Technisches Merkblatt REINIT-BM Trennmittel / Mischerschutz
Artikelnummer
Inhalt
ME
Verpackung
Farbe
406303001
25
L
Kanister
gelb
406303003
1000
Container (IBC)
406303004
210
Fass
406303900
10
Produkteigenschaften greift Metalle oder Lacke nicht an
Vorteile verhindert das Anhaften von Beton- und Mörtelresten vermindert die Rostbildung der behandelten Metallteile pflegt Maschinen und Geräte
Einsatzgebiete zum Auftragen auf trockene Untergründe für Baumaschinen, Mischer, Steinfertigungsautomaten, Betonmischfahrzeuge und Arbeitsgeräte
SCHOMBURG GmbH · Aquafinstr. 2–8 · D-32760 Detmold (Germany) · Tel. +49-5231-953-00 · Fax +49-5231- 953-333 · schomburg.de 1/2
14/12/2021
Technisches Merkblatt REINIT-BM Technische Daten Materialeigenschaften Materialbasis Konsistenz Dichte (spez. Gewicht)
Mineralöl flüssig, nicht verdünnbar ca. 0,9 g/cm³
Verarbeitung Verbrauch
ca. 100,00 - 150,00 g / m²
Verarbeitungstechnik Hilfsmittel / Werkzeuge Pinsel Spritzgerät
Handverarbeitung streichbar mit Pinsel sprühbar im Niederdruckverfahren
Anwendung Verarbeitung 1. 2. 3. 4.
Neugeräte sind vor Gebrauch mit REINIT-BM einzusprühen. Gebrauchte / verschmutzte Baugeräte mit scharfem Wasserstrahl säubern. Größere Beton- und Mörtelreste gegebenenfalls mit ASO-R005 vorbehandeln und mechanisch entfernen. Nach dem Trocknen REINIT-BM satt und unverdünnt auf die saubere Metallfläche mit geeignetem Streich- oder Sprühgerät auftragen.
Lagerbedingungen Lagerung Kühl und trocken. Mind. 24 Monate im Original-Gebinde. Angebrochene Gebinde umgehend aufbrauchen.
Hinweise Unsere Empfehlungen sind lediglich Richtwerte. Eigene Vorversuche zur Ermittlung der richtigen Anwendung sind unbedingt erforderlich.
Das gültige Sicherheitsdatenblatt beachten!
Die Rechte des Käufers in Bezug auf die Qualität unserer Materialien richten sich nach unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen. Für Anforderungen die über den Rahmen der hier beschriebenen Anwendung hinausgehen, steht Ihnen unser technischer Beratungsdienst zur Verfügung. Diese bedürfen dann zur Verbindlichkeit der rechtsverbindlichen schriftlichen Bestätigung. Die Produktbeschreibung befreit den Anwender nicht von seiner Sorgfaltspflicht. Im Zweifelsfall sind Musterflächen anzulegen. Mit Herausgabe einer neuen Fassung der Druckschrift verliert diese ihre Gültigkeit.
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