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Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Druckdatum: 07.11.2019 *
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überarbeitet am: 07.11.2019
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens · 1.1 Produktidentifikator · Handelsname: ASODUR-GBM (B-Komp.)(INDUFLOOR-IB 1225 (B-Komp.)) · 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · Verwendung des Stoffes / des Gemisches Epoxy-Beschichtung · 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt · Hersteller/Lieferant: SCHOMBURG GmbH & Co. KG Aquafinstr. 2-8 D-32760 Detmold Germany ---------------------------------------------Tel: ++49 (0)5231/953-00 Fax: ++49 (0)5231/953-123 · Auskunftgebender Bereich: Abteilung: Umwelt & Sicherheit ************************************ In Fragen des Bereichs Umwelt & Sicherheit steht Ihnen gerne unsere Abteilung unter folgender Durchwahl zur Verfügung: Tel: ++49 (0)5231/953-193 Fax: ++49 (0)5231/953-106 email: guido.herfort@schomburg.de NOTFALLAUSKUNFT ************************* Giftnotruf Berlin (24 Std.) Tel: ++49 (0)30/30686790
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ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren · 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs · Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 GHS05 Ätzwirkung Skin Corr. 1B Eye Dam. 1
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H318 Verursacht schwere Augenschäden.
GHS07 Acute Tox. 4 Skin Sens. 1
H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Aquatic Chronic 3 H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. · 2.2 Kennzeichnungselemente · Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
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Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Druckdatum: 07.11.2019
Handelsname: ASODUR-GBM (B-Komp.)(INDUFLOOR-IB 1225 (B-Komp.))
· Gefahrenpiktogramme GHS05, GHS07 · Signalwort Gefahr
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· Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung: Benzylalkohol 4,4'Isopropylidendiphenol, oligomeres Reaktionsprodukt mit 1-Chlor-2,3-epoxypropan, Reaktionsprodukte mit 3-Aminomethyl-3,5,5-trimethylcyclohexylamin 4,4'-Isopropylidendiphenol, oligomere Reaktionsprodukte mit 1-Chlor-2,3-epoxypropan, Reaktionsprodukte mit m-Phenylenbis(methylamin) 3-Aminomethyl-3,5,5-trimethyl-cyclohexylamin · Gefahrenhinweise H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. · Sicherheitshinweise P260 Staub oder Nebel nicht einatmen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften. · Zusätzliche Angaben: EUH071 Wirkt ätzend auf die Atemwege. · 2.3 Sonstige Gefahren · Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung · PBT: Nicht anwendbar. · vPvB: Nicht anwendbar. *
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen · 3.2 Chemische Charakterisierung: Gemische · Beschreibung: Härterzubereitung, Aminformulierung · Gefährliche Inhaltsstoffe: CAS: 100-51-6 Benzylalkohol EINECS: 202-859-9 Acute Tox. 4, H302; Acute Tox. 4, H332; Eye Irrit. 2, H319 CAS: 38294-64-3
25-50%
4,4'Isopropylidendiphenol, oligomeres Reaktionsprodukt mit 1-Chlor-2,3epoxypropan, Reaktionsprodukte mit 3-Aminomethyl-3,5,5trimethylcyclohexylamin Skin Corr. 1B, H314; Eye Dam. 1, H318; Skin Sens. 1, H317; Aquatic Chronic 3, H412
CAS: 113930-69-1 4,4'-Isopropylidendiphenol, oligomere Reaktionsprodukte mit 1-Chlor-2,3- 10-25% epoxypropan, Reaktionsprodukte mit m-Phenylenbis(methylamin) Skin Corr. 1B, H314; Eye Dam. 1, H318; Aquatic Chronic 2, H411; Skin Sens. 1, H317 CAS: 2855-13-2 3-Aminomethyl-3,5,5-trimethyl-cyclohexylamin 2,5-10% EINECS: 220-666-8 Skin Corr. 1B, H314; Eye Dam. 1, H318; Acute Tox. 4, H302; Acute Tox. 4, H312; Skin Sens. 1, H317; Aquatic Chronic 3, H412 DE
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ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen · 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen · Allgemeine Hinweise: Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen. BEI BEWUßTLOSIGKEIT: Beim Erbrechen im bewußtlosen Zustand ist eindringen in die Lunge und dadurch Erstickungsgefahr möglich, deshalb bei Bewußtlosigkeit Lagerung und Transport in "stabiler Seitenlage", Atemwege freihalten, Zahnprothesen und Erbrochenes entfernen. Atmung und Puls kontrollieren. Bei Atem- oder Herzstillstand künstliche Beatmung und Herzdruckmassage. Unverzüglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen ! Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: immer Selbstschutz des Ersthelfers beachten (z.B. Schutzhandschuhe tragen) · nach Einatmen: Bei Unwohlsein oder Atembeschwerden: Frischluft- oder Sauerstoffzufuhr; ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. · nach Hautkontakt: Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen. Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen. Wenn Symptome auftreten, Arzt aufsuchen. · nach Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser abspülen und Arzt konsultieren. · nach Verschlucken: Mund ausspülen, kein Erbrechen herbeiführen, sofort Arzthilfe zuziehen. Packung oder Etikett dem behandelnden Arzt vorzeigen. · 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung · 5.1 Löschmittel · Geeignete Löschmittel: CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl bekämpfen. · 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Beim Erhitzen oder im Brandfalle Bildung giftiger Gase möglich. · 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung · Besondere Schutzausrüstung: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. · Weitere Angaben Der örtliche Notfallplan ist zu beachten. Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den behördlichen Vorschriften entsorgt werden. Berst- und Explosionsgefahr durch Drucksteigerung bei Erhitzung. Bei Brand in der Umgebung lagernde Behälter mit Sprühwasser kühlen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung · 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten. Reinigungsarbeiten sollten nur von geschultem Personal ausgeführt werden. · 6.2 Umweltschutzmaßnahmen: Nicht in die Kanalisation, Gewässer oder Erdreich gelangen lassen. (Fortsetzung auf Seite 4) DE
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· 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung: Für ausreichende Lüftung sorgen. Material mit einem saugfähigen, unbrennbaren Material (z. B. Sand, Kieselgur) aufnehmen und wie unter Entsorgung beschrieben behandeln. · 6.4 Verweis auf andere Abschnitte Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7. Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8. Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13. *
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung · 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen. Das Produkt darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Vor Hitze und direkter Sonnenbestrahlung schützen. Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben, nicht offen stehenlassen. Arbeiten bei Frischluftzufuhr (Fenster und Türen öffnen). Nach Zugabe des Härters zügig verarbeiten, da beim Aushärten hohe Temperaturen erreicht werden können. · Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. · 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten · Lagerung: · Anforderung an Lagerräume und Behälter: Gefäße nicht offen stehen lassen. Nicht in Pausen- oder Aufenthaltsräumen lagern. An einem kühlen Ort aufbewahren. · Zusammenlagerungshinweise: Getrennt von Lebensmitteln lagern. Bitte beachten Sie das Lager-Konzept für die Zusammenlagerung von Chemikalien gem. TRGS 510. · Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Behälter dicht geschlossen halten. Unter Verschluß und für Kinder unzugänglich aufbewahren. · Lagerklasse: LGK 8A: Brennbare ätzende Gefahrstoffe · 7.3 Spezifische Endanwendungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen · Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: Waschgelegenheit im Arbeitsbereich vorsehen. Augendusche oder Augensprühflasche bereitstellen. · 8.1 Zu überwachende Parameter · Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten: 100-51-6 Benzylalkohol (25-50%) AGW Langzeitwert: 22 mg/m³, 5 ml/m³ 2(I);DFG, H, Y, 11 2855-13-2 3-Aminomethyl-3,5,5-trimethyl-cyclohexylamin (2,5-10%) MAK als Dampf und Aerosol;vgl.Abschn.IIb · Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen. Die Werte und weitere Angaben der TRGS 900 (Deutschland) sind zu beachten.
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· 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition · Persönliche Schutzausrüstung: · Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen: Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien sind zu beachten. Produktreste nur mit einem geeigneten Reinigungsmittel von der Haut entfernen. Keine Löse-/ Verdünnungsmittel für die Hautreinigung verwenden. Nach der Arbeit und vor den Pausen für gründliche Hautreinigung sorgen. · Atemschutz: Nicht erforderlich. · Handschutz: Handschuhe aus Nitril, Butylkautschuk · Handschuhmaterial Butylkautschuk - II R : Dicke 0,425mm; Durchbruchzeit 480 min · Durchdringungszeit des Handschuhmaterials Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten. · Augenschutz: Schutzbrille. · Körperschutz: Arbeitsschutzkleidung Kontaminierte Kleidung ist vor der wiederholten Benutzung gründlich zu reinigen. *
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften · 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften · Allgemeine Angaben · Aussehen: Form: flüssig Farbe: farblos · Geruch: Geruchsschwellenwert: aminartig · pH-Wert:
Nicht bestimmt.
· Zustandsänderung Schmelzpunkt/Gefrierpunkt: Nicht bestimmt Siedebeginn und Siedebereich: Nicht bestimmt · Flammpunkt:
94 °C
· Selbstentzündungstemperatur:
Das Produkt ist nicht selbstentzündlich.
· Explosive Eigenschaften:
Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich.
· Explosionsgrenzen: untere: obere:
Nicht bestimmt. Nicht bestimmt.
· Dampfdruck:
· Dichte bei 20 °C:
1,04 g/cm³
· Löslichkeit in / Mischbarkeit mit Wasser: mischbar · Viskosität: dynamisch bei 20 °C: kinematisch:
145 mPas Nicht bestimmt. (Fortsetzung auf Seite 6) DE
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· 9.2 Sonstige Angaben
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität · 10.1 Reaktivität Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 10.2 Chemische Stabilität · Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen: Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung. · 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Stark exotherme Reaktion mit Epoxidharzen möglich. · 10.4 Zu vermeidende Bedingungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 10.5 Unverträgliche Materialien: Säuren · 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte: Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben · 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen · Akute Toxizität Gesundheitsschädlich bei Einatmen. · Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte: 100-51-6 Benzylalkohol Oral LD50 1.570 mg/kg (Ratte) Inhalativ LC50 11 mg/l 2855-13-2 3-Aminomethyl-3,5,5-trimethyl-cyclohexylamin Oral LD50 1.030 mg/kg (Ratte) (OECD 401) Dermal LD50 1.840 mg/kg (Kaninchen) >2.000 mg/kg (Ratte) · Primäre Reizwirkung: · Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. · Schwere Augenschädigung/-reizung Verursacht schwere Augenschäden. · Sensibilisierung der Atemwege/Haut Kann allergische Hautreaktionen verursachen. · Zusätzliche toxikologische Hinweise: sensibilisierend · CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkung) · Keimzell-Mutagenität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Karzinogenität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Reproduktionstoxizität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Aspirationsgefahr Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. DE
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Handelsname: ASODUR-GBM (B-Komp.)(INDUFLOOR-IB 1225 (B-Komp.)) (Fortsetzung von Seite 6)
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben · 12.1 Toxizität · Aquatische Toxizität: 2855-13-2 3-Aminomethyl-3,5,5-trimethyl-cyclohexylamin LC50/96h 110 mg/l (Leuciscus idus) EC50 (48h) 23 mg/l (Daphnia magna) EC/10/18h 1.120 mg/l (Pseudomas putida) ERC50 >50 mg/l (Scenedesmus subspicatus) · 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 12.3 Bioakkumulationspotenzial Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 12.4 Mobilität im Boden Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · Weitere ökologische Hinweise: · Allgemeine Hinweise: Wassergefährdungsklasse 2 (Selbsteinstufung): deutlich wassergefährdend Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen. · 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung · PBT: Nicht anwendbar. · vPvB: Nicht anwendbar. · 12.6 Andere schädliche Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung · 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung · Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Muß unter Beachtung der behördlichen Vorschriften einer Sonderbehandlung zugeführt werden. Übergabe an zugelassene Entsorgungsunternehmen. · Europäischer Abfallkatalog 08 00 00 ABFÄLLE AUS HZVA VON BESCHICHTUNGEN (FARBEN, LACKE, EMAIL), KLEBSTOFFEN, DICHTMASSEN UND DRUCKFARBEN 08 01 00 Abfälle aus HZVA und Entfernung von Farben und Lacken 08 01 11 Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten · Ungereinigte Verpackungen: · Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. · Empfohlenes Reinigungsmittel: Wasser, gegebenenfalls mit Zusatz von Reinigungsmitteln.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport · 14.1 UN-Nummer · ADR, IMDG, IATA
UN2735
· 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung (Fortsetzung auf Seite 8) DE
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· ADR
· IMDG, IATA
2735 AMINE, FLÜSSIG, ÄTZEND, N.A.G. (4,4'Isopropylidendiphenol, oligomeres Reaktionsprodukt mit 1-Chlor-2,3-epoxypropan, Reaktionsprodukte mit 3-Aminomethyl-3,5,5trimethylcyclohexylamin, 4,4'-Isopropylidendiphenol, oligomere Reaktionsprodukte mit 1-Chlor-2,3epoxypropan, Reaktionsprodukte mit mPhenylenbis(methylamin)) AMINES, LIQUID, CORROSIVE, N.O.S. (4,4'Isopropylidendiphenol, oligomeric reaction products with 1-chloro-2,3-epoxypropane, reaction products with 3-aminomethyl-3,5,5-trimethylcyclohexylamine, 4,4'Isopropylendiphenol, oligomeric reaction products with 1- chlorine-2,3-epoxypropane reaction products phenylenbis (methylamine))
· 14.3 Transportgefahrenklassen · ADR, IMDG, IATA
· Klasse · Gefahrzettel
8 Ätzende Stoffe 8
· 14.4 Verpackungsgruppe · ADR, IMDG, IATA
II
· 14.5 Umweltgefahren: · Marine pollutant:
Nein
· 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender · Kemler-Zahl: · EMS-Nummer: · Stowage Category
Achtung: Ätzende Stoffe 80 F-A,S-B A
· 14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code Nicht anwendbar. · Transport/weitere Angaben: · ADR · Begrenzte Menge (LQ) · Freigestellte Mengen (EQ) · Beförderungskategorie · Tunnelbeschränkungscode
1L Code: E2 Höchste Nettomenge je Innenverpackung: 30 ml Höchste Nettomenge je Außenverpackung: 500 ml 2 E
· IMDG · Limited quantities (LQ)
1L (Fortsetzung auf Seite 9) DE
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Handelsname: ASODUR-GBM (B-Komp.)(INDUFLOOR-IB 1225 (B-Komp.)) (Fortsetzung von Seite 8)
· Excepted quantities (EQ)
Code: E2 Maximum net quantity per inner packaging: 30 ml Maximum net quantity per outer packaging: 500 ml
· UN "Model Regulation":
UN 2735 AMINE, FLÜSSIG, ÄTZEND, N.A.G. (4,4'ISOPROPYLIDENDIPHENOL, OLIGOMERES REAKTIONSPRODUKT MIT 1-CHLOR-2,3EPOXYPROPAN, REAKTIONSPRODUKTE MIT 3AMINOMETHYL-3,5,5TRIMETHYLCYCLOHEXYLAMIN, 4,4'ISOPROPYLIDENDIPHENOL, OLIGOMERE REAKTIONSPRODUKTE MIT 1-CHLOR-2,3EPOXYPROPAN, REAKTIONSPRODUKTE MIT MPHENYLENBIS(METHYLAMIN)), 8, II
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften · 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch · VERORDNUNG (EG) Nr. 1907/2006 ANHANG XVII Beschränkungsbedingungen: 3 · Nationale Vorschriften: · Technische Anleitung Luft: · Klasse Anteil in % · II 50,0 · Wassergefährdungsklasse: WGK 2 (Selbsteinstufung): deutlich wassergefährdend. · 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung: Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. · Relevante Sätze H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H312 Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. · Datenblatt ausstellender Bereich: Abteilung Umwelt & Sicherheit. · Ansprechpartner: Hr. Guido Herfort · Abkürzungen und Akronyme: ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road) IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods IATA: International Air Transport Association GHS: Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances ELINCS: European List of Notified Chemical Substances CAS: Chemical Abstracts Service (division of the American Chemical Society) (Fortsetzung auf Seite 10) DE
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Handelsname: ASODUR-GBM (B-Komp.)(INDUFLOOR-IB 1225 (B-Komp.)) (Fortsetzung von Seite 9) LC50: Lethal concentration, 50 percent LD50: Lethal dose, 50 percent PBT: Persistent, Bioaccumulative and Toxic vPvB: very Persistent and very Bioaccumulative Acute Tox. 4: Akute Toxizität – Kategorie 4 Skin Corr. 1B: Hautreizende/-ätzende Wirkung – Kategorie 1B Eye Dam. 1: Schwere Augenschädigung/Augenreizung – Kategorie 1 Eye Irrit. 2: Schwere Augenschädigung/Augenreizung – Kategorie 2 Skin Sens. 1: Sensibilisierung der Haut – Kategorie 1 Aquatic Chronic 2: Gewässergefährdend - langfristig gewässergefährdend – Kategorie 2 Aquatic Chronic 3: Gewässergefährdend - langfristig gewässergefährdend – Kategorie 3
· * Daten gegenüber der Vorversion geändert
DE