG in der Zeit zwischen Lieferung der Ware und Beseitigung des Mangels getätigten Aufwendungen einschließlich VIII. Allgemeine Vertragsgrundlagen zugehöriger Gemeinkosten sowie Ersatz der Aufwendungen zu verlangen, die 1. Der Lieferort ergibt sich aus der Regelung in III.-4. dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen. SCHOMBURG seinen Abnehmern oder sonstigen Dritten ersetzt, soweit die Aufwendungen Ersatzlieferungen oder Nachbesserungen gelieferter Ware sind gleichermaßen an dem die Folge von aufgrund dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen dem Lieferanten zuzurechLieferort zu erbringen. Zahlungs- und Erfüllungsort für alle sonstigen Verpflichtungen aus den nender Sach- oder Rechtsmängel sind und die zugrunde liegenden Verpflichtungen nicht nach Rechtsbeziehungen von SCHOMBURG mit dem Lieferanten ist Detmold/Deutschland. Diese Erkennen des Mangels eingegangen wurden. Regelung gilt auch, wenn der Lieferant für SCHOMBURG Leistungen an einem anderen 7. Die Verjährungsfristen des § 438 BGB beginnen mit Übernahme der Ware durch Ort ausführt oder Zahlungen gegen Übergabe von Ware oder Dokumenten zu leisten oder SCHOMBURG an der in der Auftragsbestätigung des Lieferanten bezeichneten Lieferanschrift erbrachte Leistungen rückabzuwickeln sind. Die Vereinbarung anderer Klauseln der Incoterms und – wenn eine solche nicht bezeichnet ist – an der Niederlassung in Detmold und volloder sonstiger Liefer-Klauseln hat lediglich eine abweichende Regelung des Transports und der ständiger Erfüllung aller dem Lieferanten obliegenden Primärpflichten und betragen drei (3) Transportkosten zur Folge; im Übrigen verbleibt es bei den vorstehenden Regeln. Jahre und wegen Verletzung von Rechten Dritter zehn (10) Jahre, soweit nicht gesetzlich eine 2. Für die vertraglichen und außervertraglichen Rechtsbeziehungen mit dem Lieferanten gilt längere Frist vorgesehen ist. Die Verjährung tritt in keinem Fall vor Ablauf von sechs Monaten ausschließlich deutsches Recht. Bei Verwendung von Handelsklauseln gelten im Zweifel die nach Anzeige des Mangels ein, wenn die Anzeige vor Ablauf der Verjährungsfrist erfolgt. Incoterms® 2010 der Internationalen Handelskammer unter Berücksichtigung der in diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen getroffenen Regelungen. Abweichungen von dem maßgebliPrüft der Lieferant das Vorhandensein eines Sach- oder eines Rechtsmangels oder betreibt er chen Recht ergeben sich ausschließlich aufgrund der von SCHOMBURG mit dem Lieferanten dessen Beseitigung, ist der Fristenlauf bis zu einer abschließenden schriftlichen Bescheidung getroffenen individuellen Vereinbarungen und dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen. SCHOMBURG´s durch den Lieferanten gehemmt. 3. Für alle – vertraglichen und außervertraglichen – Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen, für die die Geltung dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen vorgesehen ist, VI. Rücktritt und Schadensersatz wird die örtlich und international ausschließliche Zuständigkeit der für Detmold zuständigen 1. Der Lieferant ist unter Einhaltung der maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen zum Gerichte vereinbart. Diese Zuständigkeit schließt insbesondere auch jede andere Zuständigkeit Rücktritt berechtigt. SCHOMBURG ist ohne Verzicht auf weitergehende gesetzliche aus, die wegen eines persönlichen oder sachlichen Zusammenhangs gesetzlich vorgesehen Befugnisse berechtigt, ersatzlos ganz oder teilweise von dem Vertrag zurückzutreten, ist. Auch ist der Kunde nicht berechtigt, eine Widerklage, Aufrechnung, Streitverkündung oder wenn der Lieferant der Geltung dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen widerspricht, Zurückbehaltung vor einem anderen als dem ausschließlich zuständigen Gericht in Detmold wenn die Auftragsbestätigung des Lieferanten später als vierzehn (14) Kalendertage vorzubringen. SCHOMBURG ist jedoch berechtigt, anstelle einer Klage zu den für Detmold nach ihrem Ausstellungsdatum eingeht, wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über zuständigen Gerichten auch Klage vor den staatlichen Gerichten am Geschäftssitz des das Vermögen des Lieferanten beantragt wird, wenn der Lieferant ohne Darlegung eines Lieferanten oder anderen aufgrund in- oder ausländischen Rechts zuständigen staatlichen rechtfertigenden Grundes wesentlichen Verpflichtungen, die gegenüber SCHOMBURG Gerichten zu erheben. oder gegenüber Dritten fällig sind, nicht nachkommt, wenn SCHOMBURG nach diesen 4. Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen unwirksam sein oder werden, Allgemeinen Einkaufsbedingungen zu Rechtsbehelfen wegen Lieferung mangelhafter Ware bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Parteien sind gehalten, die unwirksame berechtigt ist, wenn der Lieferant sonstige Pflichten verletzt hat und eine von SCHOMBURG Bestimmung durch eine rechtsgültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und gesetzte Nachfrist fruchtlos abgelaufen ist oder wenn SCHOMBURG die Erfüllung ihrer Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Leistungsverpflichtungen aus sonstigen Gründen nicht mehr mit Mitteln möglich ist, die unter Berücksichtigung der eigenen und der bei Vertragsschluss erkennbaren berechtigten Belange des Lieferanten sowie insbesondere der vereinbarten Gegenleistung zumutbar sind. 2. SCHOMBURG ist ungeachtet sonstiger Ansprüche auch nichtvertraglicher Art berechtigt, Copyright Prof. Dr. Burghard Piltz, Germany ohne Einschränkungen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen wegen jeder
Seite 2/2 44/13
Allgemeine Einkaufsbedingungen