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Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Druckdatum: 17.05.2016 *
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überarbeitet am: 17.05.2016
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens · 1.1 Produktidentifikator · Handelsname: UNIFIX · 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · Verwendung des Stoffes / des Gemisches Fliesenkleber · 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt · Hersteller/Lieferant: SCHOMBURG GmbH Aquafinstr. 2-8 D-32760 Detmold Germany ---------------------------------------------Tel: ++49 (0)5231/953-00 Fax: ++49 (0)5231/953-123 · Auskunftgebender Bereich: Abteilung: Umwelt & Sicherheit ************************************ In Fragen des Bereichs Umwelt & Sicherheit steht Ihnen gerne unsere Abteilung unter folgender Durchwahl zur Verfügung: Tel: ++49 (0)5231/953-193 Fax: ++49 (0)5231/953-106 email: guido.herfort@schomburg.de NOTFALLAUSKUNFT ************************* Giftnotruf Berlin (24 Std.) Tel: ++49 (0)30/30686790
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ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren · 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs · Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 GHS05 Ätzwirkung Eye Dam. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden. GHS07 Skin Irrit. 2 H315 Verursacht Hautreizungen. STOT SE 3 H335 Kann die Atemwege reizen. · 2.2 Kennzeichnungselemente · Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet. · Gefahrenpiktogramme GHS05, GHS07 · Signalwort Gefahr · Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung: PZ Klinker Calciumhydroxid
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Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Druckdatum: 17.05.2016
Handelsname: UNIFIX (Fortsetzung von Seite 1)
· Gefahrenhinweise H315 Verursacht Hautreizungen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H335 Kann die Atemwege reizen. · Sicherheitshinweise P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften. · 2.3 Sonstige Gefahren · Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung · PBT: Nicht anwendbar. · vPvB: Nicht anwendbar. *
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen · 3.2 Chemische Charakterisierung: Gemische · Beschreibung: Normen-Zementkombination mit silikatischen Zuschlägen
· Gefährliche Inhaltsstoffe: CAS: 65997-15-1 PZ Klinker EINECS: 266-043-4 Eye Dam. 1, H318;
Skin Irrit. 2, H315; STOT SE 3, H335
CAS: 1305-62-0 Calciumhydroxid EINECS: 215-137-3 Eye Dam. 1, H318;
25-50% < 1%
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen · 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen · Allgemeine Hinweise: Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: immer Selbstschutz des Ersthelfers beachten (z.B. Schutzhandschuhe tragen) · nach Einatmen: Bei Unwohlsein oder Atembeschwerden Frischluft zuführen. Bei anhaltenden Beschwerden ärztlichen Rat einholen. · nach Hautkontakt: Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen. · nach Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser abspülen und Arzt konsultieren. · nach Verschlucken: Mund ausspülen, kein Erbrechen herbeiführen, sofort Arzthilfe zuziehen. · 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung · 5.1 Löschmittel · Geeignete Löschmittel: Produkt selbst brennt nicht. Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
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Handelsname: UNIFIX (Fortsetzung von Seite 2)
· 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung · Besondere Schutzausrüstung: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. · Weitere Angaben Der örtliche Notfallplan ist zu beachten. *
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung · 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Persönliche Schutzkleidung tragen (s. Kapitel 8). Augen- und Hautkontakt vermeiden. Für ausreichende Lüftung sorgen. Staubbildung vermeiden. · 6.2 Umweltschutzmaßnahmen: Nicht in die Kanalisation, Gewässer oder Erdreich gelangen lassen. · 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung: Produkt mechanisch aufnehmen, dabei Staubbildung vermeiden. · 6.4 Verweis auf andere Abschnitte Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung · 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen. Staubbildung vermeiden. Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. Das Produkt darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Gefäße nicht offen stehen lassen. Im Arbeitsbereich keine Lebensmittel aufbewahren. · Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. · 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten · Lagerung: · Anforderung an Lagerräume und Behälter: An einem kühlen gut belüftetem Ort lagern. Gefäße nicht offen stehen lassen. Nicht in Pausen- oder Aufenthaltsräumen lagern. · Zusammenlagerungshinweise: Getrennt von Lebensmitteln lagern. Bitte beachten Sie das Lager-Konzept für die Zusammenlagerung von Chemikalien gem. TRGS 510. · Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Vor Luftfeuchtigkeit und Wasser schützen. · Lagerklasse: LGK 13: Nicht brennbare Feststoffe, die keiner der vorgenannten LGK zuzuordnen sind · 7.3 Spezifische Endanwendungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen · Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: Waschgelegenheit im Arbeitsbereich vorsehen. Augendusche oder Augensprühflasche bereitstellen.
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Handelsname: UNIFIX (Fortsetzung von Seite 3)
· 8.1 Zu überwachende Parameter · Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten: 14808-60-7 Siliciumdioxid (50-100%) MAK alveolengängige Fraktion 65997-15-1 PZ Klinker (25-50%) AGW Langzeitwert: 5 E mg/m³ DFG 1305-62-0 Calciumhydroxid (< 1%) AGW Langzeitwert: 1E mg/m³ 2(I);Y, EU, DFG · Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen. · 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition · Persönliche Schutzausrüstung: · Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen: Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien sind zu beachten. Nach der Arbeit und vor den Pausen für gründliche Hautreinigung sorgen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Verunreinigte Kleidung durch Absaugen reinigen, nicht abblasen oder bürsten. · Atemschutz: In den meisten Fällen ist kein Atemschutz notwendig, sollte es jedoch bei unzureichender Belüftung während der Handhabung zu Staubbildung kommen, ist eine entsprechende Staubschutzmaske notwendig. · Handschutz: Handschuhe aus Nitril, Butylkautschuk · Handschuhmaterial Butylkautschuk - II R : Dicke ≥ 0,425mm; Durchbruchzeit ≥ 480 min · Durchdringungszeit des Handschuhmaterials Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten. · Augenschutz: Schutzbrille. · Körperschutz: Arbeitsschutzkleidung *
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften · 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften · Allgemeine Angaben · Aussehen: Form: Pulver Farbe: grau · Geruch: Geruchsschwellenwert: nach Zement · Zustandsänderung Schmelzpunkt/Schmelzbereich: Nicht bestimmt Siedepunkt/Siedebereich: Nicht bestimmt · Flammpunkt:
Nicht anwendbar
· Selbstentzündlichkeit:
Das Produkt ist nicht selbstentzündlich.
· Explosionsgefahr:
Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich.
· Dichte: Schüttdichte:
1,450 kg/dm³
· Löslichkeit in / Mischbarkeit mit Wasser: mischbar (Fortsetzung auf Seite 5) DE
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Handelsname: UNIFIX (Fortsetzung von Seite 4)
· 9.2 Sonstige Angaben
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität · 10.1 Reaktivität Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 10.2 Chemische Stabilität · Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen: Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung. · 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Keine gefährlichen Reaktionen bekannt. · 10.4 Zu vermeidende Bedingungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 10.5 Unverträgliche Materialien: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte: Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt bei bestimmungsgemäßer Verwendung. *
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben · 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen · Akute Toxizität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte: 1305-62-0 Calciumhydroxid Oral LD50 7340 mg/kg (Ratte) 544-17-2 Calciumformiat Oral LD50 3050 mg/kg (Ratte) Dermal LD50 >2000 mg/kg (Ratte) Inhalativ LC50/4 h >0,67 mg/l (Ratte) · Primäre Reizwirkung: · Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Verursacht Hautreizungen. · Schwere Augenschädigung/-reizung Verursacht schwere Augenschäden. · Sensibilisierung der Atemwege/Haut Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkung) · Keimzell-Mutagenität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Karzinogenität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Reproduktionstoxizität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Kann die Atemwege reizen. · Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Aspirationsgefahr Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben · 12.1 Toxizität · Aquatische Toxizität: 544-17-2 Calciumformiat LC 0 (96h) 1000 mg/l (Brachydanio rerio) EC50 (48h) >1000 mg/l (Daphnia magna) EC50 >1000 mg/l (Bakterientoxizität) · 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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Handelsname: UNIFIX (Fortsetzung von Seite 5)
· 12.3 Bioakkumulationspotenzial Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 12.4 Mobilität im Boden Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · Weitere ökologische Hinweise: · Allgemeine Hinweise: Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend · 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung · PBT: Nicht anwendbar. · vPvB: Nicht anwendbar. · 12.6 Andere schädliche Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. *
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung · 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung · Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. · Europäischer Abfallkatalog 17 00 00 BAU- UND ABBRUCHABFÄLLE (EINSCHLIESSLICH AUSHUB VON VERUNREINIGTEN STANDORTEN) 17 01 00 Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik 17 01 01 Beton 10 00 00 ABFÄLLE AUS THERMISCHEN PROZESSEN 10 12 00 Abfälle aus der Herstellung von Keramikerzeugnissen und keramischen Baustoffen wie Ziegeln, Fliesen, Steinzeug 10 12 03 Teilchen und Staub · Ungereinigte Verpackungen: · Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. · Empfohlenes Reinigungsmittel: Wasser, gegebenenfalls mit Zusatz von Reinigungsmitteln.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport · 14.1 UN-Nummer · ADR, ADN, IMDG, IATA
entfällt
· 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung · ADR entfällt · ADN, IMDG, IATA entfällt · 14.3 Transportgefahrenklassen · ADR, ADN, IMDG, IATA · Klasse
· 14.4 Verpackungsgruppe · ADR, IMDG, IATA
· 14.5 Umweltgefahren:
Nicht anwendbar.
· 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Nicht anwendbar. · 14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code Nicht anwendbar. · Transport/weitere Angaben:
Kein Gefahrgut nach obigen Verordnungen (Fortsetzung auf Seite 7) DE
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Handelsname: UNIFIX (Fortsetzung von Seite 6)
· UN "Model Regulation":
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften · 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch · Nationale Vorschriften: · Wassergefährdungsklasse: WGK 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend. Die Einstufung der Wassergefährdungsklasse erfolgte nach den Vorschriften der VwVwS (Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe) aus den Angaben der Rohstoffe nach dem Fließschema zur Ermittlung einer Mischungs-WGK (Anhang 4). · 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung: Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. · Relevante Sätze H315 Verursacht Hautreizungen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H335 Kann die Atemwege reizen. · Datenblatt ausstellender Bereich: Abteilung Umwelt & Sicherheit. · Ansprechpartner: Hr. Guido Herfort · Abkürzungen und Akronyme:
ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road) IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods IATA: International Air Transport Association GHS: Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances ELINCS: European List of Notified Chemical Substances CAS: Chemical Abstracts Service (division of the American Chemical Society) LC50: Lethal concentration, 50 percent LD50: Lethal dose, 50 percent PBT: Persistent, Bioaccumulative and Toxic vPvB: very Persistent and very Bioaccumulative Skin Irrit. 2: Skin corrosion/irritation, Hazard Category 2 Eye Dam. 1: Serious eye damage/eye irritation, Hazard Category 1 STOT SE 3: Specific target organ toxicity - Single exposure, Hazard Category 3
· * Daten gegenüber der Vorversion geändert
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