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Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Artikel 31 Druckdatum 26.08.2025
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überarbeitet am: 26.08.2025
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens · 1.1 Produktidentifikator · Handelsname: FIX 20-T · UFI: TWW0-2KWR-H00X-E1VJ · 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird · Verwendungssektor SU19 Bauwirtschaft · Verwendung des Stoffes / des Gemisches Schnellzement · 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt · Hersteller/Lieferant: SCHOMBURG GmbH & Co. KG Aquafinstr. 2-8 D-32760 Detmold Deutschland ---------------------------------------------Tel: ++49 (0)5231/953-00 Fax: ++49 (0)5231/953-123 Internet: www.schomburg.de · Auskunftgebender Bereich: Abteilung: Umwelt und Sicherheit ************************************ Wenn Sie Fragen zur Abteilung Umwelt und Sicherheit haben, wenden Sie sich bitte an unsere Abteilung. E-Mail: SDB@schomburg.de · 1.4 Notrufnummer: Giftnotruf Berlin (24 Std.) deutsch & englisch Tel: ++49 (0)30/30686700 ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren · 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs · Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 GHS05 Ätzwirkung Eye Dam. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden. GHS07 Skin Irrit. 2 H315 Verursacht Hautreizungen. STOT SE 3 H335 Kann die Atemwege reizen. · 2.2 Kennzeichnungselemente · Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet. · Gefahrenpiktogramme GHS05, GHS07 · Signalwort Gefahr (Fortsetzung auf Seite 2) DE
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Handelsname: FIX 20-T (Fortsetzung auf Seite 1)
· Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung: PZ Klinker Calciumhydroxid Kaliumcarbonat · Gefahrenhinweise H315 Verursacht Hautreizungen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H335 Kann die Atemwege reizen. · Sicherheitshinweise P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P280 Schutzhandschuhe / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften. · 2.3 Sonstige Gefahren Mit Feuchtigkeit bildet das trockene Produkt eine stark alkalische Lösung, die Haut und Augen reizen kann. Längerer Kontakt mit dem feuchten Mörtel kann zu ernsthaften Augen- und Hautschäden führen. · Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung · PBT: Nicht anwendbar. · vPvB: Nicht anwendbar. ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen · 3.2 Gemische · Beschreibung: Normen-Zementkombination mit silikatischen Zuschlägen · Gefährliche Inhaltsstoffe: CAS: 65997-15-1 PZ Klinker EINECS: 266-043-4 Eye Dam. 1, H318;
25-50% Skin Irrit. 2, H315; STOT SE 3, H335
CAS: 584-08-7 Kaliumcarbonat EINECS: 209-529-3 Skin Irrit. 2, H315; Eye Irrit. 2, H319; STOT SE 3, H335
<2,5%
CAS: 1305-62-0 Calciumhydroxid <2,5% EINECS: 270-659-9 Eye Dam. 1, H318; Skin Irrit. 2, H315; STOT SE 3, H335 · zusätzl. Hinweise: Der Chromatanteil im Zement ist kleiner als 2 ppm, sodass die Einstufung mit dem H317 oder EUH203 entfällt (siehe 1907/2006/EG, Anhang XVII (47)). Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen. *
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen · 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen · Allgemeine Hinweise: Vergiftungssymptome können erst nach vielen Stunden auftreten, deshalb ärztliche Überwachung mindestens 48 Stunden nach einem Unfall. Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: immer Selbstschutz des Ersthelfers beachten (z.B. Schutzhandschuhe tragen) BEI BEWUßTLOSIGKEIT: Beim Erbrechen im bewußtlosen Zustand ist eindringen in die Lunge und dadurch Erstickungsgefahr möglich, deshalb bei Bewußtlosigkeit Lagerung und Transport in "stabiler Seitenlage", Atemwege freihalten, Zahnprothesen und Erbrochenes entfernen. Atmung und Puls kontrollieren. Bei Atem- oder Herzstillstand künstliche Beatmung und Herzdruckmassage. Unverzüglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen ! (Fortsetzung auf Seite 3) DE
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Handelsname: FIX 20-T (Fortsetzung auf Seite 2)
· nach Einatmen: Bei Unwohlsein oder Atembeschwerden: Frischluft- oder Sauerstoffzufuhr; ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. · nach Hautkontakt: Bei Berührung mit der Haut mechanisch entfernen, sorgfältig mit viel Wasser und Seife abwaschen. Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen. Keine Verdünnungs-/Lösemittel o.ä. verwenden. · nach Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lidspalt mindestens 10 Minuten unter fließendem Wasser behutsam ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen und weiter ausspülen. Arzt aufsuchen. · nach Verschlucken: Packung oder Etikett dem behandelnden Arzt vorzeigen. Mund ausspülen, in kleinen Schlucken viel Wasser trinken. Kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen. · 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung · 5.1 Löschmittel · Geeignete Löschmittel: Produkt selbst brennt nicht. Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. · 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung · Besondere Schutzausrüstung: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. · Weitere Angaben Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den behördlichen Vorschriften entsorgt werden. Produkt selbst brennt nicht. Der örtliche Notfallplan ist zu beachten. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung · 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Personen in Sicherheit bringen. Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten. Persönliche Schutzkleidung tragen (s. Kapitel 8). · 6.2 Umweltschutzmaßnahmen: Nicht in die Kanalisation, Gewässer oder Erdreich gelangen lassen. Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen. · 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung: Für ausreichende Lüftung sorgen. Produkt mechanisch aufnehmen, dabei Staubbildung vermeiden. · 6.4 Verweis auf andere Abschnitte Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7. Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8. Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13. DE
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Handelsname: FIX 20-T (Fortsetzung auf Seite 3)
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ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung · 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Vor Hitze und direkter Sonnenbestrahlung schützen. Staubbildung vermeiden. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen Persönliche Schutzausrüstung siehe unter Abschnitt 8. · Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. · 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten · Lagerung: · Anforderung an Lagerräume und Behälter: Nur im Originalgebinde aufbewahren. Vor Feuchtigkeit und Wasser schützen Trocken aufbewahren. · Zusammenlagerungshinweise: Bitte beachten Sie das Lager-Konzept für die Zusammenlagerung von Chemikalien gem. TRGS 510. · Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Behälter dicht geschlossen halten. In gut verschlossenen Gebinden kühl und trocken lagern. Unter Verschluß und für Kinder unzugänglich aufbewahren. · Lagerklasse: 13 · Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): · GISCode ZP1 Zementhaltige Produkte, chromatarm · 7.3 Spezifische Endanwendungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen · 8.1 Zu überwachende Parameter · Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten: 65997-15-1 PZ Klinker (25-50%) AGW (Deutschland) Langzeitwert: 5 E mg/m³ DFG 1305-62-0 Calciumhydroxid (<2,5%) AGW (Deutschland) Langzeitwert: 1E mg/m³ 2(I);Y, EU, DFG IOELV (Europäische Union) Kurzzeitwert: 4 mg/m³ Langzeitwert: 1 mg/m³ Respirable fraction · Rechtsvorschriften AGW (Deutschland): TRGS 900 IOELV (Europäische Union): (EU) 2019/1831 · Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen. Die Werte und weitere Angaben der TRGS 900 (Deutschland) sind zu beachten. · 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition · Geeignete technische Steuerungseinrichtungen Waschgelegenheit im Arbeitsbereich vorsehen. Augendusche oder Augenspülflasche bereitstellen. · Individuelle Schutzmaßnahmen, zum Beispiel persönliche Schutzausrüstung · Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen: Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien sind zu beachten. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen und erst nach Reinigung wieder benutzen. (Fortsetzung auf Seite 5) DE
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Handelsname: FIX 20-T (Fortsetzung auf Seite 4)
Verunreinigte Kleidung durch Absaugen reinigen, nicht abblasen oder bürsten. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen oder Kaugummi kauen. Vorbeugender Hautschutz durch Hautschutzsalbe. Nach der Arbeit und vor den Pausen für gründliche Hautreinigung sorgen. · Atemschutz In den meisten Fällen ist kein Atemschutz notwendig, sollte es jedoch bei unzureichender Belüftung während der Handhabung zu Staubbildung kommen, ist eine entsprechende Staubschutzmaske notwendig. Bei kurzzeitiger oder geringer Belastung Atemfiltergerät; bei intensiver bzw. längerer Exposition umluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden. Bei Arbeiten mit höheren Staub-belastungen: Partikelfilterklasse P2 · Handschutz Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert. Der Handschuh muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt / den Stoff / die Zubereitung sein. Auswahl des Handschuh unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und der Degradation. · Handschuhmaterial Nitrilgetränkte Baumwollhandschuhe (Schichtdicke ca. 0,15 mm) Für Tätigkeiten mit zementhaltigen Produkten wurden geeignete Schutzhandschuhe festgelegt (GISCODES ZP1). Geeignet sind z.B. Ampri: SolidSafety Cut 081101 / SolidSafety Tough 081201 / SolidSafetyTough Dots 081202 Ansell: Flexitril L27 / Fleximax 27 oder 35 / Hylite / Nitrotough N210 / Sol-Knit KCL: Sahara / Gobi / Nitex MAPA: Duo-Mix 405 / Enduro 328 / Stansolv AK 22 / Titanlite 397 / Titansuperlite UVEX: uvex Profi Ergo XG 20 / uvex phynomic pro Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Vor Gebrauch Dichtheit prüfen. · Durchdringungszeit des Handschuhmaterials Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten. · Für den Dauerkontakt in Einsatzbereichen ohne erhöhte Verletzungsgefahr (z.B. Labor) sind Handschuhe aus folgendem Material geeignet: Nitrilkautschuk (Schichtdicke 0,125mm) · Nicht geeignet sind Handschuhe aus folgenden Materialen: Handschuhe aus Leder. Handschuhe aus dickem Stoff. · Augen-/Gesichtsschutz Geeignete Schutzbrille gemäß DIN EN 166. · Körperschutz: Arbeitsschutzkleidung · Hautschutz Für alle unbedeckten Körperteile fetthaltige Hautschutzsalbe verwenden ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften · 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften · Allgemeine Angaben · Aggregatzustand Fest · Farbe grau · Geruch: Geruchsschwellenwert: schwach, charakteristisch · Geruchsschwelle: Nicht bestimmt. · Schmelzpunkt/Gefrierpunkt: Nicht bestimmt · Siedepunkt oder Siedebeginn und Siedebereich nicht anwendbar · Entzündbarkeit Nicht bestimmt. (Fortsetzung auf Seite 6) DE
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Handelsname: FIX 20-T (Fortsetzung auf Seite 5)
· Untere und obere Explosionsgrenze · untere: Nicht bestimmt. obere: Nicht bestimmt. · Flammpunkt: Nicht anwendbar · Zersetzungstemperatur: Nicht bestimmt. · pH-Wert bei 20 °C: 11,4 (1%) · Viskosität: · Kinematische Viskosität nicht anwendbar dynamisch: nicht anwendbar · Löslichkeit · Wasser: mischbar · Verteilungskoeffizient n-Oktanol/Wasser (logWert) Nicht bestimmt. · Dampfdruck: nicht anwendbar · Sättigungskonzentration · Dichte und/oder relative Dichte · Dichte: Schüttdichte · Relative Dichte Nicht bestimmt. · Schüttdichte: 1,37 kg/m³ · Dampfdichte nicht anwendbar · Partikeleigenschaften Siehe Abschnitt 3. · 9.2 Sonstige Angaben · Aussehen: · Form: · Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz sowie zur Sicherheit · Zündtemperatur: · Explosive Eigenschaften: · Lösemitteltrennprüfung: · Festkörpergehalt: · Zustandsänderung · Verdampfungsgeschwindigkeit
Pulver
Das Produkt ist nicht selbstentzündlich. Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich. 100,0 % Nicht anwendbar.
· Angaben über physikalische Gefahrenklassen · Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff entfällt · Entzündbare Gase entfällt · Aerosole entfällt · Oxidierende Gase entfällt · Gase unter Druck entfällt · Entzündbare Flüssigkeiten entfällt · Entzündbare Feststoffe entfällt · Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische entfällt · Pyrophore Flüssigkeiten entfällt · Pyrophore Feststoffe entfällt · Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische entfällt · Stoffe und Gemische, die in Kontakt mit Wasser entzündbare Gase entwickeln entfällt · Oxidierende Flüssigkeiten entfällt · Oxidierende Feststoffe entfällt · Organische Peroxide entfällt · Gegenüber Metallen korrosiv wirkende Stoffe und Gemische entfällt (Fortsetzung auf Seite 7) DE
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Handelsname: FIX 20-T (Fortsetzung auf Seite 6)
· Desensibilisierte Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff
entfällt
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität · 10.1 Reaktivität Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 10.2 Chemische Stabilität · Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen: Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung. · 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Keine gefährlichen Reaktionen bekannt. · 10.4 Zu vermeidende Bedingungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 10.5 Unverträgliche Materialien: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte: Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt bei bestimmungsgemäßer Verwendung. ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben · 11.1 Angaben zu den Gefahrenklassen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 · Akute Toxizität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte: 584-08-7 Kaliumcarbonat Oral LD50 >2.000 mg/kg (Ratte) (OECD 401) Dermal LD50 >2.000 mg/kg (Kanninchen) 1305-62-0 Calciumhydroxid Oral LD50 7.340 mg/kg (Ratte) Dermal LD50 >2.500 mg/kg (Kanninchen) (OECD 402) · Primäre Reizwirkung: · Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Reizwirkung Verursacht Hautreizungen. · Schwere Augenschädigung/-reizung Verursacht schwere Augenschäden. · Sensibilisierung der Atemwege/Haut Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Keimzellmutagenität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Karzinogenität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Reproduktionstoxizität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Kann die Atemwege reizen. · Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Aspirationsgefahr Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · 11.2 Angaben über sonstige Gefahren · Endokrinschädliche Eigenschaften Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten. ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben · 12.1 Toxizität · Aquatische Toxizität: 584-08-7 Kaliumcarbonat Inhalativ LD/LC50 >4,96 /mg/l (4,5 (Ratte) 1305-62-0 Calciumhydroxid EC50 (48h) 49,1 mg/l (Daphnia magna) (Fortsetzung auf Seite 8) DE
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Handelsname: FIX 20-T (Fortsetzung auf Seite 7)
· 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 12.3 Bioakkumulationspotenzial Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 12.4 Mobilität im Boden Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung · PBT: Nicht anwendbar. · vPvB: Nicht anwendbar. · 12.6 Endokrinschädliche Eigenschaften Das Produkt enthält keine Stoffe mit endokrinschädlichen Eigenschaften. · 12.7 Andere schädliche Wirkungen · Weitere ökologische Hinweise: · Allgemeine Hinweise: Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend Nicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen. ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung · 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung · Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. · Europäischer Abfallkatalog HP4 reizend - Hautreizung und Augenschädigung HP5 Spezifische Zielorgan-Toxizität (STOT)/Aspirationsgefahr · Ungereinigte Verpackungen: · Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. · Empfohlenes Reinigungsmittel: Wasser, gegebenenfalls mit Zusatz von Reinigungsmitteln. ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport · 14.1 UN-Nummer oder ID-Nummer · ADR, ADN, IMDG, IATA
· 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung · ADR, ADN, IMDG, IATA entfällt · 14.3 Transportgefahrenklassen · ADR, ADN, IMDG, IATA · Klasse
· 14.4 Verpackungsgruppe · ADR, IMDG, IATA
· 14.5 Umweltgefahren:
Nicht anwendbar.
· 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Nicht anwendbar. · 14.7 Massengutbeförderung auf dem Seeweg gemäß IMO-Instrumenten Nicht anwendbar. · UN "Model Regulation":
entfällt DE
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Handelsname: FIX 20-T (Fortsetzung auf Seite 8)
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften · 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch · Richtlinie 2012/18/EU · Namentlich aufgeführte gefährliche Stoffe - ANHANG I Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten. · VERORDNUNG (EU) 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe (POP) Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten. · VERORDNUNG (EG) Nr. 1907/2006 ANHANG XVII Beschränkungsbedingungen: 47 · Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten – Anhang II Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten. · VERORDNUNG (EU) 2019/1148 · Anhang I - BESCHRÄNKTE AUSGANGSSTOFFE FÜR EXPLOSIVSTOFFE (Oberer Konzentrationsgrenzwert für eine Genehmigung nach Artikel 5 Absatz 3) Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten. · Anhang II - MELDEPFLICHTIGE AUSGANGSSTOFFE FÜR EXPLOSIVSTOFFE Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten. · Verordnung (EG) Nr. 273/2004 betreffend Drogenausgangsstoffe Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten. · Verordnung (EG) Nr. 111/2005 zur Festlegung von Vorschriften für die Überwachung des Handels mit Drogenaustauschstoffen zwischen der Gemeinschaft und Drittländern Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten. · Nationale Vorschriften: · Wassergefährdungsklasse: WGK 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend. Die Einstufung der Wassergefährdungsklasse erfolgte nach den Vorschriften der AwSV. · 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung: Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt. ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. · Relevante Sätze H315 Verursacht Hautreizungen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H335 Kann die Atemwege reizen. · Datenblatt ausstellender Bereich: Abteilung EHS (Environment-Health-Safety) Abteilung Umwelt & Sicherheit. · Datum der Vorgängerversion: 24.07.2025 · Versionsnummer der Vorgängerversion: 21 · Abkürzungen und Akronyme: ADR: Accord relatif au transport international des marchandises dangereuses par route (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße). IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods IATA: International Air Transport Association GHS: Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances ELINCS: European List of Notified Chemical Substances CAS: Chemical Abstracts Service (division of the American Chemical Society) GefStoffV: Gefahrstoffverordnung (Ordinance on Hazardous Substances, Germany) LC50: Lethal concentration, 50 percent LD50: Lethal dose, 50 percent PBT: Persistent, Bioaccumulative and Toxic vPvB: very Persistent and very Bioaccumulative (Fortsetzung auf Seite 10) DE
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Handelsname: FIX 20-T (Fortsetzung auf Seite 9) Skin Irrit. 2: Hautreizende/-ätzende Wirkung – Kategorie 2 Eye Dam. 1: Schwere Augenschädigung/Augenreizung – Kategorie 1 Eye Irrit. 2: Schwere Augenschädigung/Augenreizung – Kategorie 2 STOT SE 3: Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) – Kategorie 3
· * Daten gegenüber der Vorversion geändert DE