SCHOMBURG GmbH Aquafinstraße 2–8 D-32760 Detmold (Germany) Telefon +49 - 5231- 953-00 Fax +49 - 5231- 953-333 www.schomburg.de
Technische Zusatzinformation Nr. 21
Empfehlung zur Verlegung von großformatigen Fliesen und Platten geringe Belastung mittlere Belastung (von 0,5 kN/m2 bis 2,0 kN/m2) (von 2,0 kN/m2 bis 3,5 kN/m2)
hohe Belastung (> 3,5 kN/m2 bis 5 kN/m2)
Fliesengröße in cm × cm
30 × 30
30 × 30 bis 60 × 60
> 60 × 60
Fliesengröße in m2
bis 0,09
0,09 bis 0,36
> 0,36
•
4
1
3
LIGHTFLEX MONOFLEX MONOFLEX-fast MONOFLEX-FB MONOFLEX-XL UNIFIX-S3 UNIFIX-S3-FAST SOLOFLEX CRISTALLIT-FLEX UNIFIX-AEK
Wand Boden Wand Boden Wand Boden Wand Boden Wand Boden Wand Boden Wand Boden Wand Boden Wand Boden Wand Boden
= geeignet = besonders geeignet
1 = 25 kg mit 5,00 kg UNIFLEX-F vergütet 2 = 15 kg mit 5,00 kg UNIFLEX-F vergütet 3 = 25 kg mit 8,33 kg UNIFLEX-F vergütet 4 = 15 kg mit 8,33 kg UNIFLEX-F vergütet
• • • • • •
• • •
2
/
Ab einem Format von > 50 × 50 cm sollten die Fliesen- bzw. Plattenrückseite mit einer Kontaktschicht versehen werden, der Aufbruch sollte in jedem Fall kontrolliert werden. Reicht die Kontaktschicht nicht aus, die jeweilige Fliese ausreichend zu benetzen, ist das Buttering-Floating-Verfahren anzuwenden. Mit dem Erreichen eines ausreichenden Haftverbundes zwischen Verlegematerial und Untergrund, können auftretende Spannungen gleichmäßig aufgenommen werden. Verformbare oder noch besser hoch verformbare Kleber sind in der Lage, auftretende Spannungen abzubauen. Die spezifischen Eigenschaften von Fliesen und Platten sind zu berücksichtigen.
Die Rechte des Käufers in Bezug auf die Qualität unserer Materialien richten sich nach unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen. Für Anforderungen die über den Rahmen der hier beschriebenen Anwendung hinausgehen, steht Ihnen unser technischer Beratungsdienst zur Verfügung. Diese bedürfen dann zur Verbindlichkeit der rechtsverbindlichen schriftlichen Bestätigung. Die Produktbeschreibung befreit den Anwender nicht von seiner Sorgfaltspflicht. Im Zweifelsfall sind Musterflächen anzulegen. Mit Herausgabe einer neuen Fassung der Druckschrift verliert diese ihre Gültigkeit. 37/21 RM/KK