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Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Druckdatum: 25.02.2021 *
Versionsnummer 29
überarbeitet am: 25.02.2021
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens · 1.1 Produktidentifikator · Handelsname: ASODUR-K900 (B-Komp.) · 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · Verwendung des Stoffes / des Gemisches Epoxy-Beschichtung · 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt · Hersteller/Lieferant: SCHOMBURG GmbH & Co. KG Aquafinstr. 2-8 D-32760 Detmold Germany ---------------------------------------------Tel: ++49 (0)5231/953-00 · Auskunftgebender Bereich: Abteilung: Umwelt & Sicherheit ************************************ In Fragen des Bereichs Umwelt & Sicherheit steht Ihnen gerne unsere Abteilung unter folgender Durchwahl zur Verfügung: Tel: ++49 (0)5231/953-193 email: SDB@schomburg.de NOTFALLAUSKUNFT ************************* Giftnotruf Berlin (24 Std.) Tel: ++49 (0)30/30686700
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ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren · 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs · Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 GHS08 Gesundheitsgefahr Repr. 2
H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. GHS05 Ätzwirkung
Skin Corr. 1B Eye Dam. 1
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H318 Verursacht schwere Augenschäden.
GHS09 Umwelt Aquatic Chronic 2 H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. GHS07 Acute Tox. 4 Acute Tox. 4
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. (Fortsetzung auf Seite 2) DE
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Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Druckdatum: 25.02.2021
Handelsname: ASODUR-K900 (B-Komp.) (Fortsetzung von Seite 1)
Skin Sens. 1
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
· 2.2 Kennzeichnungselemente · Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet. · Gefahrenpiktogramme GHS05, GHS07, GHS08, GHS09 · Signalwort Gefahr · Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung: Benzylalkohol 4,4'-Isopropylidendiphenol, oligomere Reaktionsprodukte mit 1-Chlor-2,3-epoxypropan, Reaktionsprodukte mit m-Phenylenbis(methylamin) 2-Hydroxybenzoesäure m-Xylylendiamin MC Phenol styrolisiert 3-Aminomethyl-3,5,5-trimethyl-cyclohexylamin · Gefahrenhinweise H302+H332 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. · Sicherheitshinweise P260 Staub oder Nebel nicht einatmen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften. · Zusätzliche Angaben: EUH071 Wirkt ätzend auf die Atemwege. · 2.3 Sonstige Gefahren · Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung · PBT: Nicht anwendbar. · vPvB: Nicht anwendbar. · Feststellung endokrinschädlicher Eigenschaften 61788-44-1 MC Phenol styrolisiert: Liste II 69-72-7 2-Hydroxybenzoesäure: Liste III *
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen · 3.2 Gemische · Beschreibung: Gemisch aus nachgeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen · Gefährliche Inhaltsstoffe: CAS: 100-51-6 Benzylalkohol EINECS: 202-859-9 Acute Tox. 4, H302; Acute Tox. 4, H332; Eye Irrit. 2, H319 CAS: 113930-69-1
4,4'-Isopropylidendiphenol, oligomere Reaktionsprodukte mit 1-Chlor-2,3-epoxypropan, Reaktionsprodukte mit mPhenylenbis(methylamin) Skin Corr. 1B, H314; Eye Dam. 1, H318; Aquatic Skin Sens. 1, H317 Chronic 2, H411;
25-50% 10-25%
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Handelsname: ASODUR-K900 (B-Komp.) (Fortsetzung von Seite 2)
CAS: 1477-55-0 m-Xylylendiamin 10-25% EINECS: 216-032-5 Skin Corr. 1B, H314; Acute Tox. 4, H302; Acute Tox. 4, Reg.nr.: 01-2119480150-50 H332; Skin Sens. 1, H317; Aquatic Chronic 3, H412 CAS: 61788-44-1 EINECS: 262-975-0
MC Phenol styrolisiert Aquatic Chronic 2, H411; 1, H317
10-25%
CAS: 2855-13-2 EINECS: 220-666-8
3-Aminomethyl-3,5,5-trimethyl-cyclohexylamin Skin Corr. 1B, H314; Eye Dam. 1, H318; Acute Tox. 4, H302; Acute Tox. 4, H312; Skin Sens. 1, H317; Aquatic Chronic 3, H412
CAS: 69-72-7 EINECS: 200-712-3
2-Hydroxybenzoesäure Repr. 2, H361d; Eye Dam. 1, H318; H302
Skin Irrit. 2, H315; Skin Sens. 2,5-10%
3-10% Acute Tox. 4,
· zusätzl. Hinweise: Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen. ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen · 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen · Allgemeine Hinweise: Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen. Vergiftungssymptome können erst nach vielen Stunden auftreten, deshalb ärztliche Überwachung mindestens 48 Stunden nach einem Unfall. Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: immer Selbstschutz des Ersthelfers beachten (z.B. Schutzhandschuhe tragen) BEI BEWUßTLOSIGKEIT: Beim Erbrechen im bewußtlosen Zustand ist eindringen in die Lunge und dadurch Erstickungsgefahr möglich, deshalb bei Bewußtlosigkeit Lagerung und Transport in "stabiler Seitenlage", Atemwege freihalten, Zahnprothesen und Erbrochenes entfernen. Atmung und Puls kontrollieren. Bei Atem- oder Herzstillstand künstliche Beatmung und Herzdruckmassage. Unverzüglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen ! · nach Einatmen: Bei Bewußtlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage. Atmung und Puls überwachen. Reichlich Frischluftzufuhr und sicherheitshalber Arzt aufsuchen. · nach Hautkontakt: Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen. Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen. · nach Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser abspülen und Arzt konsultieren. · nach Verschlucken: Mund ausspülen, kein Erbrechen herbeiführen, sofort Arzthilfe zuziehen. Packung oder Etikett dem behandelnden Arzt vorzeigen. · 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung · 5.1 Löschmittel · Geeignete Löschmittel: CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl bekämpfen. · Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel: Wasser im Vollstrahl. (Fortsetzung auf Seite 4) DE
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Handelsname: ASODUR-K900 (B-Komp.) (Fortsetzung von Seite 3)
· 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Beim Erhitzen oder im Brandfalle Bildung giftiger Gase möglich. · 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung · Besondere Schutzausrüstung: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. · Weitere Angaben Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den behördlichen Vorschriften entsorgt werden. Der örtliche Notfallplan ist zu beachten. Berst- und Explosionsgefahr durch Drucksteigerung bei Erhitzung. Bei Brand in der Umgebung lagernde Behälter mit Sprühwasser kühlen. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung · 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Personen in Sicherheit bringen. Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten. · 6.2 Umweltschutzmaßnahmen: Nicht in die Kanalisation, Gewässer oder Erdreich gelangen lassen. · 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung: Für ausreichende Lüftung sorgen. In Sand, Erde oder einem ähnlichen absorbierenden Material aufnehmen. · 6.4 Verweis auf andere Abschnitte Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7. Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8. Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13. *
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung · 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen. Aerosolbildung vermeiden. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen · Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. · 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten · Lagerung: · Anforderung an Lagerräume und Behälter: An einem kühlen Ort aufbewahren. · Zusammenlagerungshinweise: Bitte beachten Sie das Lager-Konzept für die Zusammenlagerung von Chemikalien gem. TRGS 510. · Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Behälter dicht geschlossen halten. Unter Verschluß und für Kinder unzugänglich aufbewahren. · Lagerklasse: 8 A · Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): · 7.3 Spezifische Endanwendungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen · 8.1 Zu überwachende Parameter · Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten: 100-51-6 Benzylalkohol (25-50%) AGW (Deutschland) Langzeitwert: 22 mg/m³, 5 ml/m³ 2(I);DFG, H, Y, 11 (Fortsetzung auf Seite 5) DE
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Handelsname: ASODUR-K900 (B-Komp.) (Fortsetzung von Seite 4)
1477-55-0 m-Xylylendiamin (10-25%) MAK (Deutschland) als Dampf und Aerosol;vgl.Abschn.IV 2855-13-2 3-Aminomethyl-3,5,5-trimethyl-cyclohexylamin (2,5-10%) MAK (Deutschland) als Dampf und Aerosol;vgl.Abschn.IIb · Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen. Die Werte und weitere Angaben der TRGS 900 (Deutschland) sind zu beachten. · 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition · Geeignete technische Steuerungseinrichtungen Waschgelegenheit im Arbeitsbereich vorsehen. Augendusche oder Augenspülflasche bereitstellen. · Individuelle Schutzmaßnahmen, zum Beispiel persönliche Schutzausrüstung · Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen: Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien sind zu beachten. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen und erst nach Reinigung wieder benutzen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Nach der Arbeit und vor den Pausen für gründliche Hautreinigung sorgen. · Atemschutz Geeigneter Atemschutz mit umluftunabhängiger Luftzufuhr sollte in Fällen unzureichender Belüftung oder dann getragen werden, wenn dies die betrieblichen Bedingungen verlangen. · Handschutz Handschuhe aus Nitril, Butylkautschuk · Handschuhmaterial Butylkautschuk - II R : Dicke 0,425mm; Durchbruchzeit 480 min Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Da das Produkt eine Zubereitung aus mehreren Stoffen darstellt, ist die Beständigkeit von Handschuhmaterialen nicht vorausberechenbar und muss deshalb vor dem Einsatz überprüft werden. · Durchdringungszeit des Handschuhmaterials Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten. · Augen-/Gesichtsschutz Schutzbrille. · Körperschutz: Arbeitsschutzkleidung Kontaminierte Kleidung ist vor der wiederholten Benutzung gründlich zu reinigen. *
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften · 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften · Allgemeine Angaben · Aggregatzustand flüssig · Farbe farblos · Geruch: Geruchsschwellenwert: aminartig · Geruchsschwelle: Nicht bestimmt. · Schmelzpunkt/Gefrierpunkt: Nicht bestimmt · Siedepunkt oder Siedebeginn und Siedebereich Nicht bestimmt · Entzündbarkeit Nicht anwendbar. · Untere und obere Explosionsgrenze · untere: Nicht bestimmt. · obere: Nicht bestimmt. · Flammpunkt: 94 °C · Zündtemperatur Das Produkt ist nicht selbstentzündlich. · Zersetzungstemperatur: Nicht bestimmt. · pH-Wert: Nicht bestimmt. (Fortsetzung auf Seite 6) DE
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Handelsname: ASODUR-K900 (B-Komp.) (Fortsetzung von Seite 5)
· Viskosität: · Kinematische Viskosität · dynamisch bei 20 °C: · Löslichkeit · Wasser: · Verteilungskoeffizient n-Oktanol/Wasser (logWert) · Dampfdruck: · Sättigungskonzentration · Dichte und/oder relative Dichte · Dichte bei 20 °C: · Relative Dichte · Dampfdichte · 9.2 Sonstige Angaben · Aussehen: · Form: · Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz sowie zur Sicherheit · Explosive Eigenschaften: · Zustandsänderung · Verdampfungsgeschwindigkeit
Nicht bestimmt. 110-160 mPas nicht bzw. wenig mischbar Nicht bestimmt. Nicht bestimmt.
1,06 g/cm³ Nicht bestimmt. Nicht bestimmt.
flüssig
Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich. Nicht bestimmt.
· Angaben über physikalische Gefahrenklassen · Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff entfällt · Entzündbare Gase entfällt · Aerosole entfällt · Oxidierende Gase entfällt · Gase unter Druck entfällt · Entzündbare Flüssigkeiten entfällt · Entzündbare Feststoffe entfällt · Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische entfällt · Pyrophore Flüssigkeiten entfällt · Pyrophore Feststoffe entfällt · Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische entfällt · Stoffe und Gemische, die in Kontakt mit Wasser entzündbare Gase entwickeln entfällt · Oxidierende Flüssigkeiten entfällt · Oxidierende Feststoffe entfällt · Organische Peroxide entfällt · Gegenüber Metallen korrosiv wirkende Stoffe und Gemische entfällt · Desensibilisierte Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff entfällt
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität · 10.1 Reaktivität Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 10.2 Chemische Stabilität · Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen: Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung. · 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Keine gefährlichen Reaktionen bekannt. · 10.4 Zu vermeidende Bedingungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 10.5 Unverträgliche Materialien: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. (Fortsetzung auf Seite 7) DE
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Handelsname: ASODUR-K900 (B-Komp.) (Fortsetzung von Seite 6)
· 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte: Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt bei bestimmungsgemäßer Verwendung. *
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben · 11.1 Angaben zu den Gefahrenklassen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 · Akute Toxizität Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. · Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte: 100-51-6 Benzylalkohol Oral LD50 1.040 mg/kg (Maus) 1.620 mg/kg (Ratte) Dermal LD50 >2.000 mg/kg (Kaninchen) Inhalativ LC50 4,178 mg/l (Ratte) (OECD 403) 1477-55-0 m-Xylylendiamin Oral LD50 930 mg/kg (Ratte) Dermal LD50 >3.100 mg/kg (Kaninchen) (OECD 402) 61788-44-1 MC Phenol styrolisiert Oral LD50 >2.000 mg/kg (Ratte) Dermal LD50 >2.000 mg/kg (Ratte) 2855-13-2 3-Aminomethyl-3,5,5-trimethyl-cyclohexylamin Oral LD50 1.030 mg/kg (Ratte) (OECD 401) Dermal LD50 1.840 mg/kg (Kaninchen) >2.000 mg/kg (Ratte) 69-72-7 2-Hydroxybenzoesäure Oral LD50 891 mg/kg (Ratte) (OECD 401) Dermal LD50 >10.000 mg/kg (Kanninchen) (OECD 402) · Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. · Schwere Augenschädigung/-reizung Verursacht schwere Augenschäden. · Sensibilisierung der Atemwege/Haut Kann allergische Hautreaktionen verursachen. · Keimzellmutagenität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Karzinogenität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Reproduktionstoxizität Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. · Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Aspirationsgefahr Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Zusätzliche toxikologische Hinweise: sensibilisierend · 11.2 Angaben über sonstige Gefahren · Endokrinschädliche Eigenschaften 61788-44-1 MC Phenol styrolisiert: Liste II 69-72-7 2-Hydroxybenzoesäure: Liste III DE
(Fortsetzung auf Seite 8)
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Handelsname: ASODUR-K900 (B-Komp.) (Fortsetzung von Seite 7)
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben · 12.1 Toxizität · Aquatische Toxizität: 100-51-6 Benzylalkohol EC 50 390 mg/kg /(24h) (Pseudomas putida) LC50/96h 460 mg/l (Amerikan. Elritze (Pimephales promelas)) (EPA OPP 72-1) 645 mg/l (Goldorfe) EC10 >658 mg/l /16h (Pseudomas putida) (DIN 38412) EC50 (48h) 230 mg/l (Daphnia magna) (OECD 202) EC/LC50 (72h) (statisch) 770 mg/l (Pseudokirchneriella subcapitata) (OECD 201) NOEC 51 mg/l /21d (Daphnia magna) (OECD 211) 310 mg/l (Pseudokirchneriella subcapitata) (OECD 201) 1477-55-0 m-Xylylendiamin LC50/96h 87,6 mg/l (Fischtoxizität) >100 mg/l (for) >100 mg/l (Zebrabärbling) EC50 (48h) 15,2 mg/l (Daphnia magna) EC/LC50 (72h) 20,3 mg/l (Algentoxizität) 61788-44-1 MC Phenol styrolisiert EC50 (48h) 1-10 mg/l (Daphnia magna) EC/LC50 (72h) 3,14 mg/l (Scenedesmus subspicatus) LL50 14,8 mg/l (Fischtoxizität) 2855-13-2 3-Aminomethyl-3,5,5-trimethyl-cyclohexylamin LC50/96h 110 mg/l (Leuciscus idus (Orfe)) (OECD 203) EC50 (48h) 23 mg/l (Daphnia magna) (OECD TG 202) EC/10/18h 1.120 mg/l (Pseudomas putida) (Bringmann and Kühn 10, 87-98 (1977)) ERC50 >50 mg/l (Scenedesmus subspicatus) (EG 88/302 (72h)) 69-72-7 2-Hydroxybenzoesäure LC50/96h 1.380 mg/l (Fischtoxizität) EC50 (48h) 870 mg/l (Daphnia magna) EC/LC50 (72h) >100 mg/l (Algentoxizität) · 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 12.3 Bioakkumulationspotenzial Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 12.4 Mobilität im Boden Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung · PBT: Nicht anwendbar. · vPvB: Nicht anwendbar. · 12.6 Endokrinschädliche Eigenschaften Für Informationen zu endokrinschädigenden Eigenschaften siehe Abschnitt 11. · 12.7 Andere schädliche Wirkungen · Bemerkung: Giftig für Fische. · Weitere ökologische Hinweise: · Allgemeine Hinweise: Wassergefährdungsklasse 2 (Selbsteinstufung): deutlich wassergefährdend Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen. Darf nicht unverdünnt bzw. unneutralisiert ins Abwasser bzw. in den Vorfluter gelangen. Trinkwassergefährdung bereits beim Auslaufen geringer Mengen in den Untergrund. In Gewässern auch giftig für Fische und Plankton. (Fortsetzung auf Seite 9) DE
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Handelsname: ASODUR-K900 (B-Komp.) (Fortsetzung von Seite 8)
giftig für Wasserorganismen *
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung · 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung · Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. · Europäischer Abfallkatalog 08 00 00 ABFÄLLE AUS HERSTELLUNG, ZUBEREITUNG, VERTRIEB UND ANWENDUNG (HZVA) VON BESCHICHTUNGEN (FARBEN, LACKE, EMAIL), KLEBSTOFFEN, DICHTMASSEN UND DRUCKFARBEN 08 01 00 Abfälle aus HZVA und Entfernung von Farben und Lacken 08 01 11* Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten HP6 akute Toxizität HP8 ätzend HP10 reproduktionstoxisch HP13 sensibilisierend HP14 ökotoxisch · Ungereinigte Verpackungen: · Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport · 14.1 UN-Nummer oder ID-Nummer · ADR, IMDG, IATA
UN2735
· 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung · ADR 2735 POLYAMINE, FLÜSSIG, ÄTZEND, N.A.G. (4,4'-Isopropylidendiphenol, oligomere Reaktionsprodukte mit 1-Chlor-2,3-epoxypropan, Reaktionsprodukte mit mPhenylenbis(methylamin), Benzylalkohol), UMWELTGEFÄHRDEND · IMDG, IATA POLYAMINES, LIQUID, CORROSIVE, N.O.S. (4,4'Isopropylendiphenol, oligomeric reaction products with 1- chlorine-2,3-epoxypropane reaction products -phenylenbis (methylamine), Benzyl alcohol) · 14.3 Transportgefahrenklassen · ADR
· Klasse · Gefahrzettel
8 Ätzende Stoffe 8 (Fortsetzung auf Seite 10) DE
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Handelsname: ASODUR-K900 (B-Komp.) (Fortsetzung von Seite 9)
· IMDG, IATA
· Class · Label
8 Ätzende Stoffe 8
· 14.4 Verpackungsgruppe · ADR, IMDG, IATA
II
· 14.5 Umweltgefahren:
· Marine pollutant: · Besondere Kennzeichnung (ADR):
Das Produkt enthält umweltgefährdende Stoffe: 4,4'-Isopropylidendiphenol, oligomere Reaktionsprodukte mit 1-Chlor-2,3-epoxypropan, Reaktionsprodukte mit mPhenylenbis(methylamin) Nein Symbol (Fisch und Baum)
· 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Achtung: Ätzende Stoffe · Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr (Kemler-Zahl): 80 · EMS-Nummer: F-A,S-B · Segregation groups Alkalis · Stowage Category A · Segregation Code SG35 Stow "separated from" SGG1-acids · 14.7 Massengutbeförderung auf dem Seeweg gemäß IMO-Instrumenten Nicht anwendbar. · Transport/weitere Angaben: · Quantity limitations · ADR · Begrenzte Menge (LQ) · Freigestellte Mengen (EQ)
· Beförderungskategorie · Tunnelbeschränkungscode · IMDG · Limited quantities (LQ) · Excepted quantities (EQ)
On passenger aircraft/rail: 1 L On cargo aircraft only: 30 L 1L Code: E2 Höchste Nettomenge je Innenverpackung: 30 ml Höchste Nettomenge je Außenverpackung: 500 ml 2 E 1L Code: E2 Maximum net quantity per inner packaging: 30 ml Maximum net quantity per outer packaging: 500 ml (Fortsetzung auf Seite 11) DE
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Handelsname: ASODUR-K900 (B-Komp.) (Fortsetzung von Seite 10)
· UN "Model Regulation":
UN 2735 POLYAMINE, FLÜSSIG, ÄTZEND, N.A.G. (4,4'-ISOPROPYLIDENDIPHENOL, OLIGOMERE REAKTIONSPRODUKTE MIT 1CHLOR-2,3-EPOXYPROPAN, REAKTIONSPRODUKTE MIT MPHENYLENBIS(METHYLAMIN), BENZYLALKOHOL), 8, II, UMWELTGEFÄHRDEND
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften · 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch · Richtlinie 2012/18/EU · Namentlich aufgeführte gefährliche Stoffe - ANHANG I Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten. · Seveso-Kategorie E2 Gewässergefährdend · Mengenschwelle (in Tonnen) für die Anwendung in Betrieben der unteren Klasse 200 t · Mengenschwelle (in Tonnen) für die Anwendung in Betrieben der oberen Klasse 500 t · VERORDNUNG (EG) Nr. 1907/2006 ANHANG XVII Beschränkungsbedingungen: 3 · Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten – Anhang II Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten. · Nationale Vorschriften: · Wassergefährdungsklasse: WGK 2 (Selbsteinstufung): deutlich wassergefährdend. Die Einstufung der Wassergefährdungsklasse erfolgte nach den Vorschriften der AwSV. · 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung: Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. · Relevante Sätze H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H312 Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H315 Verursacht Hautreizungen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. · Datenblatt ausstellender Bereich: Abteilung Umwelt & Sicherheit. · Ansprechpartner: Hr. Guido Herfort · Datum der Vorgängerversion: 24.02.2021 · Versionsnummer der Vorgängerversion: 28 · Abkürzungen und Akronyme: ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road) IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods IATA: International Air Transport Association GHS: Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances (Fortsetzung auf Seite 12) DE
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Handelsname: ASODUR-K900 (B-Komp.) (Fortsetzung von Seite 11) ELINCS: European List of Notified Chemical Substances CAS: Chemical Abstracts Service (division of the American Chemical Society) LC50: Lethal concentration, 50 percent LD50: Lethal dose, 50 percent PBT: Persistent, Bioaccumulative and Toxic vPvB: very Persistent and very Bioaccumulative Acute Tox. 4: Akute Toxizität - oral – Kategorie 4 Skin Corr. 1B: Hautreizende/-ätzende Wirkung – Kategorie 1B Skin Irrit. 2: Hautreizende/-ätzende Wirkung – Kategorie 2 Eye Dam. 1: Schwere Augenschädigung/Augenreizung – Kategorie 1 Eye Irrit. 2: Schwere Augenschädigung/Augenreizung – Kategorie 2 Skin Sens. 1: Sensibilisierung der Haut – Kategorie 1 Repr. 2: Reproduktionstoxizität – Kategorie 2 Aquatic Chronic 2: Gewässergefährdend - langfristig gewässergefährdend – Kategorie 2 Aquatic Chronic 3: Gewässergefährdend - langfristig gewässergefährdend – Kategorie 3
· * Daten gegenüber der Vorversion geändert DE