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Technische Zusatzinformation Nr. 25
Das ZDB Merkblatt „Schwimmbadbau“, Stand August 2012, legt unter Punkt 5 „Prüfung der Dichtigkeit“ fest, dass bei Reparaturen oder Nachbesserungen der Abdichtung die verbindlichen Vorgaben des Herstellers zu erfüllen sind. Nachfolgende Vorgaben sind analog anwendbar zur Reparatur lokaler Beschädigungen von Verbundabdichtungen AIV-F.
Wiederherstellung von Abdichtungsflächen nach zerstörender Schichtdickenkontrolle bzw. bei lokalen Beschädigungen Die Schnittkanten der vorgefundenen Prüfstellen sind in einem Winkel von ca. 45° anzuschleifen. Schleifstaub, Verunreinigungen und trennend wirkende Substanzen sind durch geeignete Maßnahmen vollständig zu entfernen. 1. Kunststoff-/Mörtel-Kombinationen (MDS) Die im Zuge der zerstörenden Schichtdickenkontrolle entstanden Fehlstellen der Abdichtungsebene sind mit frisch angemischtem AQUAFIN-RS300 zu schließen. Dabei ist eine Kontaktschicht aus AQUAFIN-RS300 aufzutragen, die zur Aufnahme eines 20 cm langen Zuschnitts aus ASO-Dichtband-2000-S, Breite = 20 cm, dient. Innerhalb der klebeoffenen Zeit ist das Dichtband hohlraumfrei einzulegen und anzudrücken. Nach ca. 3 Std. Wartezeit ist das Dichtband mit frisch angemischtem AQUAFIN-RS300 so zu überarbeiten, dass im Randbereich der Dichtmanschette eine ca. 5 cm breite Überlappung zur ursprünglichen Abdichtungsebene entsteht.
2. Verbundabdichtung auf Reaktionsharzbasis Die im Zuge der zerstörenden Schichtdickenkontrolle entstanden Fehlstellen der Abdichtungsebene sind mit frisch angemischtem ASOFLEX-AKB-Wand zu schließen. Dabei ist eine Kontaktschicht aus ASOFLEX-AKB-Wand aufzutragen, die zur Aufnahme eines 20 cm langen Zuschnitts aus ASO-Dichtband-2000-S, Breite = 20 cm, dient. Innerhalb der klebeoffenen Zeit ist das Dichtband hohlraumfrei einzulegen und anzudrücken. Nach ca. 16 Std. Wartezeit ist das Dichtband mit frisch angemischtem ASOFLEX-AKB-Wand so zu überarbeiten, dass im Randbereich der Dichtmanschette eine ca. 5 cm breite Überlappung zur ursprünglichen Abdichtungsebene entsteht. Das frisch aufgetragene Reaktionsharz ist mit Quarzsand 0,1–0,6 mm abzustreuen.
Die Rechte des Käufers in Bezug auf die Qualität unserer Materialien richten sich nach unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen. Für Anforderungen die über den Rahmen der hier beschriebenen Anwendung hinausgehen, steht Ihnen unser technischer Beratungsdienst zur Verfügung. Diese bedürfen dann zur Verbindlichkeit der rechtsverbindlichen schriftlichen Bestätigung. Die Produktbeschreibung befreit den Anwender nicht von seiner Sorgfaltspflicht. Im Zweifelsfall sind Musterflächen anzulegen. Mit Herausgabe einer neuen Fassung der Druckschrift verliert diese ihre Gültigkeit. 46/14 IHö/KD/KK