Kiwa GmbH Polymer Institut Quellenstraße 3 65439 Flörsheim-Wicker Tel. +49 (0)61 45 - 5 97 10 www.kiwa.de
Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis
Prüfzeugnis Nr.
P 11140-1 / 17-491 bis 06.11.2017 P-DD 4223/2013
Gegenstand:
AQUAFIN®-1K-PREMIUM
Verwendungszweck:
Bauprodukt zur Herstellung einer Abdichtung im Verbund mit Fliesen- und Plattenbelägen gemäß der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW (VV TB NRW); lfd. Nr. C 3.27 (Ausgabe 2023/10)
Antragsteller:
Schomburg GmbH & Co. KG Aquafinstraße 2-8 32760 Detmold
Ausstellungsdatum:
05.11.2022 1. Verlängerung (08.11.2017)
1. Ergänzung: 2. Ergänzung: 3. Ergänzung: 4. Ergänzung: 5. Ergänzung: 6. Ergänzung: 7. Ergänzung:
26.10.2018 10.07.2019 02.07.2020 20.05.2021 26.10.2021 03.01.2022 24.04.2024
Geltungsdauer:
06.11.2027
Aufgrund dieses allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses ist das oben genannte Bauprodukt nach den Landesbauordnungen verwendbar. Dieses allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis umfasst
14 Seiten einschließlich 1 Anlage mit 6 Seiten
Seite 2 des allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses Nr. P 11140-1 / 17-491 vom 24.04.2024
A (1) (2)
(3) (4)
(5)
(6)
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Mit diesem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis ist die Verwendbarkeit des Bauprodukts im Sinne der Landesbauordnungen nachgewiesen. Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis ersetzt nicht die für die Durchführung von Bauvorhaben gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen, Zustimmungen und Bescheinigungen. Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis wird unbeschadet der Rechte Dritter, insbesondere privater Schutzrechte, erteilt. Hersteller und Vertreiber des Bauproduktes haben, unbeschadet weiter gehender Regelungen in den „Besonderen Bestimmungen“ dem Verwender des Bauproduktes Kopien des allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses zur Verfügung zu stellen und darauf hinzuweisen, dass das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis an der Verwendungsstelle vorliegen muss. Auf Anforderung sind den beteiligten Behörden Kopien des allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses zur Verfügung zu stellen. Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis darf nur vollständig vervielfältigt werden. Eine auszugsweise Veröffentlichung bedarf der Zustimmung der Kiwa GmbH, Polymer Institut. Texte und Zeichnungen von Werbeschriften dürfen dem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis nicht widersprechen. Übersetzungen des allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses müssen den Hinweis „Von der Kiwa GmbH, Polymer Institut, nicht geprüfte Übersetzung der deutschen Originalfassung“ enthalten. Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis wird widerruflich erteilt. Die Bestimmungen können nachträglich ergänzt und geändert werden, insbesondere, wenn neue technische Erkenntnisse dies erfordern.
Seite 3 des allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses Nr. P 11140-1 / 17-491 vom 24.04.2024
B
BESONDERE BESTIMMUNGEN
1
GEGENSTAND UND VERWENDUNGSBEREICH
1.1
Gegenstand Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis (abP) gilt für das Bauprodukt AQUAFIN®-1K-Premium als Abdichtung im Verbund mit Fliesen und Plattenbelägen gemäß Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB NRW), lfd. Nr. C 3.27 (Ausgabe 2023/10).
1.2
Verwendungsbereich Das Bauprodukt AQUAFIN®-1K- PREMIUM darf als Abdichtung in den folgenden Bereichen verwendet werden: Beanspruchungsklasse A Direkt beanspruchte Wand- und Bodenflächen in Räumen und Wand- und Bodenflächen im Außenbereich, die mit Gebäuden verbunden sind, in denen sehr häufig oder lang anhaltend mit Brauch- und Reinigungswasser umgegangen wird, wie z.B. Umgänge von Schwimmbecken und Duschanlagen (öffentlich oder privat). Dies entspricht den Wassereinwirkungsklassen W2-I und W3-I nach DIN 18534-1 ohne chemische Beanspruchung. Beanspruchungsklasse B Direkt durch Füllwasser mit Trinkwassereigenschaften1 beanspruchte Wand- und Bodenflächen von Behältern wie Schwimmbecken und Trinkwasserspeicher, die im Innen- oder im Außenbereich liegen, wenn diese direkt mit Gebäuden verbunden sind oder unmittelbar an Gebäude grenzen, bis zu einer maximalen Füllhöhe von 3 m WS. Dies entspricht der Wassereinwirkungsklasse W1-B nach DIN 18535-1.
Seite 4 des allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses Nr. P 11140-1 / 17-491 vom 24.04.2024
2
ANFORDERUNGEN AN DAS BAUPRODUKT
2.1
Zusammensetzung, Eigenschaften und Kennwerte
2.1.1 Zusammensetzung Das Bauprodukt AQUAFIN-1K- PREMIUM ist ein System bestehend aus den folgenden Komponenten, die auf der Baustelle zu einer Abdichtung zusammengefügt werden: - ASO-Dichtband-2000 - ASO-Dichtband-2000-S - ASO-Dichtband-2000/S-Ecken“ (innen und außen) - ASO-Dichtmanschette-Boden - ASO-Dichtband-120 - ASO-Dichtecke-I - ASO-Dichtecke-A - ASO-Dichtmanschette-B - ASO-Dichtmanschette-W Der Abdichtungsstoff AQUAFIN-1K- PREMIUM ist der Gruppe der KunststoffMörtelkombinationen zuzuordnen: Kunststoff-Mörtelkombinationen sind Gemische aus hydraulisch abbindenden Bindemitteln, mineralischen Zuschlägen und organischen Zusätzen sowie Polymerdispersionen in pulverförmiger oder flüssiger Form (z.B. flexible Dichtungsschlämmen). Die Erhärtung erfolgt durch Hydratation und Trocknung. AQUAFIN-1K- PREMIUM darf mit den folgenden Fliesenklebern verwendet werden: Beanspruchungsklassen A und B: „UNIFIX-S3“, „UNIFIX-S3-fast”, „LIGHTFLEX”, „MONOFLEX”, „MONOFLEXXL”, „MONOFLEX-FB”, MONOFLEX-S2, “MONOFLEX-white” MONOFLEXwhite vergütet im Masseverhältnis 3:1 mit UNIFLEX-F”, „ASODUR-EK98-Wand/Boden”, „ASODUR DESIGN”, „SOLOFLEX”, „AK7P” „CRISTALLIT-MULTIFLEX”, „ASODUR-EKF”, “CARO-FK-FLEX” und “CRISTALLFUGE-EPOX”. Beanspruchungsklasse A: „CRISTALLIT-FLEX”, „MONOFLEX-fast”, „UNIFIX-S3-fast“ Der Abdichtungsstoff ist folgender Gruppe der Kunststoff-Mörtelkombinationen zuzuordnen: Kunststoff-Mörtelkombinationen sind Gemische aus hydraulisch abbindenden Bindemitteln, mineralischen Zuschlägen und organischen Zusätzen sowie Polymerdispersionen in pulverförmiger oder flüssiger Form (z.B. flexible Dichtungsschlämmen). Die Erhärtung erfolgt durch Hydratation und Trocknung. Die aufgebrachte Dichtungsschicht hat eine Mindesttrockenschichtdicke von 2 mm.
Seite 5 des allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses Nr. P 11140-1 / 17-491 vom 24.04.2024
2.1.2 Eigenschaften Die aus AQUAFIN-1K- PREMIUM gemäß Abschnitt 4 hergestellte Abdichtung ist für die unter Abschnitt 1.2 genannten Verwendungsbereiche ausreichend: • standfest bei Auftrag auf geneigten Flächen • haftfest auf mineralischen Untergründen • frostbeständig • temperatur- und alterungsbeständig • beständig gegen Kalilauge Sie ist • wasserdicht bis 3 m Wassersäule • rissüberbrückend bei im Untergrund auftretenden Rissen bis 0,2 mm Das Bauprodukt erfüllt im eingebauten Zustand die Anforderungen an Baustoffe der Klasse „E“ nach DIN EN 13501-1. Der Nachweis der Verwendbarkeit wurde durch Prüfungen nach den Prüfgrundsätzen für flüssig zu verarbeitende Abdichtungsstoffe im Verbund mit Fliesen- und Plattenbelägen (PG-AIV-F; Stand Juni 2010) erbracht. 2.1.3 Kennwerte Die technischen Kennwerte der Ausgangsstoffe und der Bauwerksabdichtung sind der Anlage zu entnehmen. 2.2
Herstellung, Verpackung, Transport, Lagerung
2.2.1 Herstellung Das Bauprodukt AQUAFIN-1K- PREMIUM wird im Werk Detmold hergestellt. 2.2.2 Verpackung, Transport, Lagerung AQUAFIN-1K- PREMIUM ist in geschlossenen Gebinden trocken zu lagern. Weitere Angaben zur Verpackung, Transport und Lagerung sind der Anlage 1 zu entnehmen. Die auf den Gebinden vermerkten Angaben zu Anforderungen aus anderen Rechtsbereichen (z.B. Gefahrstoff- bzw. Transportrecht) sind zu beachten. 2.3
Ausführung Es dürfen nur die zusammen mit AQUAFIN-1K- PREMIUM gelieferten und für die Verwendung als Abdichtungssystem vorgesehenen Verstärkungseinlagen, Dichtbänder und Grundierungen verwendet werden. Bei Anlieferung dieser Komponenten durch Dritte hat sich der Verarbeiter anhand der nach 2.2.3 geforderten Kennzeichnung davon zu überzeugen, dass es sich um die zum Abdichtungssystem gehörigen Komponenten handelt. Der Untergrund muss tragfähig und frei von Rissen sein. Verschmutzungen sind zu entfernen. Vor der Ausführung der Beschichtung muss der Untergrund so vorgenässt werden, dass er bei der Ausführung der Abdichtung mattfeucht ist.
Seite 6 des allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses Nr. P 11140-1 / 17-491 vom 24.04.2024
Das Anmischen von AQUAFIN-1K- PREMIUM erfolgt mit einem Wasserbedarf von 4 – 4,5 l Wasser / 15 kg. Die erforderliche Mischzeit beträgt 2 – 3 Minuten. Der Auftrag der Dichtungsschicht muss in mindestens zwei Arbeitsgängen (Beanspruchungsklasse A) bzw. drei Arbeitsgängen (Beanspruchungsklasse B) erfolgen. Es ist so viel Material zu verarbeiten, dass eine Trockenschichtdicke von 2 mm (Beanspruchungsklasse A) bzw. 2,5 mm (Beanspruchungsklasse B) eingehalten wird. Sie darf an keiner Stelle der Dichtungsschicht unterschritten werden. Die erforderlichen Verarbeitungsmengen sind den Angaben zur Verbrauchsmenge pro mm Trockenschichtdicke ggf. in Abhängigkeit der Untergrundbeschaffenheit (gemäß der Verarbeitungsanweisung des Herstellers) zu entnehmen. Zur Abdichtung von Anschlussfugen ist das „ASO-Dichtband-System“ einzusetzen. Das „ASO-Dichtband-System“ wird in die erste Lage der Abdichtung eingelegt und anschließend mit der Glättkelle faltenfrei angedrückt. Die Verklebung mit der zweiten Lage muss so erfolgen, dass eine Hinterwanderung von Wasser ausgeschlossen wird. Die Dichtstöße sind mit AQUAFIN -1K- PREMIUM, mindestens 5 – 10 cm überlappend, zu überarbeiten. Rohrdurchführungen und Bodenabläufe sind mit der „ASO-Dichtmanschette-Wand“ bzw. der „ASODichtmanschette-Boden“, der „ASO-Dichtmanschette-W“ oder der „ASO-Dichtmanschette-B“ abzudichten. 3
ÜBEREINSTIMMUNGSNACHWEIS
3.1
Allgemeines Gemäß der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW (VV TB NRW); lfd. Nr. C 3.27 (Ausgabe 2023/10), erfolgt der Nachweis der Übereinstimmung des Bauproduktes mit den Anforderungen dieses allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses durch eine Übereinstimmungserklärung des Herstellers auf der Grundlage einer werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) und einer Überprüfung des Bauproduktes vor Bestätigung der Übereinstimmung (Erstprüfung) durch eine dafür bauaufsichtlich anerkannte Stelle.
3.2
Erstprüfung (EP) Die Erstprüfung erfolgt nach den Prüfgrundsätzen für flüssig zu verarbeitende Abdichtungen im Verbund mit Fliesen- und Plattenbelägen gemäß der Tabellen 1 und 2 der Prüfgrundsätze für ‚Kunststoff-Mörtelkombinationen’.
Seite 7 des allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses Nr. P 11140-1 / 17-491 vom 24.04.2024
3.3
Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) Im Herstellwerk ist gemäß DIN 18200:2021-04, Abschnitt 4.2, eine werkseigene Produktionskontrolle einzurichten und durchzuführen. Im Rahmen der WPK sind bei laufender Fertigung innerhalb der in den Prüfgrundsätzen fixierten Fristen und Häufigkeiten die Prüfungen gemäß Tabelle 3 der aktuellen Prüfgrundsätze durchzuführen. Sie sind bei laufender Produktion mindestens 1-mal wöchentlich, ansonsten 1-mal je Charge vorzunehmen. Dabei sind die zulässigen Toleranzen gemäß Tabelle 4 der Prüfgrundsätze einzuhalten. Die Ergebnisse der werkseigenen Produktionskontrolle sind aufzuzeichnen, auszuwerten und mindestens fünf Jahre aufzubewahren.
4
ÜBEREINSTIMMUNGSZEICHEN Das Bauprodukt, dessen Verpackung oder der Beipackzettel muss vom Hersteller mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) nach den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen zum Übereinstimmungszeichen gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung darf nur erfolgen, wenn die Voraussetzungen nach Abschnitt 3 erfüllt sind. Folgende Angaben muss das Ü-Zeichen enthalten: • Hersteller und Herstellwerk • Kurzbezeichnung der für das Bauprodukt maßgebenden technischen Regel • Nummer des allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses und die Bezeichnung der Prüfstelle
5
RECHTSGRUNDLAGE Dieses allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis wird aufgrund des § 22 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW), Ausgabe 21.07.2018, in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW (VV TB NRW); lfd. Nr. C 3.27 (Ausgabe 2023/10) erteilt.
Seite 8 des allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses Nr. P 11140-1 / 17-491 vom 24.04.2024
6
RECHTSBEHELFSBELEHRUNG Gegen dieses allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis ist der Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Erhalt dieses allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kiwa GmbH, Polymer Institut, Quellenstraße 3, 65439 Flörsheim-Wicker einzulegen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit des Widerspruchs ist der Zeitpunkt des Eingangs bei der Kiwa GmbH, Polymer Institut.
Flörsheim-Wicker, 24.04.2024
Nicole Machill - Digitally signed | see http://ca.kiwa-deutschland.de for more details -
Dipl.-Ing. (FH) N. Machill Prüfstellenleiterin
Seite 1 zur Anlage des allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses Nr. P 11140-1 / 17-491 vom 24.04.2024 Anlage: Kenndaten und technisches Merkblatt Kennwerte AQUAFIN®-1KPREMIUM Kornzusammensetzung Siebgröße in mm < 0,063 0,063 0,09 0,125 0,25 0,5 Glührückstand (550°C) Konsistenz Rohdichte
Einheit
%
M-% cm g/cm³
Ergebnis
25,0 39,0 1,9 30,2 3,6 0,3 76,2 13,8 1,55
Toleranz für Übereinstimmungsnachweis (WPK)
± 5 % absolut
± 10 % relativ ±2 ± 0,05
Seite 2 zur Anlage des allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses Nr. P 11140-1 / 17-491 vom 24.04.2024
Seite 3 zur Anlage des allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses Nr. P 11140-1 / 17-491 vom 24.04.2024
Seite 4 zur Anlage des allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses Nr. P 11140-1 / 17-491 vom 24.04.2024
Seite 5 zur Anlage des allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses Nr. P 11140-1 / 17-491 vom 24.04.2024
Seite 6 zur Anlage des allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses Nr. P 11140-1 / 17-491 vom 24.04.2024