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Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Druckdatum: 23.03.2018 *
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überarbeitet am: 14.12.2017
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens · 1.1 Produktidentifikator · Handelsname: ASODUR-B 351 (A-Komp.)(INDUFLOOR-IB 3357 (A-Komp.)) · 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · Verwendung des Stoffes / des Gemisches Epoxy-Beschichtung · 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt · Hersteller/Lieferant: SCHOMBURG GmbH & Co. KG Aquafinstr. 2-8 D-32760 Detmold Germany ---------------------------------------------Tel: ++49 (0)5231/953-00 Fax: ++49 (0)5231/953-123 · Auskunftgebender Bereich: Abteilung: Umwelt & Sicherheit ************************************ In Fragen des Bereichs Umwelt & Sicherheit steht Ihnen gerne unsere Abteilung unter folgender Durchwahl zur Verfügung: Tel: ++49 (0)5231/953-193 Fax: ++49 (0)5231/953-106 email: guido.herfort@schomburg.de NOTFALLAUSKUNFT ************************* Giftnotruf Berlin (24 Std.) Tel: ++49 (0)30/30686790
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ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren · 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs · Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 GHS09 Umwelt Aquatic Chronic 2 H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. GHS07 Skin Irrit. 2 Eye Irrit. 2 Skin Sens. 1
H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
· 2.2 Kennzeichnungselemente · Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet. · Gefahrenpiktogramme GHS07, GHS09 · Signalwort Achtung · Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung: Reaktionsprodukt: Bisphenol-A-Epichlorhydrinharze mit durchschnittlichem Molekulargewicht ≤ 700 Bisphenol F-Epoxidharze C12-C14 aliphatischer Glycidylether Fettsäure C 14-18 und C 16-18 ungesättigt, 2 Phenoxyethylester, mit Maleinsäure behandelt
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Handelsname: ASODUR-B 351 (A-Komp.)(INDUFLOOR-IB 3357 (A-Komp.)) (Fortsetzung von Seite 1)
· Gefahrenhinweise H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. · Sicherheitshinweise P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P363 Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften. · 2.3 Sonstige Gefahren · Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung · PBT: Nicht anwendbar. · vPvB: Nicht anwendbar. *
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen · 3.2 Chemische Charakterisierung: Gemische · Beschreibung: Lösemittelfreie Zubereitung auf Basis Bisphenol-A-Epichlorhydrinharze, Molekulargewicht ≤ 700 · Gefährliche Inhaltsstoffe: CAS: 25068-38-6 NLP: 500-033-5
Reaktionsprodukt: Bisphenol-A-Epichlorhydrinharze mit durchschnittlichem Molekulargewicht ≤ 700 Aquatic Chronic 2, H411; Skin Irrit. 2, H315; Eye Irrit. 2, H319; Skin Sens. 1, H317
25-50%
CAS: 38640-62-9
Diisopropylnaphthalin-Isomere Asp. Tox. 1, H304; Aquatic Chronic 4, H413
2,5-10%
CAS: 9003-36-5 NLP: 500-006-8 Reg.nr.: 01-2119454392-40
Bisphenol F-Epoxidharze Aquatic Chronic 2, H411; Skin Irrit. 2, H315; Eye Irrit. 2, H319; Skin Sens. 1, H317
CAS: 68609-97-2 C12-C14 aliphatischer Glycidylether EINECS: 271-846-8 Skin Irrit. 2, H315; Skin Sens. 1, H317 Reg.nr.: 01-2119485289-22-0000 CAS: 100-51-6 EINECS: 202-859-9
Benzylalkohol Acute Tox. 4, H302; Acute Tox. 4, H332; Eye Irrit. 2, H319
<2,5%
· zusätzl. Hinweise: Enthält epoxidhaltige Verbindungen. Hinweise des Herstellers beachten. Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen. *
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen · 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen · Allgemeine Hinweise: Vergiftungssymptome können erst nach vielen Stunden auftreten, deshalb ärztliche Überwachung mindestens 48 Stunden nach einem Unfall. Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: immer Selbstschutz des Ersthelfers beachten (z.B. Schutzhandschuhe tragen) BEI BEWUßTLOSIGKEIT: Beim Erbrechen im bewußtlosen Zustand ist eindringen in die Lunge und dadurch Erstickungsgefahr möglich, deshalb bei Bewußtlosigkeit Lagerung und Transport in
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"stabiler Seitenlage", Atemwege freihalten, Zahnprothesen und Erbrochenes entfernen. Atmung und Puls kontrollieren. Bei Atem- oder Herzstillstand künstliche Beatmung und Herzdruckmassage. Unverzüglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen ! · nach Einatmen: Bei Unwohlsein oder Atembeschwerden: Frischluft- oder Sauerstoffzufuhr; ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Bei Bewußtlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage. Atmung und Puls überwachen. · nach Hautkontakt: Mit Wasser und Seife abwaschen. Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen. · nach Augenkontakt: Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren. · nach Verschlucken: Mund ausspülen, kein Erbrechen herbeiführen, sofort Arzthilfe zuziehen. Packung oder Etikett dem behandelnden Arzt vorzeigen. · 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. *
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung · 5.1 Löschmittel · Geeignete Löschmittel: CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl bekämpfen. · 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Beim Erhitzen oder im Brandfalle Bildung giftiger Gase möglich. Berst- und Explosionsgefahr durch Druckanstieg bei Erhitzung der Gebinde. Bei Brand, die in Umgebung stehenden Behälter mit Sprühwasser kühlen. · 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung · Besondere Schutzausrüstung: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. · Weitere Angaben Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den behördlichen Vorschriften entsorgt werden. Der örtliche Notfallplan ist zu beachten. Berst- und Explosionsgefahr durch Drucksteigerung bei Erhitzung. Bei Brand in der Umgebung lagernde Behälter mit Sprühwasser kühlen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung · 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Für ausreichende Lüftung sorgen. Augen- und Hautkontakt vermeiden. Dämpfe nicht einatmen. Zündquellen fernhalten. Personen in Sicherheit bringen. Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten. · 6.2 Umweltschutzmaßnahmen: Nicht in die Kanalisation, Gewässer oder Erdreich gelangen lassen. · 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung: Material mit einem saugfähigen, unbrennbaren Material (z. B. Sand, Kieselgur) aufnehmen und wie unter Entsorgung beschrieben behandeln. Abfälle grundsätzlich nicht vermischen. Zur ordnungsgemäßen Beseitigung bzw. Rückgewinnung in beständigen, verschließbaren und gekennzeichneten Gefäßen getrennt sammeln.
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· 6.4 Verweis auf andere Abschnitte Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7. Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8. Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13. *
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ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung · 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Behälter dicht geschlossen halten. Arbeiten bei Frischluftzufuhr (Fenster und Türen öffnen). Vor Hitze und direkter Sonnenbestrahlung schützen. Beim Ab- Umfüllen bzw. beim Mischen der Komponenten Verspritzen vermeiden. Nicht auf heiße Flächen spritzen. Das Produkt darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. · Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. · 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten · Lagerung: · Anforderung an Lagerräume und Behälter: Gefäße nicht offen stehen lassen. Nicht in Pausen- oder Aufenthaltsräumen lagern. · Zusammenlagerungshinweise: Getrennt von Lebensmitteln lagern. Bitte beachten Sie das Lager-Konzept für die Zusammenlagerung von Chemikalien gem. TRGS 510. · Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Vor Frost schützen. Behälter dicht geschlossen halten. · Lagerklasse: LGK 10: Brennbare Flüssigkeiten die keiner der vorgenannten LGK zuzuordnen sind · Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): · 7.3 Spezifische Endanwendungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen · Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: Waschgelegenheit im Arbeitsbereich vorsehen. Augendusche oder Augensprühflasche bereitstellen. · 8.1 Zu überwachende Parameter · Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten: 100-51-6 Benzylalkohol (< 2,5%) MAK vgl.Abschn.IIb · Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen. Die Werte und weitere Angaben der TRGS 900 (Deutschland) sind zu beachten. · 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition · Persönliche Schutzausrüstung: · Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen: Epoxidharze nur mit einem geeigneten Reinigungsmittel von der Haut entfernen. Auf keinen Fall Lösemittel für die Hautreinigung verwenden. Mit Epoxidharz verunreinigte Schutzhandschuhe sind zu entsorgen! Dabei sind die Hinweise unter Entsorgung zu beachten! Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien sind zu beachten. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen und erst nach Reinigung wieder benutzen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Nach der Arbeit und vor den Pausen für gründliche Hautreinigung sorgen.
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· Atemschutz: Nicht erforderlich. · Handschutz: Handschuhe aus Nitril, Butylkautschuk · Handschuhmaterial Butylkautschuk - II R : Dicke ≥ 0,425mm; Durchbruchzeit ≥ 480 min · Durchdringungszeit des Handschuhmaterials Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten. · Augenschutz: Schutzbrille. · Körperschutz: Arbeitsschutzkleidung Kontaminierte Kleidung ist vor der wiederholten Benutzung gründlich zu reinigen. *
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften · 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften · Allgemeine Angaben · Aussehen: Form: flüssig Farbe: farblos · Geruch: Geruchsschwellenwert: schwach, charakteristisch · Geruchsschwelle: Nicht bestimmt. · pH-Wert:
Nicht bestimmt.
· Zustandsänderung Schmelzpunkt/Gefrierpunkt: Siedebeginn und Siedebereich:
Nicht bestimmt Nicht bestimmt
· Flammpunkt:
> 200 °C
· Entzündbarkeit (fest, gasförmig):
Nicht anwendbar.
· Zersetzungstemperatur:
· Selbstentzündungstemperatur:
Das Produkt ist nicht selbstentzündlich.
· Explosive Eigenschaften:
Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich.
· Explosionsgrenzen: untere: obere:
Nicht bestimmt. Nicht bestimmt.
· Dampfdruck:
· Dichte bei 20 °C: · Relative Dichte · Dampfdichte · Verdampfungsgeschwindigkeit
1,59 g/cm³ Nicht bestimmt. Nicht bestimmt. Nicht bestimmt.
· Löslichkeit in / Mischbarkeit mit Wasser:
nicht bzw. wenig mischbar
· Verteilungskoeffizient: n-Octanol/Wasser: Nicht bestimmt. · Viskosität: dynamisch bei 20 °C: kinematisch: · 9.2 Sonstige Angaben
8000 mPas Nicht bestimmt. Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität · 10.1 Reaktivität Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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· 10.2 Chemische Stabilität · Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen: Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung. · 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Keine gefährlichen Reaktionen bekannt. · 10.4 Zu vermeidende Bedingungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 10.5 Unverträgliche Materialien: Kann mit Säuren und Oxidationsmitteln reagieren. · 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte: Bei Erhitzen ist die Bildung von gefährlichen Zersetzungsprodukten möglich *
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben · 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen · Akute Toxizität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte: 25068-38-6 Reaktionsprodukt: Bisphenol-A-Epichlorhydrinharze mit durchschnittlichem Molekulargewicht ≤ 700 Oral LD50 >5000 mg/kg (Ratte) Dermal LD50 >2000 mg/kg (Ratte) 38640-62-9 Diisopropylnaphthalin-Isomere Oral LD50 >3900 mg/kg (Ratte) Dermal LD50 >4500 mg/kg (Ratte) 9003-36-5 Bisphenol F-Epoxidharze Oral LD50 >10000 mg/kg (Ratte) Dermal LD50 >2000 mg/kg (Ratte) 68609-97-2 C12-C14 aliphatischer Glycidylether Oral LD50 34600 mg/kg (Ratte) Dermal LD50 >23800 mg/kg (Kaninchen) 100-51-6 Benzylalkohol Oral LD50 1570 mg/kg (Ratte) Inhalativ LC50 11 mg/l · Primäre Reizwirkung: · Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Reizwirkung Verursacht Hautreizungen. · Schwere Augenschädigung/-reizung Verursacht schwere Augenreizung. · Sensibilisierung der Atemwege/Haut Kann allergische Hautreaktionen verursachen. · Zusätzliche toxikologische Hinweise: sensibilisierend · CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkung) · Keimzell-Mutagenität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Karzinogenität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Reproduktionstoxizität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Aspirationsgefahr Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. DE
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ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben · 12.1 Toxizität · Aquatische Toxizität: 25068-38-6 Reaktionsprodukt: Bisphenol-A-Epichlorhydrinharze mit durchschnittlichem Molekulargewicht ≤ 700 LC50 (96h) 2 mg/l (Regenbogenforelle) EC50 (48h) 1,7 mg/l (Daphnia sp.) EC50 (48h) 1,7 mg/l (Daphnia magna) NOEC 0,3 mg/l (Daphnia magna) 9003-36-5 Bisphenol F-Epoxidharze LC50/96h 2,54 mg/l (Leuciscus idus) EC50 2,55 mg/l (Daphnia magna) ERC50 1,8 mg/l (Algentoxizität) 68609-97-2 C12-C14 aliphatischer Glycidylether EC50 (48h) 1-10 mg/l (Daphnia magna) EC50 1-10 mg/l (Daphnia magna) · 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 12.3 Bioakkumulationspotenzial Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 12.4 Mobilität im Boden Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · Ökotoxische Wirkungen: · Bemerkung: Giftig für Fische. · Weitere ökologische Hinweise: · Allgemeine Hinweise: In Gewässern auch giftig für Fische und Plankton. giftig für Wasserorganismen · 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung · PBT: Nicht anwendbar. · vPvB: Nicht anwendbar. · 12.6 Andere schädliche Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung · 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung · Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. · Europäischer Abfallkatalog 08 00 00 ABFÄLLE AUS HZVA VON BESCHICHTUNGEN (FARBEN, LACKE, EMAIL), KLEBSTOFFEN, DICHTMASSEN UND DRUCKFARBEN 08 04 00 Abfälle aus HZVA von Klebstoffen und Dichtmassen (einschließlich wasserabweisender Materialien) 08 04 09* Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten · Ungereinigte Verpackungen: · Empfehlung: Gebinde mit NICHT ausgehärteten Produktresten (tropffrei, spachtelrein) sind Sonderabfall. Restentleerte Gebinde mit ausgehärteten Produktresten (tropffrei, spachtelrein) dem Recycling zuführen. DE
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ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport · 14.1 UN-Nummer · ADR, IMDG, IATA
UN3082
· 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung · ADR 3082 UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G. (Reaktionsprodukt: BisphenolA-Epichlorhydrinharze mit durchschnittlichem Molekulargewicht ≤ 700, DiisopropylnaphthalinIsomere) · IMDG ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS SUBSTANCE, LIQUID, N.O.S. (bisphenol A(epichlorhydrin); epoxy resin(number average molecular weight<700), DiisopropylnaphthalinIsomere), MARINE POLLUTANT · IATA ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS SUBSTANCE, LIQUID, N.O.S. (bisphenol A(epichlorhydrin); epoxy resin(number average molecular weight<700), DiisopropylnaphthalinIsomere) · 14.3 Transportgefahrenklassen · ADR, IMDG, IATA
· Klasse · Gefahrzettel
9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände 9
· 14.4 Verpackungsgruppe · ADR, IMDG, IATA
III
· 14.5 Umweltgefahren:
· Marine pollutant: · Besondere Kennzeichnung (ADR): · Besondere Kennzeichnung (IATA):
Das Produkt enthält umweltgefährdende Stoffe: Reaktionsprodukt: Bisphenol-AEpichlorhydrinharze mit durchschnittlichem Molekulargewicht ≤ 700 Nein Symbol (Fisch und Baum) Symbol (Fisch und Baum) Symbol (Fisch und Baum)
· 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Achtung: Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände · Kemler-Zahl: 90 · EMS-Nummer: F-A,S-F · 14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code Nicht anwendbar. · Transport/weitere Angaben: · ADR · Begrenzte Menge (LQ) · Beförderungskategorie · Tunnelbeschränkungscode
5L 3 E (Fortsetzung auf Seite 9) DE
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· UN "Model Regulation":
UN3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, 9, III
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften · 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch · Richtlinie 2012/18/EU · Mengenschwelle (in Tonnen) für die Anwendung in Betrieben der unteren Klasse 200 t · Mengenschwelle (in Tonnen) für die Anwendung in Betrieben der oberen Klasse 500 t · VERORDNUNG (EG) Nr. 1907/2006 ANHANG XVII Beschränkungsbedingungen: 3 · Nationale Vorschriften: · Technische Anleitung Luft: · Klasse Anteil in % · NK 0,3 · Wassergefährdungsklasse: WGK 2 (Selbsteinstufung): deutlich wassergefährdend. Die Einstufung der Wassergefährdungsklasse erfolgte nach den Vorschriften der VwVwS (Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe) aus den Angaben der Rohstoffe nach dem Fließschema zur Ermittlung einer Mischungs-WGK (Anhang 4). · 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung: Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. · Relevante Sätze H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H315 Verursacht Hautreizungen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. H413 Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung. · Datenblatt ausstellender Bereich: Abteilung Umwelt & Sicherheit. · Ansprechpartner: Herr Guido Herfort · Abkürzungen und Akronyme:
ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road) IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods IATA: International Air Transport Association GHS: Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances ELINCS: European List of Notified Chemical Substances CAS: Chemical Abstracts Service (division of the American Chemical Society) LC50: Lethal concentration, 50 percent LD50: Lethal dose, 50 percent PBT: Persistent, Bioaccumulative and Toxic vPvB: very Persistent and very Bioaccumulative Acute Tox. 4: Akute Toxizität – Kategorie 4 Skin Irrit. 2: Hautreizende/-ätzende Wirkung – Kategorie 2 Eye Irrit. 2: Schwere Augenschädigung/Augenreizung – Kategorie 2 Skin Sens. 1: Sensibilisierung der Haut – Kategorie 1 Asp. Tox. 1: Aspirationsgefahr – Kategorie 1 Aquatic Chronic 2: Gewässergefährdend - langfristig gewässergefährdend – Kategorie 2 Aquatic Chronic 4: Gewässergefährdend - langfristig gewässergefährdend – Kategorie 4
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