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Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis
Prüfzeugnis Nr.
P 11265 / 18-539
Gegenstand:
System DENSARE®-PREMIUM
Verwendungszweck:
Bauprodukt zur Herstellung einer Abdichtung im Verbund mit Fliesen- und Plattenbelägen gemäß Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB), lfd. Nr. C 3.27
Antragsteller:
Schomburg GmbH & Co. KG Aquafinstrasse 2 - 8 32760 Detmold
Ausstellungsdatum:
16.10.2018
1. Änderung:
30.08.2019
2. Änderung:
20.05.2021
3. Änderung:
03.01.2022
Geltungsdauer:
15.10.2023
Aufgrund dieses allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses ist das oben genannte Bauprodukt nach den Landesbauordnungen verwendbar. Dieses allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis umfasst
18 Seiten inkl. 1 Anlage mit 9 Seiten.
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GEGENSTAND UND VERWENDUNGSBEREICH
1.1
Gegenstand Dieses allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis gilt für die Herstellung und Verwendung der flüssigen Abdichtung im Verbund mit Fliesen- und Plattenbelägen mit der Produktbezeichnung System DENSARE®-PREMIUM der Schomburg GmbH & Co. KG, Detmold, als Bauwerksabdichtung gemäß der Verwaltungsvorschrift Technischen Baubestimmungen, lfd. Nr. C 3.27 in der jeweils gültigen Fassung.
1.2
Verwendungsbereiche Das System DENSARE®-PREMIUM darf als Abdichtung in folgenden Bereichen verwendet werden: Verwendungsbereich A Wand- und Bodenflächen in Räumen, in denen sehr häufig oder lang anhaltend mit Brauch- und Reinigungswasser umgegangen wird, wie z.B.: Umgänge von Schwimmbecken und Duschanlagen (öffentlich oder privat) und Verwendungsbereich B Durch Füllwasser mit Trinkwassereigenschaften1) beanspruchte Wand- und Bodenflächen von Behältern und Becken wie z.B. Trinkwasserbehälter oder Schwimmbecken im Innen- und Außenbereich (bis zu einer maximalen Füllhöhe von 10 m WS). und Verwendungsbereich C Wand- und Bodenflächen in Räumen, in denen sehr häufig oder lang anhaltend mit Brauch- und Reinigungswasser umgegangen wird, bei begrenzter chemischer Beanspruchung, wie z.B. in gewerblichen Küchen und Wäschereien, wenn dort nur mit einer begrenzten chemischen Beanspruchung zu rechnen ist. Ausgenommen sind Räume, die Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im Sinne von § 62 WHG zuzuordnen sind.
1 für z. B. Mineral- und Solebecken sind ergänzende Nachweise erforderlich
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ANFORDERUNGEN AN DAS BAUPRODUKT
2.1
Zusammensetzung, Eigenschaften und Kennwerte
2.1.1 Zusammensetzung Das System DENSARE®-PREMIUM, hergestellt von der Schomburg GmbH & Co. KG, Detmold, ist folgender Gruppe der Abdichtungsstoffe zuzuordnen: Reaktionsharze Gemische aus synthetischen Harzen und organischen Zusätzen mit mineralischen Füllstoffen, die unmittelbar vor der Verarbeitung angemischt werden. Die Aushärtung erfolgt durch chemische Reaktion. Produkte nach DIN EN 14891[2] tragen dafür die Kurzbezeichnung: RM Dies trifft sowohl für die Grundierung, den Stoff der Abdichtung als auch für den Stoff der Klebe- und Fugenmasse zu. Systemkomponenten ASODUR-SG3-thix ASOFLEX-AKB-Boden ASOFLEX-AKB-Wand ASODUR-EK98-Boden ASODUR-EK98-Wand ASODUR-DESIGN MONOFLEX-XL UNIFIX-S3 ASODUR-EKF CRISTALLFUGE-EPOX 1)
Beschreibung 1) Grundierung: lösemittelfreie, zweikomponentige Epoxidharzgrundierung Abdichtung: lösemittelfreie, pigmentierte, zweikomponentige Polyurethanharze Klebe- und Fugenmasse: lösemittelfreie, zweikomponentige Klebe- und Fugenmassen auf Epoxidharzbasis flexibler, hoch ergiebiger Fliesenklebemörtel S1 hochflexibler Fliesenklebemörtel Reaktionsharzklebstoff Reaktionsharzklebstoff
nach Angaben des Auftraggebers
Weitere Systemkomponenten sind: • ASO-Dichtband-2000 • ASO-Dichtband 2000-S • ASO-Dichtband-2000/-S-Ecken (90°, Innen) • ASO-Dichtband-2000/-S-Ecken (90°, Außen) • ASO-Dichtband-2000-T-Stück • ASO-Dichtband-2000-Kreuzung • ASO-Dichtmanschette-Wand • ASO-Dichtmanschette-Boden • ASO-Dichtmanschette-Wand-flexibel • ASO-LB • ASO-LL • INDU-Primer-N • Quarzsand, Körnung 0,5 – 1 mm Die aufgebrachte Dichtungsschicht muss eine Mindesttrockenschichtdicke von 1,0 mm aufweisen. [2]
DIN EN 14891: Flüssig zu verarbeitende wasserundurchlässige Produkte im Verbund mit keramischen Fliesen und Plattenbelägen - Anforderungen, Prüfverfahren, Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit, Klassifizierung und Kennzeichnung
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2.1.2 Eigenschaften Die aus dem System DENSARE®-PREMIUM hergestellte Bauwerksabdichtung weist nachfolgende Eigenschaften auf. Sie ist für den unter Pkt. 1.2 genannten Verwendungsbereich ausreichend • • • • • •
standfest bei Auftrag auf geneigten Flächen haftfest auf mineralischen Untergründen frostbeständig temperatur- und alterungsbeständig beständig gegen Kalilauge beständig gegen Kalkwasser
Sie ist: • wasserdicht im Einbauzustand bis 10 m • rissüberbrückend bei im Untergrund auftretenden Rissen bis 0,2 mm Die Wasserdichtheit des Systems im Einbauzustand wurde an Details wie Durchdringungen, Bodenabläufen, über Stößen in der Unterlage und Ecken und Kanten sowie Arbeitsnähten nachgewiesen. Das Bauprodukt erfüllt im eingebauten Zustand die Anforderungen im Hinblick auf das Brandverhalten der Brandklasse E bzw. Efl gemäß DIN EN 13501-1. Der Nachweis der Verwendbarkeit wurde erbracht. Für die Verwendbarkeit der Fliesenkleber wurden die Leistungserklärungen des Herstellers nach DIN EN 14891 bei der Prüfstelle hinterlegt. 2.1.3 Kennwerte Die technischen Kennwerte der Grundierung und der Abdichtungen sind vertraulich im Polymer Institut hinterlegt. Sie dienen als Bezugswerte für den Übereinstimmungsnachweis. Folgende Kennwerte liegen vor: Dichte, Viskosität, Festkörperanteil und Topfzeit. 2.2
Herstellung, Verpackung, Transport, Lagerung
2.2.1 Herstellung Das System DENSARE®-PREMIUM bzw. die Produktkomponenten werden im Werk Detmold hergestellt. 2.2.2 Verpackung, Transport, Lagerung Die auf den Gebinden vermerkten Angaben zu Anforderungen aus anderen Rechtsbereichen (z. B. Gefahrstoff- bzw. Transportrecht) sind zu beachten. Weiter sind die entsprechenden Herstellerangaben wie z. B. Hinweise auf frostfreie Lagerung, Lagerdauer unangebrochener Gebinde zu vermerken oder auf diese zu verweisen.
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2.3
Entwurf und Bemessung Einsatzbereich Boden: Lage / Schicht Grundierung Abdichtung
Systemkomponente ASODUR-SG3-thix ASOFLEX-AKB-Boden und ASOFLEX-AKB-Wand ASODUR-EK98-Boden/-Wand, ASODUR-DESIGN MONOFLEX-XL, UNIFIX-S3
Fliesenkleber
(nur für den Anwendungsbereich A, C)
ASODUR-EKF CRISTALLFUGE-EPOX Einsatzbereich Wand: Lage / Schicht Grundierung Abdichtung
Systemkomponente ASODUR-SG3-thix ASOFLEX-AKB-Wand/-Boden ASODUR-EK98-Wand/-Boden, ASODUR-DESIGN MONOFLEX-XL, UNIFIX-S3
ASODUR-EKF CRISTALLFUGE-EPOX Für Boden-Wandanschlüsse, Ecken und Bodenabläufe sind zusätzlich zu verwenden: • • • • • • • • • • • • •
ASO-Dichtband-2000 ASO-Dichtband 2000-S ASO-Dichtband-2000/-S-Ecken (90°, Innen) ASO-Dichtband-2000/-S-Ecken (90°, Außen) ASO-Dichtband-2000-T-Stück ASO-Dichtband-2000-Kreuzung ASO-Dichtmanschette-Wand ASO-Dichtmanschette-Boden ASO-Dichtmanschette-Wand-flexibel ASO-LB ASO-LL INDU-Primer-N Quarzsand, Körnung 0,5 – 1 mm
Nach Beschichtung dürfen sich Risse im Untergrund um nicht mehr als 0,2 mm ausweiten.
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2.4
Ausführung Der Auftrag der Komponenten ASOFLEX-AKB-Boden bzw. ASOFLEX-AKBWand des Systems DENSARE®-PREMIUM erfolgt in 2 Schichten als „Abdichtungsschicht“ und „Einstreuschicht“: Die Trockenschichtdicke der Abdichtungsschicht beträgt mindestens 1,0 mm vertikal bzw. horizontal. Die Trockenschichtdicke der Einstreuschicht beträgt ca. 0,3 mm. Bei der Verarbeitung des Systems DENSARE®-PREMIUM ist die Verarbeitungsanleitung des Herstellers (s. Technische Dokumentation in der Anlage) zu beachten.
Kennzeichnung des Produkts und der Komponenten
2.3.1 Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) Das Bauprodukt, dessen Verpackung oder der Beipackzettel muss vom Hersteller mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) nach den ÜbereinstimmungszeichenVerordnungen der Länder gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung darf nur erfolgen, wenn die Voraussetzungen nach Abschnitt 3 erfüllt sind. Folgende Angaben müssen zusätzlich auf dem Bauprodukt, dessen Verpackung oder dem Beipackzettel enthalten sein: • • • •
Produktname Herstelldatum und Haltbarkeit oder Verfallsdatum Verwendungszweck mit Beanspruchungsklasse Hinweis auf die zugehörige Verarbeitungsvorschrift
2.3.2 Zusätzliche Angaben Folgende Angaben müssen zusätzlich auf dem Bauprodukt, dessen Verpackung oder dem Beipackzettel enthalten sein: -
Chargennummer Herstellungsdatum, ggf. Verfallsdatum Verwendungszweck Brandverhalten, Brandklasse E bzw. Efl gemäß DIN EN 13501-1 Hinweis auf die zugehörige Verarbeitungsvorschrift
Die Produktkomponenten sind als zum Bauprodukt gehörig zu kennzeichnen.
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Ausführung und Verarbeitung Für die Ausführung gelten folgende Bestimmungen: Der Auftrag des Systems DENSARE®-PREMIUM erfolgt in mindestens zwei Schichten. Es ist so viel Material zu verarbeiten, dass die Trockenschichtdicke der Abdichtungsschicht von 1,0 mm nicht unterschritten wird. Wand-, Bodenanschlüsse und Ecken sowie Rohrdurchführungen und Abläufe sind mit den unter Kapitel 2.1.1 angegeben Systemkomponenten abzudichten. Die rissüberbrückende Abdichtung ist in der Lage, entstehende Risse bis zu einer maximalen Rissweite von 0,2 mm zu überbrücken. Bei der Verarbeitung des Systems DENSARE®-PREMIUM ist die Verarbeitungsanleitung des Herstellers in den technischen Merkblättern (s. Anlage) zu beachten.
3
ÜBEREINSTIMMUNGSNACHWEIS
3.1
Allgemeines Gemäß der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB), lfd. Nr. C 3.27, in der jeweils gültigen Fassung der Länder, erfolgt der Nachweis der Übereinstimmung des Bauproduktes mit den Anforderungen dieses allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses durch eine Übereinstimmungserklärung des Herstellers auf der Grundlage einer werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) und einer Überprüfung des Bauproduktes vor Bestätigung der Übereinstimmung (Erstprüfung) durch eine dafür bauaufsichtlich anerkannte Stelle (ÜHP).
3.2
Erstprüfung (EP) Die Erstprüfung erfolgt nach den „Prüfgrundsätzen für flüssig zu verarbeitende Abdichtungen im Verbund mit Fliesen- und Plattenbelägen gemäß der Tabelle 2 der Prüfgrundsätze für Reaktionsharze“. Dabei dürfen die Prüfwerte von den Kennwerten nach 2.1.3 maximal um die in den Prüfgrundsätzen angegebenen Toleranzen abweichen.
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3.3
Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) In dem in 2.2.1 angegebenen Herstellwerk ist eine werkseigene Produktionskontrolle einzurichten und durchzuführen. Hierbei sind die Bestimmungen zur werkseigenen Produktionskontrolle zur Bauregelliste A des Deutschen Institutes für Bautechnik, DIBt zu beachten. Die werkseigene Produktionskontrolle beinhaltet die in den Prüfgrundsätzen für flüssig zu verarbeitende Abdichtungen im Verbund mit Fliesen- und Plattenbelägen in Tabelle 3 aufgelisteten Prüfungen für Reaktionsharze. Dabei dürfen die Prüfwerte von den Kennwerten maximal um die nach Tabelle 4 angegebenen Toleranzen abweichen. Während laufender Produktion hat die Prüfung mindestens einmal wöchentlich ansonsten einmal je Charge zu erfolgen. Orientiert sich das Prüfraster an besonderen Produktionsabläufen oder Chargengrößen, so ist dabei sicherzustellen, dass die Gleichmäßigkeit der Produktzusammensetzung in gleicher Weise einer Kontrolle unterliegt. Die Ergebnisse der werkseigenen Produktionskontrolle sind aufzuzeichnen, auszuwerten und mindestens fünf Jahre aufzubewahren.
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RECHTSGRUNDLAGE Dieses allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis wird aufgrund § 18 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen 2018 (BauO NRW 2018), Ausgabe 21.07.2018, in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW (VV TB NRW), 07.12.2018, lfd. Nr. C 3.27, erteilt.
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ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
6.1
Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis ersetzt nicht die für die Durchführung von Bauvorhaben gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen, Zustimmungen und Bescheinigungen.
6.2
Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis wird unbeschadet der Rechte Dritter, insbesondere privater Schutzrechte, erteilt.
6.3
Der Unternehmer hat das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis auf der Baustelle bereitzuhalten.
6.4
Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis darf nur vollständig vervielfältigt werden. Eine auszugsweise Veröffentlichung bedarf der Zustimmung des Polymer Instituts. Texte und Zeichnungen von Werbeschriften dürfen dem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis nicht widersprechen. Nicht vom Polymer Institut angefertigte Übersetzungen des allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses müssen den Hinweis „Vom Polymer Institut nicht geprüfte Übersetzung der deutschen Originalfassung“ enthalten.
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RECHTSBEHELFSBELEHRUNG Gegen dieses allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis ist Widerspruch bzw. Klage entsprechend den rechtlichen Regelungen des Landes zulässig, in dem der Antragssteller seinen Sitz hat. Im Fall eines Widerspruchrechts ist der Widerspruch innerhalb eines Monats nach Erhalt dieses allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kiwa GmbH, Polymer Institut, Quellenstraße 3, 65439 Flörsheim-Wicker einzulegen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit des Widerspruchs ist der Zeitpunkt des Eingangs bei der Kiwa GmbH, Polymer Institut.
Flörsheim-Wicker, 03.01.2022
Dipl.-Ing. (FH) N. Machill Prüfstellenleiterin
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