Technisches Merkblatt BETOCRETE®-CP350-CI Betonzusatzmittel mit kristalliner Wirkweise und Korrosionsinhibitor
Artikelnummer
Lieferform
Farbe
Einheiten / Palette
Stück/Umverpackung
206456002
3 kg, Sack (wasserlöslich)
grau
192,000
8,000
206456001SXP
20 kg, Sack
48,000
1,000
Einsatzgebiete zur integralen kristallinen Abdichtung von Betonbauteilen im erdberührten Bereich für Fundamente und wasserdichte Betonbauteile für Wirtschafts-, Gewerbe-, Sportstätten und Wohnungsbau für Infrastruktur, Wasser- und Abwasserbauwerke für Ortbeton, Betonfertigteile und Spritzbeton in der Expositionsklasse XS zeigt das BETOCRETE-CL210-WP die höchste Wirksamkeit
Produkteigenschaften Pulver Aktivierung und Beschleunigung der Rissheilungsfähigkeit im Beton korrosionsinhibitierende Wirkweise verbessert Frost- und Tausalzbeständigkeit verminderte Chloridionenmigration Trinkwassereignung nach DVGW-Arbeitsblatt W-347 und W-270
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13/05/2026
Technisches Merkblatt BETOCRETE®-CP350-CI Vorteile Rissheilung von Oberflächen und durchgehenden Rissen bis 0,4mm (auslaufend bis 0,5mm) möglich Minimierung der Wartungs- und Instandhaltungskosten des Betons Verminderung der kapillaren Absorption geringerer Wassereintrag bedeutet geringerer Eintrag betonschädigender Substanzen Erhöhung Dauerhaftigkeit Betonbauteil
Technische Daten Materialeigenschaften ca. 1,12 g/cm³
Schüttdichte
Anmischen > 45 Sekunden > 5 Minuten
Mischzeit, Betonwerk Mischzeit, Fahrmischer (Transportbeton)
Verarbeitung min. 5 °C ca. 0,75 - 1,25 Gewichts-%
Verarbeitungstemperatur empfohlene Dosierung im Bezug auf Zement
Materialverbrauch Verbrauch nach Einsatzgebiet Folgende Dosierhöhen haben sich bewährt: w/z-Wert
Dosierhöhe
< 0,4
0,75 % bez. auf CEM
> 0,4 - 0,5
0,80 % bez. auf CEM
> 0,5 - 0,55
0,95 % bez. auf CEM
Die max. Dosierhöhe von 1,25 % bez. auf CEM nicht überschreiten. Bei Zementgehalten ≥400 kg/m3 reicht eine Dosierhöhe von 3,50 kg/m3
Mindestzementgehalt im Beton Anforderung an den Beton Mindestzementgehalt in kg/m3
Mindestmengen Bindemittel/Gemische in kg/m3
Maximale Zugabe zum Bindemittel in kg /m3
CEM I
270
CEM II
290
CEM III/A
380
Portlandzement
Portlandzement mit ≤ 35% eingemischtem Hüttensand, Flugasche oder Puzzolanen
Portlandzement mit ≤ 50% eingemischtem Hüttensand
Hüttensand
100
Flugasche
80
Anwendung Dosierung im Betonwerk 1. BETOCRETE®-CP350-CI ist auf die Gesteinskörnungen zu dosieren und mindestens 30 Sekunden vor Zugabe von Wasser und Zement mischen. 2. Anschließend mindestens ca. 45 Sekunden bis zur Gebrauchstauglichkeit fertig mischen.
Dosierung im Fahrmischer 1. BETOCRETE®-CP350-CI wird direkt in die Mischtrommel des Fahrzeuges dosiert. 2. Die Nachmischzeit muss ca. 1 Minute pro m³ Trommelinhalt (min. jedoch 5 Minuten) betragen.
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Technisches Merkblatt BETOCRETE®-CP350-CI Lagerbedingungen Lagerung Kühl, trocken und geschützt vor Sonneneinstrahlung. Mind. 24 Monate im Original-Gebinde. Angebrochene Gebinde umgehend aufbrauchen.
Hinweise BETOCRETE®-CP350-CI modifizierte Betone können, je nach Zusammensetzung, an der Oberfläche Kristalle aufweisen. Über Vorversuche ist die Eignung / Funktionsfähigkeit von BETOCRETE®-CP350-CI in der konkreten Betonrezeptur nachzuweisen. Braunkohleflugasche ist nur bedingt geeignet. Die Verwendung von CEM III/B&C Zementen ist ausgeschlossen. Die vom Planer/Ingenieur/Statiker vorgegebenen Rissweitenbeschränkungen müssen unter allen Umständen eingehalten werden. Anderslautende Auslegungen sind nach entsprechender Verifizierung und Eignung nachzuweisen! Betone mit BETOCRETE®-CP350-CI müssen entsprechend den aktuell gültigen Normen hergestellt, verarbeitet und nachbehandelt werden. In seltenen Fällen kann BETOCRETE®-CP350-CI das Erstarrungsverhalten des Betons beeinflussen. Als systemkompatibles Produkt steht RUXOLITH-T5 (VZ) zum Aussteuern des Betons zur Verfügung. Ausgenommen sind Betone der Expositionsklasse XA3 gemäß DIN EN 206-1/DIN 1045-2. Bewegungen im Betonbauteil, z.B. durch Verkehrslasten oder Temperaturunterschiede, können kristallin geschlossene Risse wieder aufbrechen.
Das gültige Sicherheitsdatenblatt beachten! GISCODE: BZM40
Die Rechte des Käufers in Bezug auf die Qualität unserer Materialien richten sich nach unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen. Für Anforderungen dieüber den Rahmen der hier beschriebenen Anwendung hinausgehen, steht Ihnen unser technischer Beratungsdienst zur Verfügung. Diese bedürfen dann zurVerbindlichkeit der rechtsverbindlichen schriftlichen Bestätigung. Die Produktbeschreibung befreit den Anwender nicht von seiner Sorgfaltspflicht. Im Zweifelsfallsind Musterflächen anzulegen. Mit Herausgabe einer neuen Fassung der Druckschrift verliert diese ihre Gültigkeit.
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