einer SCHOMBURG obliegenden Eingangsuntersuchung verpflichtet, die Einhaltung der von I. Geltung der Internationalen Einkaufsbedingungen dem Lieferanten geschuldeten Menge, die Art und Verpackung der zu liefernden Ware und 1. Diese Internationalen Einkaufsbedingungen gelten für alle Lieferanten der Firma ihre Freiheit von unschwer feststellbaren Qualitäts- und Rechtsmängeln zu überprüfen. SCHOMBURG GmbH & Co. KG – nachfolgend bezeichnet als SCHOMBURG –, deren 3. Der Transport und die Verwahrung der Ware bis zur Übernahme durch SCHOMBURG maßgebliche Niederlassung nicht in Deutschland liegt. Für in Deutschland niederist alleinige Verantwortung des Lieferanten; insbesondere ist der Lieferant gegenüber gelassene Lieferanten gelten die Allgemeinen Einkaufsbedingungen von SCHOMBURG, SCHOMBURG dafür verantwortlich, dass die Ware transportgerecht verpackt, sicher verladdie auf Anforderung übersandt werden. Maßgeblich ist jeweils die Niederlassung, die den en und auf für ihre Beförderung in jeder Hinsicht geeigneten Transportmitteln transportiert wird. Vertrag im eigenen Namen abschließt. Die Vereinbarung anderer Klauseln der Incoterms oder sonstiger Liefer-Klauseln hat lediglich 2. Diese Internationalen Einkaufsbedingungen gelten für alle Verträge, die überwiegend die eine abweichende Regelung des Transports und der Transportkosten zur Folge; im Übrigen Lieferung von Waren an SCHOMBURG zum Gegenstand haben. Von dem Lieferanten verbleibt es bei den in diesen Internationalen Einkaufsbedingungen getroffenen Regelungen. zusätzlich übernommene Pflichten berühren nicht die Geltung dieser Internationalen 4. Der Lieferant gewährleistet die Einhaltung der zum Zeitpunkt der Lieferung für die Ware in Einkaufsbedingungen. Deutschland geltenden zoll-, einfuhr- und sicherheitsrechtlichen Bestimmungen und Maß- und 3. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Lieferanten verpflichten Gewichtssysteme und ist gegenüber SCHOMBURG für die Erfüllung der Pflichten verantSCHOMBURG nicht, auch wenn SCHOMBURG nicht widerspricht oder vorbehaltlos wortlich, die mit der Einfuhr und dem Inverkehrbringen der Ware in Deutschland verbunden Leistungen erbringt oder Leistungen des Lieferanten annimmt. Gleichermaßen wird SCHOMBURG sind. Dies gilt auch, wenn SCHOMBURG die Einfuhrabfertigung durchführt. Die Vereinbarung nicht verpflichtet, soweit die Geschäftsbedingungen des Lieferanten unabhängig vom Inhalt anderer Klauseln der Incoterms oder sonstiger Liefer-Klauseln hat lediglich eine abweichende dieser Internationalen Einkaufsbedingungen von gesetzlichen Bestimmungen abweichen. Rege-lung des Transports und der Transportkosten zur Folge; im Übrigen verbleibt es bei den in diesen Internationalen Einkaufsbedingungen getroffenen Regelungen. II. Abschluss des Vertrages 1. Der Lieferant ist vor Vertragsabschluss zu einem schriftlichen Hinweis an SCHOMBURG ver- 5. Der Lieferant wird die ihm obliegenden Pflichten rechtzeitig erfüllen, insbesondere die Ware entladen an der in der schriftlichen Auftragsbestätigung bezeichneten Lieferanschrift und – pflichtet, wenn die zu liefernde Ware nicht uneingeschränkt für die dem Lieferanten zur wenn eine solche nicht bezeichnet ist – an der Niederlassung in Detmold/Deutschland an Kenntnis gebrachte oder nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung geeignet ist oder SCHOMBURG übergeben. Zur Entgegennahme der Ware sind nur die durch Aushang im wenn mit der zu liefernden Ware besondere Gesundheits-, Sicherheits- oder Umwelt-Risiken Wareneingang ausgewiesenen Mitarbeiter von SCHOMBURG berechtigt. oder atypische Schadensmöglichkeiten oder ungewöhnliche Schadenshöhen verbunden sein 6. Vorbehaltlich weitergehender Zusagen ist der Lieferant verpflichtet, Ware der vereinbarten können, die dem Lieferanten bekannt sind oder bekannt sein müssten. Gleiches gilt, wenn zu Art und Menge in der Qualität und Verpackung und mit den Kennzeichnungen und der zu liefernden Ware in der Werbung, in Prospekten oder in sonstigen an die Öffentlichkeit Markierungen versehen an SCHOMBURG zu übergeben, die auf jeden Fall den für in gerichteten Äußerungen im In- oder Ausland gemachte Aussagen des Lieferanten oder Deutschland in Verkehr gebrachte Ware jeweils geltenden Vorschriften und Standards Aussagen Dritter nicht in jeder Hinsicht eingehalten werden. entspricht. Der Lieferant tritt insbesondere dafür ein, dass die Ware keine Abweichungen Angebote des Lieferanten sind schriftlich abzufassen. Weicht das Angebot des Lieferanten von 2. aufweist, die Beeinträchtigungen des in Deutschland üblichen Gebrauchs- oder wirtschaftlider Anfrage bzw. Bestellung von SCHOMBURG ab, wird der Lieferant die Abweichungen chen Wertes oder des dem Lieferanten zur Kenntnis gebrachten Verwendungszweckes zur als solche besonders hervorheben. Den Vertrag begleitende Abbildungen und Zeichnungen Folge haben können, und ist im Übrigen verpflichtet, Ware zu liefern, die den vereinbarten sowie Mengen-, Maß- und Gewichtsangaben sind verbindlich. Spezifikationen entspricht. Der Lieferant ist nicht berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen oder 3. Sämtliche, insbesondere auch durch Mitarbeiter von SCHOMBURG aufgegebene gesondert abzurechnen. Bestellungen werden ausschließlich durch die schriftliche Auftragsbestätigung von 7. Der Lieferant gewährleistet, dass zum Zeitpunkt der Lieferung an der Ware keine Ansprüche SCHOMBURG wirksam. Die tatsächliche Entgegennahme von Ware, ihre Bezahlung oder Rechte Dritter, insbesondere nicht aus Eigentum oder aus gewerblichem oder anderem oder sonstiges Verhalten von SCHOMBURG oder Schweigen begründen kein Vertrauen geistigen Eigentum bestehen, die die freie Verwendung der Ware durch SCHOMBURG in des Lieferanten auf den Abschluss des Vertrages. SCHOMBURG kann die schriftliche der Europäischen Union beeinträchtigen können. Auftragsbestätigung bis zum Ablauf von vierzehn (14) Kalendertagen, nachdem das 8. Der Lieferant ist verpflichtet, die für die freie Aus-, Durch- und Einfuhr der Ware sowie für die Angebot des Lieferanten bei SCHOMBURG eingegangen ist, abgeben. Bis zu diesem Erzielung von Abgabenvergünstigungen in der Europäischen Union erforderlichen Lizenzen, Zeitpunkt ist der Lieferant an sein Angebot gebunden. Genehmigungen, Ursprungszeugnisse, Warenverkehrs- und Präferenzbescheinigungen, 4. Die schriftliche Auftragsbestätigung von SCHOMBURG ist rechtzeitig zugegangen, wenn sie Zertifikate und sonstigen Dokumente zu besorgen und in Detmold/Deutschland an innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach ihrem Ausstellungsdatum bei dem Lieferanten SCHOMBURG zu übergeben, und sichert zu, dass es echte Dokumente mit Bestandskraft eingeht. Der Lieferant wird SCHOMBURG unverzüglich informieren, wenn die schriftliche sind. Lieferanten aus der Europäischen Union haben zudem eine Lieferantenerklärung vorAuftragsbestätigung verspätet eingeht. zulegen. Die Vereinbarung anderer Klauseln der Incoterms oder sonstiger Liefer-Klauseln hat 5. Die schriftliche Auftragsbestätigung von SCHOMBURG ist für den Umfang des lediglich eine abweichende Regelung des Transports und der Transportkosten zur Folge; Vertragsinhaltes maßgebend und bewirkt einen Vertragsschluss auch dann, wenn sie – im Übrigen verbleibt es bei den in diesen Internationalen Einkaufsbedingungen getroffenen abgesehen von Kaufpreis und Liefermenge – sonst wie, namentlich auch im Hinblick auf die Regelungen. ausschließliche Geltung dieser Internationalen Einkaufsbedingungen, von den Erklärungen 9. Jeder Lieferung ist ein Lieferschein beizufügen, in dem die Bestellnummer der Aufdes Lieferanten abweicht. Der Vertrag kommt nur dann nicht zustande, wenn der Lieferant tragsbestätigung von SCHOMBURG herausgestellt und für jeden Warentyp die zugehörige schriftlich rügt, dass die Auftragsbestätigung von SCHOMBURG nicht in jeder Hinsicht den Zolltarifnummer ausgewiesen ist. Rechnungen, Lieferscheine und Versandpapiere müssen mit Erklärungen des Lieferanten entspricht, die Abweichungen schriftlich spezifiziert und die Rüge den Angaben der Auftragsbestätigung von SCHOMBURG übereinstimmen, allen gesetzlikurzfristig, spätestens sieben (7) Kalendertage, nachdem die schriftliche Auftragsbestätigung chen Anforderungen entsprechen und sind gesondert per Post und zusätzlich elektronisch bei dem Lieferanten zugegangen ist, bei SCHOMBURG eingeht. an SCHOMBURG zu übersenden. Rechnungen müssen zudem die Bestellnummer sowie 6. Jede Verkürzung der gesetzlichen oder der in diesen Internationalen Einkaufsbedingungen das Datum der Auftragsbestätigung von SCHOMBURG und die Steuernummer sowie formulierten Rechte von SCHOMBURG, namentlich jede Beschränkung oder jeder Ausschluss die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Lieferanten ausweisen. Vereinbarte Teil- oder von gesetzlichen Gewährleistungen oder von Garantien oder Zusagen des Lieferanten im Restlieferungen sind als solche in dem Lieferschein und in der Rechnung zu kennzeichnen. Hinblick auf die Ware oder die Durchführung des Vertrages, bedürfen in jedem Fall der aus 10. Die genaue Einhaltung vereinbarter Termine oder Fristen ist wesentliche Pflicht des drücklichen und schriftlichen Bestätigung durch SCHOMBURG. Lieferanten. SCHOMBURG ist berechtigt, den Zeitpunkt der Lieferung innerhalb der maßge 7. Von dem Lieferanten gefertigte Auftragsbestätigungen bleiben ohne Wirkung, ohne dass blichen Lieferfrist festzulegen. Ungeachtet aller sonstigen Ansprüche von SCHOMBURG es eines Widerspruchs durch SCHOMBURG bedarf. Namentlich begründen weder die wegen Lieferverzögerungen sind Lieferverzögerungen unverzüglich nach Erkennbarwerden tatsächliche Entgegennahme von Ware, noch ihre Bezahlung oder sonstiges Verhalten von schriftlich und unter Angabe des neuen Liefertermins an SCHOMBURG mitzuteilen. Ein Recht SCHOMBURG oder Schweigen ein Vertrauen des Lieferanten auf die Beachtlichkeit seiner zur Erbringung von Leistungen außerhalb der vereinbarten Termine oder Fristen steht dem Auftragsbestätigung. Lieferanten nur zu, soweit SCHOMBURG in jedem Einzelfall schriftlich zugestimmt hat. 8. Die Mitarbeiter sowie die Agenten von SCHOMBURG sind nicht befugt, von dem Erfordernis 11. Vereinbarte Pönalen (Vertragsstrafen und/oder Schadensersatzpauschalen) sind zusätzlich der schriftlichen Auftragsbestätigung durch SCHOMBURG abzusehen oder inhaltlich zu den vereinbarten Leistungen zu erbringen, schließen die Geltendmachung weitergehender abweichende Zusagen zu machen. Ob und in welchem Umfang diese Personen berechtigt Schäden nicht aus und können von SCHOMBURG auch im Falle vorbehaltloser Annahme der sind, Erklärungen mit Wirkung für oder gegen SCHOMBURG abzugeben oder entgegen zu Lieferung in Anspruch genommen werden. nehmen, beurteilt sich nach dem in Deutschland geltenden Recht. 12. Gesetzliche Rechte des Lieferanten zur Zurückbehaltung oder Aussetzung der ihm oblieg 9. SCHOMBURG ist berechtigt, gegen Erstattung der nachgewiesen damit ausgelösten, enden Leistungen bzw. zur Erhebung von Einreden oder Widerklagen werden ausgeangemessenen Aufwendungen des Lieferanten nach Vertragsabschluss die Vorgaben für die schlossen, es sei denn, dass eine Gegenforderung des Lieferanten gegen SCHOMBURG zu liefernde Ware zu ändern oder den abgeschlossenen Vertrag teilweise zu stornieren. Im fällig und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist oder SCHOMBURG aus demselben Falle einer teilweisen Stornierung ist dem Lieferanten auch der nachgewiesen dadurch entfallVertragsverhältnis entspringende und fällige Pflichten trotz schriftlicher Abmahnung wesentlich ende, anteilige Gewinn zu erstatten. verletzt und keine angemessene Absicherung angeboten hat. 10. Änderungen des abgeschlossenen Vertrages bedürfen stets einer schriftlichen Bestätigung von 13. Der Lieferant ist verpflichtet, nur umweltfreundliches Verpackungsmaterial zu verwenden SCHOMBURG. sowie Verpackungsmaterial und von ihm gelieferte Ware, soweit diese besonderen abfallrechtlichen Bestimmungen unterliegt, zur Entsorgung bestimmt und diese nicht anderweitig III. Pflichten des Lieferanten gewährleistet ist, auf eigene Kosten an der in der schriftlichen Auftragsbestätigung bezeich 1. Der Lieferant hat alle ihm aufgrund des Vertrages und dieser Internationalen neten Lieferanschrift und – wenn eine solche nicht bezeichnet ist – an der Niederlassung in Einkaufsbedingungen sowie ergänzend die ihm aufgrund der Regeln der ICC für die Detmold/Deutschland abzuholen oder von Dritten zurückzunehmen. Ungeachtet gesetzlicher Auslegung der Klausel DAP Incoterms® 2010 und gesetzlicher Bestimmungen obliegenden Bestimmungen hat der Lieferant die erneute Verwendung, stoffliche Verwertung oder sonst Pflichten rechtzeitig zu erfüllen, insbesondere die in der schriftlichen Auftragsbestätigung vorgeschriebene Entsorgung der gelieferten Ware sowie der Verpackung auf eigene Kosten von SCHOMBURG bezeichnete Ware zu liefern und die gebotenen Verarbeitungs- und zu betreiben oder anderweitig sicherzustellen. Anwendungsanleitungen zu vermitteln. Eingeräumte Garantien sowie sonstige von ihm gemachte Zusagen hat der Lieferant zu erfüllen, ohne dass diese schriftlich bestätigt sein IV. Pflichten von SCHOMBURG müssen. Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von SCHOMBURG in jedem Einzelfall 1. SCHOMBURG ist verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen. Die Zahlung erfolgt darf der Lieferant die ihm gegenüber SCHOMBURG obliegenden Leistungspflichten unter Vorbehalt nachfolgender Rechnungsprüfung nach Wahl von SCHOMBURG durch nicht auf Sublieferanten übertragen, wenn sich daraus rechtliche Konsequenzen für das Überweisung an ein Bankinstitut, mit dem der Lieferant Geschäftsverbindungen unterhält, Vertragsverhältnis mit SCHOMBURG ergeben können. oder durch Schecks. Zu weitergehenden Maßnahmen der Zahlungssicherung oder der 2. Der Lieferant hat ungeachtet sonstiger Benachrichtigungspflichten SCHOMBURG die bevorZahlungsvorbereitung ist SCHOMBURG nicht verpflichtet. stehende Lieferung mit angemessenem Zeitvorlauf schriftlich anzukündigen und ist verpflichtet, die Ware möglichst zeitnah vor Übergabe an SCHOMBURG in dem gleichen Umfang zu 2. Der Kaufpreiszahlungsanspruch des Lieferanten entsteht, nachdem die Ware und/oder untersuchen, in dem SCHOMBURG zu einer Eingangsuntersuchung verpflichtet ist, und das die Dokumente vollständig und vertragsgemäß an SCHOMBURG übergeben wurden. Die Ergebnis der Untersuchung schriftlich festzuhalten. Der Lieferant ist in jedem Fall und ungeachtet Zahlung ist ohne Verzicht auf weitergehende gesetzliche Voraussetzungen binnen 14 Tage
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Internationale Einkaufsbedingungen für nicht in Deutschland ansässige Lieferanten
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6. 7.
V. 1.
2.
mit 3 % Skonto oder binnen 30 Tage netto Kasse fällig. In keinem Fall ist die Zahlung vor 6. Ungeachtet einer zufälligen Beeinträchtigung der Ware nach Gefahrübergang Eingang einer ordnungsgemäßen Rechnung bei SCHOMBURG zu leisten. ist SCHOMBURG berechtigt, wegen nach Maßgabe dieser Internationalen Einkaufsbedingungen vertragswidriger Ware ohne Einschränkungen die gesetzlichen Mit dem Preis sind alle Leistungen des Lieferanten einschließlich anfallender Nebenkosten wie insbesondere auch Zölle, Steuern und Abgaben der Aus- und der Einfuhr usw. abgegolten. Rechtsbehelfe und/oder Ansprüche nichtvertraglicher Art gegen den Lieferanten geltend zu Die in Deutschland anfallende Einfuhrumsatzsteuer übernimmt SCHOMBURG. Eine Erhöhung machen. Ersatzlieferung und Vertragsaufhebung können über den Umfang der vertragswidrigen Ware hinaus für den gesamten Vertrag geltend gemacht werden, setzen nicht eine wesentliche gleich aus welchem Rechtsgrund des bei Vertragsabschluss vereinbarten Preises ist ausgeVertragsverletzung des Lieferanten oder eine unversehrte Rückgabe der vertragswidrigen Ware schlossen. voraus und sind spätestens vier (4) Monate nach Anzeige der Vertragswidrigkeit zu erklären. An dem Vertragsschluss nicht beteiligte Dritte sind nicht berechtigt, die Zahlung zu fordern. Die Empfangszuständigkeit des Lieferanten bleibt auch bestehen, wenn er Ansprüche aus dem Übermengen kann SCHOMBURG ganz oder teilweise zurückweisen, ohne dass es einer Vertrag an Dritte abtritt. Sind mehrere Personen empfangsberechtigt, kann SCHOMBURG Vertragswidrigkeitsanzeige bedarf. Im Übrigen gelten die Regelungen zur Vertragsaufhebung in VI.-2. und zum Schadensersatz in VII.-2. auch bei Lieferung vertragswidriger Ware. nach Belieben an jede einzelne von ihnen die gesamte Zahlung mit Erfüllungswirkung für und SCHOMBURG ist zusätzlich berechtigt, bis zu einer endgültigen Erledigung der Reklamation gegen alle erbringen. die Zahlung des Kaufpreises bis zur Höhe der dreifachen Nachbesserungskosten zurück Gesetzliche Rechte von SCHOMBURG zur Herabsetzung des Kaufpreises, zur Aufrechnung, zuhalten. SCHOMBURG ist zudem berechtigt, ungeachtet sonstiger Ansprüche Ersatz der zur Zurückbehaltung und/oder zur Erhebung von Einreden oder Widerklagen werden durch die Regelung in diesen Internationalen Einkaufsbedingungen nicht eingeschränkt und stehen SCHOMBURG entstehenden Aufwendungen sowie insbesondere Ersatz der Aufwendungen zu verlangen, die SCHOMBURG an seine Abnehmer oder sonstige Dritten erbringt, soweit SCHOMBURG ungeachtet weitergehender gesetzlicher Möglichkeiten auch dann zu, wenn die Aufwendungen die Folge von aufgrund dieser Internationalen Einkaufsbedingungen Kasse-Klauseln vereinbart werden. Ohne dass es einer Anzeige an den Lieferanten bedarf dem Lieferanten zuzurechnender Vertragswidrigkeiten sind und die zugrunde liegenden ist SCHOMBURG zur Aussetzung der SCHOMBURG obliegenden Pflichten berechtigt, Verpflichtungen nicht nach Erkennen der Vertragswidrigkeit eingegangen wurden. solange aus Sicht von SCHOMBURG die Besorgnis besteht, der Lieferant werde seinen aus 7. Die Verjährung der Rechtsbehelfe beginnt mit Übernahme der Ware durch SCHOMBURG dem vorliegenden oder einem anderen mit SCHOMBURG abgeschlossenen und noch nicht an der in der schriftlichen Auftragsbestätigung bezeichneten Lieferanschrift und – wenn vollständig erfüllten Vertrag resultierenden Pflichten ganz oder teilweise nicht vertragsgemäß eine solche nicht bezeichnet ist – an der Niederlassung in Detmold/Deutschland und vollnachkommen. SCHOMBURG ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung, Erhebung von Einreden oder Widerklagen auch berechtigt, wenn die gegen den Lieferanten gerichtete Forderung ständiger Erfüllung aller dem Lieferanten obliegenden Primärpflichten. Die Verjährung tritt in von dem Lieferanten bestritten wird, von SCHOMBURG durch Zession erworben wurde keinem Fall vor Ablauf von sechs Monaten nach Anzeige der Vertragswidrigkeit ein, wenn oder SCHOMBURG aus sonstigem Grund zur Einziehung ermächtigt ist oder die gegen die Anzeige vor Ablauf der Verjährungsfrist erfolgt. Prüft der Lieferant das Vorhandensein den Lieferanten gerichtete Forderung zwar entstanden, aber noch nicht fällig ist oder für die einer Vertragswidrigkeit oder betreibt er deren Beseitigung, ist der Fristenlauf bis zu einer abschließenden schriftlichen Bescheidung SCHOMBURG´s durch den Lieferanten gehemmt. gegen den Lieferanten gerichtete Forderung eine andere Währung oder eine ausschließliche Gerichtszuständigkeit oder eine Schiedszuständigkeit bei einem anderen Gericht als dem für Für Ansprüche von SCHOMBURG gegen den Lieferanten wegen Verletzung von Rechten die Forderung des Lieferanten zuständigen Gericht vorgesehen ist. Dritter beträgt die Verjährungsfrist zehn (10) Jahre. SCHOMBURG ist nicht zu Leistungen verpflichtet, die nicht in der schriftlichen Auftragsbestätigung von SCHOMBURG oder in diesen Internationalen Einkaufsbedingungen VI. Vertragsaufhebung niedergelegt sind. 1. Unter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen ist der Lieferant zur Aufhebung des Vertrages berechtigt, nachdem er SCHOMBURG die Vertragsaufhebung schriftlich angedroht Die Übernahme der Ware durch SCHOMBURG erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Ware nach Maßgabe des Vertrages, nach Maßgabe dieser Internationalen Einkaufsbedingungen hat und eine schriftlich gesetzte angemessene Nachfrist fruchtlos abgelaufen ist. Der Lieferant und nach Maßgabe der geltenden gesetzlichen Bestimmungen in jeder Hinsicht vertragshat die Aufhebung des Vertrages im Übrigen innerhalb angemessener Frist, schriftlich und unmittelbar an SCHOMBURG zu erklären. gemäß und frei von Ansprüchen und Rechten Dritter ist. 2. Ohne Verzicht auf weitergehende gesetzliche Rechte kann SCHOMBURG den Vertrag Vertragswidrige Ware ersatzlos ganz oder teilweise aufheben, wenn der Lieferant der Geltung dieser Internationalen Über die gesetzlich definierten Vertragswidrigkeiten hinaus ist die Ware vertragswidrig, wenn Einkaufsbedingungen widerspricht, wenn die schriftliche Auftragsbestätigung von sie nicht den Vorgaben gemäß Ziffer III.-1., III.-4., III.-6 und III.-7. oder in Werbeaussagen SCHOMBURG aus nicht von SCHOMBURG zu vertretenden Gründen später als vierzehn oder gegenüber SCHOMBURG gemachten Äußerungen des Lieferanten oder sonstigen in (14) Kalendertage nach ihrem Ausstellungsdatum bei dem Lieferanten eingeht, wenn die der Europäischen Union rechtlich maßgeblichen Bestimmungen entspricht oder wenn durch Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Lieferanten beantragt wird, wenn der Lieferant ohne Darlegung eines rechtfertigenden Grundes wesentlichen Verpflichtungen, die Ware produkthaftungsrechtliche Ansprüche zugunsten Dritter ausgelöst werden oder wenn Ansprüche oder Rechte Dritter, insbesondere aus Eigentum oder aus gewerblichem die gegenüber SCHOMBURG oder gegenüber Dritten fällig sind, nicht nachkommt, wenn oder anderem geistigen Eigentum behauptet werden, es sei denn, dass in der schriftlichen SCHOMBURG nach diesen Internationalen Einkaufsbedingungen zu Rechtsbehelfen wegen Lieferung vertragswidriger Ware berechtigt ist, wenn der Lieferant sonstige Pflichten verletzt Auftragsbestätigung von SCHOMBURG eine andere Regelung niedergelegt ist oder der Lieferant nachweist, dass SCHOMBURG die Vertragswidrigkeit bei Vertragsabschluss positiv hat und eine von SCHOMBURG gesetzte Nachfrist fruchtlos abgelaufen ist oder wenn SCHOMBURG die Erfüllung ihrer Leistungsverpflichtungen aus sonstigen Gründen nicht mehr kannte. Die Bestätigung des Lieferanten zu von SCHOMBURG gewünschten Beschaffenheiten mit Mitteln möglich ist, die unter Berücksichtigung der eigenen und der bei Vertragsschluss oder Eignungen der Ware ist zugleich eine unbedingte und uneingeschränkte Garantie erkennbaren berechtigten Belange des Lieferanten sowie insbesondere der vereinbarten Gegenleistung zumutbar sind. des Lieferanten, es sei denn, der Lieferant hat SCHOMBURG schriftlich erklärt, eine solche Garantie nicht übernehmen zu können. Gleiches gilt für Bezugnahmen des Lieferanten auf VII. Schadensersatz allgemein anerkannte Normen oder Gütezeichen oder sonstige Erklärungen des Lieferanten, 1. Der Lieferant ist berechtigt, im Falle unberechtigt nicht rechtzeitiger Zahlung Schadensersatz dass die Ware eine bestimmte Beschaffenheit aufweist und/oder für einen bestimmten Verwendungszweck geeignet ist. Im Falle von Folgegeschäften über gleiche Ware gelten die von SCHOMBURG zu verlangen. Die Höhe des Schadens beträgt für die Dauer der Bestätigungen, Bezugnahmen oder sonstigen Erklärungen des Lieferanten fort, ohne dass es unberechtigten Vorenthaltung der Zahlung Zinsen in Höhe von pauschal 2 % per annum über einer besonderen Erwähnung bedarf. dem Basiszins der Deutschen Bundesbank oder, wenn die Zahlung nicht in Euro zu leisten ist, Ausgenommen ganz offensichtlicher Vertragswidrigkeiten beginnt die Pflicht zur Untersuchung über dem amtlichen Diskontsatz der Währung, in der die Zahlung zu leisten ist. Ausgenommen der Ware erst mit Verarbeitung oder Benutzung der Ware durch SCHOMBURG, spätestens die schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, vorsätzliche jedoch ein halbes Jahr nach Übergabe an SCHOMBURG. Die Pflicht zur Untersuchung oder grob fahrlässige Schädigungen durch die Organe oder leitenden Angestellten von besteht nur im Hinblick auf typische Abweichungen tatsächlicher Natur in Art, Menge, Qualität SCHOMBURG sowie zwingend vorgesehene Produkthaftung ist jeder Anspruch auf und Verpackung der gelieferten Ware und ist bei Anwendung einer bei SCHOMBURG übliSchadensersatz aus anderem Grund, auf weitergehende Zinsen oder auf Ersatz sonstiger chen Untersuchungsmethode und Beschränkung der Untersuchung auf von SCHOMBURG vorSchäden ausgeschlossen. zunehmende Stichproben erfüllt. Bei Sukzessiv- oder Teillieferungen genügt die Untersuchung 2. SCHOMBURG ist ungeachtet sonstiger Ansprüche auch nichtvertraglicher Art berechtigt, nur einzelner Lieferungen. Die Hinzuziehung von Gutachtern, Havariekommissaren, ohne Einschränkungen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen anstelle anderer Inspektionsbüros oder sonstigen externen Dritten ist nicht erforderlich. Ungeachtet rechtlisowie ergänzend neben anderen Rechtsbehelfen wegen jeder Art von Vertragsverletzung cher Bestimmungen zum Inverkehrbringen der Ware ist SCHOMBURG gegenüber dem Schadensersatz von dem Lieferanten zu verlangen. Die vorbehaltslose Annahme der Ware Lieferanten insbesondere nicht verpflichtet, die Ware im Hinblick auf die Einhaltung rechtlioder Zahlung des Kaufpreises hat nicht den Verzicht auf Schadensersatzansprüche zur Folge. cher Vorschriften oder Rechtsmängel zu untersuchen. Liefert der Lieferant verspätet, entfällt Ungeachtet weitergehender gesetzlicher Rechte beläuft sich der zu ersetzende Schadens die Pflicht zur Untersuchung, soweit infolge der verspäteten Lieferung eine angemessene auf alle infolge der Vertragsverletzung bei SCHOMBURG direkt oder mittelbar eintretenden Zeit zur Untersuchung nicht mehr zur Verfügung steht. Ausgenommen ganz offensichtliche Aufwendungen, Verluste und Nachteile, es sei denn, der Lieferant weist nach, dass das Vertragswidrigkeiten entfällt die Pflicht zur Untersuchung im Falle unveränderten Weiterverkaufs. Ausmaß des Schadens weder bei Abschluss noch während der Durchführung des Vertrages Ganz offensichtliche Vertragswidrigkeiten sind innerhalb von fünf (5) Werktagen nach voraussehbar war. Vorbehaltlich des Nachweises des Lieferanten, dass ein Schaden nicht oder Übergabe der Ware an SCHOMBURG und aufgrund der Untersuchung erkannte nur in deutlich geringerer Höhe entstanden ist, und ungeachtet der Geltendmachung weitergeVertragswidrigkeiten sind innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Abschluss der hender Schäden ist SCHOMBURG bei nicht rechtzeitiger oder ausbleibender Lieferung der Untersuchung anzuzeigen. Aufgrund der Untersuchung nicht erkannte Vertragswidrigkeiten Ware berechtigt, für jede angefangene Verspätungs-Woche ohne Nachweis Schadensersatz sind fünfzehn (15) Werktage, nachdem die Vertragswidrigkeit und die Verantwortung des pauschal in Höhe von 0,5 % des jeweiligen Lieferwertes bis zu maximal 10 % zu verlangen. Lieferanten für die Vertragswidrigkeit endgültig feststehen und spätestens bis zum Ablauf der Verjährung anzuzeigen. Wenn der Lieferant um die Vertragswidrigkeit wusste oder hätte VIII. Sonstige Regelungen wissen müssen, besteht keine Anzeigeobliegenheit für SCHOMBURG. Ansonsten ist die 1. Mit Lieferung werden die Ware sowie alle zugehörigen Unterlagen und Dokumente Anzeige jeweils an den Lieferanten oder an den für ihn tätigen Agenten zu richten. In der uneingeschränkt Eigentum von SCHOMBURG. Wenn ein Eigentumsvorbehalt zugunAnzeige ist die Vertragswidrigkeit grob zu bezeichnen, ohne dass nähere Angaben zur Art sten des Lieferanten vereinbart wird, hat dieser lediglich die Wirkungen eines einfachen der Vertragswidrigkeit oder zum Umfang der betroffenen Ware erforderlich sind. Der Lieferant Eigentumsvorbehalts; SCHOMBURG ist ungeachtet des Eigentumsvorbehalts zudem ist gehalten, bei Bedarf weitere Angaben zur Art der Vertragswidrigkeit oder zum Umfang berechtigt, die Ware jederzeit uneingeschränkt zu verwenden, namentlich zu verarbeiten und/ der betroffenen Ware schriftlich bei SCHOMBURG anzufordern. Rechtsmängel können ohne oder zu veräußern sowie das Eigentum an der Ware auf Dritte zu übertragen, auch wenn die Wahrung einer Frist jederzeit angezeigt werden. Verwendung durch SCHOMBURG den Untergang des Eigentumsvorbehalts zur Folge hat. Ohne Verzicht auf weitergehende vertragliche oder gesetzliche Ansprüche ist SCHOMBURG 2. Ohne Verzicht von SCHOMBURG auf weitergehende Ansprüche stellt der Lieferant nach Maßgabe dieser Internationalen Einkaufsbedingungen zu Rechtsbehelfen nach Ziffer V.-6. SCHOMBURG uneingeschränkt von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von berechtigt, wenn die Ware zum Zeitpunkt des Anlaufens der in Ziffer V.-4. geregelten Frist verproduktrechtlichen, produkthaftungsrechtlichen oder ähnlichen Bestimmungen gegen tragswidrig im Sinne dieser Internationalen Einkaufsbedingungen ist, es sei denn, der Lieferant SCHOMBURG erhoben werden, soweit das Produkt von dem Lieferanten geliefert wurde legt dar, dass die Vertragswidrigkeit nach Übernahme der Ware durch SCHOMBURG veruroder die Ursächlichkeit von dem Lieferanten gelieferter Grundstoffe oder Teile für den sacht wurde und dem Verantwortungsbereich von SCHOMBURG zuzurechnen ist. Produktfehler nicht ausgeschlossen werden kann. Die Freistellung schließt insbesondere
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Internationale Einkaufsbedingungen für nicht in Deutschland ansässige Lieferanten auch den Ersatz der SCHOMBURG entstehenden Aufwendungen sowie der Kosten einer vorsorglichen Feld- oder Rückrufaktion ein und wird von dem Lieferanten unter Verzicht auf weitere Voraussetzungen oder sonstige Einwände, insbesondere unter Verzicht auf die Einhaltung von Untersuchungs-, Rüge-, Überwachungs- oder Rückrufpflichten sowie unter Verzicht auf den Einwand der Verjährung zugesagt. Der Lieferant ist verpflichtet, ungeachtet weitergehender Ansprüche von SCHOMBURG eine Produkthaftpflichtversicherung und eine Produktrückrufversicherung mit Deckungssummen von jeweils mindestens € 5 Mio. pro Schadensfall zu unterhalten. 3. Ohne Verzicht von SCHOMBURG auf weitergehende Ansprüche wird der Lieferant SCHOMBURG auf erstes Anfordern und unter Verzicht auf weitere Voraussetzungen oder sonstige Einwände, insbesondere unter Verzicht auf die Einhaltung von Untersuchungs-, Rüge-, Überwachungs- oder Rückrufpflichten oder die vorherige Durchführung behördlicher oder gerichtlicher Verfahren sowie unter Verzicht auf den Einwand der Verjährung in schriftlicher Form alle gebotenen Auskünfte und technischen Dokumentationen an SCHOMBURG erteilen und uneingeschränkt Sicherheit oder Ersatz leisten, wenn SCHOMBURG infolge behördlicher Anordnung Nachteile drohen oder Bußgelder auferlegt werden oder sonstige Nachteile erfährt und die behördliche Anordnung auf produktrechtliche Vorschriften gestützt wird, deren Beachtung nach den Bestimmungen in diesen Internationalen Einkaufsbedingungen zu dem Pflichtenkreis des Lieferanten zählt. Das Gleiche gilt, wenn SCHOMBURG aufgrund geltender gesetzlicher Vorschriften gehalten ist, Ware zurückzurufen, die von dem Lieferanten geliefert wurde oder von dem Lieferanten gelieferte Teile enthält, sofern deren Ursächlichkeit für den Waren-Rückruf nicht ausgeschlossen werden kann. 4. An von SCHOMBURG in körperlicher oder elektronischer Form zur Verfügung gestellten Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen sowie an Software behält sich SCHOMBURG alle Eigentums-, Urheber-, sonstigen gewerblichen Schutzrechte sowie Rechte aus Know-how vor. 5. Sämtliche Mitteilungen, Erklärungen, Anzeigen usw. sind ausschließlich in deutscher oder in englischer Sprache abzufassen. Mitteilungen mittels Telefax oder E-Mail genügen der Schriftform.
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IX. Allgemeine Vertragsgrundlagen 1. Der Lieferort ergibt sich aus der Regelung in III.-5. dieser Internationalen Einkaufsbedingungen. Ersatzlieferungen oder Nachbesserungen gelieferter Ware sind gleichermaßen an dem Lieferort zu erbringen. Zahlungs- und Erfüllungsort für alle sonstigen Verpflichtungen aus den Rechtsbeziehungen von SCHOMBURG mit dem Lieferanten ist Detmold/Deutschland. Diese Regelung gilt auch, wenn der Lieferant für SCHOMBURG Leistungen an einem anderen Ort ausführt oder Zahlungen gegen Übergabe von Ware oder Dokumenten zu leisten oder erbrachte Leistungen rückabzuwickeln sind. Die Vereinbarung anderer Klauseln der Incoterms oder sonstiger Liefer-Klauseln hat lediglich eine abweichende Regelung des Transports und der Transportkosten zur Folge; im Übrigen verbleibt es bei den vorstehenden Regeln. 2. Für die Rechtsbeziehungen mit dem Lieferanten gelten die Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht / CISG) sowie über die Verjährungsfrist beim Internationalen Warenkauf, jeweils in der englischsprachigen Fassung vom 11. April 1980. Die UN-Übereinkommen gelten über ihren Anwendungsbereich hinaus und ungeachtet vertragsstaatlicher Vorbehalte für alle Verträge, die nach den Regelungen in Ziffer I. diesen Internationalen Einkaufsbedingungen unterliegen. Bei Verwendung von Handelsklauseln gelten im Zweifel die Incoterms® 2010 der Internationalen Handelskammer unter Berücksichtigung der in diesen Internationalen Einkaufsbedingungen getroffenen Regelungen. 3. Für das Zustandekommen der Verträge einschließlich der Absprachen zu gerichtlichen und schiedsgerichtlichen Zuständigkeiten sowie für die vertraglichen Rechte und Pflichten der Parteien unter Einschluss auch der Haftung für den durch die Ware verursachten Tod oder die Körperverletzung einer Person sowie vorvertraglicher und sonstiger Nebenpflichten, für die Verjährung sowie für die Auslegung gelten ausschließlich die in IX.-2. aufgeführten UN-Übereinkommen in Verbindung mit diesen Internationalen Einkaufsbedingungen. Vorbehaltlich anderer Regelungen in diesen Internationalen Einkaufsbedingungen bestimmen sich die Rechtsbeziehungen der Parteien im Übrigen nach dem unvereinheitlichten schweizerischen Recht, namentlich dem Schweizer Obligationenrecht. 4. Alle – vertraglichen und außervertraglichen wie auch insolvenzrechtlichen – Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen, für die die Geltung dieser Internationalen Einkaufsbedingungen vorgesehen ist, einschließlich deren Gültigkeit, Ungültigkeit, Verletzung oder Auflösung, sowie andere Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung der Parteien werden durch ein Schiedsverfahren nach der zur Zeit der Einreichung der Einleitungsanzeige geltenden Version der Internationalen Schiedsordnung der Schweizerischen Handelskammern (Swiss Rules of International Arbitration) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern, von denen ein Schiedsrichter von dem Kläger, ein Schiedsrichter von dem Beklagten und der Vorsitzende des Schiedsgerichts von den beiden benannten Schiedsrichtern bezeichnet wird, und bei Streitigkeiten mit einem Streitwert unter € 50.000 aus einem nach der Internationalen Schiedsordnung der Schweizerischen Handelskammern benannten Schiedsrichter. Der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens ist Zürich/Schweiz, die Sprache kann deutsch und/oder englisch sein. Die Zuständigkeit des Schiedsgerichts schließt insbesondere auch jede gesetzliche Zuständigkeit aus, die wegen eines persönlichen oder sachlichen Zusammenhanges vorgesehen ist. Wenn diese Schiedsabrede ungültig ist oder ungültig werden sollte, wird zur Entscheidung aller Streitigkeiten stattdessen die örtlich und international ausschließliche Zuständigkeit der für Detmold/Deutschland zuständigen Gerichte vereinbart. SCHOMBURG ist jedoch berechtigt, anstelle einer Klage zum Schiedsgericht oder anstelle einer Klage zu dem für Detmold/Deutschland zuständigen Gericht auch Klage vor den staatlichen Gerichten am Geschäftssitz des Lieferanten oder anderen aufgrund in- oder ausländischen Rechts zuständigen staatlichen Gerichten zu erheben. 5. Sollten Bestimmungen dieser Internationalen Einkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die Regelungen im Übrigen wirksam. Die Parteien sind gehalten, die unwirksame Regelung durch eine rechtsgültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.