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Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Artikel 31 Druckdatum 25.07.2025
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überarbeitet am: 25.07.2025
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens · 1.1 Produktidentifikator · Handelsname: ASO-R005 · UFI: 6DME-QK73-700Y-0KH7 · 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · Verwendung des Stoffes / des Gemisches Reiniger · 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt · Hersteller/Lieferant: SCHOMBURG GmbH & Co. KG Aquafinstr. 2-8 D-32760 Detmold Deutschland ---------------------------------------------Tel: ++49 (0)5231/953-00 Fax: ++49 (0)5231/953-123 Internet: www.schomburg.de · Auskunftgebender Bereich: Abteilung: Umwelt und Sicherheit ************************************ Wenn Sie Fragen zur Abteilung Umwelt und Sicherheit haben, wenden Sie sich bitte an unsere Abteilung. E-Mail: SDB@schomburg.de · 1.4 Notrufnummer: Giftnotruf Berlin (24 Std.) deutsch & englisch Tel: ++49 (0)30/30686700 ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren · 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs · Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 GHS05 Ätzwirkung Met. Corr.1 H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. Skin Corr. 1B H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Eye Dam. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden. GHS07 Acute Tox. 4 H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Acute Tox. 4 H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. · 2.2 Kennzeichnungselemente · Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet. (Fortsetzung auf Seite 2) DE
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Handelsname: ASO-R005 (Fortsetzung auf Seite 1)
· Gefahrenpiktogramme GHS05, GHS07 · Signalwort Gefahr · Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung: Ameisensäure · Gefahrenhinweise H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H302+H332 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. · Sicherheitshinweise P260 Staub oder Nebel nicht einatmen. P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz/ Gehörschutz tragen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften. · Zusätzliche Angaben: EUH071 Wirkt ätzend auf die Atemwege. · 2.3 Sonstige Gefahren Nicht anwendbar. · Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung · PBT: Nicht anwendbar. · vPvB: Nicht anwendbar. *
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen · 3.2 Gemische · Beschreibung: Wässrige Lösung einer organischen Säure · Gefährliche Inhaltsstoffe: CAS: 64-18-6 25-50% Ameisensäure EINECS: 200-579-1 Flam. Liq. 3, H226; Acute Tox. 3, H331; Met. Corr.1, Indexnummer: 607-001-00-0 H290; Skin Corr. 1A, H314; Eye Dam. 1, H318; Acute Tox. 4, H302, EUH071 ATE: LD50 oral: 500 mg/kg LC50/4 h inhalativ: 7,4 mg/l Spezifische Konzentrationsgrenzen: Flam. Liq. 3; H226: C ≥85 % Skin Corr. 1A; H314: C ≥ 90 % Skin Corr. 1B; H314: 10 % ≤ C < 90 % Skin Irrit. 2; H315: 2 % ≤ C < 10 % Eye Dam. 1; H318: C ≥ 10 % Eye Irrit. 2; H319: 2 % ≤ C < 10 % · zusätzl. Hinweise: Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen. ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen · 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen · Allgemeine Hinweise: Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen. Vergiftungssymptome können erst nach vielen Stunden auftreten, deshalb ärztliche Überwachung mindestens 48 Stunden nach einem Unfall. (Fortsetzung auf Seite 3) DE
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Handelsname: ASO-R005 (Fortsetzung auf Seite 2)
Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: immer Selbstschutz des Ersthelfers beachten (z.B. Schutzhandschuhe tragen) BEI BEWUßTLOSIGKEIT: Beim Erbrechen im bewußtlosen Zustand ist eindringen in die Lunge und dadurch Erstickungsgefahr möglich, deshalb bei Bewußtlosigkeit Lagerung und Transport in "stabiler Seitenlage", Atemwege freihalten, Zahnprothesen und Erbrochenes entfernen. Atmung und Puls kontrollieren. Bei Atem- oder Herzstillstand künstliche Beatmung und Herzdruckmassage. Unverzüglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen ! · nach Einatmen: Bei Unwohlsein oder Atembeschwerden: Frischluft- oder Sauerstoffzufuhr; ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. · nach Hautkontakt: Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen. Sofort ärztliche Behandlung notwendig, da nicht behandelte Verätzungen zu schwer heilenden Wunden führen. Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen. · nach Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lidspalt mindestens 10 Minuten unter fließendem Wasser behutsam ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen und weiter ausspülen. Arzt aufsuchen. · nach Verschlucken: Packung oder Etikett dem behandelnden Arzt vorzeigen. Mund ausspülen, in kleinen Schlucken viel Wasser trinken. Kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen. · 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung · 5.1 Löschmittel · Geeignete Löschmittel: CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl bekämpfen. Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. · 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Beim Erhitzen oder im Brandfalle Bildung giftiger Gase möglich. · 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung · Besondere Schutzausrüstung: PVC-Stiefel, Schutzhandschuhe und Schutzkleidung sollten getragen werden. Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. · Weitere Angaben Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation gelangen. Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den behördlichen Vorschriften entsorgt werden. Der örtliche Notfallplan ist zu beachten. Berst- und Explosionsgefahr durch Drucksteigerung bei Erhitzung. Bei Brand in der Umgebung lagernde Behälter mit Sprühwasser kühlen. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung · 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Personen in Sicherheit bringen. Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten. Persönliche Schutzkleidung tragen (s. Kapitel 8). · 6.2 Umweltschutzmaßnahmen: Nicht in die Kanalisation, Gewässer oder Erdreich gelangen lassen. (Fortsetzung auf Seite 4) DE
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Handelsname: ASO-R005 (Fortsetzung auf Seite 3)
Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen. · 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung: Neutralisationsmittel anwenden. Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen und wie unter Punkt 13. beschrieben entsorgen. Für ausreichende Lüftung sorgen. · 6.4 Verweis auf andere Abschnitte Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7. Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8. Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13. ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung · 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Vor Hitze und direkter Sonnenbestrahlung schützen. Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen. Aerosolbildung vermeiden. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen · Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. · 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten · Lagerung: · Anforderung an Lagerräume und Behälter: Nur im Originalgebinde aufbewahren. · Zusammenlagerungshinweise: Bitte beachten Sie das Lager-Konzept für die Zusammenlagerung von Chemikalien gem. TRGS 510. · Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Vor Frost schützen. Behälter dicht geschlossen halten. In gut verschlossenen Gebinden kühl und trocken lagern. Unter Verschluß und für Kinder unzugänglich aufbewahren. · Lagerklasse: LGK 8B: Nichtbrennbare ätzende Gefahrstoffe 8A · Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Auf Metalle korrosiv wirkende Stoffe oder Gemische · GISCode GG70 Grundreiniger, ätzend, lösemittelfrei · 7.3 Spezifische Endanwendungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. *
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen · 8.1 Zu überwachende Parameter · Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten: 64-18-6 Ameisensäure (25-50%) AGW (Deutschland) Langzeitwert: 9,5 mg/m³, 5 ml/m³ 2(I);DFG, EU, Y IOELV (Europäische Union) Langzeitwert: 9 mg/m³, 5 ml/m³ · Rechtsvorschriften AGW (Deutschland): TRGS 900 IOELV (Europäische Union): (EU) 2019/1831 · Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen. · 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition · Geeignete technische Steuerungseinrichtungen Waschgelegenheit im Arbeitsbereich vorsehen. Augendusche oder Augenspülflasche bereitstellen. (Fortsetzung auf Seite 5) DE
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Handelsname: ASO-R005 (Fortsetzung auf Seite 4)
· Individuelle Schutzmaßnahmen, zum Beispiel persönliche Schutzausrüstung · Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen: Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien sind zu beachten. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen und erst nach Reinigung wieder benutzen. Gase/Dämpfe/Aerosole nicht einatmen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen oder Kaugummi kauen. Vorbeugender Hautschutz durch Hautschutzsalbe. Nach der Arbeit und vor den Pausen für gründliche Hautreinigung sorgen. · Atemschutz Bei kurzzeitiger oder geringer Belastung Atemfiltergerät; bei intensiver bzw. längerer Exposition umluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden. · Handschutz Handschuhe aus Nitril, Butylkautschuk Nur Chemikalien - Schutzhandschuhe mit einer CE-Kennzeichnung der Kategorie III verwenden. Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert. Der Handschuh muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt / den Stoff / die Zubereitung sein. Auswahl des Handschuh unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und der Degradation. · Handschuhmaterial Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Vor Gebrauch Dichtheit prüfen. · Durchdringungszeit des Handschuhmaterials Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten. · Nicht geeignet sind Handschuhe aus folgenden Materialen: Handschuhe aus Leder. Handschuhe aus dickem Stoff. · Augen-/Gesichtsschutz Geeignete Schutzbrille gemäß DIN EN 166. Bei Spritzgefahr: Korbbrille · Körperschutz: säurebeständige Schutzkleidung. Schürze Arbeitsschutzkleidung ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften · 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften · Allgemeine Angaben · Aggregatzustand Flüssig · Farbe farblos · Geruch: Geruchsschwellenwert: stechend · Geruchsschwelle: Nicht bestimmt. · Schmelzpunkt/Gefrierpunkt: -13 °C · Siedepunkt oder Siedebeginn und Siedebereich >100 °C (64-18-6 Ameisensäure) · Entzündbarkeit Nicht anwendbar. · Untere und obere Explosionsgrenze · untere: 14,9 Vol % (64-18-6 Ameisensäure) obere: 47,6 Vol % (64-18-6 Ameisensäure) · Flammpunkt: 62 °C (64-18-6 Ameisensäure) · Zündtemperatur >500 °C (64-18-6 Ameisensäure) · Zersetzungstemperatur: Nicht bestimmt. (Fortsetzung auf Seite 6) DE
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Handelsname: ASO-R005 (Fortsetzung auf Seite 5)
· pH-Wert bei 20 °C: 2,2 · Viskosität: · Kinematische Viskosität Nicht bestimmt. · dynamisch bei 20 °C: 1,6 mPas · Löslichkeit · Wasser: mischbar · Verteilungskoeffizient n-Oktanol/Wasser (logWert) Nicht bestimmt. · Dampfdruck bei 20 °C: 21 hPa (64-18-6 Ameisensäure) · Sättigungskonzentration · Dichte und/oder relative Dichte · Dichte bei 20 °C: 1,2 g/cm³ · Relative Dichte 1,6 · Dampfdichte Nicht bestimmt. · 9.2 Sonstige Angaben · Aussehen: · Form: · Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz sowie zur Sicherheit · Zündtemperatur: · Explosive Eigenschaften: · Lösemitteltrennprüfung: · Festkörpergehalt: · Zustandsänderung · Verdampfungsgeschwindigkeit
flüssig
Das Produkt ist nicht selbstentzündlich. Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich. >20-60 % Nicht bestimmt.
· Angaben über physikalische Gefahrenklassen · Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff entfällt · Entzündbare Gase entfällt · Aerosole entfällt · Oxidierende Gase entfällt · Gase unter Druck entfällt · Entzündbare Flüssigkeiten entfällt · Entzündbare Feststoffe entfällt · Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische entfällt · Pyrophore Flüssigkeiten entfällt · Pyrophore Feststoffe entfällt · Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische entfällt · Stoffe und Gemische, die in Kontakt mit Wasser entzündbare Gase entwickeln entfällt · Oxidierende Flüssigkeiten entfällt · Oxidierende Feststoffe entfällt · Organische Peroxide entfällt · Gegenüber Metallen korrosiv wirkende Stoffe und Gemische Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. · Desensibilisierte Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff entfällt
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität · 10.1 Reaktivität Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 10.2 Chemische Stabilität · Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen: Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung. · 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Keine gefährlichen Reaktionen bekannt. (Fortsetzung auf Seite 7) DE
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Handelsname: ASO-R005 (Fortsetzung auf Seite 6)
· 10.4 Zu vermeidende Bedingungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 10.5 Unverträgliche Materialien: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte: Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt bei bestimmungsgemäßer Verwendung. ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben · 11.1 Angaben zu den Gefahrenklassen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 · Akute Toxizität Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. · Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte: 64-18-6 Ameisensäure Oral LD50 500 mg/kg (ATE) 730 mg/kg (Ratte) (OECD 401) Inhalativ LC50/4 h 7,4 mg/l (ATE) 7,85 mg/l (Ratte) (OECD 403) · Primäre Reizwirkung: · Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. · Schwere Augenschädigung/-reizung Verursacht schwere Augenschäden. · Sensibilisierung der Atemwege/Haut Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Keimzellmutagenität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Karzinogenität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Reproduktionstoxizität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Aspirationsgefahr Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · 11.2 Angaben über sonstige Gefahren · Endokrinschädliche Eigenschaften Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten. ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben · 12.1 Toxizität · Aquatische Toxizität: 64-18-6 Ameisensäure LC50/96h 1.720 mg/l (Fischtoxizität) EC/LC50 (48h) 365 mg/l (Daphnia magna) (OECD 202) EC/LC50 (17h) 46,7 mg/l (Bakterientoxizität) ERC50 1.240 mg/l /72h (Pseudokirchneriella subcapitata) LOEC ≥100 mg/l /21d (Daphnia magna) (OECD 211) NOEC ≥100 mg/l /21d (Daphnia magna) (OECD 211) · 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 12.3 Bioakkumulationspotenzial Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 12.4 Mobilität im Boden Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung · PBT: Nicht anwendbar. · vPvB: Nicht anwendbar. · 12.6 Endokrinschädliche Eigenschaften Das Produkt enthält keine Stoffe mit endokrinschädlichen Eigenschaften. (Fortsetzung auf Seite 8) DE
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Handelsname: ASO-R005 (Fortsetzung auf Seite 7)
· 12.7 Andere schädliche Wirkungen · Weitere ökologische Hinweise: · Allgemeine Hinweise: Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend Nicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen. Darf nicht unverdünnt bzw. unneutralisiert ins Abwasser bzw. in den Vorfluter gelangen. ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung · 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung · Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. · Europäischer Abfallkatalog 07 00 00 ABFÄLLE AUS ORGANISCH-CHEMISCHEN PROZESSEN 07 01 00 Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) organischer Grundchemikalien 07 01 99 Abfälle a. n. g. HP6 akute Toxizität HP8 ätzend · Ungereinigte Verpackungen: · Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. · Empfohlenes Reinigungsmittel: Wasser, gegebenenfalls mit Zusatz von Reinigungsmitteln. ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport · 14.1 UN-Nummer oder ID-Nummer · ADR, IMDG, IATA
UN3412
· 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung · ADR 3412 AMEISENSÄURE · IMDG, IATA FORMIC ACID · 14.3 Transportgefahrenklassen · ADR, IMDG, IATA
· Klasse · Gefahrzettel
8 Ätzende Stoffe 8
· 14.4 Verpackungsgruppe · ADR, IMDG, IATA
II
· 14.5 Umweltgefahren:
Nicht anwendbar.
· 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Achtung: Ätzende Stoffe · Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr (Kemler-Zahl): 80 · EMS-Nummer: F-A,S-B · Segregation groups (SGG1) Acids · Stowage Category A (Fortsetzung auf Seite 9) DE
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Handelsname: ASO-R005 (Fortsetzung auf Seite 8)
· Stowage Code
SW2 Clear of living quarters.
· 14.7 Massengutbeförderung auf dem Seeweg gemäß IMO-Instrumenten Nicht anwendbar. · Transport/weitere Angaben: · Quantity limitations · ADR · Begrenzte Menge (LQ) · Freigestellte Mengen (EQ)
· Beförderungskategorie · Tunnelbeschränkungscode · IMDG · Limited quantities (LQ) · Excepted quantities (EQ)
· UN "Model Regulation":
On passenger aircraft/rail: 1 L On cargo aircraft only: 30 L 1L Code: E2 Höchste Nettomenge je Innenverpackung: 30 ml Höchste Nettomenge je Außenverpackung: 500 ml 2 E 1L Code: E2 Maximum net quantity per inner packaging: 30 ml Maximum net quantity per outer packaging: 500 ml UN 3412 AMEISENSÄURE, 8, II
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften · 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch · Richtlinie 2012/18/EU · Namentlich aufgeführte gefährliche Stoffe - ANHANG I Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten. · VERORDNUNG (EU) 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe (POP) Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten. · VERORDNUNG (EG) Nr. 1907/2006 ANHANG XVII Beschränkungsbedingungen: 3 · Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten – Anhang II Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten. · VERORDNUNG (EU) 2019/1148 · Anhang I - BESCHRÄNKTE AUSGANGSSTOFFE FÜR EXPLOSIVSTOFFE (Oberer Konzentrationsgrenzwert für eine Genehmigung nach Artikel 5 Absatz 3) Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten. · Anhang II - MELDEPFLICHTIGE AUSGANGSSTOFFE FÜR EXPLOSIVSTOFFE Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten. · Verordnung (EG) Nr. 273/2004 betreffend Drogenausgangsstoffe Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten. · Verordnung (EG) Nr. 111/2005 zur Festlegung von Vorschriften für die Überwachung des Handels mit Drogenaustauschstoffen zwischen der Gemeinschaft und Drittländern Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten. · Nationale Vorschriften: · Wassergefährdungsklasse: WGK 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend. Die Einstufung der Wassergefährdungsklasse erfolgte nach den Vorschriften der AwSV. (Fortsetzung auf Seite 10) DE
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· 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung: Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt. ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. · Gründe für Änderungen keines · Relevante Sätze H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H315 Verursacht Hautreizungen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H331 Giftig bei Einatmen. EUH071 Wirkt ätzend auf die Atemwege. · Datenblatt ausstellender Bereich: Abteilung Umwelt & Sicherheit. · Datum der Vorgängerversion: 11.10.2022 · Abkürzungen und Akronyme: ADR: Accord relatif au transport international des marchandises dangereuses par route (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße). IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods IATA: International Air Transport Association GHS: Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances ELINCS: European List of Notified Chemical Substances CAS: Chemical Abstracts Service (division of the American Chemical Society) GefStoffV: Gefahrstoffverordnung (Ordinance on Hazardous Substances, Germany) LC50: Lethal concentration, 50 percent LD50: Lethal dose, 50 percent PBT: Persistent, Bioaccumulative and Toxic vPvB: very Persistent and very Bioaccumulative ATE: Acute toxicity estimate values (Schätzwerte Akuter Toxizität) Flam. Liq. 3: Entzündbare Flüssigkeiten – Kategorie 3 Met. Corr.1: Korrosiv gegenüber Metallen – Kategorie 1 Acute Tox. 4: Akute Toxizität – Kategorie 4 Acute Tox. 3: Akute Toxizität – Kategorie 3 Skin Corr. 1A: Hautreizende/-ätzende Wirkung – Kategorie 1A Skin Corr. 1B: Hautreizende/-ätzende Wirkung – Kategorie 1B Eye Dam. 1: Schwere Augenschädigung/Augenreizung – Kategorie 1
· * Daten gegenüber der Vorversion geändert DE