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Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Druckdatum: 01.08.2023 *
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überarbeitet am: 01.08.2023
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens · 1.1 Produktidentifikator · Handelsname: ASOFLEX-SDM (B-Komp.) · UFI: 0UG4-0KPN-800A-23RW · 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · Verwendung des Stoffes / des Gemisches Härterkomponente · 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt · Hersteller/Lieferant: SCHOMBURG GmbH & Co. KG Aquafinstr. 2-8 D-32760 Detmold Germany ---------------------------------------------Tel: ++49 (0)5231/953-0 · Auskunftgebender Bereich: Abteilung: Umwelt und Sicherheit ************************************ Bei Fragen zum Referat Umwelt und Sicherheit wenden Sie sich bitte an unsere Abteilung, wählen Sie bitte die unten stehende Durchwahl. Telefon: ++49 (0)5231/953-770 Email. SDB@schomburg.de · 1.4 Notrufnummer: Giftnotruf Berlin (24 Std.) deutsch & englisch Tel: ++49 (0)30/30686700 ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren · 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs · Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 GHS08 Gesundheitsgefahr Resp. Sens. 1 H334 Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. Carc. 2 H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen. STOT RE 2 H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. GHS07 Acute Tox. 4 Skin Irrit. 2 Eye Irrit. 2 Skin Sens. 1
H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. (Fortsetzung auf Seite 2) DE
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Handelsname: ASOFLEX-SDM (B-Komp.) (Fortsetzung von Seite 1)
STOT SE 3
H335 Kann die Atemwege reizen.
· 2.2 Kennzeichnungselemente · Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet. · Gefahrenpiktogramme GHS07, GHS08 · Signalwort Gefahr · Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung: Diphenylmethandiisocyanat, Isomeren und Homologen Diphenylmethan-4,4'-diisocyanat Diphenylmethan-2,4'-diisocyanat; Mischungen mit Diphenylmethan-4,4'-diisocyanat und Diphenylmethan-2,2'-diisocyanat · Gefahrenhinweise H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H334 Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen. H335 Kann die Atemwege reizen. H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. · Sicherheitshinweise P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz/ Gehörschutz tragen. P285 Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften. · Zusätzliche Angaben: EUH204 Enthält Isocyanate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. · 2.3 Sonstige Gefahren · Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung · PBT: Nicht anwendbar. · vPvB: Nicht anwendbar. ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen · 3.2 Gemische · Beschreibung: Zubereitung auf Basis Diphenylmethan-Diisocyanat (MDI)- Prepolymer. (Fortsetzung auf Seite 3) DE
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Handelsname: ASOFLEX-SDM (B-Komp.) (Fortsetzung von Seite 2)
· Gefährliche Inhaltsstoffe: CAS: 9016-87-9 Diphenylmethandiisocyanat, Isomeren und Homologen 50-100% Indexnummer: 615-005-00-9 Resp. Sens. 1, H334; Carc. 2, H351; STOT RE 2, H373; Acute Tox. 4, H332; Skin Irrit. 2, H315; Eye Irrit. 2, H319; Skin Sens. 1, H317; STOT SE 3, H335, EUH204 Spezifische Konzentrationsgrenzen: Eye Irrit. 2; H319: C ≥ 5% Skin Irrit. 2; H315: C ≥ 5 % Resp. Sens. 1; H334: C ≥ 0,1 % STOT SE 3; C ≥ 5 % CAS: 101-68-8 Diphenylmethan-4,4'-diisocyanat 2,5-10% EINECS: 202-966-0 Resp. Sens. 1, H334; Carc. 2, H351; STOT RE 2, H373; Indexnummer: 615-005-00-9 Acute Tox. 4, H332; Skin Irrit. 2, H315; Eye Irrit. 2, H319; Skin Sens. 1, H317; STOT SE 3, H335, EUH204 Spezifische Konzentrationsgrenzen: Eye Irrit. 2; H319: C ≥ 5% Skin Irrit. 2; H315: C ≥ 5 % Resp. Sens. 1; H334: C ≥ 0,1 % STOT SE 3; C ≥ 5 % CAS: 5873-54-1 Diphenylmethan-2,4'-diisocyanat; Mischungen mit 2,5-10% EINECS: 227-534-9 Diphenylmethan-4,4'-diisocyanat und Diphenylmethan-2,2'Indexnummer: 615-005-00-9 diisocyanat Resp. Sens. 1, H334; Carc. 2, H351; STOT RE 2, H373; Acute Tox. 4, H332; Skin Irrit. 2, H315; Eye Irrit. 2, H319; Skin Sens. 1, H317; STOT SE 3, H335, EUH204 Spezifische Konzentrationsgrenzen: Eye Irrit. 2; H319: C ≥ 5% Skin Irrit. 2; H315: C ≥ 5 % Resp. Sens. 1; H334: C ≥ 0,1 % STOT SE 3; C ≥ 5 % · zusätzl. Hinweise: Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen. *
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen · 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen · Allgemeine Hinweise: Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: immer Selbstschutz des Ersthelfers beachten (z.B. Schutzhandschuhe tragen) Vergiftungssymptome können erst nach vielen Stunden auftreten, deshalb ärztliche Überwachung mindestens 48 Stunden nach einem Unfall. Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: immer Selbstschutz des Ersthelfers beachten (z.B. Schutzhandschuhe tragen) BEI BEWUßTLOSIGKEIT: Beim Erbrechen im bewußtlosen Zustand ist eindringen in die Lunge und dadurch Erstickungsgefahr möglich, deshalb bei Bewußtlosigkeit Lagerung und Transport in "stabiler Seitenlage", Atemwege freihalten, Zahnprothesen und Erbrochenes entfernen. Atmung und Puls kontrollieren. Bei Atem- oder Herzstillstand künstliche Beatmung und Herzdruckmassage. Unverzüglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen ! · nach Einatmen: Bei Unwohlsein oder Atembeschwerden: Frischluft- oder Sauerstoffzufuhr; ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Bei Beschwerden ärztlicher Behandlung zuführen. Bei Bewußtlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage. Atmung und Puls überwachen. Reichlich Frischluftzufuhr und sicherheitshalber Arzt aufsuchen. · nach Hautkontakt: Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen. (Fortsetzung auf Seite 4) DE
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Handelsname: ASOFLEX-SDM (B-Komp.) (Fortsetzung von Seite 3)
Mit Wasser und Seife abwaschen. Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen. · nach Augenkontakt: Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren. · nach Verschlucken: Mund ausspülen, kein Erbrechen herbeiführen, sofort Arzthilfe zuziehen. Mund ausspülen, reichlich Wasser in kleinen Schlucken nachtrinken und unverzüglich ärztlichen Rat hinzuziehen. Packung oder Etikett dem behandelnden Arzt vorzeigen. · 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. *
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung · 5.1 Löschmittel · Geeignete Löschmittel: CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl bekämpfen. · 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Kohlenmonoxid (CO) Stickoxide (NOx) Isocyanatdämpfe Beim Erhitzen oder im Brandfalle Bildung giftiger Gase möglich. · 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung · Besondere Schutzausrüstung: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. · Weitere Angaben Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den behördlichen Vorschriften entsorgt werden. Der örtliche Notfallplan ist zu beachten. Berst- und Explosionsgefahr durch Drucksteigerung bei Erhitzung. Bei Brand in der Umgebung lagernde Behälter mit Sprühwasser kühlen.
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ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung · 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Personen in Sicherheit bringen. Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten. · 6.2 Umweltschutzmaßnahmen: Nicht in die Kanalisation, Gewässer oder Erdreich gelangen lassen. Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen. Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen. · 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung: Nicht in Sägemehl oder anderen entzündbaren Stoffen aufnehmen. Zur weiteren Dekontaminierung in Open-top-Fässer schaufeln. Verunreinigte Fläche mit Dekontaminierungsmittel reinigen. MDIGehalt in der Luft messen. Fässer nicht verschließen, da CO2 abgespalten wird (Druckaufbau, daher Berstgefahr!). Aufgenommenes Material feucht halten und ein einem gut gelüfteten Platz (z.B. gesicherter Ort im Freien) einige Tage ausreagieren lassen. Für ausreichende Lüftung sorgen. In Sand, Erde oder einem ähnlichen absorbierenden Material aufnehmen. · 6.4 Verweis auf andere Abschnitte Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7. Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8. (Fortsetzung auf Seite 5) DE
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Handelsname: ASOFLEX-SDM (B-Komp.) (Fortsetzung von Seite 4)
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13. ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung · 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen. Aerosolbildung vermeiden. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen · Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. · 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten · Lagerung: · Anforderung an Lagerräume und Behälter: Bei der Reaktion des Produktes mit Wasser entsteht CO2-Gas. Es kann in anschließend fest verschlossenen Behältern zu einem gefährlichen Druckaufbau kommen. · Zusammenlagerungshinweise: Bitte beachten Sie das Lager-Konzept für die Zusammenlagerung von Chemikalien gem. TRGS 510. · Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Vor Frost schützen. Trocken lagern. Behälter dicht geschlossen halten. Unter Verschluß und für Kinder unzugänglich aufbewahren. · Lagerklasse: LGK 10: Brennbare Flüssigkeiten die keiner der vorgenannten LGK zuzuordnen sind 10 · Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): · 7.3 Spezifische Endanwendungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. *
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen · 8.1 Zu überwachende Parameter · Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten: 9016-87-9 Diphenylmethandiisocyanat, Isomeren und Homologen (50-100%) AGW (Deutschland) Langzeitwert: 0,05 E mg/m³ 1;=2=(I);DFG, H, Sah, Y, 12 101-68-8 Diphenylmethan-4,4'-diisocyanat (2,5-10%) AGW (Deutschland) Langzeitwert: 0,05 E mg/m³ 1;=2=(I);DFG, 11, 12, H, Sah, Y 5873-54-1 Diphenylmethan-2,4'-diisocyanat; Mischungen mit Diphenylmethan-4,4'diisocyanat und Diphenylmethan-2,2'-diisocyanat (2,5-10%) AGW (Deutschland) Langzeitwert: 0,05 mg/m³ 1;=2=(I);AGS, 11, 12 · Bestandteile mit biologischen Grenzwerten: 101-68-8 Diphenylmethan-4,4'-diisocyanat (2,5-10%) BGW (Deutschland) 10 µg/g Kreatinin Untersuchungsmaterial: Urin Probennahmezeitpunkt: Expositionsende bzw. Schichtende Parameter: 4,4’-Diaminodiphenylmethan · Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen. Die Werte und weitere Angaben der TRGS 900 (Deutschland) sind zu beachten. (Fortsetzung auf Seite 6) DE
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Handelsname: ASOFLEX-SDM (B-Komp.) (Fortsetzung von Seite 5)
· 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition · Geeignete technische Steuerungseinrichtungen Waschgelegenheit im Arbeitsbereich vorsehen. Augendusche oder Augenspülflasche bereitstellen. · Individuelle Schutzmaßnahmen, zum Beispiel persönliche Schutzausrüstung · Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen: Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien sind zu beachten. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen und erst nach Reinigung wieder benutzen. Gase/Dämpfe/Aerosole nicht einatmen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen oder Kaugummi kauen. Vorbeugender Hautschutz durch Hautschutzsalbe. Nach der Arbeit und vor den Pausen für gründliche Hautreinigung sorgen. Auf der Haut ausgehärtetes Material vorsichtig mechanisch entfernen. · Atemschutz Bei unzureichender Raumbelüftung Kombinationsfilter A2B2E2K1HgP3RD verwenden Bei kurzzeitiger oder geringer Belastung Atemfiltergerät; bei intensiver bzw. längerer Exposition umluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden. · Handschutz Handschuhe aus PVC. siehe Ziffern 2 und 4 Handschuhe aus Nitril, Butylkautschuk Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert. Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt / den Stoff / die Zubereitung sein. Aufgrund fehlender Tests kann keine Empfehlung zum Handschuhmaterial für das Produkt / die Zubereitung / das Chemikaliengemisch abgegeben werden. Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und der Degradation. · Handschuhmaterial Butylkautschuk - II R : Dicke 0,425mm; Durchbruchzeit 480 min Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Da das Produkt eine Zubereitung aus mehreren Stoffen darstellt, ist die Beständigkeit von Handschuhmaterialen nicht vorausberechenbar und muss deshalb vor dem Einsatz überprüft werden. Handschuhe aus PVC. · Durchdringungszeit des Handschuhmaterials Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten. · Für den Dauerkontakt in Einsatzbereichen ohne erhöhte Verletzungsgefahr (z.B. Labor) sind Handschuhe aus folgendem Material geeignet: Handschuhe aus PVC. · Für den Dauerkontakt sind Handschuhe aus folgenden Materialien geeignet: Handschuhe aus PVC. · Für den Dauerkontakt von maximal 15 Minuten sind Handschuhe aus folgenden Materialien geeignet: Handschuhe aus PVC. · Als Spritzschutz sind Handschuhe aus folgenden Materialen geeignet: Handschuhe aus PVC. · Nicht geeignet sind Handschuhe aus folgenden Materialen: Handschuhe aus PVC. · Augen-/Gesichtsschutz Bei Spritzgefahr: Korbbrille · Körperschutz: Overall (vorzugsweise aus schwerer Baumwolle) oder Einweg-Overall aus Tyvek/Saranex 23 P Vliesstoff. Kontaminierte Kleidung ist vor der wiederholten Benutzung gründlich zu reinigen. DE
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Handelsname: ASOFLEX-SDM (B-Komp.) (Fortsetzung von Seite 6)
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften · 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften · Allgemeine Angaben · Aggregatzustand flüssig · Farbe dunkelbraun · Geruch: Geruchsschwellenwert: erdig, leicht muffig. · Geruchsschwelle: Nicht bestimmt. · Schmelzpunkt/Gefrierpunkt: Nicht bestimmt · Siedepunkt oder Siedebeginn und Siedebereich Nicht bestimmt · Entzündbarkeit Nicht anwendbar. · Untere und obere Explosionsgrenze · untere: 1,2 % (V) obere: 10,6 % (V) · Flammpunkt: 229 °C · Zündtemperatur >500 °C · Zersetzungstemperatur: Nicht bestimmt. · pH-Wert: Gemisch ist unlöslich (in Wasser). · Viskosität: · Kinematische Viskosität Nicht bestimmt. · dynamisch bei 20 °C: 80-120 mPas · Löslichkeit · Wasser: nicht bzw. wenig mischbar · Verteilungskoeffizient n-Oktanol/Wasser (logWert) Nicht bestimmt. · Dampfdruck: 11 hPa 20° C · Sättigungskonzentration · Dichte und/oder relative Dichte · Dichte bei 20 °C: 1,23 g/cm³ · Relative Dichte Nicht bestimmt. · Dampfdichte Nicht bestimmt. · 9.2 Sonstige Angaben · Aussehen: · Form: · Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz sowie zur Sicherheit · Zündtemperatur: · Explosive Eigenschaften: · Zustandsänderung · Verdampfungsgeschwindigkeit
flüssig
Das Produkt ist nicht selbstentzündlich. Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich. Nicht bestimmt.
· Angaben über physikalische Gefahrenklassen · Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff entfällt · Entzündbare Gase entfällt · Aerosole entfällt · Oxidierende Gase entfällt · Gase unter Druck entfällt · Entzündbare Flüssigkeiten entfällt · Entzündbare Feststoffe entfällt · Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische entfällt · Pyrophore Flüssigkeiten entfällt · Pyrophore Feststoffe entfällt · Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische entfällt (Fortsetzung auf Seite 8) DE
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Handelsname: ASOFLEX-SDM (B-Komp.) (Fortsetzung von Seite 7)
· Stoffe und Gemische, die in Kontakt mit Wasser entzündbare Gase entwickeln · Oxidierende Flüssigkeiten · Oxidierende Feststoffe · Organische Peroxide · Gegenüber Metallen korrosiv wirkende Stoffe und Gemische · Desensibilisierte Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff
entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität · 10.1 Reaktivität Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 10.2 Chemische Stabilität · Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen: Thermische Zersetzung ab 260°C · 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Wegen des hohen Dampfdruckes besteht bei Temperaturanstieg Berstgefahr der Gefäße. · 10.4 Zu vermeidende Bedingungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 10.5 Unverträgliche Materialien: Wasser Amine · 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte: Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt bei bestimmungsgemäßer Verwendung. ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben · 11.1 Angaben zu den Gefahrenklassen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 · Akute Toxizität Gesundheitsschädlich bei Einatmen. · Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte: 9016-87-9 Diphenylmethandiisocyanat, Isomeren und Homologen Oral LD50 >10.000 mg/kg (Ratte) (OECD 401) Dermal LD50 >9.400 mg/kg (Kaninchen) (OECD 402) 101-68-8 Diphenylmethan-4,4'-diisocyanat Oral LD50 >2.000 mg/kg (Ratte) (84/449/EWG, B.1) Dermal LD50 >9.400 mg/kg (Kaninchen) (OECD 402) EC/LC50 (24h) >1.000 mg/l (Daphnia magna) (OECD 202) 5873-54-1 Diphenylmethan-2,4'-diisocyanat; Mischungen mit Diphenylmethan-4,4'diisocyanat und Diphenylmethan-2,2'-diisocyanat Oral LD50 >2.000 mg/kg (Ratte) (84/449/EWG, B.1) Dermal LD50 >9.400 mg/kg (Kanninchen) (OECD 402) EC/LC50 (24h) >1.000 mg/l (Daphnia magna) (OECD 202) · Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Reizwirkung Verursacht Hautreizungen. · Schwere Augenschädigung/-reizung Verursacht schwere Augenreizung. · Sensibilisierung der Atemwege/Haut Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. · Keimzellmutagenität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Karzinogenität Kann vermutlich Krebs erzeugen. · Reproduktionstoxizität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Kann die Atemwege reizen. (Fortsetzung auf Seite 9) DE
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Handelsname: ASOFLEX-SDM (B-Komp.) (Fortsetzung von Seite 8)
· Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. · Aspirationsgefahr Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · 11.2 Angaben über sonstige Gefahren · Endokrinschädliche Eigenschaften Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten. ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben · 12.1 Toxizität · Aquatische Toxizität: 9016-87-9 Diphenylmethandiisocyanat, Isomeren und Homologen EC 50 >1.000 mg/kg (dam) (OECD 202 (24 h)) >1.640 mg/kg (Grünalge (Scenedesmus subspicatus)) (OECD 201) LC50/96h >1.000 mg/l (Zebrabärbling) (OECD 203) EC50 (3h) >100 mg/l (Atmungshem. von kommunalem Belebtschlamm) (OECD 209) ERC50 >1.640 mg/l (Grünalge (Scenedesmus subspicatus)) (OECD 201 (72 h)) NOEC >1.000 mg/kg (Avena sativa (Hafer)) (OECD 208 (14 d)) >1.000 mg/kg (Eisenia fetida (Regenwürmer)) (OECD 207 (14 d)) >1.000 mg/kg (Lactuca sativa (Kopfsalat)) (OECD 208 (14 d)) NOEC >10 mg/l (dam) (OECD 202 (21 d)) 101-68-8 Diphenylmethan-4,4'-diisocyanat LC50/96h >1.000 mg/l (Zebrabärbling) (OECD 403) EC50 (3h) >100 mg/l (Atmungshem. von kommunalem Belebtschlamm) (OECD 209) ERC50 >1.640 mg/l (Scenedesmus subspicatus) ((72 h) OECD 201) NOEC >1.000 mg/kg (Avena sativa (Hafer)) (OECD 208 (14 d)) >1.000 mg/kg (Eisenia fetida (Regenwürmer)) (OECD 207 (14 d)) >1.000 mg/kg (Lactuca sativa (Kopfsalat)) (OECD 208 (14 d)) NOEC >10 mg/l (Daphnia magna) ((21 d) OECD 202) 5873-54-1 Diphenylmethan-2,4'-diisocyanat; Mischungen mit Diphenylmethan-4,4'diisocyanat und Diphenylmethan-2,2'-diisocyanat LC50/96h >1.000 mg/l (Zebrabärbling) (OECD 203) EC50 (3h) >100 mg/l (Atmungshem. von kommunalem Belebtschlamm) (OECD 209) ERC50 >1.640 mg/l (Scenedesmus subspicatus) (OECD 201 (72 h)) NOEC >1.000 mg/kg (Avena sativa (Hafer)) (OECD 208 (14 d)) >1.000 mg/kg (Eisenia fetida (Regenwürmer)) (OECD 207 (14 d)) >1.000 mg/kg (Lactuca sativa (Kopfsalat)) (OECD 208 (14 d)) NOEC >10 mg/l (Daphnia magna) (OECD 202 (21 d)) · 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 12.3 Bioakkumulationspotenzial Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 12.4 Mobilität im Boden Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung · PBT: Nicht anwendbar. · vPvB: Nicht anwendbar. · 12.6 Endokrinschädliche Eigenschaften Das Produkt enthält keine Stoffe mit endokrinschädlichen Eigenschaften. · 12.7 Andere schädliche Wirkungen · Weitere ökologische Hinweise: · Allgemeine Hinweise: Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend (Fortsetzung auf Seite 10) DE
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Handelsname: ASOFLEX-SDM (B-Komp.) (Fortsetzung von Seite 9)
Nicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen. ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung · 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung · Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. · Europäischer Abfallkatalog 15 00 00 VERPACKUNGSABFALL, AUFSAUGMASSEN, WISCHTÜCHER, FILTERMATERIALIEN UND SCHUTZKLEIDUNG (a. n. g.) 15 01 00 Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle) 15 01 10* Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind 08 00 00 ABFÄLLE AUS HERSTELLUNG, ZUBEREITUNG, VERTRIEB UND ANWENDUNG (HZVA) VON BESCHICHTUNGEN (FARBEN, LACKE, EMAIL), KLEBSTOFFEN, DICHTMASSEN UND DRUCKFARBEN 08 01 00 Abfälle aus HZVA und Entfernung von Farben und Lacken 08 01 11* Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten HP4 reizend - Hautreizung und Augenschädigung HP5 Spezifische Zielorgan-Toxizität (STOT)/Aspirationsgefahr HP7 karzinogen HP13 sensibilisierend · Ungereinigte Verpackungen: · Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport · 14.1 UN-Nummer oder ID-Nummer · ADR, ADN, IMDG, IATA
entfällt
· 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung · ADR, ADN, IMDG, IATA entfällt · 14.3 Transportgefahrenklassen · ADR, ADN, IMDG, IATA · Klasse
· 14.4 Verpackungsgruppe · ADR, IMDG, IATA
· 14.5 Umweltgefahren:
Nicht anwendbar.
· 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Nicht anwendbar. · 14.7 Massengutbeförderung auf dem Seeweg gemäß IMO-Instrumenten Nicht anwendbar. · UN "Model Regulation":
entfällt DE
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Handelsname: ASOFLEX-SDM (B-Komp.) (Fortsetzung von Seite 10)
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften · 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch · Richtlinie 2012/18/EU · Namentlich aufgeführte gefährliche Stoffe - ANHANG I Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten. · VERORDNUNG (EG) Nr. 1907/2006 ANHANG XVII Beschränkungsbedingungen: 3, 56a, 56b, 74 · Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten – Anhang II Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten. · VERORDNUNG (EU) 2019/1148 · Anhang I - BESCHRÄNKTE AUSGANGSSTOFFE FÜR EXPLOSIVSTOFFE (Oberer Konzentrationsgrenzwert für eine Genehmigung nach Artikel 5 Absatz 3) Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten. · Anhang II - MELDEPFLICHTIGE AUSGANGSSTOFFE FÜR EXPLOSIVSTOFFE Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten. · Verordnung (EG) Nr. 273/2004 betreffend Drogenausgangsstoffe Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten. · Verordnung (EG) Nr. 111/2005 zur Festlegung von Vorschriften für die Überwachung des Handels mit Drogenaustauschstoffen zwischen der Gemeinschaft und Drittländern Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten. · Nationale Vorschriften: · Technische Anleitung Luft: · Klasse Anteil in % · I 100,0 · Wassergefährdungsklasse: WGK 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend. Die Einstufung der Wassergefährdungsklasse erfolgte nach den Vorschriften der AwSV. · 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung: Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt. ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. · Relevante Sätze H315 Verursacht Hautreizungen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. H334 Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. H335 Kann die Atemwege reizen. H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen. H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. EUH204 Enthält Isocyanate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. · Datenblatt ausstellender Bereich: Abteilung Umwelt & Sicherheit. · Ansprechpartner: Abteilung Umwelt & Sicherheit · Datum der Vorgängerversion: 05.07.2023 · Versionsnummer der Vorgängerversion: 12 · Abkürzungen und Akronyme: ADR: Accord relatif au transport international des marchandises dangereuses par route (European Agreement Concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road) IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods IATA: International Air Transport Association GHS: Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances (Fortsetzung auf Seite 12) DE
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Handelsname: ASOFLEX-SDM (B-Komp.) (Fortsetzung von Seite 11) ELINCS: European List of Notified Chemical Substances CAS: Chemical Abstracts Service (division of the American Chemical Society) LC50: Lethal concentration, 50 percent LD50: Lethal dose, 50 percent PBT: Persistent, Bioaccumulative and Toxic vPvB: very Persistent and very Bioaccumulative Acute Tox. 4: Akute Toxizität – Kategorie 4 Skin Irrit. 2: Hautreizende/-ätzende Wirkung – Kategorie 2 Eye Irrit. 2: Schwere Augenschädigung/Augenreizung – Kategorie 2 Resp. Sens. 1: Sensibilisierung der Atemwege – Kategorie 1 Skin Sens. 1: Sensibilisierung der Haut – Kategorie 1 Carc. 2: Karzinogenität – Kategorie 2 STOT SE 3: Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) – Kategorie 3 STOT RE 2: Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition) – Kategorie 2
· * Daten gegenüber der Vorversion geändert DE