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Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Druckdatum: 23.03.2018 *
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überarbeitet am: 14.12.2017
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens · 1.1 Produktidentifikator · Handelsname: ASODUR-B 351 (B-Komp.)(INDUFLOOR-IB 3357 (B-Komp.)) · 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · Verwendung des Stoffes / des Gemisches Epoxidharzhärter · 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt · Hersteller/Lieferant: SCHOMBURG GmbH & Co. KG Aquafinstr. 2-8 D-32760 Detmold Germany ---------------------------------------------Tel: ++49 (0)5231/953-00 Fax: ++49 (0)5231/953-123 · Auskunftgebender Bereich: Abteilung: Umwelt & Sicherheit ************************************ In Fragen des Bereichs Umwelt & Sicherheit steht Ihnen gerne unsere Abteilung unter folgender Durchwahl zur Verfügung: Tel: ++49 (0)5231/953-193 Fax: ++49 (0)5231/953-106 email: guido.herfort@schomburg.de NOTFALLAUSKUNFT ************************* Giftnotruf Berlin (24 Std.) Tel: ++49 (0)30/30686790
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ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren · 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs · Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 GHS05 Ätzwirkung Skin Corr. 1B Eye Dam. 1
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H318 Verursacht schwere Augenschäden.
GHS07 Acute Tox. 4 Skin Sens. 1
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Aquatic Chronic 3 H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. · 2.2 Kennzeichnungselemente · Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet. · Gefahrenpiktogramme GHS05, GHS07 · Signalwort Gefahr · Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung: 3-Aminomethyl-3,5,5-trimethyl-cyclohexylamin Benzylalkohol
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Handelsname: ASODUR-B 351 (B-Komp.)(INDUFLOOR-IB 3357 (B-Komp.)) (Fortsetzung von Seite 1)
2-Hydroxybenzoesäure · Gefahrenhinweise H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. · Sicherheitshinweise P260 Staub oder Nebel nicht einatmen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften. · 2.3 Sonstige Gefahren · Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung · PBT: Nicht anwendbar. · vPvB: Nicht anwendbar. *
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen · 3.2 Chemische Charakterisierung: Gemische · Beschreibung: Modifiziertes cycloaliphatisches Polyaminaddukt · Gefährliche Inhaltsstoffe: CAS: 100-51-6 Benzylalkohol EINECS: 202-859-9 Acute Tox. 4, H302; Acute Tox. 4, H332; Eye Irrit. 2, H319
25-50%
CAS: 2855-13-2 3-Aminomethyl-3,5,5-trimethyl-cyclohexylamin EINECS: 220-666-8 Skin Corr. 1B, H314; Acute Tox. 4, H302; Acute Tox. 4, H312; Skin Sens. 1, H317; Aquatic Chronic 3, H412
CAS: 69-72-7 2-Hydroxybenzoesäure EINECS: 200-712-3 Eye Dam. 1, H318
2,5-10%
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen · 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen · Allgemeine Hinweise: Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen. Vergiftungssymptome können erst nach vielen Stunden auftreten, deshalb ärztliche Überwachung mindestens 48 Stunden nach einem Unfall. Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: immer Selbstschutz des Ersthelfers beachten (z.B. Schutzhandschuhe tragen) BEI BEWUßTLOSIGKEIT: Beim Erbrechen im bewußtlosen Zustand ist eindringen in die Lunge und dadurch Erstickungsgefahr möglich, deshalb bei Bewußtlosigkeit Lagerung und Transport in "stabiler Seitenlage", Atemwege freihalten, Zahnprothesen und Erbrochenes entfernen. Atmung und Puls kontrollieren. Bei Atem- oder Herzstillstand künstliche Beatmung und Herzdruckmassage. Unverzüglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen ! · nach Einatmen: Bei Unwohlsein oder Atembeschwerden: Frischluft- oder Sauerstoffzufuhr; ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. · nach Hautkontakt: Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.
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Handelsname: ASODUR-B 351 (B-Komp.)(INDUFLOOR-IB 3357 (B-Komp.)) (Fortsetzung von Seite 2)
· nach Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser abspülen und Arzt konsultieren. · nach Verschlucken: Sofort Arzt aufsuchen. Mund ausspülen, reichlich Wasser in kleinen Schlucken nachtrinken und unverzüglich ärztlichen Rat hinzuziehen. · 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung · 5.1 Löschmittel · Geeignete Löschmittel: Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. · 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung · Besondere Schutzausrüstung: Atemschutzgerät anlegen. *
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung · 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten. · 6.2 Umweltschutzmaßnahmen: Nicht in die Kanalisation, Gewässer oder Erdreich gelangen lassen. · 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung: Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen und wie unter Punkt 13. beschrieben entsorgen. Neutralisationsmittel anwenden. Für ausreichende Lüftung sorgen. · 6.4 Verweis auf andere Abschnitte Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7. Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8. Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung · 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen. · Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. · 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten · Lagerung: · Anforderung an Lagerräume und Behälter: An einem kühlen gut belüftetem Ort lagern. · Zusammenlagerungshinweise: Bitte beachten Sie das Lager-Konzept für die Zusammenlagerung von Chemikalien gem. TRGS 510. · Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Behälter dicht geschlossen halten. · Lagerklasse: LGK 8A: Brennbare ätzende Gefahrstoffe · 7.3 Spezifische Endanwendungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. DE
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Handelsname: ASODUR-B 351 (B-Komp.)(INDUFLOOR-IB 3357 (B-Komp.)) (Fortsetzung von Seite 3)
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen · Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt 7. · 8.1 Zu überwachende Parameter · Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten: 100-51-6 Benzylalkohol (25-50%) MAK vgl.Abschn.IIb 2855-13-2 3-Aminomethyl-3,5,5-trimethyl-cyclohexylamin (25-50%) MAK als Dampf und Aerosol;vgl.Abschn.IIb · Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen. · 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition · Persönliche Schutzausrüstung: · Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen: Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien sind zu beachten. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen und erst nach Reinigung wieder benutzen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. · Atemschutz: Nicht erforderlich. · Handschutz: Handschuhe aus Nitril, Butylkautschuk · Handschuhmaterial Butylkautschuk - II R : Dicke ≥ 0,425mm; Durchbruchzeit ≥ 480 min · Durchdringungszeit des Handschuhmaterials Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten. · Augenschutz: Schutzbrille. · Körperschutz: Arbeitsschutzkleidung
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften · 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften · Allgemeine Angaben · Aussehen: Form: flüssig Farbe: hellgelb · Geruch: Geruchsschwellenwert: aminartig · pH-Wert bei 20 °C:
10,8
· Zustandsänderung Schmelzpunkt/Gefrierpunkt: Nicht bestimmt Siedebeginn und Siedebereich: Nicht bestimmt · Flammpunkt:
131 °C
· Zündtemperatur:
380 °C
· Selbstentzündungstemperatur:
Das Produkt ist nicht selbstentzündlich.
· Explosive Eigenschaften:
Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich.
· Explosionsgrenzen: untere: obere:
1,3 Vol % 13,0 Vol %
· Dampfdruck bei 20 °C:
0,3 hPa (Fortsetzung auf Seite 5) DE
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Handelsname: ASODUR-B 351 (B-Komp.)(INDUFLOOR-IB 3357 (B-Komp.)) (Fortsetzung von Seite 4)
· Dichte bei 20 °C:
1,03 g/cm³
· Löslichkeit in / Mischbarkeit mit Wasser: vollständig mischbar · Viskosität: dynamisch bei 20 °C: · 9.2 Sonstige Angaben
450 mPas Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität · 10.1 Reaktivität Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 10.2 Chemische Stabilität · Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen: Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung. · 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Keine gefährlichen Reaktionen bekannt. · 10.4 Zu vermeidende Bedingungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 10.5 Unverträgliche Materialien: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte: Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben · 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen · Akute Toxizität Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. · Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte: 100-51-6 Benzylalkohol Oral LD50 1570 mg/kg (Ratte) Inhalativ LC50 11 mg/l 2855-13-2 3-Aminomethyl-3,5,5-trimethyl-cyclohexylamin Oral LD50 1030 mg/kg (Ratte) Dermal LD50 1840 mg/kg (Ratte) 69-72-7 2-Hydroxybenzoesäure Oral LD50 >2000 mg/kg (Kaninchen) LD50 891 mg/kg (Ratte) · Primäre Reizwirkung: · Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. · Schwere Augenschädigung/-reizung Verursacht schwere Augenschäden. · Sensibilisierung der Atemwege/Haut Kann allergische Hautreaktionen verursachen. · CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkung) · Keimzell-Mutagenität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Karzinogenität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Reproduktionstoxizität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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· Aspirationsgefahr Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. *
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben · 12.1 Toxizität · Aquatische Toxizität: 69-72-7 2-Hydroxybenzoesäure LC50/96h 1380 mg/l (haltoxicitás) EC50 (48h) 870 mg/l (Daphnia magna) · 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 12.3 Bioakkumulationspotenzial Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 12.4 Mobilität im Boden Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · Weitere ökologische Hinweise: · Allgemeine Hinweise: Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend Nicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen. Darf nicht unverdünnt bzw. unneutralisiert ins Abwasser bzw. in den Vorfluter gelangen. · 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung · PBT: Nicht anwendbar. · vPvB: Nicht anwendbar. · 12.6 Andere schädliche Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung · 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung · Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. · Europäischer Abfallkatalog 07 00 00 ABFÄLLE AUS ORGANISCH-CHEMISCHEN PROZESSEN 07 02 00 Abfälle aus HZVA von Kunststoffen, synthetischem Gummi und Kunstfasern 07 02 99 Abfälle a. n. g. 07 00 00 ABFÄLLE AUS ORGANISCH-CHEMISCHEN PROZESSEN 07 02 00 Abfälle aus HZVA von Kunststoffen, synthetischem Gummi und Kunstfasern 07 02 04* andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen · Ungereinigte Verpackungen: · Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. · Empfohlenes Reinigungsmittel: Wasser, gegebenenfalls mit Zusatz von Reinigungsmitteln.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport · 14.1 UN-Nummer · ADR, IMDG, IATA
UN2735
· 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung · ADR 2735 AMINE, FLÜSSIG, ÄTZEND, N.A.G. (ISOPHORONDIAMIN) · IMDG, IATA AMINES, LIQUID, CORROSIVE, N.O.S. (ISOPHORONEDIAMINE) (Fortsetzung auf Seite 7) DE
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Handelsname: ASODUR-B 351 (B-Komp.)(INDUFLOOR-IB 3357 (B-Komp.)) (Fortsetzung von Seite 6)
· 14.3 Transportgefahrenklassen · ADR, IMDG, IATA
· Klasse · Gefahrzettel
8 Ätzende Stoffe 8
· 14.4 Verpackungsgruppe · ADR, IMDG, IATA
III
· 14.5 Umweltgefahren: · Marine pollutant:
ja Nein
· 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Achtung: Ätzende Stoffe · Kemler-Zahl: 80 · EMS-Nummer: F-A,S-B · Segregation groups Alkalis · 14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code Nicht anwendbar. · Transport/weitere Angaben:
· ADR · Begrenzte Menge (LQ) · Beförderungskategorie · Tunnelbeschränkungscode
5L 3 E
· UN "Model Regulation":
UN2735; AMINE, FLÜSSIG, ÄTZEND; 8; III
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften · 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch · VERORDNUNG (EG) Nr. 1907/2006 ANHANG XVII Beschränkungsbedingungen: 3 · Nationale Vorschriften: · Technische Anleitung Luft: · Klasse Anteil in % · II 55,0 · Wassergefährdungsklasse: WGK 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend. Die Einstufung der Wassergefährdungsklasse erfolgte nach den Vorschriften der VwVwS (Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe) aus den Angaben der Rohstoffe nach dem Fließschema zur Ermittlung einer Mischungs-WGK (Anhang 4). · 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung: Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.
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Handelsname: ASODUR-B 351 (B-Komp.)(INDUFLOOR-IB 3357 (B-Komp.)) (Fortsetzung von Seite 7)
· Relevante Sätze H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H312 Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. · Datenblatt ausstellender Bereich: Abteilung Umwelt & Sicherheit. · Ansprechpartner: Herr Guido Herfort · Abkürzungen und Akronyme:
ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road) IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods IATA: International Air Transport Association GHS: Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances ELINCS: European List of Notified Chemical Substances CAS: Chemical Abstracts Service (division of the American Chemical Society) LC50: Lethal concentration, 50 percent LD50: Lethal dose, 50 percent PBT: Persistent, Bioaccumulative and Toxic vPvB: very Persistent and very Bioaccumulative Acute Tox. 4: Akute Toxizität – Kategorie 4 Skin Corr. 1B: Hautreizende/-ätzende Wirkung – Kategorie 1B Eye Dam. 1: Schwere Augenschädigung/Augenreizung – Kategorie 1 Eye Irrit. 2: Schwere Augenschädigung/Augenreizung – Kategorie 2 Skin Sens. 1: Sensibilisierung der Haut – Kategorie 1 Aquatic Chronic 3: Gewässergefährdend - langfristig gewässergefährdend – Kategorie 3
· * Daten gegenüber der Vorversion geändert
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