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Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Druckdatum: 29.07.2022
Versionsnummer 6 (ersetzt Version 5)
überarbeitet am: 29.07.2022
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens · 1.1 Produktidentifikator · Handelsname: REINIT-BM · UFI: 4X79-V58Y-U10M-G486 · 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · Verwendung des Stoffes / des Gemisches Beton/Mörtel - zusatzmittel · 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt · Hersteller/Lieferant: SCHOMBURG GmbH & Co. KG Aquafinstr. 2-8 D-32760 Detmold Germany ---------------------------------------------Tel: ++49 (0)5231/953-00" · Auskunftgebender Bereich: Abteilung: Umwelt & Sicherheit ************************************ In Fragen des Bereichs Umwelt & Sicherheit steht Ihnen gerne unsere Abteilung unter folgender Durchwahl zur Verfügung: Tel: ++49 (0)5231/953-770 E-Mail: SDB@schomburg.de · 1.4 Notrufnummer: Giftnotruf Berlin (24 Std.) deutsch & englisch Tel: ++49 (0)30/30686700 ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren · 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs · Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 GHS08 Gesundheitsgefahr Asp. Tox. 1 H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. · 2.2 Kennzeichnungselemente · Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet. · Gefahrenpiktogramme GHS08 · Signalwort Gefahr · Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung: Destillate (Erdöl), mit Wasserstoff behandelte leichte naphthenhaltige · Gefahrenhinweise H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. · Sicherheitshinweise P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. (Fortsetzung auf Seite 2) DE
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Handelsname: REINIT-BM (Fortsetzung von Seite 1)
P501
Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften. · 2.3 Sonstige Gefahren · Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung · PBT: Nicht anwendbar. · vPvB: Nicht anwendbar. ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen · 3.2 Gemische · Beschreibung: Zubereitung, enthält paraffinische und naphtenische Kohlenwasserstoffe · Gefährliche Inhaltsstoffe: CAS: 64742-53-6 Destillate (Erdöl), mit Wasserstoff behandelte leichte EINECS: 265-156-6 naphthenhaltige Indexnummer: 649-466-00-2 Asp. Tox. 1, H304 Reg.nr.: 01-2119480375-34 · zusätzl. Hinweise: Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
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ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen · 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen · Allgemeine Hinweise: Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: immer Selbstschutz des Ersthelfers beachten (z.B. Schutzhandschuhe tragen) BEI BEWUßTLOSIGKEIT: Beim Erbrechen im bewußtlosen Zustand ist eindringen in die Lunge und dadurch Erstickungsgefahr möglich, deshalb bei Bewußtlosigkeit Lagerung und Transport in "stabiler Seitenlage", Atemwege freihalten, Zahnprothesen und Erbrochenes entfernen. Atmung und Puls kontrollieren. Bei Atem- oder Herzstillstand künstliche Beatmung und Herzdruckmassage. Unverzüglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen ! · nach Einatmen: Bei Unwohlsein oder Atembeschwerden: Frischluft- oder Sauerstoffzufuhr; ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. · nach Hautkontakt: Stark verunreinigte Kleidung ausziehen. Mit Wasser und Seife abwaschen. · nach Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten mit fließendem Wasser spülen und Arzt aufsuchen. · nach Verschlucken: Mund ausspülen, reichlich Wasser in kleinen Schlucken nachtrinken und unverzüglich ärztlichen Rat hinzuziehen. Packung oder Etikett dem behandelnden Arzt vorzeigen. · 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung · 5.1 Löschmittel · Geeignete Löschmittel: Wassersprühstrahl · Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel: Wasser im Vollstrahl. · 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Im Falle eines Brandes können neben den Hauptverbrennungsprodukten Kohlendioxid und Kohlenmonoxid noch weitere gesundheitsgefährdende Brandgase und Dämpfe entstehen. (Fortsetzung auf Seite 3) DE
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· 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung · Besondere Schutzausrüstung: Vollschutzanzug tragen. Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. · Weitere Angaben Der örtliche Notfallplan ist zu beachten. Berst- und Explosionsgefahr durch Drucksteigerung bei Erhitzung. Bei Brand in der Umgebung lagernde Behälter mit Sprühwasser kühlen. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung · 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Augen- und Hautkontakt vermeiden. Personen in Sicherheit bringen. Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten. · 6.2 Umweltschutzmaßnahmen: Nicht in die Kanalisation, Gewässer oder Erdreich gelangen lassen. Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen. Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen. · 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung: Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen und wie unter Punkt 13. beschrieben entsorgen. · 6.4 Verweis auf andere Abschnitte Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7. Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8. Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13. *
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung · 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen · Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. · 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten · Lagerung: · Anforderung an Lagerräume und Behälter: An einem kühlen Ort aufbewahren. · Zusammenlagerungshinweise: Getrennt von Oxidationsmitteln aufbewahren. Bitte beachten Sie das Lager-Konzept für die Zusammenlagerung von Chemikalien gem. TRGS 510. · Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: keine · Lagerklasse: LGK 10: Brennbare Flüssigkeiten die keiner der vorgenannten LGK zuzuordnen sind 10 · Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): · GISCode BTM 20 Betontrennmittel, dünnflüssig · 7.3 Spezifische Endanwendungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen · 8.1 Zu überwachende Parameter · Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten: Das Produkt enthält keine relevanten Mengen von Stoffen mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten. · Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen. (Fortsetzung auf Seite 4) DE
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· 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition · Geeignete technische Steuerungseinrichtungen Waschgelegenheit im Arbeitsbereich vorsehen. Augendusche oder Augenspülflasche bereitstellen. · Individuelle Schutzmaßnahmen, zum Beispiel persönliche Schutzausrüstung · Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen: Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien sind zu beachten. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen oder Kaugummi kauen. Vorbeugender Hautschutz durch Hautschutzsalbe. Nach der Arbeit und vor den Pausen für gründliche Hautreinigung sorgen. Auf der Haut ausgehärtetes Material vorsichtig mechanisch entfernen. · Atemschutz Nicht erforderlich. · Handschutz vedere paragrafi 2 e 4 Handschuhe aus Nitril, Butylkautschuk Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert. Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt / den Stoff / die Zubereitung sein. Aufgrund fehlender Tests kann keine Empfehlung zum Handschuhmaterial für das Produkt / die Zubereitung / das Chemikaliengemisch abgegeben werden. Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und der Degradation. · Handschuhmaterial Butylkautschuk - II R : Dicke 0,425mm; Durchbruchzeit 480 min Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Da das Produkt eine Zubereitung aus mehreren Stoffen darstellt, ist die Beständigkeit von Handschuhmaterialen nicht vorausberechenbar und muss deshalb vor dem Einsatz überprüft werden. · Durchdringungszeit des Handschuhmaterials Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten. · Augen-/Gesichtsschutz Beim Umfüllen Schutzbrille empfehlenswert. · Körperschutz: Arbeitsschutzkleidung ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften · 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften · Allgemeine Angaben · Aggregatzustand flüssig · Farbe hellgelb · Geruch: Geruchsschwellenwert: charakteristisch · Geruchsschwelle: Nicht bestimmt. · Schmelzpunkt/Gefrierpunkt: Nicht bestimmt · Siedepunkt oder Siedebeginn und Siedebereich Nicht bestimmt · Entzündbarkeit Nicht anwendbar. · Untere und obere Explosionsgrenze · untere: Nicht bestimmt. obere: Nicht bestimmt. · Flammpunkt: 155 °C · Zersetzungstemperatur: Nicht bestimmt. · pH-Wert: Gemisch ist unlöslich (in Wasser). · Viskosität: · Kinematische Viskosität Nicht bestimmt. · dynamisch bei 20 °C: 20 mPas (Fortsetzung auf Seite 5) DE
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Handelsname: REINIT-BM (Fortsetzung von Seite 4)
· Löslichkeit · Wasser: · Verteilungskoeffizient n-Oktanol/Wasser (logWert) · Dampfdruck: · Sättigungskonzentration · Dichte und/oder relative Dichte · Dichte bei 20 °C: · Relative Dichte · Dampfdichte · 9.2 Sonstige Angaben · Aussehen: · Form: · Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz sowie zur Sicherheit · Zündtemperatur · Explosive Eigenschaften: · Lösemittelgehalt: · Festkörpergehalt: · Zustandsänderung · Verdampfungsgeschwindigkeit
nicht bzw. wenig mischbar Nicht bestimmt. Nicht bestimmt.
0,891 g/cm³ Nicht bestimmt. Nicht bestimmt.
flüssig
Das Produkt ist nicht selbstentzündlich. Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich. 0,0 % Nicht bestimmt.
· Angaben über physikalische Gefahrenklassen · Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff entfällt · Entzündbare Gase entfällt · Aerosole entfällt · Oxidierende Gase entfällt · Gase unter Druck entfällt · Entzündbare Flüssigkeiten entfällt · Entzündbare Feststoffe entfällt · Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische entfällt · Pyrophore Flüssigkeiten entfällt · Pyrophore Feststoffe entfällt · Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische entfällt · Stoffe und Gemische, die in Kontakt mit Wasser entzündbare Gase entwickeln entfällt · Oxidierende Flüssigkeiten entfällt · Oxidierende Feststoffe entfällt · Organische Peroxide entfällt · Gegenüber Metallen korrosiv wirkende Stoffe und Gemische entfällt · Desensibilisierte Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff entfällt
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität · 10.1 Reaktivität Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 10.2 Chemische Stabilität · Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen: Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung. · 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Reaktionen mit starken Oxidationsmittel. · 10.4 Zu vermeidende Bedingungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 10.5 Unverträgliche Materialien: Starke Oxidationsmittel (Fortsetzung auf Seite 6) DE
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Handelsname: REINIT-BM (Fortsetzung von Seite 5)
· 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte: Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt bei bestimmungsgemäßer Verwendung. ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben · 11.1 Angaben zu den Gefahrenklassen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 · Akute Toxizität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte: 64742-53-6 Destillate (Erdöl), mit Wasserstoff behandelte leichte naphthenhaltige Oral LD50 >5.000 mg/kg (Ratte) Dermal LD50 >5.000 mg/kg (Kaninchen) · Primäre Reizwirkung: Keine Reizwirkung bekannt. · Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Schwere Augenschädigung/-reizung Reizwirkung möglich Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Sensibilisierung der Atemwege/Haut Keine Sensibilisierung durch Hautkontakt Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Keimzellmutagenität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Karzinogenität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Reproduktionstoxizität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Aspirationsgefahr Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. · Sonstige Angaben (zur experimentellen Toxikologie): Das Einatmen von Dämpfen oder Nebel kann Reizungen hervorrufen. · 11.2 Angaben über sonstige Gefahren · Endokrinschädliche Eigenschaften Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten. ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben · 12.1 Toxizität · Aquatische Toxizität: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Die Hauptbestandteile sind voraussichtlich leicht abbaubar, aber einige Bestandteile sind in der Umwelt persistent. · 12.3 Bioakkumulationspotenzial Enthält Bestanteile mit potentieller Bioakkumulation. · 12.4 Mobilität im Boden Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung · PBT: Nicht anwendbar. · vPvB: Nicht anwendbar. · 12.6 Endokrinschädliche Eigenschaften Das Produkt enthält keine Stoffe mit endokrinschädlichen Eigenschaften. · 12.7 Andere schädliche Wirkungen · Bemerkung: Praktisch nicht giftig für Fische, Wirbellose Wasserorganismen, Algen und Mikroorganismen. · Weitere ökologische Hinweise: · Allgemeine Hinweise: Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend (Fortsetzung auf Seite 7) DE
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Nicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen. ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung · 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung · Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. · Europäischer Abfallkatalog 13 00 00 ÖLABFÄLLE UND ABFÄLLE AUS FLÜSSIGEN BRENNSTOFFEN (AUSSER SPEISEÖLE UND ÖLABFÄLLE, DIE UNTER DIE KAPITEL 05, 12 UND 19 FALLEN) 13 08 00 Ölabfälle a. n. g. 13 08 99* Abfälle a. n. g. HP5 Spezifische Zielorgan-Toxizität (STOT)/Aspirationsgefahr · Ungereinigte Verpackungen: · Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport · 14.1 UN-Nummer oder ID-Nummer · ADR, IMDG, IATA
entfällt
· 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung · ADR, IMDG, IATA entfällt · 14.3 Transportgefahrenklassen · ADR, ADN, IMDG, IATA · Klasse
· 14.4 Verpackungsgruppe · ADR, IMDG, IATA
· 14.5 Umweltgefahren: · Marine pollutant:
Nein
· 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Nicht anwendbar. · 14.7 Massengutbeförderung auf dem Seeweg gemäß IMO-Instrumenten Nicht anwendbar. · UN "Model Regulation":
*
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften · 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch · Richtlinie 2012/18/EU · Namentlich aufgeführte gefährliche Stoffe - ANHANG I Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten. · VERORDNUNG (EG) Nr. 1907/2006 ANHANG XVII Beschränkungsbedingungen: 3 · Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten – Anhang II Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten. (Fortsetzung auf Seite 8) DE
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· VERORDNUNG (EU) 2019/1148 · Anhang I - BESCHRÄNKTE AUSGANGSSTOFFE FÜR EXPLOSIVSTOFFE (Oberer Konzentrationsgrenzwert für eine Genehmigung nach Artikel 5 Absatz 3) Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten. · Anhang II - MELDEPFLICHTIGE AUSGANGSSTOFFE FÜR EXPLOSIVSTOFFE Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten. · Verordnung (EG) Nr. 273/2004 betreffend Drogenausgangsstoffe Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten. · Verordnung (EG) Nr. 111/2005 zur Festlegung von Vorschriften für die Überwachung des Handels mit Drogenaustauschstoffen zwischen der Gemeinschaft und Drittländern Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten. · Nationale Vorschriften: · Wassergefährdungsklasse: WGK 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend. Die Einstufung der Wassergefährdungsklasse erfolgte nach den Vorschriften der AwSV. · 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung: Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt. ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. · Relevante Sätze H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. · Datenblatt ausstellender Bereich: Abteilung Umwelt & Sicherheit. · Ansprechpartner: Abteilung Umwelt & Sicherheit · Datum der Vorgängerversion: 17.05.2022 · Versionsnummer der Vorgängerversion: 5 · Abkürzungen und Akronyme: ADR: Accord relatif au transport international des marchandises dangereuses par route (European Agreement Concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road) IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods IATA: International Air Transport Association GHS: Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances ELINCS: European List of Notified Chemical Substances CAS: Chemical Abstracts Service (division of the American Chemical Society) LC50: Lethal concentration, 50 percent LD50: Lethal dose, 50 percent PBT: Persistent, Bioaccumulative and Toxic vPvB: very Persistent and very Bioaccumulative Asp. Tox. 1: Aspirationsgefahr – Kategorie 1
· * Daten gegenüber der Vorversion geändert DE