SCHOMBURG GmbH Aquafinstraße 2–8 D-32760 Detmold (Germany) Telefon +49 - 5231- 953-00 Fax +49 - 5231- 953-333 www.schomburg.de
Technische Zusatzinformation Nr. 42
Verlegen von Terrassenplatten 60 cm × 60 cm bis 120 cm × 120 cm auf mit Reaktionsharz gebundenem Einkornmörtel
Voraussetzung: Der Untergrund muss fest und tragfähig sein und ein Gefälle von mind. 1,5 % aufweisen. Zur Gewährleistung der Wasserableitung aus dem Einkornmörtel wird ein Drainagesystem auf einer Verbundabdichtung aufgebaut. Die Verlegung der Platten erfolgt mit einem hochflexiblen Fliesenklebemörtel. Bei Platten, deren längste Kante größer 60 cm beträgt, müssen die Platten mind. 2 cm dick sein bzw. die Herstellerangaben zur Bruchkraft beachtet werden 1. Auf den vorbereiteten und grundierten Betonuntergrund ein Gefälle mit SOLOCRET-50 erstellen. 2. Auftragen einer Abdichtung im Verbund (AIV) mit AQUAFIN-RS300 in zwei Arbeitsgängen und einer Mindesttrockenschichtdicke von 2 mm.
5. Verlegen der Platten mit UNIFIX-S3-fast / UNIFIX-S3. Die Verlegung der Platten erfolgt vorzugsweise im Buttering-Verfahren. Das heißt, der Flexmörtel ist nur auf die Rückseite der Terrassenplatten aufzutragen.
3. Aufbringen einer Drainagematte, z. B. AquaDrain EK, GUTJAHR GmbH, Schlüter-TROBA o.ä. nach Herstellerangaben 4. Einkornmörtel aus ASODUR-SG3-superfast Herstellung des Einkornmörtels: Mischungsverhältnis: 1 kg ASODUR-SG3-superfast : 25 kg Quarzsand Körnung 1,0–4,0 mm (mind. 35 mm Schichtdicke)
Verbrauch: Einkornmörtel: ca. 20 kg/m²/cm
6. A b einer Plattengröße von mehr als 80 cm × 80 cm wird der Belag mit offenen Fugen ausgeführt oder alternativ mit einem elastischen Fugenfüllstoff für den jeweiligen Einsatzzweck geschlossen, wie z.B. FLEXY-ZEM von AKEMI (die Herstellerangaben sind unbedingt zu beachten). Eine starre Verfugung ist auszuschließen.
Die Rechte des Käufers in Bezug auf die Qualität unserer Materialien richten sich nach unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen. Für Anforderungen die über den Rahmen der hier beschriebenen Anwendung hinausgehen, steht Ihnen unser technischer Beratungsdienst zur Verfügung. Diese bedürfen dann zur Verbindlichkeit der rechtsverbindlichen schriftlichen Bestätigung. Die Produktbeschreibung befreit den Anwender nicht von seiner Sorgfaltspflicht. Im Zweifelsfall sind Musterflächen anzulegen. Mit Herausgabe einer neuen Fassung der Druckschrift verliert diese ihre Gültigkeit. 41/21 RM/TS/LiW