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Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis
Prüfzeugnis Nr.
P 11140-3 / 17-493 bis 07.11.2017 P-2002-4-1023/03
Gegenstand:
SANIFLEX
Verwendungszweck:
Bauprodukt zur Herstellung einer Abdichtung im Verbund mit Fliesen- und Plattenbelägen gemäß der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW (VV TB NRW); lfd. Nr. C 3.27 (Ausgabe 2023/10)
Antragsteller:
Schomburg GmbH & Co. KG Aquafinstraße 2-8 32760 Detmold
Ausstellungsdatum:
08.11.2017 11.01.2019 02.07.2020 06.11.2022 24.04.2024 07.11.2027
1. Ergänzung: 2. Ergänzung: 1. Verlängerung: 3. Ergänzung: Geltungsdauer:
Aufgrund dieses allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses ist das oben genannte Bauprodukt nach den Landesbauordnungen verwendbar. Dieses allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis umfasst
11 Seiten einschließlich 1 Anlage mit 4 Seiten
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ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN (1) (2)
(3) (4)
(5)
(6)
Mit diesem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis ist die Verwendbarkeit des Bauprodukts im Sinne der Landesbauordnungen nachgewiesen. Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis ersetzt nicht die für die Durchführung von Bauvorhaben gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen, Zustimmungen und Bescheinigungen. Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis wird unbeschadet der Rechte Dritter, insbesondere privater Schutzrechte, erteilt. Hersteller und Vertreiber des Bauproduktes haben, unbeschadet weiter gehender Regelungen in den „Besonderen Bestimmungen“ dem Verwender des Bauproduktes Kopien des allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses zur Verfügung zu stellen und darauf hinzuweisen, dass das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis an der Verwendungsstelle vorliegen muss. Auf Anforderung sind den beteiligten Behörden Kopien des allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses zur Verfügung zu stellen. Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis darf nur vollständig vervielfältigt werden. Eine auszugsweise Veröffentlichung bedarf der Zustimmung der Kiwa GmbH, Polymer Institut. Texte und Zeichnungen von Werbeschriften dürfen dem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis nicht widersprechen. Übersetzungen des allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses müssen den Hinweis „Von der Kiwa GmbH, Polymer Institut, nicht geprüfte Übersetzung der deutschen Originalfassung“ enthalten. Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis wird widerruflich erteilt. Die Bestimmungen können nachträglich ergänzt und geändert werden, insbesondere, wenn neue technische Erkenntnisse dies erfordern.
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B
BESONDERE BESTIMMUNGEN
1
GEGENSTAND UND VERWENDUNGSBEREICH
1.1
Gegenstand Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis (abP) gilt für das Bauprodukt
SANIFLEX als Abdichtung im Verbund mit Fliesen und Plattenbelägen gemäß Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB NRW), lfd. Nr. C 3.27 (Ausgabe 2023/10).
1.2
Verwendungsbereich Das Bauprodukt „SANIFLEX“ darf als Abdichtung in folgenden Bereichen verwendet werden: Beanspruchungsklasse bei hoher Beanspruchung A: Direkt beanspruchte Wandflächen in Räumen, in denen sehr häufig oder lang anhaltend mit Brauch- und Reinigungswasser umgegangen wird, wie z.B.: Umgänge von Schwimmbecken und Duschanlagen (öffentlich oder privat). Dies entspricht den Wassereinwirkungsklassen W2-I und W3-I nach DIN 18534-1 ohne chemische Beanspruchung.
2
ANFORDERUNGEN AN DAS BAUPRODUKT
2.1
Zusammensetzung, Eigenschaften und Kennwerte
2.1.1 Zusammensetzung Das Bauprodukt „SANIFLEX“, hergestellt in der Schomburg GmbH & Co. KG, ist der Gruppe der Polymerdispersionen zuzuordnen. Bei „SANIFLEX“ handelt es sich um eine Polymerdispersion mit Zusätzen, deren Erhärtung durch Austrocknung erfolgt. Die aufgebrachte Dichtungsschicht hat eine Mindesttrockenschichtdicke von 0,5 mm. Es gilt nur im Zusammenhang mit der Verwendung der Fliesenkleber: „UNIFIX-S3", „UNIFIX-S3-fast", „LIGHTFLEX", „MONOFLEX", „MONOFLEXXL", "MONOFLEX-FB", MONOFLEX-S2, “MONOFLEX-white” MONOFLEXwhite vergütet im Masseverhältnis 3:1 mit UNIFLEX-F” „CARO-FK-FLEX“, „SOLOFLEX", „AK7P", „ASODUR-EKF und CRISTALLFUGE-EPOX", „ASODUR-DESIGN“, „CRISTALLIT-FLEX“ „CRISTALLIT-MULTI-FLEX“ und „MONOFLEX-fast“ der Schomburg GmbH & Co. KG. „SANIFLEX“ kann in einer beigen und einer grauen Ausführung verarbeitet werden.
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2.1.2 Eigenschaften Die aus dem Produkt „SANIFLEX“ hergestellte Bauwerksabdichtung weist nachfolgende Eigenschaften auf: • standfest • haftzugfest (nass/trocken) • temperatur- und alterungsbeständig • beständig gegen Kalkwasser • wasserundurchlässig. • rissüberbrückend • wasserdicht im Einbauzustand Die Wasserdichtheit des Systems im Einbauzustand wurde an Details wie Durchdringungen, über Stößen in der Unterlage und Ecken und Kanten sowie Arbeitsnähten nachgewiesen. Der Nachweis des Brandverhaltens wurde erbracht. Das Brandverhalten nach DIN EN 13501-1 kann mit der Klasse „E“ klassifiziert werden. Der Nachweis der Verwendbarkeit wurde nach den Prüfgrundsätzen für flüssig zu verarbeitende Abdichtungsstoffe im Verbund mit Fliesen- und Plattenbelägen (3/2002) erbracht.
2.1.3 Kennwerte Die technischen Kennwerte des Produkts können der Anlage entnommen werden. 2.2
Herstellung, Verpackung, Transport, Lagerung
2.2.1 Herstellung Das Bauprodukt „SANIFLEX“ wird im Werk Detmold hergestellt. 2.2.2 Verpackung, Transport, Lagerung Das Bauprodukt „SANIFLEX“ ist in geschlossenen Gebinden trocken und frostfrei zu lagern. Die Mindestlagerungsdauer unangebrochener Gebinde ist anzugeben. Weitere Angaben zur Verpackung, Transport und Lagerung sind der Anlage 1 zu entnehmen. Die auf den Gebinden vermerkten Angaben zu Anforderungen aus anderen Rechtsbereichen (z.B. Gefahrstoff- bzw. Transportrecht) sind zu beachten. 2.3
Ausführung Die Hinweise des Technischen Datenblattes des Herstellers sind zu beachten. Es ist mit einem Mindestmaterialbedarf von 1,2 kg/m² zu arbeiten. Gemäß den Prüfgrundsätzen für Abdichtungen im Verbund ist eine Mindestschichtdicke von 0,5 mm Trockenschicht einzuhalten.
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Bei Einsatz eines Fliesenklebers können „UNIFIX-S3", „UNIFIX-S3-fast", „LIGHTFLEX", „MONOFLEX", „MONOFLEX-XL", "MONOFLEX-FB", MONOFLEX-S2, “MONOFLEX-white” MONOFLEX-white vergütet im Masseverhältnis 3:1 mit „UNIFLEX-F”, „CARO-FK-FLEX“, „SOLOFLEX", „AK7P", „ASODUR-EKF und CRISTALLFUGE-EPOX", „ASODUR-DESIGN“, „CRISTALLIT-FLEX“, „CRISTALLIT-MULTI-FLEX“ und „MONOFLEX-fast“ verwendet werden. Für die Abdichtung sind die Dichtbänder „ASO-Dichtband-120“, „ASO-Dichtecke-I“, „ASO-Dichtecke-A“, „ASO-Dichtmanschette-W“, ASO-Dichtmanschette-B“, „ASODichtband-2000/-S“ die „ASO-Dichtband-2000/-S-Ecken“ bzw. die „ASODichtmanschette-Boden/-Wand“ mit „SANIFLEX" einzudichten. Nach dem Durchtrocknen der Polymerdispersion ist eine weitere Schicht „SANIFLEX“ aufzutragen. Nach der Beschichtung dürfen sich Risse im Untergrund um nicht mehr als 0,2 mm ausweiten. Der Hersteller ist verpflichtet, die Bestimmungen für die Ausführung widerspruchsfrei in seine Ausführungsanweisung zu übernehmen.
2.4
Verarbeitung Der Untergrund ist mit „ASO-UNIGRUND“ vorzustreichen. Nach der Durchtrocknung der Grundierung kann der Auftrag des Bauproduktes „SANIFLEX“ im Streich- oder Rollverfahren erfolgen. Es sind mindestens 2 Schichten aufzubringen. Vor dem Aufbringen einer zweiten Schicht muss der vorhergehende Anstrich vollständig durchgetrocknet sein. Bei dem Aufspachteln ist mit einer 4 mm Zahnung mit anschließendem Glätten zu arbeiten. Bei einem Auftrag mit einer 4 mm Zahnung und dem anschließenden abglätten beträgt die Trockenschichtdicke ca. 0,6 mm. Bei der Verarbeitung der flüssigen Dichtfolie „SANIFLEX“ sind die Hinweise aus dem Technischen Merkblatt des Herstellers zu beachten (s. Anlage). Der nachfolgende Auftrag der Fliesenkleber darf erst nach Durchtrocknung der Dichtschicht erfolgen.
3
ÜBEREINSTIMMUNGSNACHWEIS
3.1
Allgemeines Gemäß der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW (VV TB NRW); lfd. Nr. C 3.27 (Ausgabe 2023/10), erfolgt der Nachweis der Übereinstimmung des Bauproduktes mit den Anforderungen dieses allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses durch eine Übereinstimmungserklärung des Herstellers auf der Grundlage einer werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) und einer Überprüfung des Bauproduktes vor Bestätigung der Übereinstimmung (Erstprüfung) durch eine dafür bauaufsichtlich anerkannte Stelle.
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3.2
Erstprüfung (EP) Die Erstprüfung erfolgt nach den Prüfgrundsätzen für flüssig zu verarbeitende Abdichtungen im Verbund mit Fliesen- und Plattenbelägen gemäß der Tabelle 1 und Tabelle 2 der Prüfgrundsätze für Polymerdispersionen.
3.3
Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) Im Herstellwerk ist gemäß DIN 18200:2021-04, Abschnitt 4.2, eine werkseigene Produktionskontrolle einzurichten und durchzuführen. Im Rahmen der WPK sind bei laufender Fertigung innerhalb der in den Prüfgrundsätzen fixierten Fristen und Häufigkeiten die Prüfungen gemäß Tabelle 3 der aktuellen Prüfgrundsätze durchzuführen. Sie sind bei laufender Produktion mindestens 1-mal wöchentlich, ansonsten 1-mal je Charge vorzunehmen. Dabei sind die zulässigen Toleranzen gemäß Tabelle 4 der Prüfgrundsätze einzuhalten. Die Ergebnisse der werkseigenen Produktionskontrolle sind aufzuzeichnen, auszuwerten und mindestens fünf Jahre aufzubewahren.
4
ÜBEREINSTIMMUNGSZEICHEN Das Bauprodukt, dessen Verpackung oder der Beipackzettel muss vom Hersteller mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) nach den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen zum Übereinstimmungszeichen gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung darf nur erfolgen, wenn die Voraussetzungen nach Abschnitt 3 erfüllt sind. Folgende Angaben muss das Ü-Zeichen enthalten: • Hersteller und Herstellwerk • Kurzbezeichnung der für das Bauprodukt maßgebenden technischen Regel • Nummer des allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses und die Bezeichnung der Prüfstelle
5
RECHTSGRUNDLAGE Dieses allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis wird aufgrund des § 22 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW), Ausgabe 21.07.2018, in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW (VV TB NRW); lfd. Nr. C 3.27 (Ausgabe 2023/10) erteilt.
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6
RECHTSBEHELFSBELEHRUNG Gegen dieses allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis ist der Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Erhalt dieses allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kiwa GmbH, Polymer Institut, Quellenstraße 3, 65439 Flörsheim-Wicker einzulegen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit des Widerspruchs ist der Zeitpunkt des Eingangs bei der Kiwa GmbH, Polymer Institut.
Flörsheim-Wicker 24.04.2024
Nicole Machill - Digitally signed | see http://ca.kiwa-deutschland.de for more details -
Dipl.-Ing. (FH) N. Machill Prüfstellenleiterin
Seite 1 zur Anlage des allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses Nr. P 11140-3 / 17-493 vom 08.04.2024 Anlage: Kennwerte des Abdichtungssystems und technisches Merkblatt Saniflex Dichte Feststoffgehalt
g/cm³ %
1,41 85
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