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Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis
Prüfzeugnis Nr.
P 11140-1 / 17-491 bis 06.11.2017 P-DD 4223/2013
Gegenstand:
AQUAFIN®-1K-PREMIUM
Verwendungszweck:
Bauprodukt zur Herstellung einer Abdichtung im Verbund mit Fliesen- und Plattenbelägen gemäß Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB), lfd. Nr. C 3.27
Antragsteller:
Schomburg GmbH & Co. KG Aquafinstraße 2-8 32760 Detmold
Ausstellungsdatum:
05.11.2022 1. Verlängerung (08.11.2017)
1. Ergänzung:
5. Ergänzung:
26.10.2018 10.07.2019 02.07.2020 20.05.2021 26.10.2021
6. Ergänzung:
03.01.2022
Geltungsdauer:
06.11.2027
2. Ergänzung: 3. Ergänzung: 4. Ergänzung:
Aufgrund dieses allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses ist das oben genannte Bauprodukt nach den Landesbauordnungen verwendbar. Dieses allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis umfasst
12 Seiten einschließlich 1 Anlage mit 5 Seiten
Seite 2 des allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses Nr. P 11140-1 / 17-491 vom 05.11.2022
1
GEGENSTAND UND VERWENDUNGSBEREICH
1.1
Gegenstand Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis (abP) gilt für das Bauprodukt AQUAFIN®-1K-Premium als Bauwerksabdichtung gemäß der Verwaltungsvorschrift Baubestimmungen, lfd. Nr. C 3.27 in der jeweils gültigen Fassung.
1.2
Technischen
Verwendungsbereich Das Bauprodukt AQUAFIN®-1K- PREMIUM darf als Abdichtung in den folgenden Bereichen verwendet werden: Beanspruchungsklasse A Durch Brauch- und Reinigungswasser stark beanspruchte Wand- und Bodenflächen in Nassräumen wie Schwimmbadumgängen und öffentlichen Duschen. Beanspruchungsklasse B Wand- und Bodenflächen von Schwimmbecken mit Füllwasser mit Trinkwassereigenschaften (ggf. anpassen an Wassereigenschaften) im Innen- und Außenbereich.
2
ANFORDERUNGEN AN DAS BAUPRODUKT
2.1
Zusammensetzung, Eigenschaften und Kennwerte
2.1.1 Zusammensetzung Das Bauprodukt AQUAFIN-1K- PREMIUM ist ein System bestehend aus den folgenden Komponenten, die auf der Baustelle zu einer Abdichtung zusammengefügt werden: - ASO-Dichtband-2000 - ASO-Dichtband-2000-S - ASO-Dichtband-2000/S-Ecken“ (innen und außen) - ASO-Dichtmanschette-Boden - ASO-Dichtband-120 - ASO-Dichtecke-I - ASO-Dichtecke-A - ASO-Dichtmanschette-B - ASO-Dichtmanschette-W
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AQUAFIN-1K- PREMIUM darf mit den folgenden Fliesenklebern verwendet werden: Beanspruchungsklassen A und B: „UNIFIX-S3“, „UNIFIX-S3-fast”, „LIGHTFLEX”, „MONOFLEX”, „MONOFLEXXL”, „MONOFLEX-FB”, “MONOFLEX-white” MONOFLEX-white vergütet im Masseverhältnis 3:1 mit UNIFLEX-F”, „ASODUR-EK98-Wand/-Boden”, „ASODUR DESIGN”, „SOLOFLEX”, „AK7P” „CRISTALLIT-MULTI-FLEX”, „ASODUREKF”, “CARO-FK-FLEX” und “CRISTALLFUGE-EPOX”. Beanspruchungsklasse A: „CRISTALLIT-FLEX”, „MONOFLEX-fast”, „UNIFIX-S3-fast“ Der Abdichtungsstoff ist folgender Gruppe der Kunststoff-Mörtelkombinationen zuzuordnen: Kunststoff-Mörtelkombinationen sind Gemische aus hydraulisch abbindenden Bindemitteln, mineralischen Zuschlägen und organischen Zusätzen sowie Polymerdispersionen in pulverförmiger oder flüssiger Form (z.B. flexible Dichtungsschlämmen). Die Erhärtung erfolgt durch Hydratation und Trocknung. Die aufgebrachte Dichtungsschicht hat eine Mindesttrockenschichtdicke von 2 mm. Die Verwendbarkeitsprüfung gemäß 2.1.3 wurde mit einem Produkt dieser Zusammensetzung durchgeführt. Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis gilt nur für Produkte, die dieser Zusammensetzung und den zugehörigen Kennwerten nach 2.1.2 entsprechen. 2.1.2 Eigenschaften Die aus AQUAFIN-1K- PREMIUM gemäß Abschnitt 4 hergestellte Abdichtung ist für die unter Abschnitt 1.2 genannten Verwendungsbereiche ausreichend: • standfest bei Auftrag auf geneigten Flächen • haftfest auf mineralischen Untergründen • frostbeständig • temperatur- und alterungsbeständig • beständig gegen Kalilauge Sie ist • wasserdicht bis 3 m Wassersäule • rissüberbrückend bei im Untergrund auftretenden Rissen bis 0,2 mm Die Wasserdichtheit des Systems im Einbauzustand wurde an Details wie Durchdringungen, Bodenabläufen, über Stößen in der Unterlage und Ecken und Kanten sowie Arbeitsnähten nachgewiesen. Das Bauprodukt erfüllt im eingebauten Zustand die Anforderungen an Baustoffe der Klasse „E“ nach DIN EN 13501-1. Der Nachweis der Verwendbarkeit wurde durch Prüfungen nach den Prüfgrundsätzen für flüssig zu verarbeitende Abdichtungsstoffe im Verbund mit Fliesen- und Plattenbelägen (PG-AIV-F; Version Juni 2010) erbracht.
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2.1.3 Kennwerte Die technischen Kennwerte der Ausgangsstoffe und der Bauwerksabdichtung sind dem benannten Prüfbericht zu entnehmen. 2.2
Herstellung, Verpackung, Transport, Lagerung
2.2.1 Herstellung Das Bauprodukt AQUAFIN-1K- PREMIUM wird im Werk Detmold hergestellt. 2.2.2 Verpackung, Transport, Lagerung AQUAFIN-1K- PREMIUM ist in geschlossenen Gebinden trocken zu lagern. Weitere Angaben zur Verpackung, Transport und Lagerung sind der Anlage 1 zu entnehmen. Die auf den Gebinden vermerkten Angaben zu Anforderungen aus anderen Rechtsbereichen (z.B. Gefahrstoff- bzw. Transportrecht) sind zu beachten. 2.3
Ausführung Es dürfen nur die zusammen mit AQUAFIN-1K- PREMIUM gelieferten und für die Verwendung als Abdichtungssystem vorgesehenen Verstärkungseinlagen, Dichtbänder und Grundierungen verwendet werden. Bei Anlieferung dieser Komponenten durch Dritte hat sich der Verarbeiter anhand der nach 2.2.3 geforderten Kennzeichnung davon zu überzeugen, dass es sich um die zum Abdichtungssystem gehörigen Komponenten handelt. Der Untergrund muss tragfähig und frei von Rissen sein. Verschmutzungen sind zu entfernen. Vor der Ausführung der Beschichtung muss der Untergrund so vorgenässt werden, dass er bei der Ausführung der Abdichtung mattfeucht ist. Das Anmischen von AQUAFIN-1K- PREMIUM erfolgt mit einem Wasserbedarf von 4 – 4,5 l Wasser / 15 kg. Die erforderliche Mischzeit beträgt 2 – 3 Minuten. Der Auftrag der Dichtungsschicht muss in mindestens zwei Arbeitsgängen (Beanspruchungsklasse A) bzw. drei Arbeitsgängen (Beanspruchungsklasse B) erfolgen. Es ist so viel Material zu verarbeiten, dass eine Trockenschichtdicke von 2 mm (Beanspruchungsklasse A) bzw. 2,5 mm (Beanspruchungsklasse B) eingehalten wird. Sie darf an keiner Stelle der Dichtungsschicht unterschritten werden. Die erforderlichen Verarbeitungsmengen sind den Angaben zur Verbrauchsmenge pro mm Trockenschichtdicke ggf. in Abhängigkeit der Untergrundbeschaffenheit (gemäß der Verarbeitungsanweisung des Herstellers) zu entnehmen. Zur Abdichtung von Anschlussfugen ist das „ASO-Dichtband-System“ einzusetzen. Das „ASO-Dichtband-System“ wird in die erste Lage der Abdichtung eingelegt und anschließend mit der Glättkelle faltenfrei angedrückt. Die Verklebung mit der zweiten Lage muss so erfolgen, dass eine Hinterwanderung von Wasser ausgeschlossen wird. Die Dichtstöße sind mit AQUAFIN -1K- PREMIUM, mindestens 5 – 10 cm überlappend, zu überarbeiten. Rohrdurchführungen und Bodenabläufe sind mit der „ASO-Dichtmanschette-Wand“ bzw. der „ASODichtmanschette-Boden“, der „ASO-Dichtmanschette-W“ oder der „ASO-Dichtmanschette-B“ abzudichten.
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Die Abdichtung darf nur für die Beanspruchungsklassen A und B mit den Fliesenklebern „UNIFIX-S3“, „UNIFIX-S3-fast”, „LIGHTFLEX”, „MONOFLEX”, „MONOFLEX-XL”, „MONOFLEX-FB”, “MONOFLEX-white” MONOFLEX-white vergütet im Masseverhältnis 3:1 mit UNIFLEX-F”, „ASODUR-EK98-Wand/-Boden”, „ASODURDESIGN”, „SOLOFLEX”, „AK7P” „CRISTALLIT-MULTI-FLEX”, „ASODUR-EKF”, „CARO-FK-FLEX“ und CRISTALLFUGE-EPOX der Schomburg GmbH & Co. KG verwendet werden.
3
ÜBEREINSTIMMUNGSNACHWEIS
3.1
Allgemeines Gemäß der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) nach § 3 Abs. 3 BauO NRW, lfd. Nr. C 3.27 erfolgt der Nachweis der Übereinstimmung des Bauproduktes mit den Anforderungen dieses allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses durch eine Übereinstimmungserklärung des Herstellers auf der Grundlage einer werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) und einer Überprüfung des Bauproduktes vor Bestätigung der Übereinstimmung (Erstprüfung) durch eine dafür bauaufsichtlich anerkannte Stelle.
3.2
Erstprüfung (EP) Die Erstprüfung erfolgt nach den Prüfgrundsätzen für flüssig zu verarbeitende Abdichtungen im Verbund mit Fliesen- und Plattenbelägen gemäß der Tabelle 2 der Prüfgrundsätze für ‚Kunststoff-Mörtelkombinationen’. Dabei dürfen die Prüfwerte von den Kennwerten maximal um die nach in Tabelle 4 der Prüfgrundsätze angegebenen Toleranzen abweichen.
3.3
Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) In dem in 2.2.1 angegebenen Herstellwerk ist eine werkseigene Produktionskontrolle einzurichten und durchzuführen. Hierbei sind die Bestimmungen zur werkseigenen Produktionskontrolle zur Bauregelliste A des Deutschen Institutes für Bautechnik, DIBt zu beachten. Die werkseigene Produktionskontrolle beinhaltet die in den Prüfgrundsätzen für flüssig zu verarbeitende Abdichtungen im Verbund mit Fliesen- und Plattenbelägen in Tabelle 3 aufgelisteten Prüfungen für ‚Kunststoff-Mörtelkombinationen’. Dabei dürfen die Prüfwerte von den Kennwerten maximal um die nach in Tabelle 4 der Prüfgrundsätze angegebenen Toleranzen abweichen. Während der Produktionszeit hat die Prüfung mindestens einmal wöchentlich zu erfolgen. Orientiert sich das Prüfraster an besonderen Produktionsabläufen oder Chargengrößen, so ist dabei sicherzustellen, dass die Gleichmäßigkeit der Produktzusammensetzung in gleicher Weise einer Kontrolle unterliegt. Die Ergebnisse der werkseigenen Produktionskontrolle sind aufzuzeichnen, auszuwerten und mindestens fünf Jahre aufzubewahren.
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ÜBEREINSTIMMUNGSZEICHEN Das Bauprodukt, dessen Verpackung oder der Beipackzettel muss vom Hersteller mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) nach den ÜbereinstimmungszeichenVerordnungen der Länder gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung darf nur erfolgen, wenn die Voraussetzungen nach Abschnitt 3 erfüllt sind. Folgende Angaben müssen zusätzlich auf dem Bauprodukt, dessen Verpackung oder dem Beipackzettel enthalten sein: • Produktname • Herstelldatum und Haltbarkeit oder Verfallsdatum • Verwendungszweck mit Beanspruchungsklasse • Hinweis auf die zugehörige Verarbeitungsvorschrift
5
RECHTSGRUNDLAGE Dieses allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis wird gemäß § 19 der Musterbauordnung (MBO) entsprechenden Vorschrift der Bauordnung desjenigen Landes, in dem der Antragssteller seinen Sitz hat in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB), lfd. Nr. C 3.27 erteilt.
6
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
6.1
Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis ersetzt nicht die für die Durchführung von Bauvorhaben gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen, Zustimmungen und Bescheinigungen.
6.2
Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis wird unbeschadet der Rechte Dritter, insbesondere privater Schutzrechte, erteilt.
6.3
Der Unternehmer hat das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis auf der Baustelle bereitzuhalten.
6.4
Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis darf nur vollständig vervielfältigt werden. Eine auszugsweise Veröffentlichung bedarf der Zustimmung des Polymer Instituts. Texte und Zeichnungen von Werbeschriften dürfen dem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis nicht widersprechen. Nicht vom Polymer Institut angefertigte Übersetzungen des allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses müssen den Hinweis „Vom Polymer Institut nicht geprüfte Übersetzung der deutschen Originalfassung“ enthalten.
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RECHTSBEHELFSBELEHRUNG Gegen dieses allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis ist Widerspruch bzw. Klage entsprechend den rechtlichen Regelungen des Landes zulässig, in dem der Antragssteller seinen Sitz hat. Im Fall eines Widerspruchrechts ist der Widerspruch innerhalb eines Monats nach Erhalt dieses allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kiwa GmbH, Polymer Institut, Quellenstraße 3, 65439 Flörsheim-Wicker einzulegen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit des Widerspruchs ist der Zeitpunkt des Eingangs bei der Kiwa GmbH, Polymer Institut.
Flörsheim-Wicker, 05.11.2022
Dipl.-Ing. (FH) N. Machill Prüfstellenleiterin
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