SCHOMBURG GmbH & Co. KG Aquafinstraße 2–8 D-32760 Detmold (Germany) Tel.: + 49-5231- 953-00 Fax + 49-5231- 953-108 www.schomburg.com
Technische Zusatzinformation Nr. 53
AQUAFIN-CJ5 Liste der wassergefährdenden Flüssigkeiten gegen die das Fugenabdichtungssystem flüssigkeitsundurchlässig und chemisch beständig ist Gruppen-Nr.
Flüssigkeiten
1
Ottokraftstoffe nach DIN EN 228 mit einem maximalen (Bio) Ethanolgehalt von 5 Vol.-% nach DIN EN 15376
1a
Ottokraftstoffe nach DIN EN 228 mit Zusatz von Biokraftstoffkomponenten nach RL 2009/28/EG bis zu einem Gesamtgehalt von max. 20 Vol.-%
2
Flugkraftstoffe
3
• Heizöl EL nach DIN 51603-1 • ungebrauchte Verbrennungsmotorenöle • ungebrauchte Kraftfahrzeug-Getriebeöle • Gemische aus gesättigten und aromatischen Kohlenwasserstoffen mit einem Aromatengehalt von ≤ 20 Ma.-% und einem Flammpunkt von > 60 °C
3b
Dieselkraftstoffe nach DIN EN 590 mit einem Zusatz von Biodiesel nach DIN EN 14214 bis zu einem gesamtgehalt von max. 20 Vol.-%
4
Kohlenwasserstoffe sowie benzolhaltige Gemische mit max. 5 Vol.-% Benzol, außer Kraftstoffe
4b
Rohöle
4c
• gebrauchte Verbrennungsmotorenöle und • gebrauchte Kraftfahrzeug-Getriebeöle mit einem Flammpunkt > 60 °C
5
ein- und mehrwertige Alkohole mit max. 48 Vol.-% Methanol und Ethanol (in Summe), Glykol, Polyglykole, deren Monoether sowie deren wässrige Gemische
5a
Alkohole und Glykoleether sowie deren wässrige Gemische
5b
ein- und mehrwertige Alkohole ≥ C2 mit max. 48 Vol.-% Ethanol sowie deren wässrige Gemische
5c
Ethanol einschließlich Ethanol nach DIN EN 15376 (unabhängig vom Herstellungsverfahren) sowie deren wässrige Lösungen
Soweit keine anderen Angaben zu den aufgeführten Flüssigkeiten gemacht werden, handelt es sich jeweils um technisch reine Substanzen oder um Mischungen technisch reiner Substanzen der jeweiligen Gruppe, jedoch nicht in Mischung mit Wasser soweit dies nicht extra ausgewiesen ist.
1/2
Jauche, Gülle
Silagesickersäfte
Gärsubstrate landwirtschaftlicher Herkunft und deren Gärreste, ohne pflanzenölhaltige Gärsubstrate (einschließlich Gr. 1 und Gr. 2)
Die Bestätigung zur Beständigkeit stellt keinen Verwendbarkeitsnachweis für den Einsatz in LAU-, JGS- oder Biogasanlagen in Deutschland gemäß WHG / AwSV dar.
Die Rechte des Käufers in Bezug auf die Qualität unserer Materialien richten sich nach unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen. Bei Bedarfsfällen, die über den hier beschriebenen Anwendungsbereich hinausgehen, berät Sie unser technischer Beratungsdienst gerne. Zu ihrer Verbindlichkeit bedarf es einer rechtsverbindlichen schriftlichen Bestätigung. Die Produktbeschreibung entbindet den Anwender nicht von seiner Sorgfaltspflicht. Legen Sie bei Unsicherheiten ein Prüffeld an. Bei Erscheinen einer neuen Fassung wird die vorliegende ungültig. 2/2
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