54.0.4
Seite: 1/9
Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Druckdatum: 18.02.2022 *
Versionsnummer 2
überarbeitet am: 18.02.2022
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens · 1.1 Produktidentifikator · Handelsname: CRISTALLFUGE-PLUS bahamabeige, beige, caramel, grau, jasmin,
jurabeige, pergamon, sandgrau, silbergrau, weiß · 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · Verwendung des Stoffes / des Gemisches Fugenmörtel · 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt · Hersteller/Lieferant: SCHOMBURG GmbH & Co. KG Aquafinstr. 2-8 D-32760 Detmold Germany ---------------------------------------------Tel: ++49 (0)5231/953-00 · Auskunftgebender Bereich: Abteilung: Umwelt & Sicherheit ************************************ In Fragen des Bereichs Umwelt & Sicherheit steht Ihnen gerne unsere Abteilung unter folgender Durchwahl zur Verfügung: Tel: ++49 (0)5231/953-770 E-Mail: SDB@schomburg.de · 1.4 Notrufnummer: Giftnotruf Berlin (24 Std.) Tel: ++49 (0)30/30686700 ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren · 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs · Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 GHS08 Gesundheitsgefahr Carc. 2 H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen. Expositionsweg: Einatmen/Inhalation. · 2.2 Kennzeichnungselemente · Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet. · Gefahrenpiktogramme GHS08 · Signalwort Achtung · Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung: Titan(IV)-oxid · Gefahrenhinweise H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen. Expositionsweg: Einatmen/Inhalation. · Sicherheitshinweise P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz/ Gehörschutz tragen. P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
(Fortsetzung auf Seite 2) DE
Seite: 2/9
Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Druckdatum: 18.02.2022
Handelsname: CRISTALLFUGE-PLUS bahamabeige, beige, caramel, grau, jasmin,
jurabeige, pergamon, sandgrau, silbergrau, weiß P405 P501
(Fortsetzung von Seite 1)
Unter Verschluss aufbewahren. Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften. · Zusätzliche Angaben: EUH212 Achtung! Bei der Verwendung kann gefährlicher lungengängiger Staub entstehen. Staub nicht einatmen. · 2.3 Sonstige Gefahren · Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung · PBT: Nicht anwendbar. · vPvB: Nicht anwendbar. ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen · 3.2 Gemische · Beschreibung: Normen-Zementkombination mit silikatischen Zuschlägen · Gefährliche Inhaltsstoffe: CAS: 13463-67-7 Titan(IV)-oxid EINECS: 236-675-5 Carc. 2, H351 Indexnummer: 022-006-00-2 Reg.nr.: 01-2119489379-17-0004
<2,5%
· zusätzl. Hinweise: Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen. ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen · 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen · Allgemeine Hinweise: Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: immer Selbstschutz des Ersthelfers beachten (z.B. Schutzhandschuhe tragen) · nach Einatmen: Bei Unwohlsein oder Atembeschwerden Frischluft zuführen. Bei anhaltenden Beschwerden ärztlichen Rat einholen. · nach Hautkontakt: Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen. · nach Augenkontakt: Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren. · nach Verschlucken: Mund ausspülen, reichlich Wasser in kleinen Schlucken nachtrinken und unverzüglich ärztlichen Rat hinzuziehen. · 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung · 5.1 Löschmittel · Geeignete Löschmittel: Produkt selbst brennt nicht. Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. · 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung · Besondere Schutzausrüstung: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
(Fortsetzung auf Seite 3) DE
Seite: 3/9
jurabeige, pergamon, sandgrau, silbergrau, weiß · Weitere Angaben Der örtliche Notfallplan ist zu beachten.
(Fortsetzung von Seite 2)
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung · 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Persönliche Schutzkleidung tragen (s. Kapitel 8). Augen- und Hautkontakt vermeiden. Für ausreichende Lüftung sorgen. Staubbildung vermeiden. · 6.2 Umweltschutzmaßnahmen: Nicht in die Kanalisation, Gewässer oder Erdreich gelangen lassen. · 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung: Produkt mechanisch aufnehmen, dabei Staubbildung vermeiden. · 6.4 Verweis auf andere Abschnitte Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13. ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung · 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. Staubbildung vermeiden. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen · Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. · 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten · Lagerung: · Anforderung an Lagerräume und Behälter: An einem kühlen Ort aufbewahren. · Zusammenlagerungshinweise: Bitte beachten Sie das Lager-Konzept für die Zusammenlagerung von Chemikalien gem. TRGS 510. · Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Vor Luftfeuchtigkeit und Wasser schützen. · Lagerklasse: 13 · Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): · 7.3 Spezifische Endanwendungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen · 8.1 Zu überwachende Parameter · Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten: 14808-60-7 Siliciumdioxid (10-25%) MAK (Deutschland) alveolengängige Fraktion BOELV (Europäische Union) Langzeitwert: 0,1* mg/m³ *respirable fraction 7778-18-9 Calciumsulfat (10-25%) AGW (Deutschland) Langzeitwert: 6 A mg/m³ DFG Aluminiumoxid (2,5-10%) AGW (Deutschland)
Langzeitwert: 1,25* 10** mg/m³ 2(II);*alveolengängig**einatembar; AGS, DFG, Y
(Fortsetzung auf Seite 4) DE
Seite: 4/9
jurabeige, pergamon, sandgrau, silbergrau, weiß (Fortsetzung von Seite 3)
13463-67-7 Titan(IV)-oxid (<2,5%) AGW (Deutschland) Langzeitwert: 1,25* 10** mg/m³ 2(II);*alveolengängig**einatembar; AGS, DFG, Y · Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen. · 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition · Geeignete technische Steuerungseinrichtungen Waschgelegenheit im Arbeitsbereich vorsehen. Augendusche oder Augenspülflasche bereitstellen. Arbeiten bei Frischluftzufuhr (Fenster und Türen öffnen) · Individuelle Schutzmaßnahmen, zum Beispiel persönliche Schutzausrüstung · Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen: Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien sind zu beachten. Nach der Arbeit und vor den Pausen für gründliche Hautreinigung sorgen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Verunreinigte Kleidung durch Absaugen reinigen, nicht abblasen oder bürsten. · Atemschutz Atemschutz empfehlenswert. Filter P2. · Handschutz Handschuhe aus Nitril, Butylkautschuk · Handschuhmaterial Butylkautschuk - II R : Dicke 0,425mm; Durchbruchzeit 480 min Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Da das Produkt eine Zubereitung aus mehreren Stoffen darstellt, ist die Beständigkeit von Handschuhmaterialen nicht vorausberechenbar und muss deshalb vor dem Einsatz überprüft werden. · Durchdringungszeit des Handschuhmaterials Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten. · Augen-/Gesichtsschutz Schutzbrille. · Körperschutz: Arbeitsschutzkleidung ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften · 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften · Allgemeine Angaben · Aggregatzustand fester Stoff · Farbe gemäß Produktbezeichnung · Geruch: Geruchsschwellenwert: schwach, charakteristisch · Geruchsschwelle: Nicht bestimmt. · Schmelzpunkt/Gefrierpunkt: Nicht bestimmt · Siedepunkt oder Siedebeginn und Siedebereich Nicht anwendbar · Entzündbarkeit Nicht bestimmt. · Untere und obere Explosionsgrenze · untere: Nicht bestimmt. obere: Nicht bestimmt. · Flammpunkt: Nicht anwendbar · Zersetzungstemperatur: Nicht bestimmt. · pH-Wert bei 20 °C: 9,3 (1%) · Viskosität: · Kinematische Viskosität Nicht anwendbar. dynamisch: Nicht anwendbar. (Fortsetzung auf Seite 5) DE
Seite: 5/9
jurabeige, pergamon, sandgrau, silbergrau, weiß (Fortsetzung von Seite 4)
· Löslichkeit · Wasser: · Verteilungskoeffizient n-Oktanol/Wasser (logWert) · Dampfdruck: · Sättigungskonzentration · Dichte und/oder relative Dichte · Dichte: · Relative Dichte · Schüttdichte: · Dampfdichte · Partikeleigenschaften · 9.2 Sonstige Angaben · Aussehen: · Form: · Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz sowie zur Sicherheit · Zündtemperatur · Explosive Eigenschaften: · Zustandsänderung · Verdampfungsgeschwindigkeit
mischbar Nicht bestimmt. Nicht anwendbar. Schüttdichte Nicht bestimmt. 1,3 kg/dm³ Nicht anwendbar. Siehe Abschnitt 3.
Pulver Das Produkt ist nicht selbstentzündlich. Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich. Nicht anwendbar.
· Angaben über physikalische Gefahrenklassen · Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff entfällt · Entzündbare Gase entfällt · Aerosole entfällt · Oxidierende Gase entfällt · Gase unter Druck entfällt · Entzündbare Flüssigkeiten entfällt · Entzündbare Feststoffe entfällt · Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische entfällt · Pyrophore Flüssigkeiten entfällt · Pyrophore Feststoffe entfällt · Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische entfällt · Stoffe und Gemische, die in Kontakt mit Wasser entzündbare Gase entwickeln entfällt · Oxidierende Flüssigkeiten entfällt · Oxidierende Feststoffe entfällt · Organische Peroxide entfällt · Gegenüber Metallen korrosiv wirkende Stoffe und Gemische entfällt · Desensibilisierte Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff entfällt
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität · 10.1 Reaktivität Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 10.2 Chemische Stabilität · Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen: Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung. · 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Keine gefährlichen Reaktionen bekannt. · 10.4 Zu vermeidende Bedingungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 10.5 Unverträgliche Materialien: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
(Fortsetzung auf Seite 6) DE
Seite: 6/9
jurabeige, pergamon, sandgrau, silbergrau, weiß (Fortsetzung von Seite 5)
· 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte: Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt bei bestimmungsgemäßer Verwendung. ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
· 11.1 Angaben zu den Gefahrenklassen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 · Akute Toxizität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte: 1317-65-3 Calciumcarbonat Oral LD50 >5.000 mg/kg (Ratte) 13463-67-7 Titan(IV)-oxid Oral LD50 >5.000 mg/kg (Ratte) Dermal LD50 >10.000 mg/kg (rbt) Inhalativ LC50/4 h 6,8 mg/l (Ratte) · Primäre Reizwirkung: Keine Reizwirkung bekannt. · Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Schwere Augenschädigung/-reizung Reizwirkung möglich Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Sensibilisierung der Atemwege/Haut Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Keimzellmutagenität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Karzinogenität Kann vermutlich Krebs erzeugen. Expositionsweg: Einatmen/Inhalation. · Reproduktionstoxizität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Aspirationsgefahr Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · 11.2 Angaben über sonstige Gefahren · Endokrinschädliche Eigenschaften Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten. ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben · 12.1 Toxizität · Aquatische Toxizität: 1317-65-3 Calciumcarbonat LC50/96h >10.000 mg/l (Oncorhynchus mykiss (Regenbogenforelle)) EC50 (48h) >1.000 mg/l (Daphnia magna) EC50 289 mg/l /72h (Desmodesmus subspicatus (Grünalge)) NOEC 75 mg/l /72h (Desmodesmus subspicatus (Grünalge)) 13463-67-7 Titan(IV)-oxid LC 0 48 mg/l (Leuciscus idus (Orfe)) EC0 30 mg/l (Daphnia magna) 24 mg/l (Pseudomonas flourescens) · 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 12.3 Bioakkumulationspotenzial Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 12.4 Mobilität im Boden Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
(Fortsetzung auf Seite 7) DE
Seite: 7/9
jurabeige, pergamon, sandgrau, silbergrau, weiß (Fortsetzung von Seite 6)
· 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung · PBT: Nicht anwendbar. · vPvB: Nicht anwendbar. · 12.6 Endokrinschädliche Eigenschaften Das Produkt enthält keine Stoffe mit endokrinschädlichen Eigenschaften. · 12.7 Andere schädliche Wirkungen · Weitere ökologische Hinweise: · Allgemeine Hinweise: Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend Nicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen. ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
· 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung · Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. · Europäischer Abfallkatalog 10 00 00 ABFÄLLE AUS THERMISCHEN PROZESSEN 10 12 00 Abfälle aus der Herstellung von Keramikerzeugnissen und keramischen Baustoffen wie Ziegeln, Fliesen, Steinzeug 10 12 03 Teilchen und Staub 17 00 00 BAU- UND ABBRUCHABFÄLLE (EINSCHLIESSLICH AUSHUB VON VERUNREINIGTEN STANDORTEN) 17 01 00 Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik 17 01 01 Beton 17 00 00 BAU- UND ABBRUCHABFÄLLE (EINSCHLIESSLICH AUSHUB VON VERUNREINIGTEN STANDORTEN) 17 09 00 Sonstige Bau- und Abbruchabfälle 17 09 04 gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallen HP7 karzinogen · Ungereinigte Verpackungen: · Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. · Empfohlenes Reinigungsmittel: Wasser, gegebenenfalls mit Zusatz von Reinigungsmitteln. ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport · 14.1 UN-Nummer oder ID-Nummer · ADR, ADN, IMDG, IATA
entfällt
· 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung · ADR, ADN, IMDG, IATA entfällt · 14.3 Transportgefahrenklassen · ADR, ADN, IMDG, IATA · Klasse
· 14.4 Verpackungsgruppe · ADR, IMDG, IATA
· 14.5 Umweltgefahren:
Nicht anwendbar. (Fortsetzung auf Seite 8) DE
Seite: 8/9
jurabeige, pergamon, sandgrau, silbergrau, weiß (Fortsetzung von Seite 7)
· 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Nicht anwendbar. · 14.7 Massengutbeförderung auf dem Seeweg gemäß IMO-Instrumenten Nicht anwendbar. · UN "Model Regulation":
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften · 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch · Richtlinie 2012/18/EU · Namentlich aufgeführte gefährliche Stoffe - ANHANG I Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten. · Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten – Anhang II Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten. · VERORDNUNG (EU) 2019/1148 · Anhang I - BESCHRÄNKTE AUSGANGSSTOFFE FÜR EXPLOSIVSTOFFE (Oberer Konzentrationsgrenzwert für eine Genehmigung nach Artikel 5 Absatz 3) Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten. · Anhang II - MELDEPFLICHTIGE AUSGANGSSTOFFE FÜR EXPLOSIVSTOFFE Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten. · Verordnung (EG) Nr. 273/2004 betreffend Drogenausgangsstoffe Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten. · Verordnung (EG) Nr. 111/2005 zur Festlegung von Vorschriften für die Überwachung des Handels mit Drogenaustauschstoffen zwischen der Gemeinschaft und Drittländern Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten. · Nationale Vorschriften: · Wassergefährdungsklasse: WGK 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend. Die Einstufung der Wassergefährdungsklasse erfolgte nach den Vorschriften der AwSV. · 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung: Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt. *
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. · Relevante Sätze H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen. · Datenblatt ausstellender Bereich: Abteilung Umwelt & Sicherheit. · Ansprechpartner: Abteilung Umwelt & Sicherheit · Datum der Vorgängerversion: 14.05.2021 · Versionsnummer der Vorgängerversion: 1 · Abkürzungen und Akronyme: ADR: Accord relatif au transport international des marchandises dangereuses par route (European Agreement Concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road) IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods IATA: International Air Transport Association GHS: Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances ELINCS: European List of Notified Chemical Substances CAS: Chemical Abstracts Service (division of the American Chemical Society) LC50: Lethal concentration, 50 percent (Fortsetzung auf Seite 9) DE
Seite: 9/9
jurabeige, pergamon, sandgrau, silbergrau, weiß (Fortsetzung von Seite 8) LD50: Lethal dose, 50 percent PBT: Persistent, Bioaccumulative and Toxic vPvB: very Persistent and very Bioaccumulative Carc. 2: Karzinogenität – Kategorie 2
· * Daten gegenüber der Vorversion geändert DE