UMWELT-PRODUKTDEKLARATION nach ISO 14025 und EN 15804 Deklarationsinhaber Herausgeber
Institut Bauen und Umwelt e.V. (IBU)
Programmhalter
Deklarationsnummer
EPDDBC2013211D
Ausstellungsdatum
12.10.2013
Gültig bis
11.10.2018
Kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen
Deutsche Bauchemie e.V. (DBC)
www.bau-umwelt.com / https://epd-online.com
1. Allgemeine Angaben Deutsche Bauchemie
Inhaber der Deklaration
IBU Institut Bauen und Umwelt e.V. Panoramastr. 1 10178 Berlin Deutschland
Deutsche Bauchemie e.V. Mainzer Landstr. 55 D60329 Frankfurt
Deklariertes Produkt/deklarierte Einheit
1 kg; 600 1200 kg/m³
Diese Deklaration basiert auf den Produktkategorienregeln:
Gültigkeitsbereich:
Kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen (KMB) zur Bauwerksabdichtung, 102012 (PCR geprüft und zugelassen durch den unabhängigen Sachverständigenausschuss) Ausstellungsdatum
12.10.2013 Gültig bis
Diese validierte Deklaration berechtigt zum Führen des Zeichens des Instituts Bauen und Umwelt e.V. Sie gilt ausschließlich für die genannten Produktgruppen für Werke in Deutschland, fünf Jahre vom Ausstellungsdatum an. Der Deklarationsinhaber haftet für die zugrunde liegenden Angaben und Nachweise. Es handelt sich hierbei um eine VerbandsEPD, bei der für die Berechnung der Ökobilanz das Produkt einer Gruppe ausgewählt wurde, welches die höchsten Umweltlasten dieser Gruppe aufweist. Die Mitglieder der Verbände sind den Verbandshomepages zu entnehmen.Der Inhaber der Deklaration haftet für die zugrundeliegenden Angaben und Nachweise; eine Haftung des IBU in Bezug auf Herstellerinformationen, Ökobilanzdaten und Nachweise ist ausgeschlossen. Verifizierung
Prof. Dr.Ing. Horst J. Bossenmayer (Präsident des Instituts Bauen und Umwelt e.V.)
Die CEN Norm EN 15804 dient als KernPCR Verifizierung der EPD durch eine/n unabhängige/n Dritte/n gemäß ISO 14025 intern x extern
Dr.Ing. Ivo Mersiowsky, Unabhängige/r Prüfer/in vom SVA bestellt
Dr. Burkhart Lehmann (Geschäftsführer IBU)
2. Produkt 2.1 Produktbeschreibung Kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen sind pastöse, spachtel oder spritzfähige Massen auf Basis von Bitumenemulsionen, die mit Kunststoffen vergütet werden. Kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen können polystyrolgefüllt und/ oder faserarmiert und sowohl einkomponentig als auch zweikomponentig sein. Die zweite Komponente kann pulverförmig auf Basis mineralischer Stoffe oder flüssig/pastös sein. Durch die Möglichkeit des dickschichtigen Auftrages stellen kunststoffmodifizierte Bitumendick beschichtungen eine zuverlässige und sichere Art der Abdichtung dar, die sich besonders durch die hohe Rissüberbrückung auszeichnet. Durch ihren Einsatz wird die Gebrauchstauglichkeit von Bauwerken entscheidend verbessert und ihre Lebensdauer deutlich verlängert. Als repräsentatives Produkt wurde das Produkt mit den höchsten Umweltwirkungen zur Berechnung der Ökobilanzergebnisse herangezogen.
2
2.2 Anwendung Kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen werden zur sicheren Abdichtung von Bauteilen bei folgenden Anwendungen eingesetzt: Modul 1: Im erdberührten Bereich · Gegen Grundwasser als auch Druckwasserbelastung. · Kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen schützen das Bauteil gegen im Erdreich vorkommende natürliche aggressive Stoffe. Modul 2: Auf horizontalen und geneigten Flächen Im Freien: Balkone und Terrassen Im erdberührten Bereich: Nicht benutzte und extensiv begrünte Dachflächen. Modul 3: Fugen · Arbeits und Stoßfugen im Übergangsbereich von Bauteilen aus Beton mit erhöhtem Wassereindringwiderstand · Für Übergänge von Bauwerksabdichtungen auf
Umwelt Produktdeklaration Deutsche Bauchemie e.V. – Kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen
Bauteile aus Beton mit hohem Wassereindringwiderstand
Maßgeblich für die Ausführung von Bauwerksabdichtungen ist die /DIN 18195:2011/.
2.3 Technische Daten Technische Daten gemäß „Prüfgrundsätze für die Erteilung von allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen für normalentflammbare, kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen für Bauwerksabdichtungen“ (PGKMB) oder /DIN EN 15814/ „Kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen zur Bauwerksabdichtung“: Rissüberbrückungsfähigkeit nach PGKMB oder nach /DIN EN 15812:2011/, Verfahren A Regenfestigkeit nach PGKMB oder nach /DIN EN 15816:2011/ Beständigkeit gegen Wasser nach PGKMB oder nach DIN EN 15817 Biegsamkeit bei niedrigen Temperaturen nach PG KMB oder nach /DIN EN 15813:2011/ Maßhaltigkeit bei hohen Temperaturen nach PG KMB oder nach /DIN EN 15818:2011/ Schichtdickenabnahme bei Durchtrocknung nach PG KMB oder nach /DIN EN 15819:2011/ Wasserdichtheit nach PGKMB oder nach /DIN EN 15820:2011/ Druckfestigkeit nach PGKMB oder nach /DIN EN 15815:2011/ Wasserdampfdiffusionswiderstand, sofern für die Anwendung relevant Druckwasser: PGÜBB Zusätzlich erforderlich für Modul 3 Fugen: Technische Daten gemäß „Prüfgrundsätze für die Erteilung von allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen für die Fugenabdichtungen in Bauteilen aus Beton mit erhöhtem Wassereindringwiderstand gegen drückendes und nicht drückenden Wassers und gegen Bodenfeuchtigkeit“ (PG-FBB) Technische Daten gemäß „Prüfgrundsätze für die Erteilung von allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen für Übergänge von Bauwerksabdichtungen auf Bauteile aus Beton mit hohem Wassereindringwiderstand (PG–ÜBB)
Zusätzlich erforderlich für Modul 3 Fugen: Abdichtung von Arbeits und Stoßfugen: Voraussetzung für die Verwendung in Deutschland ist die Kennzeichnung mit dem Übereinstimmungszeichen (ÜZeichen) auf Basis eines allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses (abP) gemäß Bauregelliste A, Teil 2, lfd. Nr. 1.4 „Abdichtung von Arbeits und Stoßfugen“. Das abP wird auf Basis von Prüfungen gemäß PG-FBB erteilt. Abdichtung für Bauwerksabdichtungen im Übergang auf Bauteile aus Beton mit hohem Wassereindringwiderstand: Voraussetzung für die Verwendung in Deutschland ist die Kennzeichnung mit dem Übereinstimmungszeichen (ÜZeichen) auf Basis eines allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses (abP) gemäß Bauregelliste A, Teil 2, lfd. Nr. 2.48 „Abdichtungen für Bauwerksabdichtungen im Übergang auf Bauteile aus Beton mit hohem Wassereindringwiderstand“. Das abP wird auf Basis von Prüfungen gemäß PG-ÜBB erteilt
2.4 Inverkehrbringung/Anwendungsregeln Voraussetzung für die Verwendung in Deutschland ist die Kennzeichnung mit dem Übereinstimmungszeichen (ÜZeichen) auf Basis eines allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses (abP) gemäß Bauregelliste A, Teil 2, lfd. Nr. 2.39 „Normalentflammbare kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen für Bauwerksabdichtungen“. Das abP wird auf Basis von Prüfungen gemäß PGKMB erteilt. Nach dem 01.08.2014 (Ende der Koexistenzphase): Voraussetzung für die Inverkehrbringung ist die Leistungserklärung und die Kennzeichnung mit dem CEZeichen. Rechtsgrundlage für die Leistungserklärung und die CEKennzeichnung ist die Verordnung ((EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. I 88/5 vom 4.4.2011). Mit der CEKennzeichnung des Produkts erklärt der Hersteller dessen Konformität mit der erklärten Leistung unter Berücksichtigung der harmonisierten Spezifikation /DIN EN 15814:2011/ „Kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen zur Bauwerksabdichtung“. Im Übrigen gelten für die Verwendung in Deutschland die diesbezüglichen Bestimmungen im Teil II der Liste der Technischen Baubestimmungen.
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Sonderanwendungen nach technischen Unterlagen/Leistungserklärung/Konformitätserklärung des Herstellers. 2.5 Lieferzustand Flüssig oder pastös in Gebinden aus Weißblech oder Kunststoff, in separaten oder Kombigebinden passend konfektioniert auf das anwendungsgerechte Mischungsverhältnis. Dto. 1KProdukte in Einzelgebinden. Zur Optimierung der Lagerstabilität kann auf der Produktoberfläche eine Schutzfolie aufgelegt werden. Typische Gebinde enthalten 10 bis 32 kg bzw. Liter Material; bei größeren Anwendungen kommen auch Fässer mit ca. 200 kg bzw. Liter oder IBCs mit über 1 t bzw. m³ Inhalt zum Einsatz. Die zweite Komponente wird in Schlauchbeuteln, PE Folienbeuteln, Verbundbeuteln und/ oder Kunststoffgebinden verpackt und kann ggf. auch separat verpackt im Karton sein. Die Gebinde werden auf Paletten gepackt und zur Transportsicherung mit Folien umschlossen. Für die Ökobilanz wurde ein Blechgebinde modelliert. 2.6 Grundstoffe/Hilfsstoffe Kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen enthalten mindestens 35% Bindemittel (Bitumen und Kunststoffe). Sie werden aufgrund ihrer Zusammensetzung dem /GISBAUGISCODE BBP 10/ „Bitumenemulsionen“ zugeordnet. Im Durchschnitt enthalten die mit dieser EPD abgedeckten Produkte die folgenden Grund und Hilfsstoffe in folgenden Spannen: Bitumen: ~ 20 60% Wasser: ~ 0 40% Polymere: ~ 0 25% Anorg. & org. Füllstoffe: ~ 0 30% Zement: ~ 0 15% Additive: ~ 2 10% Die genannten Spannen sind durchschnittliche Angaben und die Zusammensetzung von Produkten, die der EPD entsprechen, kann im Einzelfall von den genannten Konzentrationsbändern abweichen. Detailliertere Informationen sind den jeweiligen Herstellerangaben (z.B. Produktdatenblätter) zu entnehmen.
In Einzelfällen ist es möglich, dass Substanzen, die auf der Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe für die Aufnahme in Anhang XIV der /REACH/Verordnung stehen, in Konzentrationen über 0,1% enthalten sind. Falls dies der Fall ist, sind diese Informationen im jeweiligen Sicherheitsdatenblatt zu finden. In den kunststoffmodifizierten Bitumendick beschichtungen werden keine Flammschutzmittel verwendet. Die Bindemittel Bitumen und Kunststoff werden als wässrige Emulsionen bzw. Dispersionen verwendet und nicht in organischen Lösemitteln gelöst. Die Hilfsstoffe in kunststoffmodifizierten Bitumen dickbeschichtungen können u.a. mineralische Gemische, expandiertes Polystyrol, anorganische und polymere Fasern sein. Die kunststoffmodifizierten Bitumendick beschichtungen werden bei Umgebungstemperatur und nicht heiß verarbeitet. Deshalb treten keine Dämpfe aus Bitumen und keine Lösemitteldämpfe auf. Somit ist nicht mit einer gesundheitlich relevanten inhalativen Exposition während der Herstellung, Verarbeitung und Nutzung von kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen zu rechnen. 2.7 Herstellung Die formulierten Produktkomponenten werden in der Regel aus den Inhaltstoffen gemischt und in die Liefergebinde abgefüllt. Dabei werden Qualitäts und Umweltstandards nach /DIN ISO 9001/ und die Bestimmungen einschlägiger Regelungen wie Betriebssicherheitsverordnung oder Immissionsschutzgesetz eingehalten. Umwelt und Gesundheit während der Herstellung In der Regel sind keine weiteren Umweltschutzmaßnahmen über die gesetzlich vorgeschriebenen hinaus notwendig.
2.12 Umwelt & Gesundheit während der Nutzung Während der Nutzung verhalten sich kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen inert. Gefährdungen für Wasser, Luft und Boden sind bei bestimmungsgemäßer Anwendung der Produkte nicht bekannt. 2.13 Referenz-Nutzungsdauer Kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen erfüllen spezielle Aufgaben bei der Erstellung oder Sanierung von Bauwerken. Durch ihren Einsatz wird die Gebrauchstauglichkeit von Bauwerken entscheidend verbessert und ihre ursprüngliche Nutzungsdauer deutlich verlängert. Die zu erwartende ReferenzNutzungsdauer ist abhängig von der spezifischen Einbausituation und damit verbundenen Exposition des Produktes. Sie kann durch Witterung sowie mechanische oder chemische Belastungen beeinflusst werden. 2.14
Außergewöhnliche Einwirkungen
Brand Auch ohne spezielle Brandschutzausrüstung erfüllen kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen mindestens die Anforderungen nach /DIN EN 135011/ für die Brandklasse E. Bedingt durch ihren Einbau als erdberührte Bauwerksabdichtung auf mineralischen Untergründen wie z.B. Mauerwerk oder Beton und aufgrund ihrer Einsatzmenge (dünnschichtig max.ca. 4 mm) haben sie darüber hinaus auf die Brandeigenschaften des Bauwerks, in dem sie eingebaut wurden, einen nur untergeordneten Einfluss.
2.8
2.9 Produktverarbeitung/Installation Kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen werden durch Spachteln, Bürsten, Rollen oder Spritzen verarbeitet. Dabei sind ggf. Arbeitsschutzmaßnahmen nach den Angaben im Sicherheitsdatenblatt und den Bedingungen vor Ort vorzunehmen und konsequent einzuhalten. Kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen sind aufgrund ihrer Zusammensetzung mit GISCODE/GisbauProduktCodes BPP 10 gekennzeichnet. 2.10 Verpackung Restentleerte Gebinde und leicht verschmutzte Folien sind recyclingfähig. Mehrwegpaletten aus Holz werden durch den Bau stoffhandel zurückgenommen (Mehrwegpaletten gegen Rückvergütung im Pfandsystem), von diesem an die Bauprodukthersteller zurückgegeben und in den Produktionsprozess zurückgeführt. 2.11 Nutzungszustand In der Nutzungsphase bilden kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen einen homogenen Abdichtungsfilm, der aus Bitumen und Hilfsstoffen besteht. Sie sind langlebige Abdichtungsprodukte, die Bauteile schützen und zu deren Funktionalität und Werterhaltung wesentlich beitragen. 4
Wasser Kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen sind wasserbeständig. Sie werden zur Abdichtung von Bauwerken auch gegen schädigendes Wassereindringen/ Hochwassereinwirkung eingesetzt. Mechanische Zerstörung Die mechanische Zerstörung von kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen führt nicht zu Umwelt oder gesundheitsgefährdenden Zersetzungsprodukten. 2.15 Nachnutzungsphase Nach heutigem Kenntnisstand sind in der Regel durch Rückbau und Verwertung von Bauteilen, an denen kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen anhaften, keine umweltschädigenden Auswirkungen zu erwarten. Können kunststoffmodifizierte Bitumendick beschichtungen von den Bauteilen ohne merklichen Aufwand entfernt werden, ist die thermische Verwertung aufgrund ihres Energieinhaltes eine sinnvolle Verwertungsvariante. 2.16 Entsorgung Nicht mehr verwertbare Einzelkomponenten müssen im vorgeschriebenen Verhältnis vermischt und ausgehärtet werden. Ausgehärtete Produktreste sind kein Sonderabfall. Nicht ausgehärtete Produktreste sind Sonderabfall. Restentleerte, ausgetrocknete Gebinde (tropffrei, spachtelrein) werden dem Recycling zugeführt. Restmengen sind unter Beachtung der örtlichen Vorschriften einer geordneten Abfallbeseitigung zuzuführen.
Folgende /EAKAbfallschlüssel/ können in Frage kommen, wenn die Bitumenprodukte nicht mit anderen Produkten kontaminiert wurden: 2-Komponenten Bitumenemulsion : Komp. A (Bitumenkomponente): 170302 Komp. B (Pulverkomponente): 101311 oder 101314 Ausgehärtete Produktreste : Komp. A + Komp.B gemischt, ausgehärtet: 050117 oder 050199
2.17 Weitere Informationen Weitere Informationen können den Produkt oder Sicherheitsdatenblättern der Hersteller entnommen werden und sind entweder auf der Homepage der Hersteller oder auf Anfrage erhältlich. Wertvolle technische Hinweise sind auch der Internetseite des Verbandes zu entnehmen. Informationen der Deutschen Bauchemie können unter www.deutschebauchemie.de erhalten werden.
3. LCA: Rechenregeln 3.1 Deklarierte Einheit Die VerbandsEPD bezieht sich auf die deklarierte Einheit von 1 kg kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen in dem zur Verarbeitung nötigen Mischungsverhältnis der beiden Komponenten. Die Auswertungen beziehen sich auf das repräsentative (worstcase) Produkt, wobei die Daten für den Herstellungsprozess Durchschnittswerte verschiedener Hersteller und Werke sind. Auf die Angabe eines Verbrauchs pro Flächeneinheit wurde auf Grund der unterschiedlichen Anwendungsbereiche (je nachdem ob Auftrag flächig oder in Fugen) und Rezepturen in dieser EPD verzichtet. Genaue Angaben dazu können in produktspezifischen Datenblättern der Hersteller entnommen werden. Die Dichte der Produkte liegt in einem Bereich von ca. 600 1200 kg/m³. 3.2 Systemgrenze In der Ökobilanz werden die Module A1/A2/A3, A4, A5 und D berücksichtigt: A1 Herstellung der Vorprodukte A2 Transport zum Werk A3 Produktion inkl. Energiebereitstellung, Herstellung von Verpackung sowie Hilfs und Betriebsstoffen und Abfallbehandlung A4 Transport zur Baustelle A5 Installation (Verpackungsentsorgung sowie Emissionen bei der Installation) D Gutschriften aus der Verbrennung der Verpackungsmaterialien und Recycling des Metallgebindes Es handelt sich also um eine Deklaration von der „Wiege bis zum Werkstor mit Optionen“. 3.3 Abschätzungen und Annahmen Für die einzelnen Rezepturbestandteile der Formulierungen wurden diese, falls keine spezifische GaBiProzesse zur Verfügung standen, nach Herstellerangaben oder Literatur abgeschätzt. 3.4 Abschneideregeln Für die Berechnung der Ökobilanz wurden keine Abschneideregeln angewandt. Alle Rohstoffe, die vom Verband der deutschen Bauchemie für die Formulierungen gesendet wurden, wurden berücksichtigt. Die Herstellung der zur Produktion der betrachteten Produkte benötigten Maschinen, Anlagen und sonstige
Infrastruktur wurde in den Ökobilanzen nicht berücksichtigt. 3.5 Hintergrunddaten Als Hintergrunddaten wurden Daten aus der /GaBi 6 Datenbank/ verwendet. Wenn keine Hintergrunddaten verfügbar waren, wurden diese durch Herstellerinfos und Literaturrecherche ergänzt. 3.6 Datenqualität Für diese MusterEPD wurden repräsentative Produkte herangezogen und das Produkt für eine Gruppe zur Berechnung der Ökobilanzergebnisse herangezogen, welches die höchsten Umweltlasten mit sich bringt. Die Datensätze sind nicht älter als 6 Jahre. 3.7 Betrachtungszeitraum Der Betrachtungszeitraum ist eine Jahresproduktion bezogen auf das Jahr 2011. 3.8 Allokation Für die Produktion wurden keine Allokationen angewendet. Bei der Verbrennung der Verpackungen wird eine MultiInputAllokation mit einer Gutschrift für Strom und thermische Energie nach der Methode der einfachen Gutschrift eingesetzt. Die Gutschriften durch die Verpackungsentsorgung werden in Modul D gutgeschrieben. 3.9 Vergleichbarkeit Grundsätzlich ist eine Gegenüberstellung oder die Bewertung von EPD Daten nur möglich, wenn alle zu vergleichenden Datensätze nach EN 15804 erstellt wurden und der Gebäudekontext, bzw. die produktspezifischen Leistungsmerkmale, berücksichtigt werden. EPDs von Bauprodukten sind unter Umständen nicht vergleichbar, wenn sie nicht auf der /EN 15804/ beruhen. In diesem Fall wurde als deklarierte Einheit 1 kg kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtung gewählt. Je nach Anwendung muss ein entsprechender Umrechnungsfaktor wie beispielsweise das spezifische Flächengewicht berücksichtigt werden. Grundsätzlich ist eine Gegenüberstellung oder die Bewertung von EPD Daten nur möglich, wenn alle zu vergleichenden Datensätze nach EN 15804 erstellt wurden und der Gebäudekontext, bzw. die produktspezifischen Leistungsmerkmale, berücksichtigt werden
4. LCA: Szenarien und weitere technische Informationen Die folgenden technischen Informationen sind Grundlage für die deklarierten Module oder können für 5
die Entwicklung von spezifischen Szenarien im Kontext
einer Gebäudebewertung genutzt werden, wenn Module nicht deklariert werden (MND). Transport zu Baustelle (A4) Bezeichnung
Wert
Einheit
0,0016 500
l/100km km
85
%
600 1200
kg/m3
100
Bezeichnung
Hilfsstoff Wasserverbrauch Sonstige Ressourcen Stromverbrauch Sonstige Energieträger Materialverlust OutputStoffe als Folge der Abfallbehandlung auf der Baustelle Staub in die Luft VOC in die Luft
0 0 0 0,025 0 0,01
kg m3 kg kWh MJ kg
0
kg
0 0
kg kg
Liter Treibstoff Transport Distanz Auslastung (einschließlich Leerfahrten) Rohdichte der transportierten Produkte VolumenAuslastungsfaktor Einbau ins Gebäude (A5)
6
5. LCA: Ergebnisse ANGABE DER SYSTEMGRENZEN (X = IN ÖKOBILANZ ENTHALTEN; MND = MODUL NICHT DEKLARIERT) Stadium der Errichtung des Bauwerks
Reparatur
Ersatz
Erneuerung
B1
B2
B3
B4
B5
X
B6
B7
Wiederverwendungs, Rückgewinnungs oder Recyclingpotenzial
Instandhaltung
A5
Beseitigung
Nutzung / Anwendung
A4
Abfallbehandlung
Montage
A3
Transport
Transport vom Hersteller zum Verwendungsort
A2
Gutschriften und Lasten außerhalb der Systemgrenze
Rückbau / Abriss
Herstellung
A1
Entsorgungsstadium Energieeinsatz für das Betreiben des Gebäudes Wassereinsatz für das Betreiben des Gebäudes
Nutzungsstadium
Rohstoffversorgung
Produktionsstadiu m
C1
C2
C3
C4
D
MND MND MND MND MND MND MND MND MND MND MND
ERGEBNISSE DER ÖKOBILANZ UMWELTAUSWIRKUNGEN: 1 kg KMB Parameter
A1 - A3
Globales Erwärmungspotenzial Abbau Potential der stratosphärischen Ozonschicht Versauerungspotenzial von Boden und Wasser Eutrophierungspotenzial Bildungspotential für troposphärisches Ozon Potenzial für den abiotischen Abbau nicht fossiler Ressourcen Potenzial für den abiotischen Abbau fossiler Brennstoffe
[kg CO2Äq.] [kg CFC11Äq.] [kg SO2Äq.] [kg (PO4)3 Äq.] [kg Ethen Äq.] [kg Sb Äq.] [MJ]
1,05E+0 2,56E10 2,96E3 3,07E4 3,38E4 7,75E6 3,83E+1
5,17E3 1,08E13 3,4E5 8,45E6 1,43E5 2,39E10 7,07E2
2,68E1 1,02E11 5,08E5 7,77E6 4,3E6 5,19E9 1,93E1
1,76E1 3,96E11 3,34E4 3,35E5 3,88E5 1,55E8 2,18E+0
ERGEBNISSE DER ÖKOBILANZ RESSOURCENEINSATZ: 1 kg KMB Parameter
Erneuerbare Primärenergie als Energieträger Erneuerbare Primärenergie zur stofflichen Nutzung Total erneuerbare Primärenergie Nichterneuerbare Primärenergie als Energieträger Nichterneuerbare Primärenergie zur stofflichen Nutzung Total nicht erneuerbare Primärenergie Einsatz von Sekundärstoffen Erneuerbare Sekundärbrennstoffe Nicht erneuerbare Sekundärbrennstoffe Einsatz von Süßwasserressourcen
[MJ] [MJ] [MJ] [MJ] [MJ] [MJ] [kg] [MJ] [MJ] [m³]
1,87E+0 0,0E+0 1,87E+0 2,26E+1 1,72E+1 3,98E+1 5,05E2 7,13E3 7,5E2 7,04E3
4,2E3 7,09E2 5,28E7 5,52E6 4,05E6
4,66E2 2,61E1 4,68E6 4,9E5 6,47E4
1,98E1 2,46E+0 4,2E4 4,42E3 3,31E4
ERGEBNISSE DER ÖKOBILANZ OUTPUT-FLÜSSE UND ABFALLKATEGORIEN: 1 kg KMB Parameter
Gefährlicher Abfall zur Deponie Entsorgter nicht gefährlicher Abfall Entsorgter radioaktiver Abfall Komponenten für die Wiederverwendung Stoffe zum Recycling Stoffe für die Energierückgewinnung Exportierte elektrische Energie Exportierte thermische Energie
[kg] [kg] [kg] [kg] [kg] [kg] [MJ] [MJ]
2,0E3 1,83E2 6,31E4
0,0E+0 1,4E5 1,02E7
1,02E3 1,59E4 2,78E5 4,27E1 1,02E+0
2,01E5 1,68E4 1,13E4
6. LCA: Interpretation Der Hauptanteil des nicht erneuerbaren Primärenergiebedarfs wird durch die Herstellung der Vorprodukte bedingt. Dies erklärt sich dadurch, dass es sich fast ausschließlich um Vorprodukte aus fossilen Rohstoffen handelt, welche meist energieintensiv in der Herstellung sind. Die vorrangig genutzten Energieträger sind deshalb Erdgas und Erdöl. Zur Herstellung der Vorprodukte werden dabei über 75% der nicht erneuerbaren Primärenergie benötigt. Den größten Einfluss auf den Primärenergiebedarf hat die Herstellung des Polymerbitumens. Die Dispersionspulver sind ebenfalls mit verhältnismäßig hohen Umweltauswirkungen verbunden, was vor allem auf die Herstellung des StyrolButadiens zurückzuführen ist. Vorprodukte wie Wasser, Gummimehle oder Füllstoffe wirken sich trotz großen 7
Massenanteils kaum auf den Primärenergiebedarf aus. Der Herstellungsprozess benötigt etwa 20% der gesamten nicht erneuerbaren Primärenergie. Der Anteil an erneuerbarer Primärenergie ist mit < 5% (an der Gesamtprimärenergie) sehr gering. Hier zeigt sich bei A1 vor allem der erneuerbare Anteil des Strommixes, wobei sich in A3 hauptsächlich der Einsatz der Paletten auswirkt. Beim Holzwachstum wird Sonnenenergie zur Photosynthese benötigt, welche hier deshalb als erneuerbare Quelle der Primärenergie auftaucht. Das Treibhauspotential (GWP) wird durch die Herstellung der Vorprodukte (ca. 50%), und durch die KMBProduktion (> 20%) dominiert. Bei den Vorprodukten tragen vor allem das Polymerbitumen (ca. 70% aller Vorprodukte) und die Dispersionen (ca. 20% der Vorprodukte) bei. Die Installation ins
Gebäude (A5), trägt vor allem durch die Verbrennung der Verpackungsmaterialien (PEEimer und PEFolie) zum GWP bei. Bei der KMBProduktion (A3) wirkt sich die Herstellung der verschiedenen Verpackungsmaterialien deutlich auf das Treibhauspotential aus. Zudem tragen auch die Bereitstellung des Kühlwassers und die Stromerzeugung zum Treibhauspotential bei. Das GWP wird dominiert von Kohlendioxidemissionen (> 90%). Beim Ozonabbaupotential (ODP) dominiert die KMB Herstellung (A3) mit ca. 50% das Ergebnis. Ein Großteil des ODP wird durch die Herstellung der Verpackungsmaterialien (PE& Weißblecheimer) verursacht. Bei den Vorprodukten fällt vor allem die Herstellung des Polymerbitumens ins Gewicht. Die Herstellung der Vorprodukte hat den größten Einfluss (60%) auf das Versauerungspotential (AP),
was vor allem der Herstellung des Polymerbitumens und der Dispersionen zuzuschreiben ist. Beim Produktionsprozess, der zu ca. 25% zum AP beiträgt, spielt die Herstellung der Verpackungsmaterialien die größte Rolle. Schwefeldioxid und Stickoxidemissionen sind die Hauptverursacher des AP. Das Eutropierungspotential (EP) wird hauptsächlich von der Bereitstellung der Vorprodukte (> 55%) und der KMBHerstellung (~ 30%) verursacht. Bei den Vorprodukten zeigt sich dabei der deutliche Einfluss des Polymerbitumens. Das Sommersmogpotential (POCP) wird zu > 60% von der Herstellung der Vorprodukte dominiert. Außerdem trägt die Herstellung (A3) zu einem weiteren großen Anteil zum POCP bei.
7. Nachweise 7.1 Auslaugung Ein Einzelnachweis hinsichtlich des Auslaugverhaltens (EluatAnalyse) ist nicht notwendig, da in Studien nachgewiesen werden konnte, dass KMB keine negativen Auswirkungen auf Boden und Grundwasser haben.
Auf freiwilliger Basis können Prüfungen in Anlehnung an die vom DIBT veröffentlichten Grundsätze zur Bewertung der Auswirkungen von Bauprodukten auf Boden und Grundwasser, Mai 2009, durchgeführt werden.
8. Literaturhinweise DIN EN 15814 Kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen zur Bauwerksabdichtung Begriffe und Anforderungen; Deutsche Fassung EN 15814:2011 DIN EN 15812 Kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen zur Bauwerksabdichtung Bestimmung des Rissüberbrückungsvermögens; Deutsche Fassung EN 15812:2011 DIN EN 15816 Kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen zur Bauwerksabdichtung Beständigkeit gegen Regen; Deutsche Fassung EN 15816:2011 DIN EN 15817 Kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen zur Bauwerksabdichtung Wasserbeständigkeit; Deutsche Fassung EN 15817:2011 DIN EN 15813 Kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen zur Bauwerksabdichtung Bestimmung der Flexibilität bei niedrigen Temperaturen; Deutsche Fassung EN 15813:2011 DIN EN 15818 Kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen zur Bauwerksabdichtung Bestimmung der Maßbeständigkeit bei hohen Temperaturen; Deutsche Fassung EN 15818:2011 DIN EN 15819 Kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen zur Bauwerksabdichtung Verringerung der Schichtdicke nach dem Austrocknen; Deutsche Fassung EN 15819:2011 DIN EN 15820 Kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen zur Bauwerksabdichtung Bestimmung der Wasserdichtheit; Deutsche Fassung EN 15820:2011 DIN EN 15815
8
Kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen zur Bauwerksabdichtung Beständigkeit gegen Stauchung; Deutsche Fassung EN 15815:2011 DIN EN ISO 9001 Qualitätsmanagementsysteme Anforderungen (ISO 9001:2008); Dreisprachige Fassung EN ISO 9001:2008 DIN EN 13501-1 Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten Teil 1: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Prüfungen zum Brandverhalten von Bauprodukten; Deutsche Fassung EN 13501 1:2007+A1:2009 DIN 18195: Bauwerksabdichtungen, Teil 110: 20102011 GISBAU GefahrstoffInformationssystem der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft. www.gisbau.de REACH Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Agentur für chemische Stoffe, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission. GaBi 5 Software & Dokumentation Datenbank zur Ganzheitlichen Bilanzierung. LBP, Universität Stuttgart und PE International, Dokumentation der GaBi 5Datensätze, 2012. http://documentation.gabisoftware.com/
Institut Bauen und Umwelt e.V., Berlin (Hrsg.): PG-ÜBB Prüfgrundsätze zur Erteilung von allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen für Übergänge von Bauwerksabdichtungen auf Bauteile aus Beton mit hohem Wassereindringwiderstand PG-FBB Prüfgrundsätze zur Erteilung von allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen für Fugenabdichtungen in Bauteilen aus Beton (FBB) mit hohem Wassereindringwiderstand gegen drückendes und nicht drückendes Wasser und gegen Bodenfeuchte EAK-Abfallschlüssel Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AbfallverzeichnisVerordnungAVV)
9
Allgemeine Grundsätze für das EPDProgramm des Instituts Bauen und Umwelt e.V. (IBU), 201304. Produktkategorienregeln für Bauprodukte Teil A: Rechenregeln für die Ökobilanz und Anforderungen an den Hintergrundbericht. 201304. DIN EN ISO 14025:201110, Environmental labels and declarations — Type III environmental declarations — Principles and procedures. EN 15804:201204, Sustainability of construction works — Environmental product declarations — Core rules for the product category of construction products.
Herausgeber Institut Bauen und Umwelt e.V. Panoramastr.1 10178 Berlin Deutschland
Tel Fax Mail Web
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