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Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Druckdatum: 17.05.2016 *
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überarbeitet am: 17.05.2016
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens · 1.1 Produktidentifikator · Handelsname: UNIFIX-S3-FAST (Pulverkomponente) · 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · Verwendung des Stoffes / des Gemisches Naturwerksteinkleber · 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt · Hersteller/Lieferant: SCHOMBURG GmbH Aquafinstr. 2-8 D-32760 Detmold Germany ---------------------------------------------Tel: ++49 (0)5231/953-00 Fax: ++49 (0)5231/953-123 · Auskunftgebender Bereich: Abteilung: Umwelt & Sicherheit ************************************* In Fragen des Bereichs Umwelt & Sicherheit steht Ihnen gerne unsere Abteilung unter folgernder Durchwahl zur Verfügung: Tel: ++49 (0)5231/953-193 FAX: ++49 (0)5231/953-106 email: guido.herfort@schomburg.de
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ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren · 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs · Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung nicht eingestuft. · 2.2 Kennzeichnungselemente · Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 entfällt · Gefahrenpiktogramme entfällt · Signalwort entfällt · Gefahrenhinweise entfällt · 2.3 Sonstige Gefahren · Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung · PBT: Nicht anwendbar. · vPvB: Nicht anwendbar.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen · 3.2 Chemische Charakterisierung: Gemische · Beschreibung: Spezialzementkombination mit Zuschlagstoffen und Additiven. · Gefährliche Inhaltsstoffe: entfällt
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen · 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen · Allgemeine Hinweise: Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: immer Selbstschutz des Ersthelfers beachten (z.B. Schutzhandschuhe tragen)
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Handelsname: UNIFIX-S3-FAST (Pulverkomponente) (Fortsetzung von Seite 1)
· nach Einatmen: Bei Unwohlsein oder Atembeschwerden Frischluft zuführen. Bei anhaltenden Beschwerden ärztlichen Rat einholen. · nach Hautkontakt: Bei Berührung mit der Haut mechanisch entfernen, sorgfältig mit viel Wasser und Seife abwaschen. · nach Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten mit fließendem Wasser spülen und Arzt aufsuchen. · nach Verschlucken: Sofort Arzt aufsuchen. Packung oder Etikett dem behandelnden Arzt vorzeigen. · 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. *
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung · 5.1 Löschmittel · Geeignete Löschmittel: Produkt selbst brennt nicht. Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. · 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Durch Löschwasser entsteht eine alkalische Lösung, die zu Reizungen führen kann. · 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung · Besondere Schutzausrüstung: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. · Weitere Angaben Der örtliche Notfallplan ist zu beachten.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung · 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Personen in Sicherheit bringen. Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten. · 6.2 Umweltschutzmaßnahmen: Nicht in die Kanalisation, Gewässer oder Erdreich gelangen lassen. · 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung: Produkt mechanisch aufnehmen, dabei Staubbildung vermeiden. · 6.4 Verweis auf andere Abschnitte Es werden keine gefährlichen Stoffe freigesetzt. Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7. Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8. Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung · 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Das Produkt darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Staubbildung vermeiden. · Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. · 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten · Lagerung: · Anforderung an Lagerräume und Behälter: Vor Feuchtigkeit und Wasser schützen Nicht in Pausen- oder Aufenthaltsräumen lagern.
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Handelsname: UNIFIX-S3-FAST (Pulverkomponente) (Fortsetzung von Seite 2)
· Zusammenlagerungshinweise: Bitte beachten Sie das Lager-Konzept für die Zusammenlagerung von Chemikalien gem. TRGS 510. · Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Vor Luftfeuchtigkeit und Wasser schützen. · Lagerklasse: LGK 13: Nicht brennbare Feststoffe, die keiner der vorgenannten LGK zuzuordnen sind · 7.3 Spezifische Endanwendungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. *
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen · Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: Augendusche oder Augensprühflasche bereitstellen. Waschgelegenheit im Arbeitsbereich vorsehen. · 8.1 Zu überwachende Parameter · Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten: 14808-60-7 Siliciumdioxid (50-100%) MAK alveolengängige Fraktion · Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen. · 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition · Persönliche Schutzausrüstung: · Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen: Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien sind zu beachten. Verunreinigte Kleidung durch Absaugen reinigen, nicht abblasen oder bürsten. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. · Atemschutz: In den meisten Fällen ist kein Atemschutz notwendig, sollte es jedoch bei unzureichender Belüftung während der Handhabung zu Staubbildung kommen, ist eine entsprechende Staubschutzmaske notwendig. · Handschutz: Handschuhe aus Nitril, Butylkautschuk · Handschuhmaterial Butylkautschuk - II R : Dicke ≥ 0,425mm; Durchbruchzeit ≥ 480 min · Durchdringungszeit des Handschuhmaterials Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten. · Augenschutz: Schutzbrille. · Körperschutz: Arbeitsschutzkleidung
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften · 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften · Allgemeine Angaben · Aussehen: Form: Pulver Farbe: weiß · Geruch: Geruchsschwellenwert: schwach, charakteristisch · Zustandsänderung Schmelzpunkt/Schmelzbereich: Nicht bestimmt Siedepunkt/Siedebereich: Nicht bestimmt · Flammpunkt:
Nicht anwendbar
· Selbstentzündlichkeit:
Das Produkt ist nicht selbstentzündlich.
· Explosionsgefahr:
Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich. (Fortsetzung auf Seite 4) DE
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Handelsname: UNIFIX-S3-FAST (Pulverkomponente) (Fortsetzung von Seite 3)
· Dichte:
nicht bestimmt
· Schüttdichte:
1,410 kg/dm³
· Löslichkeit in / Mischbarkeit mit Wasser: mischbar · 9.2 Sonstige Angaben Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität · 10.1 Reaktivität Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 10.2 Chemische Stabilität · Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen: Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung. · 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Keine gefährlichen Reaktionen bekannt. · 10.4 Zu vermeidende Bedingungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 10.5 Unverträgliche Materialien: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte: Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt bei bestimmungsgemäßer Verwendung. *
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben · 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen · Akute Toxizität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte: Keine Daten vorhanden. · Primäre Reizwirkung: Leichte Reizwirkung möglich. · Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Schwere Augenschädigung/-reizung Leichte Reizwirkung möglich · Sensibilisierung der Atemwege/Haut Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkung) · Keimzell-Mutagenität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Karzinogenität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Reproduktionstoxizität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Aspirationsgefahr Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben · 12.1 Toxizität · Aquatische Toxizität: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 12.3 Bioakkumulationspotenzial Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 12.4 Mobilität im Boden Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · Weitere ökologische Hinweise: · Allgemeine Hinweise: Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend Nicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
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Handelsname: UNIFIX-S3-FAST (Pulverkomponente) (Fortsetzung von Seite 4)
· 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung · PBT: Nicht anwendbar. · vPvB: Nicht anwendbar. · 12.6 Andere schädliche Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. *
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung · 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung · Empfehlung: Übergabe an zugelassene Entsorgungsunternehmen. · Europäischer Abfallkatalog 10 00 00 ABFÄLLE AUS THERMISCHEN PROZESSEN 10 12 00 Abfälle aus der Herstellung von Keramikerzeugnissen und keramischen Baustoffen wie Ziegeln, Fliesen, Steinzeug 10 12 03 Teilchen und Staub 17 00 00 BAU- UND ABBRUCHABFÄLLE (EINSCHLIESSLICH AUSHUB VON VERUNREINIGTEN STANDORTEN) 17 01 00 Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik 17 01 01 Beton 17 00 00 BAU- UND ABBRUCHABFÄLLE (EINSCHLIESSLICH AUSHUB VON VERUNREINIGTEN STANDORTEN) 17 09 00 Sonstige Bau- und Abbruchabfälle 17 09 04 gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallen · Ungereinigte Verpackungen: · Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport · 14.1 UN-Nummer · ADR, ADN, IMDG, IATA
entfällt
· 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung · ADR, ADN, IMDG, IATA entfällt · 14.3 Transportgefahrenklassen · ADR, ADN, IMDG, IATA · Klasse
· 14.4 Verpackungsgruppe · ADR, IMDG, IATA
· 14.5 Umweltgefahren: · Marine pollutant:
Nein
· 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Nicht anwendbar. · 14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code Nicht anwendbar. · Transport/weitere Angaben:
Kein Gefahrgut nach obigen Verordnungen
· UN "Model Regulation":
entfällt DE
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Handelsname: UNIFIX-S3-FAST (Pulverkomponente) (Fortsetzung von Seite 5)
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften · 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch · Nationale Vorschriften: · Wassergefährdungsklasse: WGK 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend. Die Einstufung der Wassergefährdungsklasse erfolgte nach den Vorschriften der VwVwS (Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe) aus den Angaben der Rohstoffe nach dem Fließschema zur Ermittlung einer Mischungs-WGK (Anhang 4). · 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung: Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. · Datenblatt ausstellender Bereich: Abteilung Umwelt & Sicherheit. · Ansprechpartner: Hr. Guido Herfort · Abkürzungen und Akronyme:
ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road) IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods IATA: International Air Transport Association GHS: Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances ELINCS: European List of Notified Chemical Substances CAS: Chemical Abstracts Service (division of the American Chemical Society) LC50: Lethal concentration, 50 percent LD50: Lethal dose, 50 percent PBT: Persistent, Bioaccumulative and Toxic vPvB: very Persistent and very Bioaccumulative
· * Daten gegenüber der Vorversion geändert
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