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Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Druckdatum: 03.12.2021 *
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überarbeitet am: 03.12.2021
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens · 1.1 Produktidentifikator · Handelsname: ASODUR-LE (B-Komp.) · 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · Verwendung des Stoffes / des Gemisches Epoxy-Beschichtung · 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt · Hersteller/Lieferant: SCHOMBURG GmbH & Co. KG Aquafinstr. 2-8 D-32760 Detmold Germany ---------------------------------------------Tel: ++49 (0)5231/953-00 · Auskunftgebender Bereich: Abteilung: Umwelt & Sicherheit ************************************ In Fragen des Bereichs Umwelt & Sicherheit steht Ihnen gerne unsere Abteilung unter folgender Durchwahl zur Verfügung: Tel: ++49 (0)5231/953-770 E-Mail: SDB@schomburg.de · 1.4 Notrufnummer: Giftnotruf Berlin (24 Std.) Tel: ++49 (0)30/30686700
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ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren · 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs · Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 GHS05 Ätzwirkung Skin Corr. 1B Eye Dam. 1
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H318 Verursacht schwere Augenschäden.
GHS09 Umwelt Aquatic Chronic 2 H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. GHS07 Skin Sens. 1
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
· 2.2 Kennzeichnungselemente · Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet. · Gefahrenpiktogramme GHS05, GHS07, GHS09 · Signalwort Gefahr (Fortsetzung auf Seite 2) DE
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Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Druckdatum: 03.12.2021
Handelsname: ASODUR-LE (B-Komp.) (Fortsetzung von Seite 1)
· Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung: Polyoxypropylendiamin MC Phenol styrolisiert 3-Aminomethyl-3,5,5-trimethyl-cyclohexylamin m-Xylylendiamin · Gefahrenhinweise H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. · Sicherheitshinweise P260 Staub oder Nebel nicht einatmen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften. · 2.3 Sonstige Gefahren · Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung · PBT: Nicht anwendbar. · vPvB: Nicht anwendbar. · Feststellung endokrinschädlicher Eigenschaften 61788-44-1 MC Phenol styrolisiert: Liste II *
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen · 3.2 Gemische · Beschreibung: Härterzubereitung, Aminformulierung · Gefährliche Inhaltsstoffe: CAS: 9046-10-0 Polyoxypropylendiamin EG-Nummer: 618-561-0 Skin Corr. 1B, H314; Eye Dam. 1, H318; Aquatic Reg.nr.: 01-2119557899-12-xxxx Chronic 3, H412 CAS: 61788-44-1 MC Phenol styrolisiert EINECS: 262-975-0 Aquatic Chronic 2, H411; Reg.nr.: 01-2119980970-27-xxxx Sens. 1, H317
25-50%
25-50% Skin Irrit. 2, H315; Skin
CAS: 2855-13-2 3-Aminomethyl-3,5,5-trimethyl-cyclohexylamin EINECS: 220-666-8 Skin Corr. 1B, H314; Eye Dam. 1, H318; Acute Indexnummer: 612-067-00-9 Tox. 4, H302; Acute Tox. 4, H312; Skin Sens. 1, H317; Reg.nr.: 01-2119514687-32-xxxx Aquatic Chronic 3, H412 CAS: 1477-55-0 m-Xylylendiamin EINECS: 216-032-5 Skin Corr. 1B, H314; Acute Tox. 4, H302; Acute Reg.nr.: 01-2119480150-50-xxxx Tox. 4, H332; Skin Sens. 1, H317; Aquatic Chronic 3, H412 · zusätzl. Hinweise: Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
10-25%
2,5-10%
DE
(Fortsetzung auf Seite 3)
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Handelsname: ASODUR-LE (B-Komp.) (Fortsetzung von Seite 2)
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen · 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen · Allgemeine Hinweise: Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: immer Selbstschutz des Ersthelfers beachten (z.B. Schutzhandschuhe tragen) Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen. Vergiftungssymptome können erst nach vielen Stunden auftreten, deshalb ärztliche Überwachung mindestens 48 Stunden nach einem Unfall. Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: immer Selbstschutz des Ersthelfers beachten (z.B. Schutzhandschuhe tragen) Betroffenen aus dem Gefahrenbereich bringen und hinlegen. Betroffene nicht unbeaufsichtigt lassen. · nach Einatmen: Bei Unwohlsein oder Atembeschwerden: Frischluft- oder Sauerstoffzufuhr; ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Bei Bewußtlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage. Atmung und Puls überwachen. · nach Hautkontakt: Sofort ärztliche Behandlung notwendig, da nicht behandelte Verätzungen zu schwer heilenden Wunden führen. Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen. Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen. · nach Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser abspülen und Arzt konsultieren. · nach Verschlucken: Sofort Arzt aufsuchen. Mund ausspülen, reichlich Wasser in kleinen Schlucken nachtrinken und unverzüglich ärztlichen Rat hinzuziehen. Packung oder Etikett dem behandelnden Arzt vorzeigen. · 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Magen-Darm-Beschwerden Leibschmerzen Beim Verschlucken besteht die Gefahr der Perforation der Speiseröhre und des Magens (starke Ätzwirkung). Ätzwirkung auf der Haut, Augen und Atmungsorgane. · 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Nachträgliche Beobachtung auf Pneumonie und Lungenödem. Symptomatische Behandlung. Auskünfte bei einem Arzt oder einer Giftzentrale einholen.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung · 5.1 Löschmittel · Geeignete Löschmittel: CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl bekämpfen. · Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel: Wasser im Vollstrahl. · 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Beim Erhitzen oder im Brandfalle Bildung giftiger Gase möglich. Stickoxide (NOx) Kohlenmonoxid (CO) Kohlendioxid (CO2) Ammoniak Phenole · 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung · Besondere Schutzausrüstung: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Vollschutzanzug tragen. (Fortsetzung auf Seite 4) DE
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Handelsname: ASODUR-LE (B-Komp.) (Fortsetzung von Seite 3)
· Weitere Angaben Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den behördlichen Vorschriften entsorgt werden. Der örtliche Notfallplan ist zu beachten. Berst- und Explosionsgefahr durch Drucksteigerung bei Erhitzung. Bei Brand in der Umgebung lagernde Behälter mit Sprühwasser kühlen. Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation gelangen. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung · 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Reinigungsarbeiten sollten nur von geschultem Personal ausgeführt werden. Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten. · 6.2 Umweltschutzmaßnahmen: Nicht in die Kanalisation, Gewässer oder Erdreich gelangen lassen. · 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung: Material mit einem saugfähigen, unbrennbaren Material (z. B. Sand, Kieselgur) aufnehmen und wie unter Entsorgung beschrieben behandeln. · 6.4 Verweis auf andere Abschnitte Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7. Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8. Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13. *
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung · 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Arbeiten bei Frischluftzufuhr (Fenster und Türen öffnen). Beim Ab- Umfüllen bzw. beim Mischen der Komponenten Verspritzen vermeiden. Nicht auf heiße Flächen spritzen. Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen. Aerosolbildung vermeiden. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen · Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Zündquellen fernhalten - nicht rauchen. · 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten · Lagerung: · Anforderung an Lagerräume und Behälter: Gefäße nicht offen stehen lassen. Behälter dicht verschlossen an einem trockenen, gut belüfteten Ort aufgewahren. Nicht zu verwenden für Gebinde: Kupfer, Kupferlegierungen und galvanisierte Oberflächen. · Zusammenlagerungshinweise: Getrennt von Lebensmitteln lagern. Bitte beachten Sie das Lager-Konzept für die Zusammenlagerung von Chemikalien gem. TRGS 510. · Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Behälter dicht geschlossen halten. Unter Verschluß und für Kinder unzugänglich aufbewahren. · Lagerklasse: 8 A · Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): · GISCode RE30 Epoxidharz-Produkte, sensibilisierend, total solid · 7.3 Spezifische Endanwendungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. DE
(Fortsetzung auf Seite 5)
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Handelsname: ASODUR-LE (B-Komp.) (Fortsetzung von Seite 4)
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen · 8.1 Zu überwachende Parameter · Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten: 2855-13-2 3-Aminomethyl-3,5,5-trimethyl-cyclohexylamin (10-25%) MAK (Deutschland) als Dampf und Aerosol;vgl.Abschn.IIb 1477-55-0 m-Xylylendiamin (2,5-10%) MAK (Deutschland) als Dampf und Aerosol;vgl.Abschn.IV · Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen. · 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition · Geeignete technische Steuerungseinrichtungen Waschgelegenheit im Arbeitsbereich vorsehen. Augendusche oder Augenspülflasche bereitstellen. · Individuelle Schutzmaßnahmen, zum Beispiel persönliche Schutzausrüstung · Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen: Epoxidharze nur mit einem geeigneten Reinigungsmittel von der Haut entfernen. Auf keinen Fall Lösemittel für die Hautreinigung verwenden. Mit Epoxidharz verunreinigte Schutzhandschuhe sind zu entsorgen! Dabei sind die Hinweise unter Entsorgung zu beachten! Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien sind zu beachten. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen und erst nach Reinigung wieder benutzen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen oder Kaugummi kauen. Vorbeugender Hautschutz durch Hautschutzsalbe. Nach der Arbeit und vor den Pausen für gründliche Hautreinigung sorgen. · Atemschutz Empfohlender Filtertyp: A Bei kurzzeitiger oder geringer Belastung Atemfiltergerät; bei intensiver bzw. längerer Exposition umluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden. · Handschutz Nitrilbeschichtete Schutzhandschuhe der Kategorie III Materialstärke: 0,425mm Durchbruchzeit > 480 Min. (z.B. Sol-vex 37-900) Dünne Einweghandschuhe eignen sich nicht für den wiederholten oder langfristigen Gebrauch. Handschuhe aus Nitril, Butylkautschuk Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert. Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt / den Stoff / die Zubereitung sein. Aufgrund fehlender Tests kann keine Empfehlung zum Handschuhmaterial für das Produkt / die Zubereitung / das Chemikaliengemisch abgegeben werden. Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und der Degradation. · Handschuhmaterial Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Da das Produkt eine Zubereitung aus mehreren Stoffen darstellt, ist die Beständigkeit von Handschuhmaterialen nicht vorausberechenbar und muss deshalb vor dem Einsatz überprüft werden. · Durchdringungszeit des Handschuhmaterials Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten. · Nicht geeignet sind Handschuhe aus folgenden Materialen: Handschuhe aus Leder. Handschuhe aus dickem Stoff. · Augen-/Gesichtsschutz Dichtschließende Schutzbrille. · Körperschutz: Arbeitsschutzkleidung (Fortsetzung auf Seite 6) DE
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Handelsname: ASODUR-LE (B-Komp.) (Fortsetzung von Seite 5)
Kontaminierte Kleidung ist vor der wiederholten Benutzung gründlich zu reinigen. *
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften · 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften · Allgemeine Angaben · Aggregatzustand flüssig · Farbe gelblich · Geruch: Geruchsschwellenwert: aminartig · Geruchsschwelle: Nicht bestimmt. · Schmelzpunkt/Gefrierpunkt: Nicht bestimmt · Siedepunkt oder Siedebeginn und Siedebereich >200 °C · Entzündbarkeit Nicht anwendbar. · Untere und obere Explosionsgrenze · untere: Nicht bestimmt. obere: Nicht bestimmt. · Flammpunkt: >100 °C · Zündtemperatur Das Produkt ist nicht selbstentzündlich. · Zersetzungstemperatur: Nicht bestimmt. · pH-Wert: Gemisch ist unlöslich (in Wasser). · Viskosität: · Kinematische Viskosität Nicht bestimmt. · dynamisch bei 20 °C: 399 mPas (ISO 3219) · Löslichkeit · Wasser: nicht bzw. wenig mischbar · Verteilungskoeffizient n-Oktanol/Wasser (logWert) Nicht bestimmt. · Dampfdruck: Nicht bestimmt. · Sättigungskonzentration · Dichte und/oder relative Dichte · Dichte bei 20 °C: 1,06 g/cm³ · Relative Dichte Nicht bestimmt. · Dampfdichte Nicht bestimmt. · 9.2 Sonstige Angaben · Aussehen: · Form: · Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz sowie zur Sicherheit · Explosive Eigenschaften: · Zustandsänderung · Verdampfungsgeschwindigkeit
flüssig
Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich. Nicht bestimmt.
· Angaben über physikalische Gefahrenklassen · Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff entfällt · Entzündbare Gase entfällt · Aerosole entfällt · Oxidierende Gase entfällt · Gase unter Druck entfällt · Entzündbare Flüssigkeiten entfällt · Entzündbare Feststoffe entfällt · Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische entfällt · Pyrophore Flüssigkeiten entfällt · Pyrophore Feststoffe entfällt (Fortsetzung auf Seite 7) DE
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Handelsname: ASODUR-LE (B-Komp.) (Fortsetzung von Seite 6)
· Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische · Stoffe und Gemische, die in Kontakt mit Wasser entzündbare Gase entwickeln · Oxidierende Flüssigkeiten · Oxidierende Feststoffe · Organische Peroxide · Gegenüber Metallen korrosiv wirkende Stoffe und Gemische · Desensibilisierte Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff
entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität · 10.1 Reaktivität Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 10.2 Chemische Stabilität · Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen: Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung. · 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Stark exotherme Reaktion mit Epoxidharzen möglich. Reaktionen mit starken Säuren und Oxidationsmitteln. · 10.4 Zu vermeidende Bedingungen Hitze, offene Flammen und andere Zündquellen. · 10.5 Unverträgliche Materialien: Säuren Starke Oxidationsmittel · 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte: Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben · 11.1 Angaben zu den Gefahrenklassen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 · Akute Toxizität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte: 9046-10-0 Polyoxypropylendiamin Oral LD50 2.885,3 mg/kg (Ratte) (OECD 401) Dermal LD50 2.979,7 mg/kg (Kaninchen) 61788-44-1 MC Phenol styrolisiert Oral LD50 >2.000 mg/kg (Ratte) Dermal LD50 >2.000 mg/kg (Ratte) 2855-13-2 3-Aminomethyl-3,5,5-trimethyl-cyclohexylamin Oral LD50 1.030 mg/kg (Ratte) (OECD 401) Dermal LD50 1.840 mg/kg (Kaninchen) >2.000 mg/kg (Ratte) Inhalativ LC50/4 h >5,01 mg/l (Ratte) (OECD 403) 1477-55-0 m-Xylylendiamin Oral LD50 930 mg/kg (Ratte) (OECD 401) Dermal LD50 >3.100 mg/kg (Kaninchen) (OECD 402) Inhalativ LC50/4 h 1,34 mg/l (Ratte) (OECD 403) · Spezifische Symptome im Tierversuch: 9046-10-0 Polyoxypropylendiamin NOAEL 30 mg/kg (Ratte) (OECD 421) (Fortsetzung auf Seite 8) DE
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Handelsname: ASODUR-LE (B-Komp.) (Fortsetzung von Seite 7)
· Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. · Schwere Augenschädigung/-reizung Verursacht schwere Augenschäden. · Sensibilisierung der Atemwege/Haut Kann allergische Hautreaktionen verursachen. · Keimzellmutagenität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Karzinogenität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Reproduktionstoxizität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Aspirationsgefahr Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Zusätzliche toxikologische Hinweise: sensibilisierend · 11.2 Angaben über sonstige Gefahren · Endokrinschädliche Eigenschaften 61788-44-1 MC Phenol styrolisiert: Liste II *
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben · 12.1 Toxizität · Aquatische Toxizität: 9046-10-0 Polyoxypropylendiamin LC50/96h >15 mg/l (Fischtoxizität) (OECD 203) EC50 (48h) (statisch) 80 mg/l (Daphnia magna) (OECD 202) ERC50 (statisch) 15 mg/l (Algentoxizität) (OECD 201) 61788-44-1 MC Phenol styrolisiert EC50 (48h) 1-10 mg/l (Daphnia magna) EC/LC50 (72h) 3,14 mg/l (Scenedesmus subspicatus) LL50 14,8 mg/l (Fischtoxizität) 2855-13-2 3-Aminomethyl-3,5,5-trimethyl-cyclohexylamin LC50/96h 110 mg/l (Leuciscus idus (Orfe)) (OECD 203) EC50 (48h) 23 mg/l (Daphnia magna) (OECD TG 202) EC/10/18h 1.120 mg/l (Pseudomas putida) (Bringmann and Kühn 10, 87-98 (1977)) ERC50 >50 mg/l (Scenedesmus subspicatus) (EG 88/302 (72h)) 1477-55-0 m-Xylylendiamin LC50/96h 87,6 mg/l (Fischtoxizität) >100 mg/l (for) >100 mg/l (Zebrabärbling) EC50 (48h) 15,2 mg/l (Daphnia magna) EC/LC50 (72h) 20,3 mg/l (Algentoxizität) · 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 12.3 Bioakkumulationspotenzial Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 12.4 Mobilität im Boden Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung · PBT: Nicht anwendbar. · vPvB: Nicht anwendbar. · 12.6 Endokrinschädliche Eigenschaften Für Informationen zu endokrinschädigenden Eigenschaften siehe Abschnitt 11. · 12.7 Andere schädliche Wirkungen · Bemerkung: Giftig für Fische. (Fortsetzung auf Seite 9) DE
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Handelsname: ASODUR-LE (B-Komp.) (Fortsetzung von Seite 8)
· Weitere ökologische Hinweise: · Allgemeine Hinweise: Wassergefährdungsklasse 2 (Selbsteinstufung): deutlich wassergefährdend Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen. Darf nicht unverdünnt bzw. unneutralisiert ins Abwasser bzw. in den Vorfluter gelangen. Trinkwassergefährdung bereits beim Auslaufen geringer Mengen in den Untergrund. In Gewässern auch giftig für Fische und Plankton. giftig für Wasserorganismen *
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung · 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung · Empfehlung: Muß unter Beachtung der behördlichen Vorschriften einer Sonderbehandlung zugeführt werden. Mit Epoxidharz vermischtes, ausgehärtetes Material kann nach Rücksprache mit dem Entsorger als Hausmüll behandelt werden. Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. · Europäischer Abfallkatalog 08 00 00 ABFÄLLE AUS HERSTELLUNG, ZUBEREITUNG, VERTRIEB UND ANWENDUNG (HZVA) VON BESCHICHTUNGEN (FARBEN, LACKE, EMAIL), KLEBSTOFFEN, DICHTMASSEN UND DRUCKFARBEN 08 01 00 Abfälle aus HZVA und Entfernung von Farben und Lacken 08 01 11* Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten HP6 akute Toxizität HP8 ätzend HP13 sensibilisierend HP14 ökotoxisch · Ungereinigte Verpackungen: · Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport · 14.1 UN-Nummer oder ID-Nummer · ADR, IMDG, IATA
UN2735
· 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung · ADR 2735 AMINE, FLÜSSIG, ÄTZEND, N.A.G. (Polyoxypropylendiamin, m-Xylylendiamin), UMWELTGEFÄHRDEND · IMDG AMINES, LIQUID, CORROSIVE, N.O.S. (O,OBis(2-aminopropyl)polypropyleneglycol, mphenylenebis(methylamine)), MARINE POLLUTANT · IATA AMINES, LIQUID, CORROSIVE, N.O.S. (O,OBis(2-aminopropyl)polypropyleneglycol, mphenylenebis(methylamine)) (Fortsetzung auf Seite 10) DE
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Handelsname: ASODUR-LE (B-Komp.) (Fortsetzung von Seite 9)
· 14.3 Transportgefahrenklassen · ADR, IMDG
· Klasse · Gefahrzettel
8 Ätzende Stoffe 8
· IATA
· Class · Label
· 14.4 Verpackungsgruppe · ADR, IMDG, IATA
II
· 14.5 Umweltgefahren: · Marine pollutant: · Besondere Kennzeichnung (ADR):
Das Produkt enthält umweltgefährdende Stoffe: MC Phenol styrolisiert Nein Symbol (Fisch und Baum) Symbol (Fisch und Baum)
· 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Achtung: Ätzende Stoffe · Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr (Kemler-Zahl): 80 · EMS-Nummer: F-A,S-B · Segregation groups Alkalis · Stowage Category A · Segregation Code SG35 Stow "separated from" SGG1-acids · 14.7 Massengutbeförderung auf dem Seeweg gemäß IMO-Instrumenten Nicht anwendbar. · Transport/weitere Angaben: · Quantity limitations · ADR · Begrenzte Menge (LQ) · Freigestellte Mengen (EQ)
· Beförderungskategorie · Tunnelbeschränkungscode · IMDG · Limited quantities (LQ) · Excepted quantities (EQ)
· UN "Model Regulation":
On passenger aircraft/rail: 1 L On cargo aircraft only: 30 L 1L Code: E2 Höchste Nettomenge je Innenverpackung: 30 ml Höchste Nettomenge je Außenverpackung: 500 ml 2 E 1L Code: E2 Maximum net quantity per inner packaging: 30 ml Maximum net quantity per outer packaging: 500 ml UN 2735 AMINE, FLÜSSIG, ÄTZEND, N.A.G. (POLYOXYPROPYLENDIAMIN, MXYLYLENDIAMIN), 8, II, (Fortsetzung auf Seite 11) DE
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Handelsname: ASODUR-LE (B-Komp.) (Fortsetzung von Seite 10)
·
UMWELTGEFÄHRDEND
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften · 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch · Richtlinie 2012/18/EU · Namentlich aufgeführte gefährliche Stoffe - ANHANG I Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten. · Seveso-Kategorie E2 Gewässergefährdend · Mengenschwelle (in Tonnen) für die Anwendung in Betrieben der unteren Klasse 200 t · Mengenschwelle (in Tonnen) für die Anwendung in Betrieben der oberen Klasse 500 t · VERORDNUNG (EG) Nr. 1907/2006 ANHANG XVII Beschränkungsbedingungen: 3 · Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten – Anhang II Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten. · VERORDNUNG (EU) 2019/1148 · Anhang I - BESCHRÄNKTE AUSGANGSSTOFFE FÜR EXPLOSIVSTOFFE (Oberer Konzentrationsgrenzwert für eine Genehmigung nach Artikel 5 Absatz 3) Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten. · Anhang II - MELDEPFLICHTIGE AUSGANGSSTOFFE FÜR EXPLOSIVSTOFFE Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten. · Verordnung (EG) Nr. 273/2004 betreffend Drogenausgangsstoffe Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten. · Verordnung (EG) Nr. 111/2005 zur Festlegung von Vorschriften für die Überwachung des Handels mit Drogenaustauschstoffen zwischen der Gemeinschaft und Drittländern Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten. · Nationale Vorschriften: · Wassergefährdungsklasse: WGK 2 (Selbsteinstufung): deutlich wassergefährdend. Die Einstufung der Wassergefährdungsklasse erfolgte nach den Vorschriften der AwSV. · 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung: Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt. *
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. · Relevante Sätze H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H312 Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H315 Verursacht Hautreizungen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. · Datenblatt ausstellender Bereich: Abteilung Umwelt & Sicherheit. · Ansprechpartner: Abteilung Umwelt & Sicherheit · Datum der Vorgängerversion: 24.02.2020 · Versionsnummer der Vorgängerversion: 14 · Abkürzungen und Akronyme: ADR: Accord relatif au transport international des marchandises dangereuses par route (European Agreement Concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road) (Fortsetzung auf Seite 12) DE
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Handelsname: ASODUR-LE (B-Komp.) (Fortsetzung von Seite 11) IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods IATA: International Air Transport Association GHS: Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances ELINCS: European List of Notified Chemical Substances CAS: Chemical Abstracts Service (division of the American Chemical Society) LC50: Lethal concentration, 50 percent LD50: Lethal dose, 50 percent PBT: Persistent, Bioaccumulative and Toxic vPvB: very Persistent and very Bioaccumulative Acute Tox. 4: Akute Toxizität – Kategorie 4 Skin Corr. 1B: Hautreizende/-ätzende Wirkung – Kategorie 1B Skin Irrit. 2: Hautreizende/-ätzende Wirkung – Kategorie 2 Eye Dam. 1: Schwere Augenschädigung/Augenreizung – Kategorie 1 Skin Sens. 1: Sensibilisierung der Haut – Kategorie 1 Aquatic Chronic 2: Gewässergefährdend - langfristig gewässergefährdend – Kategorie 2 Aquatic Chronic 3: Gewässergefährdend - langfristig gewässergefährdend – Kategorie 3
· * Daten gegenüber der Vorversion geändert DE