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Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Druckdatum: 08.01.2024
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überarbeitet am: 08.01.2024
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens · 1.1 Produktidentifikator · Handelsname: ASODUR-V2260 (B-Komp.) · UFI: H4X0-R0RM-H00U-2UAY · 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · Verwendung des Stoffes / des Gemisches Versiegelungsmittel · 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt · Hersteller/Lieferant: SCHOMBURG GmbH & Co. KG Aquafinstr. 2-8 D-32760 Detmold Deutschland ---------------------------------------------Tel: ++49 (0)5231/953-00 Fax: ++49 (0)5231/953-123 Internet: www.schomburg.de · Auskunftgebender Bereich: Abteilung: Umwelt und Sicherheit ************************************ Wenn Sie Fragen zur Abteilung Umwelt und Sicherheit haben, wenden Sie sich bitte an unsere Abteilung. E-Mail: SDB@schomburg.de · 1.4 Notrufnummer: Giftnotruf Berlin (24 Std.) deutsch & englisch Tel: ++49 (0)30/30686700 ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren · 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs · Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 GHS05 Ätzwirkung Eye Dam. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden. GHS07 Acute Tox. 4 H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. Skin Irrit. 2 H315 Verursacht Hautreizungen. Skin Sens. 1 H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. STOT SE 3 H335 Kann die Atemwege reizen. · 2.2 Kennzeichnungselemente · Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet. (Fortsetzung auf Seite 2) DE
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Handelsname: ASODUR-V2260 (B-Komp.) (Fortsetzung von Seite 1)
· Gefahrenpiktogramme GHS05, GHS07 · Signalwort Gefahr · Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung: Aliphatisches Polyisocyanat Polyethoxytridecyletherphosphat Ethyl-diisopropylamin Hexamethylen-1,6-diisocyanat · Gefahrenhinweise H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. H315 Verursacht Hautreizungen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H335 Kann die Atemwege reizen. · Sicherheitshinweise P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz/ Gehörschutz tragen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P333+P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften. · Zusätzliche Angaben: EUH204 Enthält Isocyanate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. · 2.3 Sonstige Gefahren Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII. Dieses Produkt enthält keinen Stoff, der gegenüber dem Menschen endokrine Eigenschaften aufweist, da kein Inhaltstoff die Kriterien erfüllt. · Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung · PBT: Nicht anwendbar. · vPvB: Nicht anwendbar. *
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen · 3.2 Gemische · Beschreibung: formuliertes Polyisocyanat · Gefährliche Inhaltsstoffe: CAS: 28182-81-2 Aliphatisches Polyisocyanat Acute Tox. 4, H332; Skin Sens. 1, H317; STOT SE 3, H335; Aquatic Chronic 3, H412 CAS: 9046-01-9
Polyethoxytridecyletherphosphat Eye Dam. 1, H318; Skin Irrit. 2, H315
CAS: 7087-68-5 EINECS: 230-392-0
Ethyl-diisopropylamin Flam. Liq. 2, H225; Skin Irrit. 2, H315; Eye Irrit. 2, H319; STOT SE 3, H335
50-100%
2,5-10% <2,5%
CAS: 822-06-0 Hexamethylen-1,6-diisocyanat <0,5% EINECS: 212-485-8 Acute Tox. 3, H331; Resp. Sens. 1, H334; Skin Irrit. Indexnummer: 615-011-00-1 2, H315; Eye Irrit. 2, H319; Skin Sens. 1, H317; STOT SE 3, H335, EUH204 Spezifische Konzentrationsgrenzen: Resp. Sens. 1; H334: C≥ 0,5 % Skin Sens. 1; H317: C ≥ 0,5 % (Fortsetzung auf Seite 3) DE
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Handelsname: ASODUR-V2260 (B-Komp.) (Fortsetzung von Seite 2)
· zusätzl. Hinweise: Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen. ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen · 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen · Allgemeine Hinweise: Vergiftungssymptome können erst nach vielen Stunden auftreten, deshalb ärztliche Überwachung mindestens 48 Stunden nach einem Unfall. Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: immer Selbstschutz des Ersthelfers beachten (z.B. Schutzhandschuhe tragen) BEI BEWUßTLOSIGKEIT: Beim Erbrechen im bewußtlosen Zustand ist eindringen in die Lunge und dadurch Erstickungsgefahr möglich, deshalb bei Bewußtlosigkeit Lagerung und Transport in "stabiler Seitenlage", Atemwege freihalten, Zahnprothesen und Erbrochenes entfernen. Atmung und Puls kontrollieren. Bei Atem- oder Herzstillstand künstliche Beatmung und Herzdruckmassage. Unverzüglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen ! · nach Einatmen: Bei Unwohlsein oder Atembeschwerden: Frischluft- oder Sauerstoffzufuhr; ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Bei Bewußtlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage. Atmung und Puls überwachen. Reichlich Frischluftzufuhr und sicherheitshalber Arzt aufsuchen. · nach Hautkontakt: Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen. Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen. · nach Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser abspülen und Arzt konsultieren. · nach Verschlucken: Mund ausspülen, kein Erbrechen herbeiführen, sofort Arzthilfe zuziehen. Packung oder Etikett dem behandelnden Arzt vorzeigen. · 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung · 5.1 Löschmittel · Geeignete Löschmittel: CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl bekämpfen. · 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Bei Brand entstehen Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, Stickoxide und Spuren von Cyanwasserstoff (Blausäure). Explosions- und Brandgase nicht einatmen. Beim Erhitzen oder im Brandfalle Bildung giftiger Gase möglich. · 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung · Besondere Schutzausrüstung: Vollschutzanzug tragen. Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. · Weitere Angaben Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den behördlichen Vorschriften entsorgt werden. Der örtliche Notfallplan ist zu beachten. (Fortsetzung auf Seite 4) DE
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Handelsname: ASODUR-V2260 (B-Komp.) (Fortsetzung von Seite 3)
Berst- und Explosionsgefahr durch Drucksteigerung bei Erhitzung. Bei Brand in der Umgebung lagernde Behälter mit Sprühwasser kühlen. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung · 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Personen in Sicherheit bringen. Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten. · 6.2 Umweltschutzmaßnahmen: Nicht in die Kanalisation, Gewässer oder Erdreich gelangen lassen. Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen. · 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung: Für ausreichende Lüftung sorgen. In Sand, Erde oder einem ähnlichen absorbierenden Material aufnehmen. · 6.4 Verweis auf andere Abschnitte Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7. Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8. Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13. *
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung · 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Kontaminierte oder beschädigte Handschuhe und kontaminierte Kleidung sofort wechseln und Haut sofort abwaschen Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen. Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen. Aerosolbildung vermeiden. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen · Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. · 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten · Lagerung: · Anforderung an Lagerräume und Behälter: Empfohlene Lagerungstemperatur: 10 - 30°C Behälter dicht verschlossen an einem trockenen, gut belüfteten Ort aufgewahren. Bei der Reaktion des Produktes mit Wasser entsteht CO2-Gas. Es kann in anschließend fest verschlossenen Behältern zu einem gefährlichen Druckaufbau kommen. · Zusammenlagerungshinweise: Bitte beachten Sie das Lager-Konzept für die Zusammenlagerung von Chemikalien gem. TRGS 510. · Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Behälter dicht geschlossen halten. Unter Verschluß und für Kinder unzugänglich aufbewahren. · Lagerklasse: 10 · Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): · GISCode PU40 PU-Systeme, gesundheitsschädlich, CMR-Verdacht, Total solid · 7.3 Spezifische Endanwendungen Weitere Informationen: Informationssystem der Berufsgenossenschaft der Bauwirtsschaft unter www.gisbau.de Merkblatt M044, Herstellung und Verarbeitung von Polyurethane/ Isocyanate. (Hrsg.: Berufsgenossenschaft der Chemischen Industrie) DE
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Handelsname: ASODUR-V2260 (B-Komp.) (Fortsetzung von Seite 4)
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen · 8.1 Zu überwachende Parameter · Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten: 822-06-0 Hexamethylen-1,6-diisocyanat (<0,5%) AGW (Deutschland) Langzeitwert: 0,035 mg/m³, 0,005 ml/m³ 1;=2=(I);DFG, 11, 12, Sa · Bestandteile mit biologischen Grenzwerten: 822-06-0 Hexamethylen-1,6-diisocyanat (<0,5%) BGW (Deutschland) 15 μg/g Kreatinin Untersuchungsmaterial: Urin Probennahmezeitpunkt: Expositionsende bzw. Schichtende Parameter: Hexamethylendiamin (nach Hydrolyse) · Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen. Die Werte und weitere Angaben der TRGS 900 (Deutschland) sind zu beachten. · 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition · Geeignete technische Steuerungseinrichtungen Waschgelegenheit im Arbeitsbereich vorsehen. Augendusche oder Augenspülflasche bereitstellen. · Individuelle Schutzmaßnahmen, zum Beispiel persönliche Schutzausrüstung · Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen: Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien sind zu beachten. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen und erst nach Reinigung wieder benutzen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen oder Kaugummi kauen. Vorbeugender Hautschutz durch Hautschutzsalbe. Nach der Arbeit und vor den Pausen für gründliche Hautreinigung sorgen. · Atemschutz Bei kurzzeitiger oder geringer Belastung Atemfiltergerät; bei intensiver bzw. längerer Exposition umluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden. · Handschutz Handschuhe aus PVC. siehe Ziffern 2 und 4 Handschuhe aus Nitril, Butylkautschuk Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert. Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt / den Stoff / die Zubereitung sein. Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und der Degradation. · Handschuhmaterial Beim Umgang mit chemischen Arbeitsstoffen dürfen nur Chemikalienschutzhandschuhe mit CEKennzeichen inklusive vierstelliger Prüfnummer getragen werden. Chemikalienschutzhandschuhe sind in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und -menge arbeitsplatzspezifisch auszuwählen. Es wird empfohlen, die Chemikalienbeständigkeit der oben genannten Schutzhandschuhe für spezielle Anwendungen mit dem Handschuhhersteller abzuklären. Empfehlung nach EN 374: Für kurzfristige Arbeiten oder als Spritzschutz: Handschuhe aus Butylkautschuk/Nitrilkautschuk (0,4 mm), Kontaminierte Handschuhe sofort wechseln und entsorgen. Bei permanentem Produktkontakt: Handschuhe aus Viton (0.4 mm) Durchdringungszeit >30 min. Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Da das Produkt eine Zubereitung aus mehreren Stoffen darstellt, ist die Beständigkeit von Handschuhmaterialen nicht (Fortsetzung auf Seite 6) DE
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Handelsname: ASODUR-V2260 (B-Komp.) (Fortsetzung von Seite 5)
vorausberechenbar und muss deshalb vor dem Einsatz überprüft werden. Handschuhe aus PVC. · Durchdringungszeit des Handschuhmaterials Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten. · Für den Dauerkontakt in Einsatzbereichen ohne erhöhte Verletzungsgefahr (z.B. Labor) sind Handschuhe aus folgendem Material geeignet: Handschuhe aus PVC. · Für den Dauerkontakt sind Handschuhe aus folgenden Materialien geeignet: Handschuhe aus PVC. · Für den Dauerkontakt von maximal 15 Minuten sind Handschuhe aus folgenden Materialien geeignet: Handschuhe aus PVC. · Als Spritzschutz sind Handschuhe aus folgenden Materialen geeignet: Handschuhe aus PVC. · Nicht geeignet sind Handschuhe aus folgenden Materialen: Handschuhe aus PVC. · Augen-/Gesichtsschutz Bei Spritzgefahr: Korbbrille · Körperschutz: Overall (vorzugsweise aus schwerer Baumwolle) oder Einweg-Overall aus Tyvek/Saranex 23 P Vliesstoff. Kontaminierte Kleidung ist vor der wiederholten Benutzung gründlich zu reinigen. ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften · 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften · Allgemeine Angaben · Aggregatzustand flüssig · Farbe transparent · Geruch: Geruchsschwellenwert: schwach, charakteristisch · Geruchsschwelle: Nicht bestimmt. · Schmelzpunkt/Gefrierpunkt: Nicht bestimmt · Siedepunkt oder Siedebeginn und Siedebereich Nicht bestimmt · Entzündbarkeit Nicht anwendbar. · Untere und obere Explosionsgrenze · untere: Nicht bestimmt. obere: Nicht bestimmt. · Flammpunkt: >106 °C · Zersetzungstemperatur: Nicht bestimmt. · pH-Wert: Gemisch ist unlöslich (in Wasser). · Viskosität: · Kinematische Viskosität bei 20 °C 1.640-2.440 s (DIN 53211/4) dynamisch: Nicht bestimmt. · Löslichkeit · Wasser: mischbar · Verteilungskoeffizient n-Oktanol/Wasser (logWert) Nicht bestimmt. · Dampfdruck: Nicht bestimmt. · Sättigungskonzentration · Dichte und/oder relative Dichte · Dichte bei 20 °C: 1,15 g/cm³ · Relative Dichte Nicht bestimmt. · Dampfdichte Nicht bestimmt. · 9.2 Sonstige Angaben · Aussehen: · Form:
flüssig (Fortsetzung auf Seite 7) DE
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Handelsname: ASODUR-V2260 (B-Komp.) (Fortsetzung von Seite 6)
· Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz sowie zur Sicherheit · Zündtemperatur: · Explosive Eigenschaften: · Zustandsänderung · Verdampfungsgeschwindigkeit
Das Produkt ist nicht selbstentzündlich. Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich. Nicht bestimmt.
· Angaben über physikalische Gefahrenklassen · Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff entfällt · Entzündbare Gase entfällt · Aerosole entfällt · Oxidierende Gase entfällt · Gase unter Druck entfällt · Entzündbare Flüssigkeiten entfällt · Entzündbare Feststoffe entfällt · Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische entfällt · Pyrophore Flüssigkeiten entfällt · Pyrophore Feststoffe entfällt · Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische entfällt · Stoffe und Gemische, die in Kontakt mit Wasser entzündbare Gase entwickeln entfällt · Oxidierende Flüssigkeiten entfällt · Oxidierende Feststoffe entfällt · Organische Peroxide entfällt · Gegenüber Metallen korrosiv wirkende Stoffe und Gemische entfällt · Desensibilisierte Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff entfällt
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität · 10.1 Reaktivität Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 10.2 Chemische Stabilität · Angaben zur Lagerbeständigkeit Gefahr der Polymerisation. · Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen: Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung. · 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Keine gefährlichen Reaktionen bekannt. · 10.4 Zu vermeidende Bedingungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 10.5 Unverträgliche Materialien: Säuren Laugen Alkohole Starke Oxidationsmittel · 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte: Cyanwasserstoff (Blausäure) ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben · 11.1 Angaben zu den Gefahrenklassen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 · Akute Toxizität Gesundheitsschädlich bei Einatmen. · Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte: 28182-81-2 Hexamethylendiisocyanat-Oligomere oral / LD50mg/kg >2500 / Ratte (OECD) / ECHA Dossier dermal / LD50mg/kg >2000 / Kanninchen / ECHA Dossier inhalativ Dampf / ATE 11mg/l inhalativ Staub/Nebel / ATE 1,5mg/l (Fortsetzung auf Seite 8) DE
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Handelsname: ASODUR-V2260 (B-Komp.) (Fortsetzung von Seite 7)
7087-68-5 Ethyl-diisopropylamin oral / ATE 500mg/kg dermal / LD50mg/kg / > 2000 / Ratte (OECD 402) ECHA Dossier inhalativ Dampf ATE 3mg/l inhalativ Staub/Nebel ATE 0,5mg/l 12788-93-1 Phosphorsäurebutylester oral / LD50mg/kg / 2474 / Ratte (OECD 401) ECHA Dossier 822-06-0 Hexamethylen-1,6 diisocyanat oral / LD50mg/kg 746 / Ratte (OECD) / ECHA Dossier dermal / LD50mg/kg >7000 / Ratte / ECHA Dossier inhalativ Dampf (4h) / LC50mg/l / 0,124mg/l / Ratte (OECD 403) / ECHA Dossier inhalativ Staub/Nebel / ATE 0,05mg/l 28182-81-2 Aliphatisches Polyisocyanat Oral LD50 >2.000 mg/kg (Ratte) Dermal LD50 >2.000 mg/kg (Kaninchen) · Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Verursacht Hautreizungen. · Schwere Augenschädigung/-reizung Verursacht schwere Augenschäden. · Sensibilisierung der Atemwege/Haut Enthält Isocyanate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.Kann allergische Hautreaktionen verursachen. (Hexamethylendiisocyanat-Oligomere; Hexamethylen-1,6-diisocyanat) Kann allergische Hautreaktionen verursachen. · Keimzellmutagenität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Karzinogenität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Reproduktionstoxizität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Kann die Atemwege reizen. · Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Aspirationsgefahr Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · 11.2 Angaben über sonstige Gefahren · Endokrinschädliche Eigenschaften Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten. ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben · 12.1 Toxizität · Aquatische Toxizität: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 12.3 Bioakkumulationspotenzial Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 12.4 Mobilität im Boden Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung · PBT: Nicht anwendbar. · vPvB: Nicht anwendbar. · 12.6 Endokrinschädliche Eigenschaften Das Produkt enthält keine Stoffe mit endokrinschädlichen Eigenschaften. · 12.7 Andere schädliche Wirkungen · Bemerkung: Schädlich für Fische. · Weitere ökologische Hinweise: · Allgemeine Hinweise: Wassergefährdungsklasse 2 (Selbsteinstufung): deutlich wassergefährdend Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen. Trinkwassergefährdung bereits beim Auslaufen geringer Mengen in den Untergrund. Schädlich für Wasserorganismen DE
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Handelsname: ASODUR-V2260 (B-Komp.) (Fortsetzung von Seite 8)
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung · 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung · Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. · Europäischer Abfallkatalog 08 00 00 ABFÄLLE AUS HERSTELLUNG, ZUBEREITUNG, VERTRIEB UND ANWENDUNG (HZVA) VON BESCHICHTUNGEN (FARBEN, LACKE, EMAIL), KLEBSTOFFEN, DICHTMASSEN UND DRUCKFARBEN 08 01 00 Abfälle aus HZVA und Entfernung von Farben und Lacken 08 01 11* Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten 15 00 00 VERPACKUNGSABFALL, AUFSAUGMASSEN, WISCHTÜCHER, FILTERMATERIALIEN UND SCHUTZKLEIDUNG (a. n. g.) 15 01 00 Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle) 15 01 10* Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind HP5 Spezifische Zielorgan-Toxizität (STOT)/Aspirationsgefahr HP13 sensibilisierend HP14 ökotoxisch · Ungereinigte Verpackungen: · Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. · Empfohlenes Reinigungsmittel: Wasser, gegebenenfalls mit Zusatz von Reinigungsmitteln. *
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport · 14.1 UN-Nummer oder ID-Nummer · ADR, IMDG, IATA
entfällt
· 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung · ADR, IMDG, IATA entfällt · 14.3 Transportgefahrenklassen · ADR, ADN, IMDG, IATA · Klasse
· 14.4 Verpackungsgruppe · ADR, IMDG, IATA
· 14.5 Umweltgefahren:
Nicht anwendbar.
· 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Nicht anwendbar. · 14.7 Massengutbeförderung auf dem Seeweg gemäß IMO-Instrumenten Nicht anwendbar. · UN "Model Regulation":
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften · 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch · Richtlinie 2012/18/EU · Namentlich aufgeführte gefährliche Stoffe - ANHANG I Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten. (Fortsetzung auf Seite 10) DE
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Handelsname: ASODUR-V2260 (B-Komp.) (Fortsetzung von Seite 9)
· VERORDNUNG (EU) 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe (POP) Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten. · VERORDNUNG (EG) Nr. 1907/2006 ANHANG XVII Beschränkungsbedingungen: 3, 74 · Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten – Anhang II Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten. · VERORDNUNG (EU) 2019/1148 · Anhang I - BESCHRÄNKTE AUSGANGSSTOFFE FÜR EXPLOSIVSTOFFE (Oberer Konzentrationsgrenzwert für eine Genehmigung nach Artikel 5 Absatz 3) Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten. · Anhang II - MELDEPFLICHTIGE AUSGANGSSTOFFE FÜR EXPLOSIVSTOFFE Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten. · Verordnung (EG) Nr. 273/2004 betreffend Drogenausgangsstoffe Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten. · Verordnung (EG) Nr. 111/2005 zur Festlegung von Vorschriften für die Überwachung des Handels mit Drogenaustauschstoffen zwischen der Gemeinschaft und Drittländern Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten. · Nationale Vorschriften: · Wassergefährdungsklasse: WGK 2 (Selbsteinstufung): deutlich wassergefährdend. Die Einstufung der Wassergefährdungsklasse erfolgte nach den Vorschriften der AwSV. · 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung: Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt. ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. · Relevante Sätze H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H315 Verursacht Hautreizungen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H331 Giftig bei Einatmen. H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. H334 Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. H335 Kann die Atemwege reizen. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. EUH204 Enthält Isocyanate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. · Datenblatt ausstellender Bereich: Abteilung Umwelt & Sicherheit. · Ansprechpartner: Abteilung Umwelt & Sicherheit · Datum der Vorgängerversion: 05.01.2024 · Versionsnummer der Vorgängerversion: 11 · Abkürzungen und Akronyme: ADR: Accord relatif au transport international des marchandises dangereuses par route (European Agreement Concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road) IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods IATA: International Air Transport Association GHS: Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances ELINCS: European List of Notified Chemical Substances CAS: Chemical Abstracts Service (division of the American Chemical Society) LC50: Lethal concentration, 50 percent LD50: Lethal dose, 50 percent PBT: Persistent, Bioaccumulative and Toxic vPvB: very Persistent and very Bioaccumulative Flam. Liq. 2: Entzündbare Flüssigkeiten – Kategorie 2 Acute Tox. 3: Akute Toxizität – Kategorie 3 (Fortsetzung auf Seite 11) DE
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Handelsname: ASODUR-V2260 (B-Komp.) (Fortsetzung von Seite 10) Acute Tox. 4: Akute Toxizität – Kategorie 4 Skin Irrit. 2: Hautreizende/-ätzende Wirkung – Kategorie 2 Eye Dam. 1: Schwere Augenschädigung/Augenreizung – Kategorie 1 Eye Irrit. 2: Schwere Augenschädigung/Augenreizung – Kategorie 2 Resp. Sens. 1: Sensibilisierung der Atemwege – Kategorie 1 Skin Sens. 1: Sensibilisierung der Haut – Kategorie 1 STOT SE 3: Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) – Kategorie 3 Aquatic Chronic 3: Gewässergefährdend - langfristig gewässergefährdend – Kategorie 3
· * Daten gegenüber der Vorversion geändert DE