Lizenzierungs-Nummer:
7997/09.03.00
Für den Artikel
ASODUR-B3356-EFC
der Firma
Schomburg GmbH & Co. KG
wird auf Antrag vom
13.04.2017
unter Bezugnahme auf die Einstufung gemäß GEV-Zeichensatzung festgelegten Richtlinien
den
nach
§ 10
der
namens der Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e.V. für den oben genannten Artikel nach § 5 Abs. 4 der GEV-Zeichensatzung die Lizenz zur Führung des GEV-Zeichens
erteilt. Damit erfüllt dieser Artikel die rückseitig aufgeführten Kriterien. Die Firma ist ordentliches Mitglied der GEV.
OM 023 13.04.2017 gültig bis 13.04.2022
Hinweise zu den Voraussetzungen über die Vergabe der Lizenz für den EMICODE Das gemäß vorseitiger Lizenz eingestufte Produkt hat nach der Satzung und den Richtlinien des Technischen Beirats der GEV u.a. den folgenden Kriterien zu genügen: • Das Produkt entspricht allen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere denen des Chemikalienrechtes und seiner Verordnungen. • Das Produkt ist nach der Definition der TRGS 610 lösemittelfrei, sofern es sich nicht um einen Parkettlack handelt. Soweit es einer Produktgruppe nach GISCODE zuzuordnen ist, wird diese angegeben. • Für das Produkt wird ein Sicherheitsdatenblatt nach lokalem Recht in der jeweils aktuellen Fassung erstellt. • Krebserregende, erbgutverändernde oder fruchtschädigende Stoffe der Klassen 1 und 2 werden dem Produkt bei der Herstellung nicht zugesetzt. • Die Prüfung des Produktes erfolgt nach der definierten „GEV-Prüfmethode“. Die VOCBestimmung wird dabei in einer Prüfkammer nach dem Tenax-Thermodesorptions-Verfahren mit nachgeschalteter GC/MS-Analyse durchgeführt. • Die Einstufung in EMICODE-Klassen erfolgt entsprechend den nachstehenden Bezeichnungen und TVOC/TSVOC-Konzentrationsbereichen. Zur Produktkennzeichnung ist die zutreffende EMICODE-Klasse zu verwenden:
EMICODE GEV MATRIX Produkte
EC 1
PLUS
EC 2
TVOC/TSVOC28d in µg/m³ 1.
Flüssige Produkte
1.1 Vorstriche / Grundierungen 1.2 Gebrauchsfertige dünnflüssige Fixierungen und Klebstoffe 1.3 Dicht- oder Sperrgrundierungen 1.4 Flüssige Abdichtungen, pastöse Flächendichtstoffe 2. Mineralische Produkte 2.1 Zement- und Calciumsulfatspachtelmassen 2.2 Zementäre / mineralische Fliesenklebstoffe und Fugenmörtel 2.3 Dichtschlämmen 2.4 Estriche und Estrichbindemittel 3. Pastöse Produkte und solche mit hohem organischem Bindemittelanteil 3.1 Pastöse Bodenbelag-, Parkett- und Fliesenklebstoffe, sonstige Klebstoffe 3.2 Pastöse Fixierungen 3.3 Spachtelmassen auf Dispersions- oder Reaktionsharzbasis 3.4 Pulverförmige Klebstoffe mit überwiegend organischem Bindemittel 4. Gebrauchsfertige Produkte, die keiner chemischen Reaktion oder physikalischen Trocknung bedürfen 4.1 Unterlagen
Nach 3 Tagen
< 750 TVOC;
< 1000 TVOC;
< 3000 TVOC;
nach 28 Tagen
< 60 TVOC /
< 100 TVOC /
< 300 TVOC /
< 40 TSVOC
< 50 TSVOC
< 100 TSVOC
4.2 Dämmunterlagen 4.3 Haftklebstoffbeschichtete Unterlagen, Klebebänder 4.4 Verlegeplatten, Entkopplungs-/ Dämmplatten, Wandplatten 5. Dicht- und Dämmstoffe, Dichtungsbänder 5.1 Fugendichtstoffe auf Dispersions- oder Reaktionsharzbasis, Rissvergussmassen 5.2 Fugendämmstoffe, Montage- und Dämmschäume 5.3 Komprimierte Dichtungsbänder, Fugendichtungsbänder 5.4 Abdichtungsfolien, -bänder und -manschetten zur kleinflächigen Anwendung 5.5. Abdichtungsfolien zur großflächigen Anwendung 6. Oberflächenbehandlungsmittel für Parkett 6.1 Wässrige Parkettlacke 6.2 Wasserbasierte Fugenkitte für Parkett
Stand: 03.04.2014
< 100 Σ TVVOC, TVOC, TSVOC davon max. 40 SVOC
< 150 < 400 Σ TVVOC, Σ TVVOC, TVOC, TSVOC TVOC, TSVOC davon max. 50 davon max. 100 SVOC SVOC