Sondervereinbarung
Wand- Bodenanschluss – Abweichung zur DIN 18533
Zwischen Auftraggeber:
Auftragnehmer:
für das Bauvorhaben:
Der Wand- Bodenanschluss des obigen Bauvorhabens soll gemäß Vereinbarung / Leistungsverzeichnis vom ....................... mit SCHOMBURG-Dichtbandtechnik ausgeführt werden. Wand-/Bodenanschlüsse sowie Innenecken sind gemäß der DIN 18533-3 2017- 07 mit mineralischen Dichtungskehlen auszurunden. Eine Norm ist keine zwingende Vorgabe. Normen folgen der Entwicklung von Abdichtungsstoffen nur verzögert. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik kann und wird nicht immer von Normen abgebildet. Abweichend zur Norm kann diese Ausführung auch mit Dichtbandtechnik der SCHOMBURG GmbH ausgeführt werden, wenn diese Anwendung im aktuell gültigen Technischen Merkblatt des Abdichtungsstoffes beschrieben ist und ein entsprechender Verwendbarkeitsnachweis vorliegt. Ein Verwendbarkeitsnachweis ist ein allgemein bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP). Bei der Ausführung der Bauwerksabdichtung sind die Vorgaben des Verwendbarkeitsnachweises einzuhalten. Alle von der Norm abweichenden Ausführungen sind vertraglich zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu vereinbaren. Gemäß der DIN 18336 „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)- Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)- – Abdichtungsarbeiten“, unter Punkt 0.3 Einzelangaben bei Abweichungen, müssen alle Abweichungen eindeutig und im Einzeln einer Leistungsbeschreibung anzugeben werden. Mit dieser Vereinbarung erklärt sich der Auftraggeber mit der Anwendung der SCHOMBURGDichtbandtechnik als einverstanden. Alle weiteren Bestimmungen des geltenden Werkvertrages bleiben unberührt.
Auftraggeber: Ort/Datum/Unterschrift Auftragnehmer: Ort/Datum/Unterschrift
SCHOMBURG GmbH Aquafinstraße 2–8 · D-32760 Detmold (Germany) · Telefon +49-5231-953-00 · Fax +49-5231-953-333 · www.schomburg.de
Seite 1/1
MSt/KK 23/19