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Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Druckdatum: 31.07.2023
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überarbeitet am: 31.07.2023
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens · 1.1 Produktidentifikator · Handelsname: ASODUR-G1270 (A-Komp.) · UFI: RQME-QKYP-F00X-NXUG · 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · Verwendung des Stoffes / des Gemisches Grundierung · 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt · Hersteller/Lieferant: SCHOMBURG GmbH & Co. KG Aquafinstr. 2-8 D-32760 Detmold Germany ---------------------------------------------Tel: ++49 (0)5231/953-0 · Auskunftgebender Bereich: Abteilung: Umwelt und Sicherheit ************************************ Bei Fragen zum Referat Umwelt und Sicherheit wenden Sie sich bitte an unsere Abteilung, wählen Sie bitte die unten stehende Durchwahl. Telefon: ++49 (0)5231/953-770 Email. SDB@schomburg.de · 1.4 Notrufnummer: Giftnotruf Berlin (24 Std.) deutsch & englisch Tel: ++49 (0)30/30686700 *
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren · 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs · Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 GHS09 Umwelt Aquatic Chronic 2 H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. GHS07 Skin Irrit. 2 Eye Irrit. 2 Skin Sens. 1
H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
· 2.2 Kennzeichnungselemente · Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet. · Gefahrenpiktogramme GHS07, GHS09 · Signalwort Achtung (Fortsetzung auf Seite 2) DE
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Handelsname: ASODUR-G1270 (A-Komp.) (Fortsetzung von Seite 1)
· Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung: Diglycidylether C12-14-Alkylglycidylether Bisphenol-F-Epichlorhydrin-Harz · Gefahrenhinweise H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. · Sicherheitshinweise P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P333+P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften. · 2.3 Sonstige Gefahren · Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung · PBT: Nicht anwendbar. · vPvB: Nicht anwendbar. ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen · 3.2 Gemische · Beschreibung: Epoxidharzformulierung auf Basis von Bisphenol-A-Flüssigharz · Gefährliche Inhaltsstoffe: CAS: 1675-54-3 EINECS: 216-823-5 Indexnummer: 603-073-00-2
CAS: 100-51-6 EINECS: 202-859-9 Indexnummer: 603-057-00-5
Diglycidylether Aquatic Chronic 2, H411; Skin Irrit. 2, H315; Eye Irrit. 2, H319; Skin Sens. 1, H317 Spezifische Konzentrationsgrenzen: Skin Irrit. 2; H315: C≥ 5 % Eye Irrit. 2; H319: C ≥ 5 %
50-100%
Benzylalkohol Acute Tox. 4, H302; Acute Tox. 4, H332; Eye Irrit. 2, H319
10-25%
CAS: 68609-97-2 C12-14-Alkylglycidylether EINECS: 271-846-8 Skin Irrit. 2, H315; Skin Sens. 1, H317, EUH205 Indexnummer: 603-103-00-4 Reg.nr.: 01-2119485289-22-0000
2,5-10%
EG-Nummer: 701-263-0
Bisphenol-F-Epichlorhydrin-Harz Aquatic Chronic 2, H411; Skin Irrit. 2, H315; Skin Sens. 1, H317
· zusätzl. Hinweise: Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen. DE
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Handelsname: ASODUR-G1270 (A-Komp.) (Fortsetzung von Seite 2)
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen · 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen · Allgemeine Hinweise: Vergiftungssymptome können erst nach vielen Stunden auftreten, deshalb ärztliche Überwachung mindestens 48 Stunden nach einem Unfall. Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: immer Selbstschutz des Ersthelfers beachten (z.B. Schutzhandschuhe tragen) BEI BEWUßTLOSIGKEIT: Beim Erbrechen im bewußtlosen Zustand ist eindringen in die Lunge und dadurch Erstickungsgefahr möglich, deshalb bei Bewußtlosigkeit Lagerung und Transport in "stabiler Seitenlage", Atemwege freihalten, Zahnprothesen und Erbrochenes entfernen. Atmung und Puls kontrollieren. Bei Atem- oder Herzstillstand künstliche Beatmung und Herzdruckmassage. Unverzüglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen ! · nach Einatmen: Bei Unwohlsein oder Atembeschwerden: Frischluft- oder Sauerstoffzufuhr; ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Bei Bewußtlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage. Atmung und Puls überwachen. Reichlich Frischluftzufuhr und sicherheitshalber Arzt aufsuchen. · nach Hautkontakt: Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen. Sofort mit Wasser abwaschen. Mit Wasser und Seife abwaschen. Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen. · nach Augenkontakt: Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren. · nach Verschlucken: Mund ausspülen, kein Erbrechen herbeiführen, sofort Arzthilfe zuziehen. Mund ausspülen, reichlich Wasser in kleinen Schlucken nachtrinken und unverzüglich ärztlichen Rat hinzuziehen. Packung oder Etikett dem behandelnden Arzt vorzeigen. · 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung · 5.1 Löschmittel · Geeignete Löschmittel: CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl bekämpfen. · 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Beim Erhitzen oder im Brandfalle Bildung giftiger Gase möglich. Berst- und Explosionsgefahr durch Druckanstieg bei Erhitzung der Gebinde. Bei Brand, die in Umgebung stehenden Behälter mit Sprühwasser kühlen. · 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung · Besondere Schutzausrüstung: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. · Weitere Angaben Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den behördlichen Vorschriften entsorgt werden. Der örtliche Notfallplan ist zu beachten. Berst- und Explosionsgefahr durch Drucksteigerung bei Erhitzung. Bei Brand in der Umgebung lagernde Behälter mit Sprühwasser kühlen. DE
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Handelsname: ASODUR-G1270 (A-Komp.) (Fortsetzung von Seite 3)
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung · 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Personen in Sicherheit bringen. Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten. · 6.2 Umweltschutzmaßnahmen: Nicht in die Kanalisation, Gewässer oder Erdreich gelangen lassen. Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen. Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen. · 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung: Für ausreichende Lüftung sorgen. · 6.4 Verweis auf andere Abschnitte Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7. Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8. Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13. ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung · 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen. Aerosolbildung vermeiden. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen · Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. · 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten · Lagerung: · Anforderung an Lagerräume und Behälter: An einem kühlen Ort aufbewahren. · Zusammenlagerungshinweise: Bitte beachten Sie das Lager-Konzept für die Zusammenlagerung von Chemikalien gem. TRGS 510. · Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Behälter dicht geschlossen halten. · Lagerklasse: 12 · Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): · GISCode RE30 Epoxidharz-Produkte, sensibilisierend, total solid · 7.3 Spezifische Endanwendungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen · 8.1 Zu überwachende Parameter · Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten: 1675-54-3 Diglycidylether (50-100%) MAK (Deutschland) vgl. Abschn. IIb 100-51-6 Benzylalkohol (10-25%) AGW (Deutschland) Langzeitwert: 22 mg/m³, 5 ml/m³ 2(I);DFG, H, Y, 11 · Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen. Die Werte und weitere Angaben der TRGS 900 (Deutschland) sind zu beachten. · 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition · Geeignete technische Steuerungseinrichtungen Waschgelegenheit im Arbeitsbereich vorsehen. Augendusche oder Augenspülflasche bereitstellen. (Fortsetzung auf Seite 5) DE
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Handelsname: ASODUR-G1270 (A-Komp.) (Fortsetzung von Seite 4)
· Individuelle Schutzmaßnahmen, zum Beispiel persönliche Schutzausrüstung · Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen: Epoxidharze nur mit einem geeigneten Reinigungsmittel von der Haut entfernen. Auf keinen Fall Lösemittel für die Hautreinigung verwenden. Mit Epoxidharz verunreinigte Schutzhandschuhe sind zu entsorgen! Dabei sind die Hinweise unter Entsorgung zu beachten! Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien sind zu beachten. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen und erst nach Reinigung wieder benutzen. Gase/Dämpfe/Aerosole nicht einatmen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen oder Kaugummi kauen. Vorbeugender Hautschutz durch Hautschutzsalbe. Nach der Arbeit und vor den Pausen für gründliche Hautreinigung sorgen. · Atemschutz Bei kurzzeitiger oder geringer Belastung Atemfiltergerät; bei intensiver bzw. längerer Exposition umluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden. Bei Verspritzen des angezeigten Produktes Atemschutz Partikelfilter P2 (weiß). · Handschutz siehe Ziffern 2 und 4 Handschuhe aus Nitril, Butylkautschuk Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert. Für alle unbedeckten Körperteile fettfreie oder fettarme (Öl-in Wasser-Emulsion) Hautschutzcreme verwenden. Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt / den Stoff / die Zubereitung sein. Aufgrund fehlender Tests kann keine Empfehlung zum Handschuhmaterial für das Produkt / die Zubereitung / das Chemikaliengemisch abgegeben werden. Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und der Degradation. · Handschuhmaterial Butylkautschuk - II R : Dicke 0,425mm; Durchbruchzeit 480 min Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Da das Produkt eine Zubereitung aus mehreren Stoffen darstellt, ist die Beständigkeit von Handschuhmaterialen nicht vorausberechenbar und muss deshalb vor dem Einsatz überprüft werden. · Durchdringungszeit des Handschuhmaterials Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten. · Augen-/Gesichtsschutz Beim Umfüllen Schutzbrille empfehlenswert. · Körperschutz: Overall (vorzugsweise aus schwerer Baumwolle) oder Einweg-Overall aus Tyvek/Saranex 23 P Vliesstoff. Kontaminierte Kleidung ist vor der wiederholten Benutzung gründlich zu reinigen. ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften · 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften · Allgemeine Angaben · Aggregatzustand flüssig · Farbe farblos · Geruch: Geruchsschwellenwert: charakteristisch · Geruchsschwelle: Nicht bestimmt. · Schmelzpunkt/Gefrierpunkt: Nicht bestimmt · Siedepunkt oder Siedebeginn und Siedebereich Nicht bestimmt · Entzündbarkeit Nicht anwendbar. (Fortsetzung auf Seite 6) DE
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Handelsname: ASODUR-G1270 (A-Komp.) (Fortsetzung von Seite 5)
· Untere und obere Explosionsgrenze · untere: obere: · Flammpunkt: · Zersetzungstemperatur: · pH-Wert: · Viskosität: · Kinematische Viskosität · dynamisch bei 20 °C: · Löslichkeit · Wasser: · Verteilungskoeffizient n-Oktanol/Wasser (logWert) · Dampfdruck: · Sättigungskonzentration · Dichte und/oder relative Dichte · Dichte bei 20 °C: · Relative Dichte · Dampfdichte · 9.2 Sonstige Angaben · Aussehen: · Form: · Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz sowie zur Sicherheit · Zündtemperatur: · Explosive Eigenschaften: · Lösemittelgehalt: · VOC (EU) · Festkörpergehalt: · Zustandsänderung · Verdampfungsgeschwindigkeit
Nicht bestimmt. Nicht bestimmt. Nicht anwendbar Nicht bestimmt. Gemisch ist unlöslich (in Wasser). Nicht bestimmt. 260 mPas nicht bzw. wenig mischbar Nicht bestimmt. Nicht bestimmt.
1,12 g/cm³ Nicht bestimmt. Nicht bestimmt.
flüssig
Das Produkt ist nicht selbstentzündlich. Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich. 0,00 % 0,0 % Nicht bestimmt.
· Angaben über physikalische Gefahrenklassen · Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff entfällt · Entzündbare Gase entfällt · Aerosole entfällt · Oxidierende Gase entfällt · Gase unter Druck entfällt · Entzündbare Flüssigkeiten entfällt · Entzündbare Feststoffe entfällt · Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische entfällt · Pyrophore Flüssigkeiten entfällt · Pyrophore Feststoffe entfällt · Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische entfällt · Stoffe und Gemische, die in Kontakt mit Wasser entzündbare Gase entwickeln entfällt · Oxidierende Flüssigkeiten entfällt · Oxidierende Feststoffe entfällt · Organische Peroxide entfällt · Gegenüber Metallen korrosiv wirkende Stoffe und Gemische entfällt · Desensibilisierte Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff entfällt DE
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Handelsname: ASODUR-G1270 (A-Komp.) (Fortsetzung von Seite 6)
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität · 10.1 Reaktivität Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 10.2 Chemische Stabilität · Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen: Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung. · 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Reaktionen mit starken Säuren und Oxidationsmitteln. · 10.4 Zu vermeidende Bedingungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 10.5 Unverträgliche Materialien: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte: Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt bei bestimmungsgemäßer Verwendung. ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben · 11.1 Angaben zu den Gefahrenklassen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 · Akute Toxizität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte: 1675-54-3 Diglycidylether Oral LD50 >15.000 mg/kg (Ratte) Dermal LD50 23.000 mg/kg (Kanninchen) 100-51-6 Benzylalkohol Oral LD50 1.040 mg/kg (Maus) 1.620 mg/kg (Ratte) Dermal LD50 >2.000 mg/kg (Kaninchen) Inhalativ LC50 4,178 mg/l (Ratte) (OECD 403) 68609-97-2 C12-14-Alkylglycidylether Oral LD50 >5.000 mg/kg (Ratte) Dermal LD50 >4.500 mg/kg (Kaninchen) Bisphenol-F-Epichlorhydrin-Harz Oral LD50 >5.000 mg/kg (Ratte) (OECD 401) Dermal LD50 >2.000 mg/kg (Ratte) (OECD 402) · Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Reizwirkung Verursacht Hautreizungen. · Schwere Augenschädigung/-reizung Verursacht schwere Augenreizung. · Sensibilisierung der Atemwege/Haut Kann allergische Hautreaktionen verursachen. · Keimzellmutagenität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Karzinogenität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Reproduktionstoxizität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Aspirationsgefahr Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · 11.2 Angaben über sonstige Gefahren · Endokrinschädliche Eigenschaften 128-37-0 BHT: Liste II DE
(Fortsetzung auf Seite 8)
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Handelsname: ASODUR-G1270 (A-Komp.) (Fortsetzung von Seite 7)
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben · 12.1 Toxizität · Aquatische Toxizität: 1675-54-3 Diglycidylether LC50/96h 2 mg/l (for) EC50 (48h) (statisch) 1,8 mg/l (Daphnia magna) ERC50 (statisch) 11 mg/l /72h (Scenedesmus capricornutum (Süssw.alge)) IC50 >42,6 mg/l /18h (Bakterientoxizität) 100-51-6 Benzylalkohol EC 50 390 mg/kg /(24h) (Pseudomas putida) LC50/96h 460 mg/l (Amerikan. Elritze (Pimephales promelas)) (EPA OPP 72-1) 645 mg/l (Goldorfe) EC10 >658 mg/l /16h (Pseudomas putida) (DIN 38412) EC50 (48h) 230 mg/l (Daphnia magna) (OECD 202) EC/LC50 (72h) (statisch) 770 mg/l (Pseudokirchneriella subcapitata) (OECD 201) NOEC 51 mg/l /21d (Daphnia magna) (OECD 211) 310 mg/l (Pseudokirchneriella subcapitata) (OECD 201) 68609-97-2 C12-14-Alkylglycidylether LC50/96h >5.000 mg/l (Oncorhynchus mykiss (Regenbogenforelle)) EC50 (48h) (statisch) 7,2 mg/l (Daphnia magna) (OECD 202) EC/LC50 (72h) 844 mg/l (Algentoxizität) IC50 (statisch) >100 mg/l /3h (Belebtschlammbakterien) (OECD 209) NOEC 500 mg/l /72h (Pseudokirchneriella subcapitata) Bisphenol-F-Epichlorhydrin-Harz LC50/96h 5,7 mg/l (Leuciscus idus (Orfe)) EC50 (48h) 2,55 mg/l (Daphnia magna) EC50 1,8 mg/l (Selenastrum capricornutum (Grünalge)) (OECD 201) IC50 (statisch) >100 mg/l /3h (Belebtschlammbakterien) · 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 12.3 Bioakkumulationspotenzial Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 12.4 Mobilität im Boden Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung · PBT: Nicht anwendbar. · vPvB: Nicht anwendbar. · 12.6 Endokrinschädliche Eigenschaften Für Informationen zu endokrinschädigenden Eigenschaften siehe Abschnitt 11. · 12.7 Andere schädliche Wirkungen · Weitere ökologische Hinweise: · Allgemeine Hinweise: Wassergefährdungsklasse 2 (Selbsteinstufung): deutlich wassergefährdend Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen. Trinkwassergefährdung bereits beim Auslaufen geringer Mengen in den Untergrund. ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung · 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung · Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. (Fortsetzung auf Seite 9) DE
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Handelsname: ASODUR-G1270 (A-Komp.) (Fortsetzung von Seite 8)
· Europäischer Abfallkatalog HP4 reizend - Hautreizung und Augenschädigung HP13 sensibilisierend HP14 ökotoxisch · Ungereinigte Verpackungen: · Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport · 14.1 UN-Nummer oder ID-Nummer · ADR, IMDG, IATA
UN3082
· 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung · ADR 3082 UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G. (Diglycidylether, Bisphenol-FEpichlorhydrin-Harz) · IMDG ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS SUBSTANCE, LIQUID, N.O.S. (2,2'-[(1methylethylidene)bis(4,1phenyleneoxymethylene)]bisoxirane, Epoxy Phenol Novolak Resin), MARINE POLLUTANT · IATA ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS SUBSTANCE, LIQUID, N.O.S. (2,2'-[(1methylethylidene)bis(4,1phenyleneoxymethylene)]bisoxirane, Epoxy Phenol Novolak Resin) · 14.3 Transportgefahrenklassen · ADR, IMDG, IATA
· Klasse · Gefahrzettel
9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände 9
· 14.4 Verpackungsgruppe · ADR, IMDG, IATA
III
· 14.5 Umweltgefahren: · Marine pollutant: · Besondere Kennzeichnung (ADR): · Besondere Kennzeichnung (IATA):
Ja Symbol (Fisch und Baum) Symbol (Fisch und Baum) Symbol (Fisch und Baum)
· 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Achtung: Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände · Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr (Kemler-Zahl): 90 · EMS-Nummer: F-A,S-F · Stowage Category A · 14.7 Massengutbeförderung auf dem Seeweg gemäß IMO-Instrumenten Nicht anwendbar. (Fortsetzung auf Seite 10) DE
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· Transport/weitere Angaben: · ADR · Begrenzte Menge (LQ) · Freigestellte Mengen (EQ)
· Beförderungskategorie · Tunnelbeschränkungscode · IMDG · Limited quantities (LQ) · Excepted quantities (EQ)
· UN "Model Regulation":
5L Code: E1 Höchste Nettomenge je Innenverpackung: 30 ml Höchste Nettomenge je Außenverpackung: 1000 ml 3 (-) 5L Code: E1 Maximum net quantity per inner packaging: 30 ml Maximum net quantity per outer packaging: 1000 ml UN 3082 UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G. (DIGLYCIDYLETHER, BISPHENOL-F-EPICHLORHYDRIN-HARZ), 9, III
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften · 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch · Richtlinie 2012/18/EU · Namentlich aufgeführte gefährliche Stoffe - ANHANG I Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten. · Seveso-Kategorie E2 Gewässergefährdend · Mengenschwelle (in Tonnen) für die Anwendung in Betrieben der unteren Klasse 200 t · Mengenschwelle (in Tonnen) für die Anwendung in Betrieben der oberen Klasse 500 t · VERORDNUNG (EG) Nr. 1907/2006 ANHANG XVII Beschränkungsbedingungen: 3 · Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten – Anhang II Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten. · VERORDNUNG (EU) 2019/1148 · Anhang I - BESCHRÄNKTE AUSGANGSSTOFFE FÜR EXPLOSIVSTOFFE (Oberer Konzentrationsgrenzwert für eine Genehmigung nach Artikel 5 Absatz 3) Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten. · Anhang II - MELDEPFLICHTIGE AUSGANGSSTOFFE FÜR EXPLOSIVSTOFFE Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten. · Verordnung (EG) Nr. 273/2004 betreffend Drogenausgangsstoffe Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten. · Verordnung (EG) Nr. 111/2005 zur Festlegung von Vorschriften für die Überwachung des Handels mit Drogenaustauschstoffen zwischen der Gemeinschaft und Drittländern Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten. · Nationale Vorschriften: · Wassergefährdungsklasse: WGK 2 (Selbsteinstufung): deutlich wassergefährdend. Die Einstufung der Wassergefährdungsklasse erfolgte nach den Vorschriften der AwSV. · 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung: Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt. DE
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ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. · Relevante Sätze H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H315 Verursacht Hautreizungen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. EUH205 Enthält epoxidhaltige Verbindungen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. · Datenblatt ausstellender Bereich: Abteilung Umwelt & Sicherheit. · Ansprechpartner: Abteilung Umwelt & Sicherheit · Datum der Vorgängerversion: 05.07.2023 · Versionsnummer der Vorgängerversion: 27 · Abkürzungen und Akronyme: ADR: Accord relatif au transport international des marchandises dangereuses par route (European Agreement Concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road) IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods IATA: International Air Transport Association GHS: Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances ELINCS: European List of Notified Chemical Substances CAS: Chemical Abstracts Service (division of the American Chemical Society) VOC: Volatile Organic Compounds (USA, EU) LC50: Lethal concentration, 50 percent LD50: Lethal dose, 50 percent PBT: Persistent, Bioaccumulative and Toxic vPvB: very Persistent and very Bioaccumulative Acute Tox. 4: Akute Toxizität – Kategorie 4 Skin Irrit. 2: Hautreizende/-ätzende Wirkung – Kategorie 2 Eye Irrit. 2: Schwere Augenschädigung/Augenreizung – Kategorie 2 Skin Sens. 1: Sensibilisierung der Haut – Kategorie 1 Aquatic Chronic 2: Gewässergefährdend - langfristig gewässergefährdend – Kategorie 2
· * Daten gegenüber der Vorversion geändert DE