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Technisches Merkblatt
AG70
Primer für ESCOSIL-Silikon
• einkomponentig • auf Silikonharzbasis • als Systemkomponente von ESCOSIL-2000, ESCOSIL-2000-UW, ESCOSIL-2000-ST Einsatzgebiete: Zur Haftverbesserung der Systemsilikone auf Metallen wie Edelstahl, Aluminium, Kupfer, verzinkte Stähle, Chrom, Messing und auf einigen Kunststoffen wie Acryl und PVC. Ferner zur Haftverbesserung von ESCOSIL-2000-ST an Natursteinen insbesondere bei Verlegung in Feuchträumen. Für nicht genannte Untergründe ist vor Verwendung eine Eignungsprüfung vorzunehmen. Technische Daten: Dichte/spez.Gewicht: ca. 0,76 g/cm3 Farbe: farblos/leicht gelblich Lösungsmittel: alphatische Kohlenwasserstoffe Trocknungszeit *): mind. 15–20 Min./max 3 Std. Zündtemperatur: > +420 °C Flammpunkt: +9 °C Verbrauch: ca. 80 g/m2 Lagerung: 12 Monate im original verschlossenen Gebinde, angebrochene Gebinde umgehend aufbrauchen Lieferform: 250 ml
Art.-Nr. 2 05731
Verarbeitung: AG70 mit einem sauberen, fusselfreien Tuch bzw. Papiertuch dünn und gleichmäßig auftragen. Keine Pinsel verwenden. Überschuss vermeiden, da Gefahr der Filmbildung. Bei Natursteinanwendungen Auftrag sorgfältig nur im Fugen- bzw. Flankenbereich vornehmen und nicht verspritzen. Gefahr der Fleckenbildung. Trocken- bzw. Ablüftzeit von mind. 15 Minuten und max. 3 Stunden (Staubanfall vermeiden) beachten. Hinweis: Nicht zu behandelnde Flächen vor der Einwirkung von AG70 schützen. Bitte gültiges EG-Sicherheitsdatenblatt beachten! GISCODE: S6
* Die Werte gelten bei +23 °C und 50 % rel. Luftfeuchte. Untergrund: Die Haftflächen müssen sauber, trocken und trennmittelfrei sein. Alte Klebstoffe und haftungsmindernde Stoffe entfernen. Fugenflanken müssen sauber und staubfrei sein. Gegebenenfalls durch Abbürsten und Absaugen reinigen.
Die Rechte des Käufers in Bezug auf die Qualität unserer Materialien richten sich nach unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen. Für Anforderungen die über den Rahmen der hier beschriebenen Anwendung hinausgehen, steht Ihnen unser technischer Beratungsdienst zur Verfügung. Diese bedürfen dann zur Verbindlichkeit der rechtsverbindlichen schriftlichen Bestätigung. Die Produktbeschreibung befreit den Anwender nicht von seiner Sorgfaltspflicht. Im Zweifelsfall sind Musterflächen anzulegen. Mit Herausgabe einer neuen Fassung der Druckschrift verliert diese ihre Gültigkeit. 1/1
WKD/KD/KK 20/18