Kiwa GmbH Polymer Institut Quellenstraße 3 65439 Flörsheim-Wicker Tel. +49 (0)61 45 - 5 97 10 www.kiwa.de
Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis
Prüfzeugnis Nr.
P 11140-2 / 17-492 bis 06.11.2017 P-DD 4534/01/2010C
Gegenstand:
AQUAFIN®-RS300
Verwendungszweck:
Abdichtung im Verbund mit Fliesen- und Plattenbelägen gemäß der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW (VV TB NRW); lfd. Nr. C 3.27 (Ausgabe 2023/10)
Antragsteller:
Schomburg GmbH & Co. KG Aquafinstraße 2-8 32760 Detmold
Ausstellungsdatum:
05.11.2022 1. Verlängerung (07.11.2017) 11.01.2019 16.09.2019 20.05.2021 03.01.2022 24.04.2024 06.11.2027
1. Ergänzung: 2. Ergänzung: 3. Ergänzung: 4. Ergänzung: 5. Ergänzung: Geltungsdauer:
Aufgrund dieses allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses ist das oben genannte Bauprodukt nach den Landesbauordnungen verwendbar. Dieses allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis umfasst
8 Seiten, inklusive Anhang
Seite 2 des allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses Nr. P 11140-2 / 17-492 vom 24.04.2024
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN (1) (2)
(3) (4)
(5)
(6)
Mit diesem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis ist die Verwendbarkeit des Bauprodukts im Sinne der Landesbauordnungen nachgewiesen. Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis ersetzt nicht die für die Durchführung von Bauvorhaben gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen, Zustimmungen und Bescheinigungen. Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis wird unbeschadet der Rechte Dritter, insbesondere privater Schutzrechte, erteilt. Hersteller und Vertreiber des Bauproduktes haben, unbeschadet weiter gehender Regelungen in den „Besonderen Bestimmungen“ dem Verwender des Bauproduktes Kopien des allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses zur Verfügung zu stellen und darauf hinzuweisen, dass das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis an der Verwendungsstelle vorliegen muss. Auf Anforderung sind den beteiligten Behörden Kopien des allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses zur Verfügung zu stellen. Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis darf nur vollständig vervielfältigt werden. Eine auszugsweise Veröffentlichung bedarf der Zustimmung der Kiwa GmbH, Polymer Institut. Texte und Zeichnungen von Werbeschriften dürfen dem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis nicht widersprechen. Übersetzungen des allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses müssen den Hinweis „Von der Kiwa GmbH, Polymer Institut, nicht geprüfte Übersetzung der deutschen Originalfassung“ enthalten. Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis wird widerruflich erteilt. Die Bestimmungen können nachträglich ergänzt und geändert werden, insbesondere, wenn neue technische Erkenntnisse dies erfordern.
Seite 3 des allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses Nr. P 11140-2 / 17-492 vom 24.04.2024 B
BESONDERE BESTIMMUNGEN
1
GEGENSTAND UND VERWENDUNGSBEREICH
1.1
Gegenstand Dieses allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis gilt für die Herstellung und Verwendung der flüssigen Abdichtung im Verbund mit Fliesen- und Plattenbelägen mit der Produktbezeichnung AQUAFIN®-RS300 als Abdichtung im Verbund mit Fliesen und Plattenbelägen gemäß Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB NRW), lfd. Nr. C 3.27 (Ausgabe 2023/10).
1.2
Verwendungsbereich Das Bauprodukt AQUAFIN®-RS300 darf als Abdichtung in den folgenden Bereichen verwendet werden: Verwendungsbereich A Direkt beanspruchte Wand- und Bodenflächen in Räumen und Wand- und Bodenflächen im Außen-bereich, die mit Gebäuden verbunden sind, in denen sehr häufig oder lang anhaltend mit Brauch- und Reinigungswasser umgegangen wird, wie z.B. Umgänge von Schwimmbecken und Duschanlagen (öffentlich oder privat). Dies entspricht den Wassereinwirkungsklassen W2-I und W3-I nach DIN 18534-1 ohne chemische Beanspruchung. Verwendungsbereich B Direkt durch Füllwasser mit Trinkwassereigenschaften1 beanspruchte Wand- und Bodenflächen von Behältern wie Schwimmbecken und Trinkwasserspeicher, die im Innen- oder im Außenbereich liegen, wenn diese direkt mit Gebäuden verbunden sind oder unmittelbar an Gebäude grenzen, bis zu einer maximalen Füllhöhe von 6 m WS. Dies entspricht der Wassereinwirkungsklasse W2-B nach DIN 18535-1.
2
ANFORDERUNGEN AN DAS BAUPRODUKT
2.1
Zusammensetzung, Eigenschaften und Kennwerte
2.1.1 Zusammensetzung Das Produkt „AQUAFIN-RS300“, hergestellt von der Schomburg GmbH & Co. KG, ist der Gruppe der Kunststoff-Mörtelkombinationen zuzuordnen. Das Produkt „AQUAFINRS300“ ist eine zweikomponentige, flexible Dichtungsschlämme aus hydraulisch abbindenden Bindemitteln, mineralischen Zuschlägen und einer Kunststoffdispersion in flüssiger Form. Die Erhärtung erfolgt durch Hydratation und Trocknung. Zum Abdichtungssystem gehören:
Seite 4 des allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses Nr. P 11140-2 / 17-492 vom 24.04.2024
ASO-Dichtband-Technik Systembestandteile: ASO-Dichtband-2000, ASO-Dichtband-2000-Ecken (innen und außen), ASO-Dichtband-2000-T-Stück, ASO-Dichtband-Kreuzung, ASO-Dichtband-2000-S, ASO-Dichtband-2000-S-Ecken (innen und außen), ASO-Dichtmanschette-Wand, ASODichtmanschette-Boden, ASO-Dichtband-120, ASO-Dichtecke-I, ASO-Dichtecke-A, ASO-Dichtmanschette-W, ASO-Dichtmanschette-B Das Produkt "AQUAFIN-RS300" darf als Bauwerksabdichtung im Verbund mit Fliesen- und Plattenbelägen unter Einsatz der geeigneten Fliesenkleber verwendet werden: Beanspruchungsklassen A und B: „UNIFIX-S3“, „LIGHTFLEX“, „MONOFLEX“ „MONOFLEX-XL", „MONOFLEXFB“, MONOFLEX-S2, “MONOFLEX-white”. MONOFLEX-white vergütet im Masseverhältnis 3:1 mit UNIFLEX-F” „SOLOFLEX“, „AK7P“, „ASODUR-EK98Boden/-Wand", „ASODUR DESIGN“ „CRISTALLIT-MULTI-FLEX“, „AQUAFINRS300”, „ASODUR-EKF” und “CRISTALLFUGE-EPOX”. Beanspruchungsklassen A: “CRISTALLIT-flex”, “MONOFLEX-fast”, „UNIFIX-S3-fast“ 2.1.2 Eigenschaften Die aus dem Produkt „AQUAFIN-RS300“ hergestellte Bauwerksabdichtung weist nachfolgende Eigenschaften auf: - standfest - haftzugfest - frostbeständig - temperatur- und alterungsbeständig - alkalibeständig - wasserundurchlässig. Sie ist • wasserdicht bis 6 m Wassersäule • rissüberbrückend bei im Untergrund auftretenden Rissen bis 0,2 mm Der Nachweis der Verwendbarkeit wurde nach den Prüfgrundsätzen für flüssig zu verarbeitende Abdichtungsstoffe im Verbund mit Fliesen- und Plattenbelägen (PGAIV-F, Stand 2010) erbracht. Das Brandverhalten wurde nach DIN EN 13501-1 ermittelt. Das Bauprodukt kann mit der Brandklasse „E“ klassifiziert werden. 2.1.3 Kennwerte Die technischen Kennwerte der Ausgangsstoffe und der Bauwerksabdichtung können dem Anhang entnommen werden.
Seite 5 des allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses Nr. P 11140-2 / 17-492 vom 24.04.2024 2.2
Herstellung, Verpackung, Transport, Lagerung
2.2.1 Herstellung Das Bauprodukt „AQUAFIN®-RS300“ wird im Werk Detmold hergestellt. 2.2.2 Verpackung, Transport, Lagerung „AQUAFIN®-RS300“ ist in geschlossenen Gebinden trocken zu lagern. Die Mindestlagerungsdauer unangebrochener Gebinde beträgt 6 Monate. Die auf den Gebinden vermerkten Angaben zu Anforderungen aus anderen Rechtsbereichen (z.B. Gefahrstoff- bzw. Transportrecht) sind zu beachten. 2.3
Ausführung Der Untergrund muss tragfähig, sauber, trocken und frei von Rissen sein. Es ist so vorzunässen, dass er zum Zeitpunkt des Auftragens der Dichtungsschlämme mattfeucht ist. Stark saugende Untergründe sind mit „ASO-UNIGRUND“ zu grundieren. Die Grundierung muss vollständig durchgetrocknet sein, bevor der nachfolgende Auftrag erfolgen kann. „AQUAFIN-RS300“ ist entsprechend den Herstellerangaben anzumischen. Das Mischungsverhältnis (Flüssigkomponente : Pulverkomponente) beträgt 1 : 1. Es sind 2/3 der Flüssigkomponente vorzulegen und mit der Pulverkomponente zu vermischen. Anschließend ist die restliche Menge der Flüssigkomponente zuzugeben und zu rühren, bis eine homogene Masse entstanden ist. Die Mischzeit beträgt 3 Minuten. Nach einer Reifezeit von 5 Minuten ist die Bauwerksabdichtung noch einmal gründlich zu homogenisieren. Der Auftrag des Bauproduktes „AQUAFIN-RS300“ erfolgt in 2 Schichten mit einem Mindestverbrauch von 3,0 kg/m². Die Trockenschichtdicke von mindestens 2 mm ist zu gewährleisten. Zur Ausbildung der Bewegungs- und Anschlussfugen sind die Bestandteile der „ASO-Dichtband-Technik*“ einzusetzen. Die Hinweise des technischen Merkblattes sind hierbei zu beachten. Die Verfugung der Platten- oder Fliesenbeläge ist sorgsam und ohne Fehlstellen durchzuführen. Die Verarbeitungs- und Untergrundtemperatur muss zwischen +10 °C und +30 °C betragen. Es ist zu beachten, dass in Abhängigkeit der Umgebungstemperatur und der Luftfeuchtigkeit geringfügige Änderungen im Trocknungsverhalten auftreten können.
* ASO-Dichtband-Technik Systembestandteile: ASO-Dichtband-2000, ASO-Dichtband-2000-Ecken (innen und außen), ASO-Dichtband-2000-T-Stück, ASO-Dichtband-Kreuzung, ASO-Dichtband-2000-S, ASO-Dichtband-2000-S-Ecken (innen und außen), ASO-Dichtmanschette-Wand, ASODichtmanschette-Boden, ASO-Dichtband-120, ASO-Dichtecke-I, ASO-Dichtecke-A, ASO-Dichtmanschette-W, ASO-Dichtmanschette-B
Seite 6 des allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses Nr. P 11140-2 / 17-492 vom 24.04.2024 3
ÜBEREINSTIMMUNGSNACHWEIS
3.1
Allgemeines Gemäß der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW (VV TB NRW); lfd. Nr. C 3.27 (Ausgabe 2023/10), erfolgt der Nachweis der Übereinstimmung des Bauproduktes mit den Anforderungen dieses allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses durch eine Übereinstimmungserklärung des Herstellers auf der Grundlage einer werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) und einer Überprüfung des Bauproduktes vor Bestätigung der Übereinstimmung (Erstprüfung) durch eine dafür bauaufsichtlich anerkannte Stelle (ÜHP).
3.2
Erstprüfung (EP) Für die Durchführung der Erstprüfung hat der Hersteller des Bauproduktes eine hierfür anerkannte Prüfstelle einzuschalten. Im Rahmen der Erstprüfung sind die Prüfungen der Kennwerte nach Abschnitt 2.1.3 vorzunehmen. Dabei dürfen die Prüfwerte maximal um die dort angegebenen Toleranzen von den Bezugswerten abweichen. Ändern sich Produktionsvoraussetzungen, so ist erneut eine Erstprüfung vorzunehmen.
3.3
Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) Im Herstellwerk ist gemäß DIN 18200:2021-04, Abschnitt 4.2, eine werkseigene Produktionskontrolle einzurichten und durchzuführen. Die werkseigene Produktionskontrolle beinhaltet die in den Prüfgrundsätzen für flüssig zu verarbeitende Abdichtungen im Verbund mit Fliesen- und Plattenbelägen in Tabelle 3 aufgelisteten Prüfungen für ‚Kunststoff-Mörtelkombinationen’. Dabei dürfen die Prüfwerte von den Kennwerten maximal um die nach in Tabelle 4 der Prüfgrundsätze angegebenen Toleranzen abweichen. Während der Produktionszeit hat die Prüfung mindestens einmal wöchentlich zu erfolgen. Orientiert sich das Prüfraster an besonderen Produktionsabläufen oder Chargengrößen, so ist dabei sicherzustellen, dass die Gleichmäßigkeit der Produktzusammensetzung in gleicher Weise einer Kontrolle unterliegt. Die Ergebnisse der werkseigenen Produktionskontrolle sind aufzuzeichnen, auszuwerten und mindestens fünf Jahre aufzubewahren.
Seite 7 des allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses Nr. P 11140-2 / 17-492 vom 24.04.2024
4
ÜBEREINSTIMMUNGSZEICHEN Das Bauprodukt, dessen Verpackung oder der Beipackzettel muss vom Hersteller mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) nach den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen zum Übereinstimmungszeichen gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung darf nur erfolgen, wenn die Voraussetzungen nach Abschnitt 3 erfüllt sind. Folgende Angaben muss das Ü-Zeichen enthalten: • Hersteller und Herstellwerk • Kurzbezeichnung der für das Bauprodukt maßgebenden technischen Regel • Nummer des allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses und die Bezeichnung der Prüfstelle
5
RECHTSGRUNDLAGE Dieses allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis wird aufgrund des § 22 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW), Ausgabe 21.07.2018, in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW (VV TB NRW); lfd. Nr. C 3.27 (Ausgabe 2023/10) erteilt.
6
RECHTSBEHELFSBELEHRUNG Gegen dieses allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis ist der Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Erhalt dieses allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kiwa GmbH, Polymer Institut, Quellenstraße 3, 65439 Flörsheim-Wicker einzulegen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit des Widerspruchs ist der Zeitpunkt des Eingangs bei der Kiwa GmbH, Polymer Institut.
Flörsheim-Wicker, 24.04.2024
Nicole Machill - Digitally signed | see http://ca.kiwa-deutschland.de for more details -
Dipl.-Ing. (FH) N. Machill Prüfstellenleiterin
Seite 8 des allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses Nr. P 11140-2 / 17-492 vom 24.04.2024 Anhang Kennwerte und Umfang der werkseigenen Produktionskontrolle WPK Kennwerte AQUAFIN®-RS300 Kornzusammensetzung Siebgröße / Maschenweite < 0,063 mm 0,063 mm 0,09 mm 0,125 mm 0,25 mm 0,5 mm Festkörpergehalt (Dispersion)
Ergebnis Siebrückstand in %
Toleranzbereich* ± 5 % (absolut)
26,8 10,3 7,2 51,69 4,0 0,1 55,1 %
± 3 % (absolut)
18,3 cm
± 2 cm
Rohdichte Frischmörtel
1,27 g/cm³
± 0,05 g/cm³
Zugfestigkeit (28d)
0,95 N/mm²
± 20 %
Zugdehnung (28d)
85,6 %
± 20 % (relativ)
Konsistenz
* für den Übereinstimmungsnachweis (WPK) WPK: Prüfungen mind. 1x wöchentlich oder 1x pro Charge