TFI-Bericht 470873-02 Klassifizierung zum Brandverhalten nach EN 13501-1:2010 Auftraggeber
SCHOMBURG GmbH & Co. KG Aquafinstraße 2 32760 Detmold DEUTSCHLAND
Produkt
Unterlage Produkt 1: Stepboard 4 mm Produkt 2: Stepboard 9 mm Produkt 3: Stepboard 15 mm Dieser Bericht umfasst 4 Seiten und 0 Anlage(n).
Fachlich verantwortlich Dipl.-Ing. Ulrike Balg - Leitende Prüfingenieurin Brand -
Tel: +49 241 9679 133 u.balg@tfi-aachen.de
Aachen, 26.06.2017 ppa. Dr. Alexander Siebel - Leiter der Prüfstelle Dieses Dokument wurde mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur versehen.
Dieser Bericht bezieht sich nur auf die geprüften Proben und wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Er darf nur vollständig, niemals auszugsweise, wiedergegeben werden. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Bedingungen der TFI Aachen GmbH für die Auftragsdurchführung.
Notified Body No. 1658
Vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) anerkannte Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle
Akkreditiert für die in der Anlage zur DAkkS-Urkunde genannten Verfahren
TFI Aachen GmbH Charlottenburger Allee 41 52068 Aachen · Deutschland www.tfi-online.de
HRB 8157 Aachen Ust-IdNr. DE209411312 Geschäftsführer Univ.-Prof. Prof. h.c. (MGU) Dr.-Ing. Dipl.-Wirt.-Ing. Thomas Gries
470873-02
1 Vorgang Prüfauftrag
Klassifizierung zum Brandverhalten gemäß EN 13501-1:2010
Auftrag vom
11.04.2017
Ihr Zeichen
Tc
Produktbezeichnung(en)
Produkt 1: Stepboard 4 mm Trittschall & Entkopplungsplatte Produkt 2: Stepboard 9 mm Trittschall & Entkopplungsplatte Produkt 3: Stepboard 15 mm Trittschall & Entkopplungsplatte
TFI-Probennummer
17-05-0040, 17-05-0041, 17-05-0042
2 Produktbeschreibung Die Bauprodukte werden vollständig in dem unter Punkt 3 genannten Prüfbericht, der dieser Klassifizierung zugrunde liegt, beschrieben.
3 Ergebnisse 3.1
Prüfberichte und Ergebnisse als Grundlage der Klassifizierung Prüfstelle
Auftraggeber
Berichtsnummer
TFI Aachen GmbH
SCHOMBURG GmbH & Co. KG
470873-01 vom 26.06.2017
Prüfverfahren EN ISO 11925-2:2010 (15 s Beflammungszeit)
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3.2
Prüfergebnisse Ergebnis Prüfverfahren
Parameter
Anzahl der Prüfungen Wert
Produkte 1-3
mittlerer kritischer Wärmestrom [kW/m²]
3.3
-
EN ISO 9239-1:2010 Integral der Rauchdichte [% x min]
EN ISO 11925-2:2010
Anforderung erfüllt (J/N)
Flammenspitze ≤ 150 mm
14
J
Klassifizierung und Anwendungsgebiet
Die Bauprodukte „Stepboard 4 mm“, Stepboard 9 mm“ und „Stepboard 15 mm“ werden in Bezug auf ihr Brandverhalten wie folgt klassifiziert Efl / E Die zusätzliche Klassifizierung in Bezug zur Rauchentwicklung ist: Die zusätzliche Klassifizierung in Bezug auf das brennende Abtropfen / Abfallen ist: Das Format der Klassifizierung des Brandverhaltens von Bodenbelägen ist: Brandverhalten
Rauchentwicklung -
Efl
Klassifizierung des Brandverhaltens: Efl
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Das Format der Klassifizierung des Brandverhaltens von Bauprodukten mit Ausnahme von Bodenbelägen und Rohrisolierungen ist: Brandverhalten E
brennendes Abtropfen
Klassifizierung des Brandverhaltens: E Diese Klassifizierung ist für die folgende Endanwendung gültig: Art der Endanwendung
horizontale oder vertikale Anwendung
Untergrund
Untergründe aus Holz mit einer Rohdichte ≥ 300 kg/m3 kein
Art der Befestigung
verklebt oder unverklebt
Einschränkungen Das Klassifizierungsdokument stellt keine Typengenehmigung oder Zertifizierung des Produktes dar. Die dem Bauprodukt in diesem Bericht zugeordnete Klassifizierung ist für eine Herstellerklärung oder Leistungserklärung zur Übereinstimmung innerhalb des Nachweisverfahrens System 3 zusammen mit der CEKennzeichnung im Rahmen der Bauproduktenrichtlinie oder Bauproduktenverordnung geeignet. Der Hersteller hat eine Erklärung abgegeben, die den Unterlagen beigefügt wurde. Diese bestätigt, dass die Produktausführung keine spezifischen Prozesse, Verfahren oder Abläufe beinhaltet (z.B. keine Zusätze von flammenhemmenden Stoffen, Begrenzung von organischen Bestandteilen oder Zusätze von Füllstoffen) zur Verbesserung des Brandverhaltens, um die erzielte Klassifizierung zu erreichen. Als Konsequenz hieraus hat der Hersteller den Schluss gezogen, dass das System 3 des Übereinstimmungsnachweisverfahrens bzw. das System 3 zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit angemessen ist. Die Prüfstelle hat deshalb keine Rolle in der Probenauswahl gespielt, obschon die Prüfstelle angemessene Referenzen, die vom Hersteller stammen, bereithält, um die geprüften Proben zu verfolgen.
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