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Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Druckdatum: 22.03.2021 *
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überarbeitet am: 22.03.2021
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens · 1.1 Produktidentifikator · Handelsname: COMBIFLEX-EL (A-Komp.) · 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · Verwendung des Stoffes / des Gemisches Bitumendickbeschichtung · 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt · Hersteller/Lieferant: SCHOMBURG GmbH & Co. KG Aquafinstr. 2-8 D-32760 Detmold Germany ---------------------------------------------Tel: ++49 (0)5231/953-00 · Auskunftgebender Bereich: Abteilung: Umwelt & Sicherheit ************************************ In Fragen des Bereichs Umwelt & Sicherheit steht Ihnen gerne unsere Abteilung unter folgender Durchwahl zur Verfügung: Tel: ++49 (0)5231/953-193 E-Mail: SDB@schomburg.de NOTFALLAUSKUNFT ************************* Giftnotruf Berlin (24 Std.) Tel: ++49 (0)30/30686700
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ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren · 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs · Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Aquatic Chronic 3 H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. · 2.2 Kennzeichnungselemente · Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet. · Gefahrenpiktogramme entfällt · Signalwort entfällt · Gefahrenhinweise H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. · Sicherheitshinweise P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe / Augenschutz tragen. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften. · Zusätzliche Angaben: EUH208 Enthält Gemisch aus: 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on [EG nr. 247-500-7] und 2Methyl-2H-isothiazol-3-on [EG nr. 220-239-6] (3:1). Kann allergische Reaktionen hervorrufen. · 2.3 Sonstige Gefahren · Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung · PBT: Nicht anwendbar. (Fortsetzung auf Seite 2) DE
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Handelsname: COMBIFLEX-EL (A-Komp.) (Fortsetzung von Seite 1)
· vPvB: Nicht anwendbar. *
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen · 3.2 Gemische · Beschreibung: Wässrige kationische Bitumen-Kautschukemulsion mit mineralischen Füllstoffen. · Gefährliche Inhaltsstoffe: CAS: 61791-55-7 Amine, N-Talg-alkyltrimethylendiEINECS: 263-189-0 STOT RE 1, H372; Skin Corr. 1B, H314; Eye Dam. 1, H318; Aquatic Acute 1, H400 (M=10); Aquatic Chronic 1, H410 (M=1); Acute Tox. 4, H302 CAS: 68607-29-4
Quaternary ammonium compounds, pentamethyltallow alkyltrimethylenedi-, dichlorides Skin Corr. 1B, H314; Aquatic Acute 1, H400; Aquatic Acute Tox. 4, H302 Chronic 1, H410;
<1%
<0,5%
CAS: 55965-84-9 Gemisch aus: 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on [EG nr. 247- <0,0015% EG-Nummer: 611-341-5 500-7] und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on [EG nr. 220-239-6] (3:1) Acute Tox. 3, H301; Acute Tox. 2, H310; Acute Tox. 2, H330; Skin Corr. 1C, H314; Eye Dam. 1, H318; Aquatic Acute 1, H400 (M=100); Aquatic Chronic 1, H410 (M=100); Skin Sens. 1A, H317 Spezifische Konzentrationsgrenzen: Skin Corr. 1C; H314: C ≥ 0,6 % Skin Irrit. 2; H315: 0,06 % ≤ C < 0,6 % Eye Dam. 1; H318: C ≥ 0,6 % Eye Irrit. 2; H319: 0,06 % ≤ C < 0,6 % Skin Sens. 1A; H317: C ≥ 0,0015 % · zusätzl. Hinweise: Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen. ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen · 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen · Allgemeine Hinweise: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: immer Selbstschutz des Ersthelfers beachten (z.B. Schutzhandschuhe tragen) · nach Einatmen: Bei Unwohlsein oder Atembeschwerden Frischluft zuführen. Bei anhaltenden Beschwerden ärztlichen Rat einholen. · nach Hautkontakt: Bei Berührung mit der Haut mechanisch entfernen, sorgfältig mit viel Wasser und Seife abwaschen. Zur Reinigung keine Verdünnungs-/Lösemittel anwenden. · nach Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten mit fließendem Wasser spülen und Arzt aufsuchen. · nach Verschlucken: Keine Gabe von Hausmitteln (Milch, Alkohol, ÖL, usw.). Packung oder Etikett dem behandelnden Arzt vorzeigen. · 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. DE
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Handelsname: COMBIFLEX-EL (A-Komp.) (Fortsetzung von Seite 2)
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung · 5.1 Löschmittel · Geeignete Löschmittel: CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem Schaum bekämpfen. · Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel: Wasser im Vollstrahl. · 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Bei Brand entsteht dichter, schwarzer Rauch. Das Einatmen der Zersetzungsprodukte kann ernste Gesundheitsschäden verursachen. · 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung · Besondere Schutzausrüstung: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. · Weitere Angaben Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den behördlichen Vorschriften entsorgt werden. Wässriges, flüssiges Produkt ist nicht brennbar, solange der Wasseranteil vorhanden ist. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung · 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Personen in Sicherheit bringen. Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten. · 6.2 Umweltschutzmaßnahmen: Nicht in die Kanalisation, Gewässer oder Erdreich gelangen lassen. · 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung: Das aufgenommene Material vorschriftsmäßig entsorgen. In Sand, Erde oder einem ähnlichen absorbierenden Material aufnehmen. · 6.4 Verweis auf andere Abschnitte Es werden keine gefährlichen Stoffe freigesetzt. Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7. Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8. Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13. *
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung · 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Vor Hitze und direkter Sonnenbestrahlung schützen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen · Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. · 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten · Lagerung: · Anforderung an Lagerräume und Behälter: An einem kühlen Ort aufbewahren. · Zusammenlagerungshinweise: Bitte beachten Sie das Lager-Konzept für die Zusammenlagerung von Chemikalien gem. TRGS 510. · Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Vor Frost schützen. · Lagerklasse: 12 · Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): · 7.3 Spezifische Endanwendungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. DE
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Handelsname: COMBIFLEX-EL (A-Komp.) (Fortsetzung von Seite 3)
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen · 8.1 Zu überwachende Parameter · Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten: Luftgrenzwerte für Dämpfe und Aerosole aus Bitumen bei der Heißverarbeitung gemäß TRGS 90177: - Verarbeitung in Innenräumen 20 mg/m3 - im übrigen 10 mg/m3 8052-42-4 Bitumen (25-50%) MAK (Deutschland) Langzeitwert: 1,5 mg/m³ Dampf und Aerosol 55965-84-9 Gemisch aus: 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on [EG nr. 247-500-7] und 2Methyl-2H-isothiazol-3-on [EG nr. 220-239-6] (3:1) (<0,0015%) MAK (Deutschland) Langzeitwert: 0,2E mg/m³ vgl.Abschn.Xc · 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition · Geeignete technische Steuerungseinrichtungen Augendusche oder Augenspülflasche bereitstellen. Waschgelegenheit im Arbeitsbereich vorsehen. · Individuelle Schutzmaßnahmen, zum Beispiel persönliche Schutzausrüstung · Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen: Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien sind zu beachten. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen und erst nach Reinigung wieder benutzen. Produktreste nur mit einem geeigneten Reinigungsmittel von der Haut entfernen. Keine Löse-/ Verdünnungsmittel für die Hautreinigung verwenden. · Atemschutz Nicht erforderlich. · Handschutz Handschuhe aus Nitril, Butylkautschuk · Handschuhmaterial Butylkautschuk - II R : Dicke 0,425mm; Durchbruchzeit 480 min Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. · Durchdringungszeit des Handschuhmaterials Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten. · Augen-/Gesichtsschutz Schutzbrille. · Körperschutz: Arbeitsschutzkleidung
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften · 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften · Allgemeine Angaben · Aggregatzustand flüssig · Farbe dunkelbraun · Geruch: Geruchsschwellenwert: nach Bitumen · Geruchsschwelle: Nicht bestimmt. · Schmelzpunkt/Gefrierpunkt: Nicht bestimmt · Siedepunkt oder Siedebeginn und Siedebereich 100 °C (7732-18-5 Wasser) · Entzündbarkeit Nicht anwendbar. · Untere und obere Explosionsgrenze · untere: Nicht bestimmt. obere: Nicht bestimmt. · Flammpunkt: Nicht anwendbar (Fortsetzung auf Seite 5) DE
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Handelsname: COMBIFLEX-EL (A-Komp.) (Fortsetzung von Seite 4)
· Zündtemperatur · Zersetzungstemperatur: · pH-Wert bei 20 °C: · Viskosität: · Kinematische Viskosität · dynamisch bei 20 °C: · Löslichkeit · Wasser: · Verteilungskoeffizient n-Oktanol/Wasser (logWert) · Dampfdruck: · Sättigungskonzentration · Dichte und/oder relative Dichte · Dichte bei 20 °C: · Relative Dichte · Dampfdichte · 9.2 Sonstige Angaben · Aussehen: · Form: · Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz sowie zur Sicherheit · Explosive Eigenschaften: · Zustandsänderung · Verdampfungsgeschwindigkeit
Das Produkt ist nicht selbstentzündlich. Nicht bestimmt. 3,5 Nicht bestimmt. 120 mPas mischbar Nicht bestimmt. Nicht bestimmt.
1 g/cm³ Nicht bestimmt. Nicht bestimmt.
flüssig
Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich. Nicht bestimmt.
· Angaben über physikalische Gefahrenklassen · Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff entfällt · Entzündbare Gase entfällt · Aerosole entfällt · Oxidierende Gase entfällt · Gase unter Druck entfällt · Entzündbare Flüssigkeiten entfällt · Entzündbare Feststoffe entfällt · Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische entfällt · Pyrophore Flüssigkeiten entfällt · Pyrophore Feststoffe entfällt · Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische entfällt · Stoffe und Gemische, die in Kontakt mit Wasser entzündbare Gase entwickeln entfällt · Oxidierende Flüssigkeiten entfällt · Oxidierende Feststoffe entfällt · Organische Peroxide entfällt · Gegenüber Metallen korrosiv wirkende Stoffe und Gemische entfällt · Desensibilisierte Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff entfällt
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität · 10.1 Reaktivität Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 10.2 Chemische Stabilität · Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen: Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung. · 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Keine gefährlichen Reaktionen bekannt. · 10.4 Zu vermeidende Bedingungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. (Fortsetzung auf Seite 6) DE
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Handelsname: COMBIFLEX-EL (A-Komp.) (Fortsetzung von Seite 5)
· 10.5 Unverträgliche Materialien: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte: Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt bei bestimmungsgemäßer Verwendung. *
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben · 11.1 Angaben zu den Gefahrenklassen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 · Akute Toxizität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte: 8052-42-4 Bitumen Oral LD50 >5.000 mg/kg (Ratte) (vgl. OECD 401) Dermal LD50 >2.000 mg/kg (Kaninchen) (vgl. OECD 402) LL/EL/IL50 >1.000 mg/l (Algentoxizität) ((72h) QSAR Computer) >1.000 mg/l (Daphniatoxicitás (akut)) ((48h) QSAR Computer) >1.000 mg/l (Fischtoxizität) ((96h) QSAR Computer) 61791-55-7 Amine, N-Talg-alkyltrimethylendiOral LD50 >300-2.000 mg/kg (Ratte) (OECD 423) 68607-29-4 Quaternary ammonium compounds, pentamethyltallow alkyltrimethylenedi-, dichlorides Oral LD50 1.156 mg/kg (Ratte) (OECD 401) 55965-84-9 Gemisch aus: 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on [EG nr. 247-500-7] und 2Methyl-2H-isothiazol-3-on [EG nr. 220-239-6] (3:1) Oral LD50 64 mg/kg (Ratte) Dermal LD50 87,12 mg/kg (Kanninchen) Inhalativ LC50/4 h 0,33 mg/l (Ratte) · Primäre Reizwirkung: Keine Reizwirkung bekannt. · Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Schwere Augenschädigung/-reizung Reizwirkung möglich Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Sensibilisierung der Atemwege/Haut Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Keimzellmutagenität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Karzinogenität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Reproduktionstoxizität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Aspirationsgefahr Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · 11.2 Angaben über sonstige Gefahren · Endokrinschädliche Eigenschaften Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben · 12.1 Toxizität · Aquatische Toxizität: 8052-42-4 Bitumen LL50 >1.000 mg/l (Algentoxizität) ((72h) QSAR Computer) (Fortsetzung auf Seite 7) DE
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Handelsname: COMBIFLEX-EL (A-Komp.) (Fortsetzung von Seite 6)
>1.000 mg/l (Daphniatoxicitás (akut)) ((48h) QSAR Computer) >1.000 mg/l (Fischtoxizität) ((96h) QSAR Computer) 61791-55-7 Amine, N-Talg-alkyltrimethylendiLC50/96h 0,1-1 mg/l (Zebrabärbling) (OECD 203) EC50 (48h) >0,01-0,1 mg/l (Daphnia magna) (OECD 202) EC/LC50 (72h) >0,01-0,1 mg/l (Grünalge (Scenedesmus subspicatus)) (OECD 201) 68607-29-4 Quaternary ammonium compounds, pentamethyltallow alkyltrimethylenedi-, dichlorides LC50/96h 0,35 mg/l (Zebrabärbling) (OECD 203) EC/LC50 (72h) 0,235 mg/l (Pseudokirchneriella subcapitata) (OECD 201) NOEC 0,27 mg/l (Daphnia magna) 55965-84-9 Gemisch aus: 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on [EG nr. 247-500-7] und 2Methyl-2H-isothiazol-3-on [EG nr. 220-239-6] (3:1) LC50 (48h) 0,16 mg/l (Daphnia magna) (vgl OECD 202) LC50/96h 0,19 mg/l (Oncorhynchus mykiss (Regenbogenforelle)) (vgl. OECD 203) ERC50 0,0052 mg/l (Algentoxizität) (48h, OECD 201) NOEC 0,1 mg/l (Daphnia magna) (21 d) 0,05 mg/l (Oncorhynchus mykiss (Regenbogenforelle)) (14 d) · 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 12.3 Bioakkumulationspotenzial Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 12.4 Mobilität im Boden Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung · PBT: Nicht anwendbar. · vPvB: Nicht anwendbar. · 12.6 Endokrinschädliche Eigenschaften Das Produkt enthält keine Stoffe mit endokrinschädlichen Eigenschaften. · 12.7 Andere schädliche Wirkungen · Weitere ökologische Hinweise: · Allgemeine Hinweise: Wassergefährdungsklasse 2 (Selbsteinstufung): deutlich wassergefährdend Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen. Trinkwassergefährdung bereits beim Auslaufen geringer Mengen in den Untergrund. *
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung · 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung · Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. · Europäischer Abfallkatalog 08 00 00 ABFÄLLE AUS HERSTELLUNG, ZUBEREITUNG, VERTRIEB UND ANWENDUNG (HZVA) VON BESCHICHTUNGEN (FARBEN, LACKE, EMAIL), KLEBSTOFFEN, DICHTMASSEN UND DRUCKFARBEN 08 04 00 Abfälle aus HZVA von Klebstoffen und Dichtmassen (einschließlich wasserabweisender Materialien) 08 04 09* Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten HP14 ökotoxisch (Fortsetzung auf Seite 8) DE
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Handelsname: COMBIFLEX-EL (A-Komp.) (Fortsetzung von Seite 7)
· Ungereinigte Verpackungen: · Empfehlung: Restentleerte Verpackungen können zur Wiederverwendung an den Hersteller zurückgegeben werden. · Empfohlenes Reinigungsmittel: Wasser, gegebenenfalls mit Zusatz von Reinigungsmitteln. *
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport · 14.1 UN-Nummer oder ID-Nummer · ADR, IMDG, IATA
entfällt
· 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung · ADR, IMDG, IATA entfällt · 14.3 Transportgefahrenklassen · ADR, ADN, IMDG, IATA · Klasse
· 14.4 Verpackungsgruppe · ADR, IMDG, IATA
· 14.5 Umweltgefahren: · Marine pollutant:
Nein
· 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Nicht anwendbar. · 14.7 Massengutbeförderung auf dem Seeweg gemäß IMO-Instrumenten Nicht anwendbar. · UN "Model Regulation":
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften · 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch · Richtlinie 2012/18/EU · Namentlich aufgeführte gefährliche Stoffe - ANHANG I Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten. · VERORDNUNG (EG) Nr. 1907/2006 ANHANG XVII Beschränkungsbedingungen: 3 · Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten – Anhang II Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten. · VERORDNUNG (EU) 2019/1148 · Anhang I - BESCHRÄNKTE AUSGANGSSTOFFE FÜR EXPLOSIVSTOFFE (Oberer Konzentrationsgrenzwert für eine Genehmigung nach Artikel 5 Absatz 3) Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten. · Anhang II - MELDEPFLICHTIGE AUSGANGSSTOFFE FÜR EXPLOSIVSTOFFE Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten. · Nationale Vorschriften: · Wassergefährdungsklasse: WGK 2 (Selbsteinstufung): deutlich wassergefährdend. Die Einstufung der Wassergefährdungsklasse erfolgte nach den Vorschriften der AwSV. · 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung: Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt. DE
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Handelsname: COMBIFLEX-EL (A-Komp.) (Fortsetzung von Seite 8)
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. · Relevante Sätze H301 Giftig bei Verschlucken. H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H310 Lebensgefahr bei Hautkontakt. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H330 Lebensgefahr bei Einatmen. H372 Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition. H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. · Datenblatt ausstellender Bereich: Abteilung Umwelt & Sicherheit. · Ansprechpartner: Hr. Guido Herfort · Datum der Vorgängerversion: 16.12.2019 · Versionsnummer der Vorgängerversion: 11 · Abkürzungen und Akronyme: ADR: Accord relatif au transport international des marchandises dangereuses par route (European Agreement Concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road) IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods IATA: International Air Transport Association GHS: Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances ELINCS: European List of Notified Chemical Substances CAS: Chemical Abstracts Service (division of the American Chemical Society) LC50: Lethal concentration, 50 percent LD50: Lethal dose, 50 percent PBT: Persistent, Bioaccumulative and Toxic vPvB: very Persistent and very Bioaccumulative Acute Tox. 3: Akute Toxizität – Kategorie 3 Acute Tox. 4: Akute Toxizität – Kategorie 4 Acute Tox. 2: Akute Toxizität – Kategorie 2 Skin Corr. 1B: Hautreizende/-ätzende Wirkung – Kategorie 1B Skin Corr. 1C: Hautreizende/-ätzende Wirkung – Kategorie 1C Eye Dam. 1: Schwere Augenschädigung/Augenreizung – Kategorie 1 Skin Sens. 1A: Sensibilisierung der Haut – Kategorie 1A STOT RE 1: Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition) – Kategorie 1 Aquatic Acute 1: Gewässergefährdend - akut gewässergefährdend – Kategorie 1 Aquatic Chronic 1: Gewässergefährdend - langfristig gewässergefährdend – Kategorie 1 Aquatic Chronic 3: Gewässergefährdend - langfristig gewässergefährdend – Kategorie 3
· * Daten gegenüber der Vorversion geändert DE