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Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Druckdatum: 23.03.2018 *
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überarbeitet am: 08.11.2016
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens · 1.1 Produktidentifikator · Handelsname: AG70 · 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · Verwendung des Stoffes / des Gemisches Voranstrich · 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt · Hersteller/Lieferant: SCHOMBURG GmbH & Co. KG Aquafinstr. 2-8 D-32760 Detmold Germany ---------------------------------------------Tel: ++49 (0)5231/953-00 Fax: ++49 (0)5231/953-123 · Auskunftgebender Bereich: Abteilung: Umwelt & Sicherheit ************************************ In Fragen des Bereichs Umwelt & Sicherheit steht Ihnen gerne unsere Abteilung unter folgender Durchwahl zur Verfügung: Tel: ++49 (0)5231/953-193 Fax: ++49 (0)5231/953-106 email: guido.herfort@schomburg.de NOTFALLAUSKUNFT ************************* Giftnotruf Berlin (24 Std.) Tel: ++49 (0)30/30686790
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ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren · 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs · Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 GHS02 Flamme Flam. Liq. 2
H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
GHS08 Gesundheitsgefahr Repr. 2 Asp. Tox. 1
H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
GHS05 Ätzwirkung Eye Dam. 1
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
GHS09 Umwelt Aquatic Chronic 2 H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
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Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Druckdatum: 23.03.2018
Handelsname: AG70 (Fortsetzung von Seite 1)
GHS07 Skin Irrit. 2 STOT SE 3
H315 Verursacht Hautreizungen. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
· 2.2 Kennzeichnungselemente · Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet. · Gefahrenpiktogramme GHS02, GHS05, GHS07, GHS08, GHS09 · Signalwort Gefahr · Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung: Isoalkane C7-C10 Toluol Butyltitanat(IV) · Gefahrenhinweise H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H315 Verursacht Hautreizungen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. · Sicherheitshinweise P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften. · 2.3 Sonstige Gefahren · Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung · PBT: Nicht anwendbar. · vPvB: Nicht anwendbar. *
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen · 3.2 Chemische Charakterisierung: Gemische · Beschreibung: Lösemittelgemisch mit Zusätzen. · Gefährliche Inhaltsstoffe: CAS: 90622-56-3 Isoalkane C7-C10 Flam. Liq. 2, H225; Asp. Tox. 1, H304; Aquatic Chronic 2, H411; Skin Irrit. 2, H315; STOT SE 3, H336 CAS: 5593-70-4 Butyltitanat(IV) EINECS: 227-006-8 Flam. Liq. 3, H226;
50-100%
2,5-10% Skin Irrit. 2, H315; Eye Irrit. 2, H319
CAS: 108-88-3 Toluol EINECS: 203-625-9 Flam. Liq. 2, H225; Repr. 2, H361d; STOT RE 2, H373; Asp. Tox. 1, H304; Skin Irrit. 2, H315; STOT SE 3, H336
2,5-10%
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Handelsname: AG70 (Fortsetzung von Seite 2)
CAS: 78-10-4 Tetraethylsilikat EINECS: 201-083-8 Flam. Liq. 3, H226; SE 3, H335 *
< 2,5% Acute Tox. 4, H332; Eye Irrit. 2, H319; STOT
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen · 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen · Allgemeine Hinweise: Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: immer Selbstschutz des Ersthelfers beachten (z.B. Schutzhandschuhe tragen) BEI BEWUßTLOSIGKEIT: Beim Erbrechen im bewußtlosen Zustand ist eindringen in die Lunge und dadurch Erstickungsgefahr möglich, deshalb bei Bewußtlosigkeit Lagerung und Transport in "stabiler Seitenlage", Atemwege freihalten, Zahnprothesen und Erbrochenes entfernen. Atmung und Puls kontrollieren. Bei Atem- oder Herzstillstand künstliche Beatmung und Herzdruckmassage. Unverzüglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen ! · nach Hautkontakt: Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen. · nach Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser abspülen und Arzt konsultieren. · nach Verschlucken: Mund ausspülen, in kleinen Schlucken viel Wasser trinken. Kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen. · 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung · 5.1 Löschmittel · Geeignete Löschmittel: CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem Schaum bekämpfen. · Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel: Wasser im Vollstrahl. · 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung · Besondere Schutzausrüstung: Atemschutzgerät anlegen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung · 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten. Augen- und Hautkontakt vermeiden. · 6.2 Umweltschutzmaßnahmen: Eindringen in Kanalisation, Gruben und Keller verhindern. · 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung: Material mit einem saugfähigen, unbrennbaren Material (z. B. Sand, Kieselgur) aufnehmen und wie unter Entsorgung beschrieben behandeln. Für ausreichende Lüftung sorgen. · 6.4 Verweis auf andere Abschnitte Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7. Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
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Handelsname: AG70
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13. *
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ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung · 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen. Vor Hitze und direkter Sonnenbestrahlung schützen. Vorsichtig handhaben - Stoß, Reibung und Schlag vermeiden. Im Arbeitsbereich keine Lebensmittel aufbewahren. Gefäße nicht offen stehen lassen. Nicht rauchen! Das Produkt darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Arbeiten bei Frischluftzufuhr (Fenster und Türen öffnen). Aerosolbildung vermeiden. · Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Zündquellen fernhalten - nicht rauchen. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen. · 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten · Lagerung: · Anforderung an Lagerräume und Behälter: An einem kühlen gut belüftetem Ort lagern. · Zusammenlagerungshinweise: Bitte beachten Sie das Lager-Konzept für die Zusammenlagerung von Chemikalien gem. TRGS 510. · Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Behälter dicht geschlossen halten. Vor Hitze und direkter Sonnenbestrahlung schützen. · Lagerklasse: LGK 3: Entzündbare Flüssigkeiten · Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Leichtentzündlich · 7.3 Spezifische Endanwendungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen · Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: Waschgelegenheit im Arbeitsbereich vorsehen. Augendusche oder Augensprühflasche bereitstellen. · 8.1 Zu überwachende Parameter · Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten: 108-88-3 Toluol (2,5-10%) AGW Langzeitwert: 190 mg/m³, 50 ml/m³ 4(II);DFG, EU, H, Y 78-10-4 Tetraethylsilikat (< 2,5%) AGW Langzeitwert: 12 mg/m³, 1,4 ml/m³ 1(I);AGS
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· Bestandteile mit biologischen Grenzwerten: 108-88-3 Toluol (2,5-10%) BGW 600 µg/l Untersuchungsmaterial: Vollblut Probennahmezeitpunkt: Expositionsende bzw. Schichtende Parameter: Toluol
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1,5 mg/l Untersuchungsmaterial: Urin Probennahmezeitpunkt: bei Langzeitexposition: Nach mehreren vorangegangenen Schichten, Expositionsende bzw. Schichtende Parameter: o-Kresol · Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen. · 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition · Persönliche Schutzausrüstung: · Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen: Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien sind zu beachten. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Nach der Arbeit und vor den Pausen für gründliche Hautreinigung sorgen. Keine produktgetränkten Putzlappen in den Hosentaschen mitführen. · Atemschutz: Bei unzureichender Raumbelüftung Kombinationsfilter A2B2E2K1HgP3RD verwenden · Handschutz: Handschuhe aus Nitril, Butylkautschuk · Handschuhmaterial Butylkautschuk - II R : Dicke ≥ 0,425mm; Durchbruchzeit ≥ 480 min · Durchdringungszeit des Handschuhmaterials Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten. · Augenschutz: Schutzbrille. · Körperschutz: Arbeitsschutzkleidung *
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften · 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften · Allgemeine Angaben · Aussehen: Form: flüssig Farbe: hellgelb · Geruch: Geruchsschwellenwert: schwach, charakteristisch · pH-Wert bei 20 °C:
7
· Zustandsänderung Schmelzpunkt/Gefrierpunkt: Nicht bestimmt Siedebeginn und Siedebereich: 116 °C · Flammpunkt:
3 °C
· Zündtemperatur:
370 °C
· Selbstentzündungstemperatur:
Das Produkt ist nicht selbstentzündlich.
· Explosive Eigenschaften:
Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich, jedoch ist die Bildung explosionsgefährlicher Dampf-/Luftgemische möglich.
· Explosionsgrenzen: untere: obere:
0,9 % (V) 7 % (V)
· Dichte bei 20 °C:
0,76 g/cm³ (Fortsetzung auf Seite 6) DE
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Handelsname: AG70 (Fortsetzung von Seite 5)
· Löslichkeit in / Mischbarkeit mit Wasser: nicht bzw. wenig mischbar · 9.2 Sonstige Angaben Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität · 10.1 Reaktivität Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 10.2 Chemische Stabilität · Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen: Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung. · 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Keine gefährlichen Reaktionen bekannt. · 10.4 Zu vermeidende Bedingungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 10.5 Unverträgliche Materialien: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte: Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt bei bestimmungsgemäßer Verwendung. *
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben · 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen · Akute Toxizität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte: 90622-56-3 Isoalkane C7-C10 Oral LD50 >10000 mg/kg (Ratte) Dermal LD50 >3000 mg/kg (Ratte) Inhalativ LC50/4 h 21 mg/l (Ratte) 108-88-3 Toluol Oral LD50 5000 mg/kg (Ratte) Dermal LD50 12300 mg/kg (Kaninchen) Inhalativ LC50/4 h 19 mg/l (Ratte) LC50 (8h) 5320 ppm (Maus) 78-10-4 Tetraethylsilikat Oral LD50 6270 mg/kg (Ratte) Dermal LD50 5878 mg/kg (Kaninchen) Inhalativ LCLo 1000 ppm/4h (Ratte) · Primäre Reizwirkung: · Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Reizwirkung möglich. Verursacht Hautreizungen. · Schwere Augenschädigung/-reizung Leichte Reizwirkung möglich Verursacht schwere Augenschäden. · Sensibilisierung der Atemwege/Haut Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkung) · Keimzell-Mutagenität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Karzinogenität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Reproduktionstoxizität Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. · Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
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· Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Aspirationsgefahr Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. *
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ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben · 12.1 Toxizität · Aquatische Toxizität: 108-88-3 Toluol LC50/96h 1-10 mg/l (haltoxicitás) · 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 12.3 Bioakkumulationspotenzial Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 12.4 Mobilität im Boden Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · Ökotoxische Wirkungen: 108-88-3 Toluol EC 50 6mg/l/48h mg/l (Daphnia magna) · Weitere ökologische Hinweise: · Allgemeine Hinweise: Wassergefährdungsklasse 2 (Selbsteinstufung): deutlich wassergefährdend Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen. · 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung · PBT: Nicht anwendbar. · vPvB: Nicht anwendbar. · 12.6 Andere schädliche Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung · 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung · Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. · Europäischer Abfallkatalog 07 00 00 ABFÄLLE AUS ORGANISCH-CHEMISCHEN PROZESSEN 07 01 00 Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) organischer Grundchemikalien 07 01 04 andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen · Ungereinigte Verpackungen: · Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. · Empfohlenes Reinigungsmittel: Wasser, gegebenenfalls mit Zusatz von Reinigungsmitteln.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport · 14.1 UN-Nummer · ADR, IMDG, IATA
UN1993
· 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung · ADR 1993 ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. (Isoalkane C7-C10, TOLUEN), UMWELTGEFÄHRDEND, Sondervorschrift 640D · IMDG, IATA FLAMMABLE LIQUID, N.O.S. (Isoalkane C7-C10, TOLUENE) (Fortsetzung auf Seite 8) DE
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Handelsname: AG70 (Fortsetzung von Seite 7)
· 14.3 Transportgefahrenklassen · ADR
· Klasse · Gefahrzettel
3 Entzündbare flüssige Stoffe 3
· IMDG, IATA
· Class · Label
· 14.4 Verpackungsgruppe · ADR, IMDG, IATA
II
· 14.5 Umweltgefahren: · Marine pollutant: · Besondere Kennzeichnung (ADR):
Nein Symbol (Fisch und Baum)
· 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Achtung: Entzündbare flüssige Stoffe · Kemler-Zahl: 33 · EMS-Nummer: F-E,S-E · 14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code Nicht anwendbar. · Transport/weitere Angaben:
Kein Gefahrgut nach obigen Verordnungen
· ADR · Begrenzte Menge (LQ) · Beförderungskategorie · Tunnelbeschränkungscode
1L 2 D/E
· UN "Model Regulation":
UN1993; ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF; 3; II
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften · 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch · Richtlinie 2012/18/EU · Mengenschwelle (in Tonnen) für die Anwendung in Betrieben der unteren Klasse 200 t · Mengenschwelle (in Tonnen) für die Anwendung in Betrieben der oberen Klasse 500 t · VERORDNUNG (EG) Nr. 1907/2006 ANHANG XVII Beschränkungsbedingungen: 3, 48 · Nationale Vorschriften: · Technische Anleitung Luft: · Klasse Anteil in % · II 4,0 · Wassergefährdungsklasse: WGK 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend.
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Handelsname: AG70 (Fortsetzung von Seite 8)
· 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung: Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt. *
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. · Relevante Sätze H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. H335 Kann die Atemwege reizen. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. · Datenblatt ausstellender Bereich: Abteilung Umwelt & Sicherheit. · Ansprechpartner: Hr. Guido Herfort · Abkürzungen und Akronyme:
ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road) IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods IATA: International Air Transport Association GHS: Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances ELINCS: European List of Notified Chemical Substances CAS: Chemical Abstracts Service (division of the American Chemical Society) LC50: Lethal concentration, 50 percent LD50: Lethal dose, 50 percent PBT: Persistent, Bioaccumulative and Toxic vPvB: very Persistent and very Bioaccumulative Flam. Liq. 2: Entzündbare Flüssigkeiten – Kategorie 2 Flam. Liq. 3: Entzündbare Flüssigkeiten – Kategorie 3 Acute Tox. 4: Akute Toxizität – Kategorie 4 Skin Irrit. 2: Hautreizende/-ätzende Wirkung – Kategorie 2 Eye Dam. 1: Schwere Augenschädigung/Augenreizung – Kategorie 1 Eye Irrit. 2: Schwere Augenschädigung/Augenreizung – Kategorie 2 Repr. 2: Reproduktionstoxizität – Kategorie 2 STOT SE 3: Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) – Kategorie 3 STOT RE 2: Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition) – Kategorie 2 Asp. Tox. 1: Aspirationsgefahr – Kategorie 1 Aquatic Chronic 2: Gewässergefährdend - langfristig gewässergefährdend – Kategorie 2
· * Daten gegenüber der Vorversion geändert
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