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Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Druckdatum: 17.05.2016 *
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überarbeitet am: 17.05.2016
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens · 1.1 Produktidentifikator · Handelsname: UNIFIX-S3 (Flüssigkomponente) · 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · Verwendung des Stoffes / des Gemisches Fliesenkleber · 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt · Hersteller/Lieferant: SCHOMBURG GmbH Aquafinstr. 2-8 D-32760 Detmold Germany ---------------------------------------------Tel: ++49 (0)5231/953-00 Fax: ++49 (0)5231/953-123 · Auskunftgebender Bereich: Abteilung: Umwelt & Sicherheit ************************************ In Fragen des Bereichs Umwelt & Sicherheit steht Ihnen gerne unsere Abteilung unter folgender Durchwahl zur Verfügung: Tel: ++49 (0)5231/953-193 Fax: ++49 (0)5231/953-106 email: guido.herfort@schomburg.de NOTFALLAUSKUNFT ************************* Giftnotruf Berlin (24 Std.) Tel: ++49 (0)30/30686790
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ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren · 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs · Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung nicht eingestuft. · 2.2 Kennzeichnungselemente · Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 entfällt · Gefahrenpiktogramme entfällt · Signalwort entfällt · Gefahrenhinweise entfällt · Zusätzliche Angaben: Enthält Gemisch aus: 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on [EG nr. 247-500-7] und 2-Methyl-2Hisothiazol-3-on [EG nr. 220-239-6] (3:1). Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich. · 2.3 Sonstige Gefahren · Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung · PBT: Nicht anwendbar. · vPvB: Nicht anwendbar.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen · 3.2 Chemische Charakterisierung: Gemische · Beschreibung: Elastifikator auf Basis einer Styrol-Acrylat-Dispersion
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Handelsname: UNIFIX-S3 (Flüssigkomponente) (Fortsetzung von Seite 1)
· Gefährliche Inhaltsstoffe: 9002-93-1 p-Diisobutylphenoxypolyethoxyethanol < 0,5% Aquatic Chronic 3, H412 · SVHC Das Produkt enthält einen Stoff in einer Konzentration ≥ 0,1 % w/w, welcher auf der KandidatenListe nach Art. 59 (1, 10) der REACh-Verordnung EC Nr. 1907/2006 aufgeführt ist: pDiisobutylphenoxypolyethoxyethanol (CAS.Nr. 9002-93-1) 9002-93-1 p-Diisobutylphenoxypolyethoxyethanol *
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen · 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen · Allgemeine Hinweise: Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: immer Selbstschutz des Ersthelfers beachten (z.B. Schutzhandschuhe tragen) · nach Einatmen: Bei Unwohlsein oder Atembeschwerden Frischluft zuführen. Bei anhaltenden Beschwerden ärztlichen Rat einholen. · nach Hautkontakt: Bei Berührung mit der Haut mechanisch entfernen, sorgfältig mit viel Wasser und Seife abwaschen. Stark verunreinigte Kleidung ausziehen. Zur Reinigung keine Verdünnungs-/Lösemittel anwenden. · nach Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten mit fließendem Wasser spülen und Arzt aufsuchen. · nach Verschlucken: Mund ausspülen, in kleinen Schlucken viel Wasser trinken. Kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen. Keine Gabe von Hausmitteln (Milch, Alkohol, ÖL, usw.). Packung oder Etikett dem behandelnden Arzt vorzeigen. · 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung · 5.1 Löschmittel · Geeignete Löschmittel: CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem Schaum bekämpfen. · 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Beim Erhitzen oder im Brandfalle Bildung giftiger Gase möglich. · 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung · Besondere Schutzausrüstung: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. · Weitere Angaben Wässriges, flüssiges Produkt ist nicht brennbar, solange der Wasseranteil vorhanden ist.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung · 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Personen in Sicherheit bringen. Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten.
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Handelsname: UNIFIX-S3 (Flüssigkomponente) (Fortsetzung von Seite 2)
· 6.2 Umweltschutzmaßnahmen: Nicht in die Kanalisation, Gewässer oder Erdreich gelangen lassen. · 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung: Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen und wie unter Punkt 13. beschrieben entsorgen. Das aufgenommene Material vorschriftsmäßig entsorgen. · 6.4 Verweis auf andere Abschnitte Es werden keine gefährlichen Stoffe freigesetzt. Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7. Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8. Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13. *
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung · 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Das Produkt darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. · Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. · 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten · Lagerung: · Anforderung an Lagerräume und Behälter: An einem kühlen Ort aufbewahren. · Zusammenlagerungshinweise: Bitte beachten Sie das Lager-Konzept für die Zusammenlagerung von Chemikalien gem. TRGS 510. · Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: keine · Lagerklasse: LGK 12: Nicht brennbare Flüssigkeiten, die keiner der vorgenannten LGK zuzuordnen sind · 7.3 Spezifische Endanwendungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen · Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: Augendusche oder Augensprühflasche bereitstellen. Waschgelegenheit im Arbeitsbereich vorsehen. · 8.1 Zu überwachende Parameter · Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten: Das Produkt enthält keine relevanten Mengen von Stoffen mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten. · Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen. · 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition · Persönliche Schutzausrüstung: · Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen: Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien sind zu beachten. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Verunreinigte Kleidung durch Absaugen reinigen, nicht abblasen oder bürsten. · Atemschutz: Nicht erforderlich. · Handschutz: Handschuhe aus Nitril, Butylkautschuk · Handschuhmaterial Butylkautschuk - II R : Dicke ≥ 0,425mm; Durchbruchzeit ≥ 480 min · Durchdringungszeit des Handschuhmaterials Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten. · Augenschutz: Schutzbrille.
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Handelsname: UNIFIX-S3 (Flüssigkomponente)
· Körperschutz: Arbeitsschutzkleidung *
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ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften · 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften · Allgemeine Angaben · Aussehen: Form: pastös Farbe: gemäß Produktbezeichnung · Geruch: Geruchsschwellenwert: charakteristisch · pH-Wert bei 20 °C:
8
· Zustandsänderung Schmelzpunkt/Schmelzbereich: Nicht bestimmt Siedepunkt/Siedebereich: 100 °C · Flammpunkt:
Nicht anwendbar
· Selbstentzündlichkeit:
Das Produkt ist nicht selbstentzündlich.
· Explosionsgefahr:
Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich.
· Dichte bei 20 °C:
1,01 g/cm³
· Löslichkeit in / Mischbarkeit mit Wasser: mischbar · Viskosität: dynamisch bei 20 °C: · 9.2 Sonstige Angaben
2100 mPas Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität · 10.1 Reaktivität Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 10.2 Chemische Stabilität · Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen: Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung. · 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Keine gefährlichen Reaktionen bekannt. · 10.4 Zu vermeidende Bedingungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 10.5 Unverträgliche Materialien: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte: Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt bei bestimmungsgemäßer Verwendung. ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben · 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen · Akute Toxizität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte: Keine Daten vorhanden. · Primäre Reizwirkung: Keine Reizwirkung bekannt. · Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Schwere Augenschädigung/-reizung Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Sensibilisierung der Atemwege/Haut Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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Handelsname: UNIFIX-S3 (Flüssigkomponente) (Fortsetzung von Seite 4)
· CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkung) · Keimzell-Mutagenität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Karzinogenität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Reproduktionstoxizität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Aspirationsgefahr Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben · 12.1 Toxizität · Aquatische Toxizität: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 12.3 Bioakkumulationspotenzial Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 12.4 Mobilität im Boden Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · Weitere ökologische Hinweise: · Allgemeine Hinweise: Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend Nicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen. · 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung · PBT: Nicht anwendbar. · vPvB: Nicht anwendbar. · 12.6 Andere schädliche Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. *
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung · 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung · Empfehlung: Kleinere Mengen können gemeinsam mit Hausmüll deponiert werden. Übergabe an zugelassene Entsorgungsunternehmen. · Europäischer Abfallkatalog 08 00 00 ABFÄLLE AUS HZVA VON BESCHICHTUNGEN (FARBEN, LACKE, EMAIL), KLEBSTOFFEN, DICHTMASSEN UND DRUCKFARBEN 08 04 00 Abfälle aus HZVA von Klebstoffen und Dichtmassen (einschließlich wasserabweisender Materialien) 08 04 10 Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 09 fallen · Ungereinigte Verpackungen: · Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. · Empfohlenes Reinigungsmittel: Wasser, gegebenenfalls mit Zusatz von Reinigungsmitteln. ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport · 14.1 UN-Nummer · ADR
entfällt
· 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung · ADR entfällt (Fortsetzung auf Seite 6) DE
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Handelsname: UNIFIX-S3 (Flüssigkomponente) (Fortsetzung von Seite 5)
· 14.3 Transportgefahrenklassen · ADR · Klasse
· 14.4 Verpackungsgruppe · ADR
· 14.5 Umweltgefahren: · Marine pollutant:
Nein
· 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Nicht anwendbar. · 14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code Nicht anwendbar. · Transport/weitere Angaben:
Kein Gefahrgut nach obigen Verordnungen
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften · 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch · Nationale Vorschriften: · Wassergefährdungsklasse: WGK 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend. Die Einstufung der Wassergefährdungsklasse erfolgte nach den Vorschriften der VwVwS (Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe) aus den Angaben der Rohstoffe nach dem Fließschema zur Ermittlung einer Mischungs-WGK (Anhang 4). · Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen · Besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) gemäß REACH, Artikel 57 9002-93-1 p-Diisobutylphenoxypolyethoxyethanol · 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung: Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. · Relevante Sätze H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. · Datenblatt ausstellender Bereich: Abteilung Umwelt & Sicherheit. · Ansprechpartner: Hr. Guido Herfort · Abkürzungen und Akronyme:
ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road) GHS: Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances ELINCS: European List of Notified Chemical Substances CAS: Chemical Abstracts Service (division of the American Chemical Society) LC50: Lethal concentration, 50 percent LD50: Lethal dose, 50 percent PBT: Persistent, Bioaccumulative and Toxic SVHC: Substances of Very High Concern vPvB: very Persistent and very Bioaccumulative Aquatic Chronic 3: Hazardous to the aquatic environment - Chronic Hazard, Category 3
· * Daten gegenüber der Vorversion geändert
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